EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
ANZEIGE
Macht das Sinn nach FRA/MUC zu fliegen + Zug anstatt den durchgehenden IC zu nehmen? Ich nehme mal an du möchtest Sonntags fliegen.
 

lifw

Neues Mitglied
01.06.2020
6
0
EZY weißt bei Alternativen "vergleichbare Transportbedingungen" hin.

Wird damit LH - als "Fullservice" Provider - ausgeschlossen?
Fullservice Provider =;. Hansens Economy Light ist ja wie der easyJet Standardtarif. Und je nachdem, was Du bei easyJet zugebucht hast, geht das auch bei Hansens. Ich habe von der easyJet Hotline den Hinweis bekommen "nur Eco".
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Hatten wir folgendes Problem schon? Kein akademischer Fall!

Fluggast bucht Flug bei Reisebüro, was billiger kommt, als direkt bei der Airline zu buchen. Aus der Buchungsbestätigung wird der wahre (hohe) Flugpreis ersichtlich. Verlust macht also das Reisebüro, welches die Airline übrigens mit einer Kreditkarte bezahlt hat. Soweit so klar, in diesem Forum.

Flug wird annulliert, Erstattung nach Art. 8 I lit a wird begehrt.

Problem 1: Wer kriegt die Erstattung zuerst in die Hände?
Art. 8 sagt, dass die Modalitäten aus Art. 7 III gelten, d.h. Cash, Überweisung (was ist der Unterschied zwischen elektronisch und gewöhnlich?), Scheck oder Reisegutschein/Dienstleistungen bei Einverständnis.
Laut einem Teil der Literatur würde die die Erstattung auf ein Kreditkartenkonto auch als Überweisung gelten, sodass evtl. das Reisebüro den Betrag erhalten könnte und man sich mit diesem (vermutlich erfolgreich, da gesetzlicher Anspruch) rumstreiten müsste. Eine Andere Ansicht sieht das anders, Kreditkartenrückzahlungen seien keine Überweisungen. Dem Problem mit der Kreditkarte des Reisebüros könnte man vielleicht noch Herr werden, indem man wartet, bis die Kreditkarte des OTA abgelaufen ist, bevor man den Anspruch wählt und einfordert, kenne mich aber mit den genauen Möglichkeiten bei einer Kreditkartenrückzahlung nicht aus.
Auch wird in der Literatur von einem Wahlrecht zwischen den Zahlungsmöglichkeiten zugunsten der Airline ausgegangen (aber nicht weiter begründet), sodass sich vielleicht das Problem ergibt, dass die Airline dem Reisebüro auf anderem Wegen den Betrag zukommen lassen könnte .
Sollte (egal auf welchem Wege) das Reisebüro in den Genuss der Erstattung gekommen sein, könnte man noch auf die Idee kommen, dies nicht als Erfüllung der Airline anzusehen, da nicht an den Gläubiger des konkreten Ersattungsanspruches geleistet wurde, mit der Folge, weiter von der Airline fordern zu können, anstatt sich mit dem Reisebüro auseinander zu setzen.

Problem 2: Was ist der "Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde?"
Wenn ich es richtig sehe hat der EuGH ja bislang nur ermittelt, dass ein Abschlag auf der Strecke zwischen Reisebüro und Airline (Provision, die das Reisebüro einbehält), mit zu dem Preis zählt, der zu erstatten ist, und nicht nur der Nettobetrag, den die Airline vom Reisebüro erhalten hat. Wie sieht es aber aus, wenn kein Abschlag, sondern ein Aufschlag vorliegt, d.h. das Reisebüro leitet an die Airline mehr weiter, als der Fluggast bezahlt hat? Wird vermutlich erst dann relevant, wenn die Airline davon Kenntnis erlangt, aber dennoch...

Bin gespannt auf eure Ideen!
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Die juristischen Grundlagen dazu kann ich dir nicht sagen, jedoch aus Erfahrung, dass die Airline (wenn es zur Klage kommt) den Betrag laut Ticket / pricing erstattet, d.h. wenn du mit OTA Rabatt buchst und OTA 40€ selber draufzahlt, weiß das die Airline ja nicht und du bekommst die 40€ mehr, obwohl das ja eine Bereicherung wäre.

