EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.344
Es ist ja wenig überraschend, dass die Ausgleichszahlung wegen außergewöhnlicher Umstände nicht besteht.

Gibt es aber schon Entscheidungen oder Tendenzen wie es mit der Verpflichtung zur Ersatzbeförderung nach Artikel 8 Abs.1b und auch den Betreuungsleistungen nach Artikel 9 aussieht?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.344
Öhm? Da wird vermutlich niemand ernsthaft drüber diskutieren.

Warum denn nicht?
Solange der Flugplan keine Alternativen hergegeben hat, ist ja alles nachvollziehbar.

Inzwischen ändert sich das und bisher sind meine Erfahrungen, dass die Corona-Situation aktuell als Ausrede für alles herhalten muss und die Fluggesellschaften es sich sehr einfach machen.
Ähnlich wie wir es bei der Problematik Zuzahlung der Tarifdifferenz nach Annullierung gesehen haben.

Von daher ist die Frage durchaus relevant ob die Fluggesellschaft den Reisenden nach dem "friss oder stirb" Prinzip dazu zwingen kann zB den zwei Wochen später angebotenen Flug zu nehmen.
Oder dieser eben selbst einen neuen Flug bucht und dann riskieren muss die Erstattung des wahrscheinlich sehr deutlich höheren Preises versagt zu bekommen.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Ich will einen Anspruch auf Rückerstattung der Flugscheinkosten nach Art 8 für ein Ehepaar geltend machen.

Reicht es, wenn ich eine Klage für den Vertragspartner einreiche, der die Tickets gekauft und bezahlt hat, oder muss jeder der Fluggäste seinen Anspruch aus Art 8 separat geltend machen bzw an den anderen abtreten, damit er beide gebündelt geltend machen kann?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.185
Neuss
www.drboese.de
Wenn der Anspruch auf vertraglicher Grundlage geltend gemacht wird, genügt das. Kennst Du den Vertragspartner? Liegen die Voraussetzungen des Rücktritts vor?
Besser Abtretung und dann gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend machen oder gleich beide als Kläger aufführen.
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ich möchte aktuell ebenfalls einen Refund von Easyjet erhalten. Reagieren die aktuell noch auf dem "friedlichen" Weg oder ist der Weg über Anwalt/Fluggastrechteportal der einzig erfolgversprechende Weg? Was deren Refund-Formular angeht, vermute ich, dass die das abgeklemmt haben, es kommt keine Mail mit Empfangsbestätigung oder ähnliches.
Also bisher war ein Anruf bei der Easyjet-Hotline der erfolgversprechendste Weg. Viele haben ihre Erstattung innerhalb von 48 Stunden dann erhalten. Das war aus der Anfangszeit von Corona jedenfalls so und ist hier im Forum dokumentiert. Ob das immer noch so ist, kann ich dir allerdings nicht beantworten. Ich würde jedenfalls bevorzugt die Hotline bemühen. Wenn man da nicht weiterkommt würde ich direkt ein Einschreiben mit Fristsetzung nach Luton schicken und wenn dann auch noch nichts passiert ab zum Anwalt.
 

december

Reguläres Mitglied
04.11.2015
89
22
Hallo zusammen,

sorry das ich ich doof Frage, allerdings gab es in der Suche sehr sehr viel aber nicht genau das kurz und knapp was ich suche. (Wie das immer so ist:) )

Mein KLM Flug Nach New York und zurück für Anfang Mai wurde von der KLM annulliert. Über das Twitter Team und auch Anruf oder E-Mail komme ich nicht weiter und es kommt immer nur der Standard mit dem Gutschein.
Was müsste ich jetzt machen um meine Erstattung anzufordern?
Hatte auch 2 USA Inlandsflüge (1x Delta,1x United) die ich zwangsläufig nicht wahrnehmen konnten. Gibt es da eine Möglichkeit Geld zu erhalten?

Danke für eure Hilfe.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Stufe 1: Airline klar mitteilen dass du eine Rückerstattung nach der Fluggastrechteverordnung willst, Frist setzen, am besten alles via Einschreiben.

Stufe 2: Meldung beim DOT machen um der Sache Nachdruck zu verleihen

Stufe 3: Klagen, selbst oder mit Anwalt.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Ich befürchte, auch von einer Streichung betroffen zu sein, wie es Herr Böse in seinem Blog anspricht :rolleyes:
(https://www.rechteindeutig.de/verka...-zu-annullieren-aussergewoehnliche-umstaende/)


Mein Easyjet-Flug (gebucht am 24. Mai) STR-OPO am 08.07. (Mi) wurde ausgenullt, ist also nicht mehr buchbar, aber noch nicht annulliert. Easyjet fliegt diese Strecke an den anderen Tagen (Mo und Fr) jedoch scheinbar weiterhin. Bei einer Annullierung steht mir laut Easyjet eine kostenfreie Umbuchung auf ein beliebiges Datum auf eine beliebige Strecke und einer Erstattung zu. Dies deckt sich nicht mit den EU-Fluggastverordnung. Ich werde wohl, wenn mein Flug demnächst annuliert wird, selbst einen Ersatzflug buchen müssen und anschließend die Mehrkosten bei Easyjet (womöglich mithilfe eines Forenanwalt) eintreiben. Ein Abflug zwei Tage vorher/später, was wahrscheinlich am entspanntesten wäre, kommt für mich nicht in Frage.

