EU Fluggastrechte / Annullierung

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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.040
2.484
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Hat hier jemand Erfahrungen mit Rückerstattungen/Umbuchungen bei Air Malta?

Es geht nur um einen Hinflug, dieser wäre am Mittwoch, 10.6. von Stuttgart nach Malta gewesen und wurde vor 3 Wochen storniert.

Ich hatte umgehend Air Malta telefonisch kontaktiert um eine Lösung zu finden. Rückerstattung wurde natürlich keine angeboten, lediglich Voucher oder Umbuchung. Für mich prinzipiell kein Problem, da ich die Reise nun im September machen möchte. Aber: Ausstellung des Vouchers dauert ca. 4 Wochen, Umbuchung geht nur übers Formular der Website - ob die Umbuchung geklappt hat (denn das setzt natürlich freie Plätze voraus) erfährt man ebenfalls 3 bis 4 Wochen später :censored:). Sorry, was ist das denn für ein Quatsch?

Ich hatte mich dann auf den 2.9. festgelegt, die Flugnummer rausgesucht und das Formular ausgefüllt. Natürlich bisher nix gehört und heute beim Checken der Flugpreise gesehen, dass der vor 3 Wochen beantragte Direktflug auch gar nicht mehr existiert...:rolleyes: Positive Rückmeldung somit eher unwahrscheinlich...

Wie sollte ich hier sinnvoll weitermachen?

Nochmals an der Hotline nerven (die Mitarbeiter dort schienen mir aber keinerlei Kompetenzen für irgendwas zu besitzen)?

Wie sieht es aus mit Alternativbeförderung auf Kosten von Air Malta? Kann ich bei einem stornierten Flug irgendeine andere Verbindung buchen an meinem neuen Wunschdatum? Ich würde selbstverständlich Air Malta vorher nochmal mit Fristsetzung schriftlich dazu auffordern, mir selbst eine Alternative für dieses Datum vorzuschlagen, bevor ich mich nach einem anderen Anbieter umsehe. Beim Datum wäre ich sogar durchaus +-1 Tag flexibel...

Vielen Dank für Tipps & Ratschläge! :)
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Genau deswegen bringt es bei AF/KL aktuell nichts vom Rsb die Rückförderung zu beantragen, da sich diese an die AF/KL policy halten müssen.
Die b2b Version hat natürlich rechtlich keine Wirkung für b2c, daher wie gehabt, Aufforderung direkt an die Airline nach EU261 full refund innerhalb 7 Tagen, danach Klage einreichen.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Kurze Frage an die Experten:

ich habe kürzlich gelesen, dass Fluggastrechte-Portale vor dem "Aus" stehen, weil zur Zeit nicht geflogen wird.

Könnte ihr einen starken Rückgang von Fluggast-Ansprüchen feststellen.

Eigentlich müsste das Geschäft doch durch die Corona-Annullierungen blühen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.184
Neuss
www.drboese.de
Kurze Frage an die Experten:

ich habe kürzlich gelesen, dass Fluggastrechte-Portale vor dem "Aus" stehen, weil zur Zeit nicht geflogen wird.

Könnte ihr einen starken Rückgang von Fluggast-Ansprüchen feststellen.

Eigentlich müsste das Geschäft doch durch die Corona-Annullierungen blühen.
1. Die Entschädigungsansprüche entstehen seit Mitte Februar quasi nicht neu (wird man in ein paar Monaten / Jahren dann sehen)
2. Für glasklar geschuldete Erstattungen wirft niemand nem Dienstleister zweistellige Prozent Provision in den Rachen.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
1. Die Entschädigungsansprüche entstehen seit Mitte Februar quasi nicht neu (wird man in ein paar Monaten / Jahren dann sehen)
2. Für glasklar geschuldete Erstattungen wirft niemand nem Dienstleister zweistellige Prozent Provision in den Rachen.


