EU Fluggastrechte / Annullierung

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ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
0
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LH-SPU kurzfristig gestrichen. Was jetzt?

Hallo Leute!

Am 04.06.2020 habe ich gebucht:
LH5992 am 22.06.2020 + ein Rückflug am 26.02.2020

Jetzt (09.06.2020 um 23:44) bekomme ich eine Nachricht von der LH, dass der o.g. Flug LH5992 gestrichen ist.
Eine Umbuchungsmöglichkeit sehe ich momentan leider nicht. Ich will eigentlich zumindestens mein Geld zurück....
Was kan man hier machen?



[h=5][/h]
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.238
308
Hallo Leute!

Am 04.06.2020 habe ich gebucht:
LH5992 am 22.06.2020 + ein Rückflug am 26.02.2020

Jetzt (09.06.2020 um 23:44) bekomme ich eine Nachricht von der LH, dass der o.g. Flug LH5992 gestrichen ist.
Eine Umbuchungsmöglichkeit sehe ich momentan leider nicht. Ich will eigentlich zumindestens mein Geld zurück....
Was kan man hier machen?



[h=5][/h]

Was sagt denn der Support?
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.757
2.619
FRA
Gemäß vorherrschender Meinung hier im Forum solltest Du froh sein, dass Du nicht fliegen musst. Mit Maske wäre das überhaupt das allerschlimmste, was einem passieren kann.

Und wenn Du Dein Geld erst einmal nicht zurück bekommst, kommst Du wenigstens nicht in Versuchung einen solch bösen, menschenverachtenden Flug mit Maskenpflicht zu buchen.
 
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190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.465
890
An der Hotline wollte man mich in einem ähnlichen Fall erstmal umbuchen bzw. zu Gutscheinen überreden, am Ende hat LH aber die Buchung storniert und mir eine Erstattung zugesagt. Wann diese kommt, werden wir sehen...
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
1) Ja, warum nicht.

Hinzuzufügen ist, dass die vom Fragesteller begehrte "Entschädigung" natürlich wegen außergewöhnlicher Umstände entfallen kann, oder, wenn eine adäquate Ersatzbeförderung angeboten wurde. Sofern eigentlich die "Erstattung" gemeint ist: Ja.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Hier lässt es die LH bei einer Verspätung und danach folgender Ablehnung der EU261 Kompensation mal auf ein Urteil ankommen, obwohl die Lage recht eindeutig ist:

Schlechte Karten also für die Lufthansa, die beim Gütetermin vom Richter zu hören bekam: „Ich würde der Klage stattgeben.“ Weil der Anwalt der Fluggesellschaft auf ein Urteil besteht, wird die vorhersehbare Entscheidung Ende des Monats verkündet.

https://www.express.de/koeln/koelne...ise---grund-ist-ein-anderer-fluggast-36823208
 
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ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
0
Hinzuzufügen ist, dass die vom Fragesteller begehrte "Entschädigung" natürlich wegen außergewöhnlicher Umstände entfallen kann, oder, wenn eine adäquate Ersatzbeförderung angeboten wurde. Sofern eigentlich die "Erstattung" gemeint ist: Ja.


Ich habe für jemandem gebucht. Der Fluggast wohnt nicht in München, also haben wir auch teuere ICE Tickets zur MUC gebucht.... Ist das Geld jetzt weg? Und es gibt keine Entschädigung?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ich habe für jemandem gebucht. Der Fluggast wohnt nicht in München, also haben wir auch teuere ICE Tickets zur MUC gebucht....

Bitte etwas deutlicher den Sachverhalt darstellen. Wer wohnt wo? Wieso ICE Tickets, von wo nach wo für wen?

Ist das Geld jetzt weg? Und es gibt keine Entschädigung?