Ich weiß nicht ganz, wie Artikel 8 von EU-VO 261/14 ausgelegt werden kann:
...b)anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt


Ein möglicher AF-Flug mit Umstieg in CDG startet 30min nach dem ursprünglich gepanten Easyjet-Abflug.
Die nächstmögliche easyjet-Verbindung startet 11:15h später über LGW, Ankunft wäre dann 24:10h später als ursprünglich geplant --> Kann es passieren, dass mir eine solche Umbuchung zumutbar ist? Wenn ja (ich weiß, jetzt werde ich kleinlich :eek:), stehen mir die Stornierungskosten für die gebuchte Flixbusfahrt zu? Um 7:10 Uhr muss ich nicht in STR sein, wenn ich erst um 21:25 Uhr abfliege...

Mit freundlichen Grüßen
Oliigel

Edit: Proaktiv habe ich vorhin mal versucht bei der Easyjet-Hotline anzurufen, hab aber nach kurzer Zeit aufgegeben, auch weil ich die Leitung nicht für jemanden besetzen will, dessen Problem zeitkritischer ist.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Hallo zusammen,

sorry das ich ich doof Frage, allerdings gab es in der Suche sehr sehr viel aber nicht genau das kurz und knapp was ich suche. (Wie das immer so ist:) )

Mein KLM Flug Nach New York und zurück für Anfang Mai wurde von der KLM annulliert. Über das Twitter Team und auch Anruf oder E-Mail komme ich nicht weiter und es kommt immer nur der Standard mit dem Gutschein.
Was müsste ich jetzt machen um meine Erstattung anzufordern?
Hatte auch 2 USA Inlandsflüge (1x Delta,1x United) die ich zwangsläufig nicht wahrnehmen konnten. Gibt es da eine Möglichkeit Geld zu erhalten?

Danke für eure Hilfe.
Da Flug von/in die USA, geht sogar bei KL direkt refund:
https://refunds.klm.com/rps/Forms/frmMain.aspx

Falls sie ablehnen.
1.) https://airconsumer.dot.gov/escomplaint/ConsumerForm.cfm ausfüllen
2.) email an mail.information.germany@klm.com, Inhalt:
Aufforderung zur vollen Erstattung innerhalb 7 Tage zum xx.06.2020
Buchungsnummer + eticket nummer + passagier
IBAN + BIC
BCC einen Freund oder Familie setzen als Nachweis

Falls kein Refund innerhalb 7 Tage, an kexbox geben zur Klage.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Hat sich eigentlich schon jemand mal Gedanken gemacht über die Begriffe "frühestmöglich" und "späterer Zeitpunkt"?

Konkret wurde ein Flug um ca. 11:00 Uhr annulliert, es geht ein Flug auf derselben Strecke um 9:40 auf der Konzernmutter, sowie einer um 18:00 Uhr, ebenfalls auf Konzernmutter.

Die Kommentare schweigen zu dem Thema.
Bezieht sich frühestmöglich auf den Zeitpunkt der Annullierung? Macht keinen Sinn.
Bezieht sich frühestmöglich auf die ursprüngliche Abflugzeit? Dann wären nur Flüge nach dem ursprünglichen Abflug erfasst? (Ich müsste dann von 11 bis 18 Uhr warten, erst dann geht der nächste Flug, klingt auch irgendwie nicht korrekt)...

Oder kommt man um die Auslegung drumherum, wenn die Airline den Ersatzbeförderungsanspruch nicht zu erfüllen gedenkt, und man selbst eine Ersatzbeförderung bucht, die dann nicht frühestmöglich liegen muss, sondern überhaupt nur irgendwie zum Ziel (oder jedenfalls in dessen Richtung) führt?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.185
Neuss
www.drboese.de
Ich meine, dass Du alles ab 11:01 Uhr verlangen kannst, aber nicht davor. Der Wortlaut würde ansonsten in Abgrenzung zu lit. b) keinen Sinn machen. Wie wäre es sonst, wenn Dir genau JETZT Dein Flug für Weihnachten 2020 von Frankfurt nach JFK storniert würde. Frühestmöglich wäre dann in gut 3 Stunden um 19:25 Uhr. Heute Abend.