1. Das ist offensichtlich. Aber die Welle müsste ja erst noch kommen. Im Moment müssten sich die Portale ja noch aus den Forderungen finanzieren können, die sie aktuell durchsetzen.

2. Meine Einschätzung - die sicherlich auf keiner repräsentativen Masse beruht - ist, dass jetzt mehr zu tun ist. Immerhin werden eben auch glasklare Forderungen, wie die Rückerstattung der Flugscheinkosten, nicht bedient.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Da mass man aber anmerken, dass das gesamte Geschäftsmodell der Fluggastportale mMn schwindlig ist, da sie eigentlich nur glasklare Fälle annehmen und dafür doppelt kassieren und streitbare oder komlizierte Fälle einfach ablehnen. Wenn man bedenkt, dass die EU261 geschaffen wurde um Konsumenten das Durchsetzen von Anprüchen zu vereinfachen, bzw bei glasklaren Fällen einen Anwalt überflüssig zu machen ist es eigentlich ein Wahnsinn, dass diese Firmen überhaupt existieren.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Das Problem wird nicht nur auf der Seite des ausbleibenden Geschäfts, sondern auch und womöglich vor allem auf der Seite der hohen Kosten liegen. Legal Tech kostet (viel) Geld, meist bereitgestellt von Venture Capital Gebern. Wer vor der Krise schon nicht profitabel war, wird es während der Krise nicht leichter finden, bei unklaren Geschäftsaussichten frisches Kapital aufzutreiben.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
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Deutschland
...Wenn man bedenkt, dass die EU261 geschaffen wurde um Konsumenten das Durchsetzen von Anprüchen zu vereinfachen, bzw bei glasklaren Fällen einen Anwalt überflüssig zu machen ist es eigentlich ein Wahnsinn, dass diese Firmen überhaupt existieren.


Leider kann man dem kaum widersprechen.

Die Airlines besch***en wie die Weltmeister, die rechtsbratende Industrie macht sich die Taschen voll und wenn am Ende noch was übrig ist, dann bekommt der Fluggast, nachdem er stundenlang an irgendeinem Flughafen auf dem Fußboden saß, einen Anwalt beauftragt und das Prozessrisiko auf sich genommen hat oder ein beachtlichen Anteil seines Anspruchs an ein Portal abgetreten hat, noch ein paar Euro fünfzig.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
1. Das ist offensichtlich. Aber die Welle müsste ja erst noch kommen. Im Moment müssten sich die Portale ja noch aus den Forderungen finanzieren können, die sie aktuell durchsetzen.
Nein, denn das konnten sie schon vorher nicht.

2. Meine Einschätzung - die sicherlich auf keiner repräsentativen Masse beruht - ist, dass jetzt mehr zu tun ist. Immerhin werden eben auch glasklare Forderungen, wie die Rückerstattung der Flugscheinkosten, nicht bedient.
Für diese Ansprüche waren aber Algorithmen und Co nicht programmiert. Welcher der Dienstleister bietet die Rückerstattung als Service an, außer FlightRight? Im Übrigen macht es einen Unterschied, ob ein Pax auf (zusätzliche) EUR 600,00 eine Provision (im Ergebnis: immer noch ein Plus) oder auf (bereits gezahlte) Flugscheinkosten eine Provision (im Ergebnis: immer ein Minus) zahlt.
 
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AirForce

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21.01.2020
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Deutschland
...Im Übrigen macht es einen Unterschied, ob ein Pax auf (zusätzliche) EUR 600,00 eine Provision (im Ergebnis: immer noch ein Plus) oder auf (bereits gezahlte) Flugscheinkosten eine Provision (im Ergebnis: immer ein Minus) zahlt.