Bitte zwei Sachen trennen: Erstattung der gezahlten Flugscheinkosten und pauschale Entschädigung für Unannehmlichkeiten sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
0
Bitte etwas deutlicher den Sachverhalt darstellen. Wer wohnt wo? Wieso ICE Tickets, von wo nach wo für wen?



Bitte zwei Sachen trennen: Erstattung der gezahlten Flugscheinkosten und pauschale Entschädigung für Unannehmlichkeiten sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Wie gesagt: am 04.06.2020 habe ich gebucht:
LH5992 (MUC- SPU) am 22.06.2020 + ein Rückflug am 26.02.2020
Gestern (09.06.20) um 23:54 haben wir die Meldung bekommen, das der Flug LH5992 am 22.06.2020 gestrichen ist

Der Fluggast (mein Verwandter) wohnt in Fürth. Deswegen haben wir auch die ICE Tickets Fürth-MUC-Fürth gekauft.

Eigentlich - so wie ich das verstehe - steht uns eine Entschädigung von 250 zu. Oder ist das jetzt wegen "Corona" ausgeschlossen?
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.508
763
Finde den Fehler:
LH5992 (MUC- SPU) am 22.06.2020 + ein Rückflug am 26.02.2020

IANAL:
Da der Flug schon während Corona gebucht wurde sollte zumindest eine Chance bestehen die Entschädigung durchzusetzen.


Wo wir gerade beim Thema sind:
Wir hatten Flüge mit EK im April. Diese wurden von EK nie offiziell storniert und ich habe einen Screenshot der App weniger als 24 Stunden vor Abflug, aus dem ersichtlich ist, dass der Flug pünktlich sei. Datum/Uhrzeit der Abfrage sind da auch vermerkt. Wir könnten ja hier argumentieren, dass wir umsonst zum Flughafen angereist sind (120km einfach) und erst dort von der Stornierung erfahren haben. Würde dies ggf. einen Anspruch nach Verordnung begründen? Oder kann die Fluggesellschaft sich Anfang April pauschal auf "Corona" berufen?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wie gesagt: am 04.06.2020 habe ich gebucht:
LH5992 (MUC- SPU) am 22.06.2020 + ein Rückflug am 26.02.2020
Gestern (09.06.20) um 23:54 haben wir die Meldung bekommen, das der Flug LH5992 am 22.06.2020 gestrichen ist

Der Fluggast (mein Verwandter) wohnt in Fürth. Deswegen haben wir auch die ICE Tickets Fürth-MUC-Fürth gekauft.

Eigentlich - so wie ich das verstehe - steht uns eine Entschädigung von 250 zu. Oder ist das jetzt wegen "Corona" ausgeschlossen?


Wenn dein Verwandter kein Interesse hat zu fliegen, kann er die Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen verlangen.

Die Entschädigung/Ausgleichszahlung hingegen kann er in dieser Konstellation nur verlangen, wenn ihm keine anderweitige Beförderung angeboten wurde, die es ihm ermöglicht hätte nicht mehr als zwei Stunden vor der
planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und sein Endziel
höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunfts-
zeit zu erreichen; und zudem keine außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Ob eine Pandemie automatisch und ohne weitere Blick auf die Details einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, kann dir hier aktuell niemand sagen.

Die ICE Tickets könnte man über 284 BGB zurückfordern, sofern die Airline die Streichung zu vertreten hat (auch hier grob gesagt gleiches Problem wie bei den außergewöhnlichen Umständen).
 
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Reaktionen: ritchiefan

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
0
Es gibt keine Direktflüge mehr. Am gleichen Tag nur via Rom, Ankunft ca. 10 Std. später.... Also werden wir unser Geld + Entschädigung fordern. Danke.
Eine Frage noch: wir haben die Lufthansa heute ja telefonisch erreicht. War nicht einfach.... Es gibt aber nichts schriftliches. Wie kann man später nachweisen, dass es keine annehmbare Alternativflüge angeboten wurden?
 