Das kann nicht so gewollt sein.

Dafür spricht auch die französische Sprachfassung "un réacheminement vers leur destination finale, dans des conditions de transport comparables et dans les meilleurs délais" (= mit der geringsten Verzögerung)
 
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lifw

Neues Mitglied
01.06.2020
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Ich meine, dass Du alles ab 11:01 Uhr verlangen kannst, aber nicht davor. Der Wortlaut würde ansonsten in Abgrenzung zu lit. b) keinen Sinn machen. Wie wäre es sonst, wenn Dir genau JETZT Dein Flug für Weihnachten 2020 von Frankfurt nach JFK storniert würde. Frühestmöglich wäre dann in gut 3 Stunden um 19:25 Uhr. Heute Abend.
Sicherlich ein extremer Fall. Aber was ist mit Erwägungsgrund 13 ("Fluggästen, deren Flüge annulliert werden, sollten entweder eine Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen erhalten können, und sie sollten angemessen betreut werden, während sie auf einen späteren Flug warten.")? Der selbstgebuchte Ersatzflug kommt ja nur infrage, wenn die Fluggesellschaft pflichtwidrig unterlässt, für einen Ersatzflug zu sorgen. Der kann seitens der Fluggesellschaft durchaus vor der eigentlichen Abflugzeit stattfinden, die zeitliche Grenze ist die Zumutbarkeit für den Fluggast. Betreuungsleistungen entfallen dann sogar. Und Ziel der Verordnung ist, dass der Fluggast zufriedengestellt wird. In meinem Fall geht es z. B. um eine innereuropäische Reisezeit von 10,5 Stunden beim frühestmöglichen Abflug nach dem annulierten Flug, alternativ 7,5 Stunden am Vortag. Die Kommentarliteratur hilft leider nicht weiter.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ich meine, dass Du alles ab 11:01 Uhr verlangen kannst, aber nicht davor.

So sehe ich es auch, und das ist natürlich im Ergebnis Grütze, weil der 18 Uhr Flug deutlich weiter weg von dem ursprünglich gebuchten Flug liegt als der 9:40 Uhr Flug.

Was spricht aus Sicht des deutschen Schuldrechts dagegen, den 9:40 Uhr Flug als Ersatz für den annullierten Flug zu buchen und dann Schadenersatz zu fordern?

Der selbstgebuchte Ersatzflug kommt ja nur infrage, wenn die Fluggesellschaft pflichtwidrig unterlässt, für einen Ersatzflug zu sorgen. Der kann seitens der Fluggesellschaft durchaus vor der eigentlichen Abflugzeit stattfinden, die zeitliche Grenze ist die Zumutbarkeit für den Fluggast.

Also natürlich kann man einen Flug vor dem ursprünglichen Termin als Ersatz anbieten, aber wie kommst du darauf, dass er dem Anspruch auf Ersatzbeförderung gem. Art. 8 gerecht würde, wenn der Ersatzflug vor dem ursprünglichen stattfindet?

Es wurden Ersatzflüge angeboten. Auf der Hinreise einen Tag vorher, von einem anderen Airport, in aller Herrgottsfrühe, sodass man mit Bahn nicht zum Flughafen kommt. Auf der Rückreise am selben Tag, zu einem anderen Airport, und 6 Stunden früher ... No comment.
 
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lifw

Neues Mitglied
01.06.2020
6
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Also natürlich kann man einen Flug vor dem ursprünglichen Termin als Ersatz anbieten, aber wie kommst du darauf, dass er dem Anspruch auf Ersatzbeförderung gem. Art. 8 gerecht würde, wenn der Ersatzflug vor dem ursprünglichen stattfindet?

Mit Blick auf Erwägungsgrund 13 sehe ich die Frage des Zufriedenstellens im Mittelpunkt. Und Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 261/2004 lautet:

Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Das bindet die Fluggesellschaft. Aber bindet es auch den Fluggast bei der (zeitlichen) Wahl der Ersatzbeförderung?
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Mit Blick auf Erwägungsgrund 13 sehe ich die Frage des Zufriedenstellens im Mittelpunkt. Und Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 261/2004 lautet:



Das bindet die Fluggesellschaft. Aber bindet es auch den Fluggast bei der (zeitlichen) Wahl der Ersatzbeförderung?

Zusammenfassend kann man wohl (bezüglich der Verordnung) sagen:
Schwarz auf weiß gibt es keine Festlegung in der Verordnung der ein solches Recht einräumt.
Aus Artikel 5 und aus den Erwägungsgründen könnte man ableiten, dass ein Recht auf einen früheren Ersatzflug, sofern der näher am eigentlich gebuchten Flug liegt, im Sinne der Verordnung wäre.
=> Da würde wohl der EuGH ein Urteil sprechen müssen, bevor man echte Sicherheit hat.
 