Klar, das ist so. Aber da ließe sich ja sicher eine Lösung finden. Die Portale könnten eine deutlich geringere Provision nehmen. Immerhin ist deren Prozessrisiko auch wesentlich geringer. Außerdem sieht der Fluggast doch sonst in die Röhre. Klar, er kann zum Anwalt rennen. Aber dort muss er zumindest den Gerichtskostenvorschuss einzahlen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.456
986
Das Geschäftsmodell dieser Anbieter ist ja insgesamt recht wacklig, da die sich aus verschiedenen Gründen ja auf ein sehr enges rechtliches Thema konzentrieren, zB Fluggastrechte oder Mietpreisbremse. Das sind Betätigungsfelder, in denen ein Federstrich des Gesetzgebers einem Portal das Lebenslicht ausblasen kann, weil über Nacht die Geschäftsgrundlage entfällt. Letztlich ist Corona dasselbe in grün, nur quasi nur naturgewaltlich.

Aber die Jungs sind ja nicht blöd, die Flightright-Gründer haben in Kenntnis der Risiken ihres Geschäfts längst einen Exit hingelegt: https://gruender.wiwo.de/flightright-exit-fuer-fluggastrechte-portal/
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Im Übrigen macht es einen Unterschied, ob ein Pax auf (zusätzliche) EUR 600,00 eine Provision (im Ergebnis: immer noch ein Plus) oder auf (bereits gezahlte) Flugscheinkosten eine Provision (im Ergebnis: immer ein Minus) zahlt.

Nein. Vielleicht im ideellen, aber nicht im reellen. Psychologie der sog. Referenzanker, wie bei Aktien, Preispolitik usw.

Flugannullierung > 14 Tage vor Abflug:
Vermögen vor Abgabe an Legaltech:
Erstattungsanspruch 1000€

Vermögen nach Abgabe an Legaltech:
Bargeld 900€

Ergebnis: Minus


Flugannullierung < 14 Tage vor Abflug, keine Alternative angeboten
Vermögen vor Abgabe an Legaltech:
Erstattungsanspruch 1000€
Ausgleichsanspruch 600€

Vermögen nach Abgabe an Legaltech:
Bargeld 1440€

Ergebnis: Minus
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Das war mir bislang unbekannt. Ich wusste zwar, dass die Technik hinter eine legal-tech-Portal schnell mal siebenstellig kostet. Aber dass die deshalb nicht profitabel arbeiten, war mir neu.

Es gibt unzählige Portale (AirHelp, EUflight, EUclaim, Fairplane, Flightright, Flugrecht, Compensation2go, und und und) mit teurer Technologie und trotzdem riesiger Workforce. Ohne es zu wissen, würde ich davon ausgehen, dass keine der Buden schwarze Zahlen schreibt, sondern tiefrote.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Nein. Vielleicht im ideellen, aber nicht im reellen. Psychologie der sog. Referenzanker, wie bei Aktien, Preispolitik usw.

Stimmt. Kam mir eher auf den psychologischen Aspekt an, dass (vermutlich) Pax größere Bauchschmerzen haben, 14 Prozent (flightright) von einer Erstattung abzudrücken als von einer Kompensationsleistung, insbesondere, wenn der Weg dorthin so einfach und preisgünstig erscheint, wie Portale Glauben machen.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
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Deutschland
...Kam mir eher auf den psychologischen Aspekt an, dass (vermutlich) Pax größere Bauchschmerzen haben, 14 Prozent (flightright) von einer Erstattung abzudrücken als von einer Kompensationsleistung...

Erscheint mir auch naheliegend. Besonders, da er von der Ausgleichzahlung in den meisten Fällen erst nach Recherche erfahren wird, während er den Ticketpreis genau kennt. Zudem hängt man mehr an dem, was man mal hatte, als dass man bei dem knauserig ist, was man noch nicht hatte.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Ich vermute mal, WF (wideroe) verfügt nicht über eine ladungsfähige Anschrift im Inland. Falls trotzdem jemand mal über eine solche gestoplert sein sollte, wäre ich für eine Mitteilung dankbar :)