Öhm? Da wird vermutlich niemand ernsthaft drüber diskutieren.
...Besser Abtretung und dann gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend machen...
Also bisher war ein Anruf bei der Easyjet-Hotline der erfolgversprechendste Weg. Viele haben ihre Erstattung innerhalb von 48 Stunden dann erhalten. Das war aus der Anfangszeit von Corona jedenfalls so und ist hier im Forum dokumentiert. Ob das immer noch so ist, kann ich dir allerdings nicht beantworten. Ich würde jedenfalls bevorzugt die Hotline bemühen. Wenn man da nicht weiterkommt würde ich direkt ein Einschreiben mit Fristsetzung nach Luton schicken und wenn dann auch noch nichts passiert ab zum Anwalt.Ich möchte aktuell ebenfalls einen Refund von Easyjet erhalten. Reagieren die aktuell noch auf dem "friedlichen" Weg oder ist der Weg über Anwalt/Fluggastrechteportal der einzig erfolgversprechende Weg? Was deren Refund-Formular angeht, vermute ich, dass die das abgeklemmt haben, es kommt keine Mail mit Empfangsbestätigung oder ähnliches.
Da Flug von/in die USA, geht sogar bei KL direkt refund:Hallo zusammen,
sorry das ich ich doof Frage, allerdings gab es in der Suche sehr sehr viel aber nicht genau das kurz und knapp was ich suche. (Wie das immer so ist )
Mein KLM Flug Nach New York und zurück für Anfang Mai wurde von der KLM annulliert. Über das Twitter Team und auch Anruf oder E-Mail komme ich nicht weiter und es kommt immer nur der Standard mit dem Gutschein.
Was müsste ich jetzt machen um meine Erstattung anzufordern?
Hatte auch 2 USA Inlandsflüge (1x Delta,1x United) die ich zwangsläufig nicht wahrnehmen konnten. Gibt es da eine Möglichkeit Geld zu erhalten?
Danke für eure Hilfe.
Sicherlich ein extremer Fall. Aber was ist mit Erwägungsgrund 13 ("Fluggästen, deren Flüge annulliert werden, sollten entweder eine Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen erhalten können, und sie sollten angemessen betreut werden, während sie auf einen späteren Flug warten.")? Der selbstgebuchte Ersatzflug kommt ja nur infrage, wenn die Fluggesellschaft pflichtwidrig unterlässt, für einen Ersatzflug zu sorgen. Der kann seitens der Fluggesellschaft durchaus vor der eigentlichen Abflugzeit stattfinden, die zeitliche Grenze ist die Zumutbarkeit für den Fluggast. Betreuungsleistungen entfallen dann sogar. Und Ziel der Verordnung ist, dass der Fluggast zufriedengestellt wird. In meinem Fall geht es z. B. um eine innereuropäische Reisezeit von 10,5 Stunden beim frühestmöglichen Abflug nach dem annulierten Flug, alternativ 7,5 Stunden am Vortag. Die Kommentarliteratur hilft leider nicht weiter.Ich meine, dass Du alles ab 11:01 Uhr verlangen kannst, aber nicht davor. Der Wortlaut würde ansonsten in Abgrenzung zu lit. b) keinen Sinn machen. Wie wäre es sonst, wenn Dir genau JETZT Dein Flug für Weihnachten 2020 von Frankfurt nach JFK storniert würde. Frühestmöglich wäre dann in gut 3 Stunden um 19:25 Uhr. Heute Abend.
Ich meine, dass Du alles ab 11:01 Uhr verlangen kannst, aber nicht davor.
Der selbstgebuchte Ersatzflug kommt ja nur infrage, wenn die Fluggesellschaft pflichtwidrig unterlässt, für einen Ersatzflug zu sorgen. Der kann seitens der Fluggesellschaft durchaus vor der eigentlichen Abflugzeit stattfinden, die zeitliche Grenze ist die Zumutbarkeit für den Fluggast.
Also natürlich kann man einen Flug vor dem ursprünglichen Termin als Ersatz anbieten, aber wie kommst du darauf, dass er dem Anspruch auf Ersatzbeförderung gem. Art. 8 gerecht würde, wenn der Ersatzflug vor dem ursprünglichen stattfindet?
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Aber bindet es auch den Fluggast bei der (zeitlichen) Wahl der Ersatzbeförderung?
Mit Blick auf Erwägungsgrund 13 sehe ich die Frage des Zufriedenstellens im Mittelpunkt. Und Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 261/2004 lautet:
Das bindet die Fluggesellschaft. Aber bindet es auch den Fluggast bei der (zeitlichen) Wahl der Ersatzbeförderung?
Edit: Proaktiv habe ich vorhin mal versucht bei der Easyjet-Hotline anzurufen, hab aber nach kurzer Zeit aufgegeben, auch weil ich die Leitung nicht für jemanden besetzen will, dessen Problem zeitkritischer ist.
Hatte auch 2 USA Inlandsflüge (1x Delta,1x United) die ich zwangsläufig nicht wahrnehmen konnten. Gibt es da eine Möglichkeit Geld zu erhalten?
Wenn Du dann noch weiter nachfragst, weil es ja eine Alternative zu Umbuchung und Gutschein gibt, bekommst Du einen Hinweis auf die Erstattungsseite, wo Du die Kosten Deiner selbst organisierten Ersatzbeförderung beleghaft geltend machen kannst.
Spricht etwas dagegen, diese Verbindung zu buchen, wenn der Easyjet-Flug annulliert wird und ich per Kontaktformular unter Zeugen eine anderweitige Beförderung einfordere, mir diese aber nicht XX (wieviele?) Tage vor Abflug (unabhängig des Annullierungszeitpunktes) angeboten wird?
Oliigel