Zuletzt bearbeitet:

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824

Elfmeter

Neues Mitglied
10.06.2020
1
0
Hallo,

ich bitte um kompetenten Rat:

Originalbuchung
Hin: 12.07. 10:55-11:30
Rück: 14.07. 12:10-14:35
Gesamtaufenthalt: 48:40h

Verschiebung (heute)
Hin: 12.07. 18:15-18:50 (+7:20h)
Rück: 14.07. 08:05-10:30 (-4:05h)
Gesamtaufenthalt: 37:15h (-11:25h)

Es handelt sich um eine Kurzreise nach London (geplant war das EM-Finale 2020). Nachdem die EM abgesagt wurde, sollte zumindest ein kurzer Städtetrip draus werden, doch nun wurden die Flüge um 11,5h zu meinem Ungunsten umgebucht. Zieht man Schlafens- und Vor-Ort-Reisezeiten ab, entfällt fast 50% der reinen "Urlaubszeit". Am Anreisetag kann ich nichts mehr unternehmen, am Rückreisetag darf ich sehr früh ohne Frühstück aufstehen und am Mitteltag früh schlafen gehen...

Ist dies ein Argument für eine Entschädigung/Stornierung oder interessiert die Aufenthaltsdauer vor Ort nicht?

Besten Dank für eure Hilfe!
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Die Begriffe Entschädigung/Stornierung sind nicht synonym zu verwenden.

Ich gehe davon aus, dass die ursprünglichen Flüge annulliert wurden und du auf andere Flüge umgebucht wurdest? Dann dürftest du einen Erstattungsanspruch aus der VO EG 261/2004 gegenüber die ausführende Airline des jeweils ursprünglichen Fluges haben, zu erfüllen binnen 7 Tagen. (Für den Fall, dass es dir ganz Recht kommt, zuhause zu bleiben. Wenn du reisen willst, frag nochmal nach, hörte sich aber nicht so an.)

Da die mutmaßliche Annulierung mehr als 14 Tage vor Abflug stattfand, steht dir kein Ausgleichsanspruch ("Entschädigungsanspruch") zu.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Hallo,

ich bitte um kompetenten Rat:

Originalbuchung
Hin: 12.07. 10:55-11:30
Rück: 14.07. 12:10-14:35
Gesamtaufenthalt: 48:40h

Verschiebung (heute)
Hin: 12.07. 18:15-18:50 (+7:20h)
Rück: 14.07. 08:05-10:30 (-4:05h)
Gesamtaufenthalt: 37:15h (-11:25h)

Es handelt sich um eine Kurzreise nach London (geplant war das EM-Finale 2020). Nachdem die EM abgesagt wurde, sollte zumindest ein kurzer Städtetrip draus werden, doch nun wurden die Flüge um 11,5h zu meinem Ungunsten umgebucht. Zieht man Schlafens- und Vor-Ort-Reisezeiten ab, entfällt fast 50% der reinen "Urlaubszeit". Am Anreisetag kann ich nichts mehr unternehmen, am Rückreisetag darf ich sehr früh ohne Frühstück aufstehen und am Mitteltag früh schlafen gehen...

Ist dies ein Argument für eine Entschädigung/Stornierung oder interessiert die Aufenthaltsdauer vor Ort nicht?

Besten Dank für eure Hilfe!

Davon ausgehend, dass es sich um eine reine Flugreise handelt, gehe ich davon aus, dass die ursprünglichen Flüge annuliert und ihr umgebucht wurded. Wenn ihr stornieren wollt, dann müsst ihr nun gegenüber der Fluggeschellschaft erklären, dass ihr nicht mehr fliegen woll und euer Geld zurück möchtet. Ihr müsst diese Umbuchungen so nicht akzeptieren.
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
0
Eine Frage noch. Wie kann man später bei Bedarf nachweisen, dass es keine annehmbare Alternativflüge angeboten wurden? Es gibt ja nichts schriftliches.