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lifw

Neues Mitglied
01.06.2020
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Edit: Proaktiv habe ich vorhin mal versucht bei der Easyjet-Hotline anzurufen, hab aber nach kurzer Zeit aufgegeben, auch weil ich die Leitung nicht für jemanden besetzen will, dessen Problem zeitkritischer ist.

Die Auskunft der durchaus freundlichen easyJet-Hotline ist der Verweis auf Umbuchung oder Gutschein + etwas obendrauf, wenn der Flug annulliert wird. Auf Nachfrage hörst Du dann, dass "ausgebucht" bzw. "nicht verfügbar" bei einem im Plan enthaltenen Flug sehr wahrscheinlich "annulliert" bedeutet, aber die Annullierung per E-Mail erst eine Woche vor dem Flug kommt, um den Kundendienst zu entlasten. Wenn Du dann noch weiter nachfragst, weil es ja eine Alternative zu Umbuchung und Gutschein gibt, bekommst Du einen Hinweis auf die Erstattungsseite, wo Du die Kosten Deiner selbst organisierten Ersatzbeförderung beleghaft geltend machen kannst. Aber nur Eco:stop:! Mehr wirst Du dort nicht erfahren. Ich werde bestimmt berichten, ob das auch in der Realität klappt, aber erst Ende Juli/Anfang August.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.498
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Hatte auch 2 USA Inlandsflüge (1x Delta,1x United) die ich zwangsläufig nicht wahrnehmen konnten. Gibt es da eine Möglichkeit Geld zu erhalten?

wenn die Flüge stattfanden und separate gebucht worden waren, eher nicht. Vielleicht gibt's ja aus Kulanz einen Gutschein. Ich würde es zumindest mal bei der jeweiligen Kundenhotline versuchen.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Wenn Du dann noch weiter nachfragst, weil es ja eine Alternative zu Umbuchung und Gutschein gibt, bekommst Du einen Hinweis auf die Erstattungsseite, wo Du die Kosten Deiner selbst organisierten Ersatzbeförderung beleghaft geltend machen kannst.

Vielen Dank schonmal für den Hinweis mit der Erstattungsseite! :)

Ich habe jetzt etwas nach Flugalternativen gesucht, man will im Fall der Fälle vorbereitet sein :rolleyes:

1. Mit AF um 10:45 ab STR via CDG, Ankunft in OPO um 15:30
2. Mit LH um 10:55 ab STR via FRA, Ankunft in OPO um 15:40 (bei diesem also sowohl Abflug als auch Ankunft zehn Minuten später).
3. auf zwei Tickets: 10:55 STR - ZRH mit LX, weiter mit Easyjet, Ankunft in OPO um 17:15

Meine persönliche Präferenz wäre Ersteres. Spricht etwas dagegen, diese Verbindung zu buchen, wenn der Easyjet-Flug annulliert wird und ich per Kontaktformular unter Zeugen eine anderweitige Beförderung einfordere, mir diese aber nicht XX (wieviele?) Tage vor Abflug (unabhängig des Annullierungszeitpunktes) angeboten wird? Die dritte Verbindung wäre wohl die günstigste (auch mit meinen Auslagen), aber wäre mir aufgrund der späteren Ankunft und der zwei benötigten Tickets nicht ganz recht.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Oliigel
 

lifw

Neues Mitglied
01.06.2020
6
0
Spricht etwas dagegen, diese Verbindung zu buchen, wenn der Easyjet-Flug annulliert wird und ich per Kontaktformular unter Zeugen eine anderweitige Beförderung einfordere, mir diese aber nicht XX (wieviele?) Tage vor Abflug (unabhängig des Annullierungszeitpunktes) angeboten wird?
Oliigel

Die Auskunft an der Hotline zur Frist war 24 Stunden. Das halte ich angesichts der kurzfristigen Annullierung für angemessen. Zeuge ist gut, Screenshots aller ausgefüllten Seiten mit Datum unten rechts außerdem.
 
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MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Hallo, folgender Sachverhalt: EZY streicht meinen Flug GWT-TXL im Juni.

Umbuchung auf Alternativverbindung am Reisedatum (Fremdmetall + Zug) erfolgt nicht. EZY weißt bei Alternativen "vergleichbare Transportbedingungen" hin.

Wird damit LH - als "Fullservice" Provider - ausgeschlossen? Hansens bietet die Verbindung am gleichen Tag mit Nightstop in FRA/MUC für ca. 150 Euro an. Hat jemand Erfahrungen ob dies bei EZY noch im Rahmen liegt? Oder doch die mehrstündige Bahnfahrt nutzen? EW bietet am Tag keine buchbare Verbindung mehr an.