Zwecks Erstattung per cc:
Auch nach Abflaufdatum kannst du ein Refund bekommen, solange es noch ein Konto zu der Karte gibt. Hab ich selber schon erlebt, 1,5 Jahre später auf eine abgelaufene cc ein Refund erhalten.
Wenn es zur Klage kommt und die Airline einknickt / verliert, wird der Betrag üblicherweise auch an die Kanzlei überweisen und dann Anwalt --> Passagier.
Also refund via original form of payment, was die Airlines gerne so machen, d.h. u.U. Geld zurück an das Reisebüro ist unzulässig.
 

L4ibsch

Erfahrenes Mitglied
22.03.2010
482
8
Wie weiter oben erwähnt steht in Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 261/2004:

Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
[...]
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
[...]
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Kann die Airline also ernsthaft im Extremfall zwei Stunden vor Abflug einen alternativen Flugplan präsentieren, der 15 Minuten früher geht und zwei Stunden später ankommt und ist damit von der Ausgleichszahlung nach Artikel 7 frei? Kann ich dadurch wiederum im Extremfall nicht nur die Ausgleichszahlung verlieren, sondern sogar den Anspruch auf Beförderung (Stichwort: no-show)? Kann ich mir kaum vorstellen, aber wo ist da die Grenze?
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.185
Neuss
www.drboese.de
Den Anspruch auf Beförderung verlierst Du so nicht, der richtet sich nicht nach der VO, sondern nach nationalem Zivilrecht. Die VO, die u.a. der vereinfachten Rechtsdurchsetzung dient, gibt Dir aber hier keine Ansprüche wegen der geringen Unannehmlichkeiten.
 
  • Like
Reaktionen: L4ibsch

Kubi

Erfahrenes Mitglied
21.03.2013
1.121
377
Münsterland
Hatte bezüglich Ryanair die Nase voll (für Anfang April wegen Corona von Ryanair stornierter Flug und bis heute keine Rückzahlung erfolgt, sondern nur VERTRÖSTUNG) und habe über die Kreditkartenfirma Chargeback beantragt. War relativ umständlich. Die Firma hat alle möglichen Unterlagen und den kompletten Schriftverkehr gebraucht. Heute bekomme ich ein Schreiben, dass der abgebuchte Betrag für den annullierten Flug vorläufig wieder gut geschrieben wird. Allerdings nur unter der PRÄMISSE, dass Rynair hiergegen nicht votiert.
NUN MEINE FRAGE: ich müsste doch auf der sicheren Seite sein. Ryanair muss den annullierten Flug doch innerhalb von 7 Tagen erstatten und hat das nicht geleistet. Denke daher gibt es keine Rechtsgrundlage für Ryanair, wieder an das Geld zu kommen. ODER?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Das LG Frankfurt hat übrigens gerade wiederholt bestätigt, dass für die Berechnung der Höhe des Ausgleichanspruch, die Gesamtstrecke ausschlagebend ist, selbst dann, wenn nur das letzte Teilstück annulliert wird.

LG Frankfurt a. M. Urteil vom 07.05.2020 – 2-24 S 213/19

Ist ja wirklich eine Sensation, wenn man sich vor Augen führt, dass - wie auch hier schon im Forum besprochen - der EuGH bereits vor dem hier zitierten LG genau dasselbe per Beschluss hat verlautbaren lassen.
 
  • Like
Reaktionen: Gulliver und AirForce

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Wie sieht es eigentlich mit Rückerstattungen bei gestrichenem Flug aus?
Ich habe EW per Mail aufgefordert ausschließlich auf mein Bankkonto zu überweisen, heute kam jedoch ein aktualisiertes Passenger Receipt wo das Geld zurück auf die Kreditkarte des OTAs gebucht wurde.

Damit hat EW die Schuld ggü. mir nicht beglichen, oder?

(Hintergrund: OTA war vergünstigt, und hat theoretisch Bearbeitungsgebühren)
 
  • Like
Reaktionen: mayday

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Wie sieht es eigentlich mit Rückerstattungen bei gestrichenem Flug aus?
Ich habe EW per Mail aufgefordert ausschließlich auf mein Bankkonto zu überweisen, heute kam jedoch ein aktualisiertes Passenger Receipt wo das Geld zurück auf die Kreditkarte des OTAs gebucht wurde.

Damit hat EW die Schuld ggü. mir nicht beglichen, oder?

(Hintergrund: OTA war vergünstigt, und hat theoretisch Bearbeitungsgebühren)

Richtig, Airline hätte nicht via original form of payment erstatten dürfen sondern nach EU261 es an dich auszahlen müssen.
Ist natürlich IATA Standard, dass es an die original FOP zurückgeht, aber das ist dem Gesetz ja egal.
Nächster Schritt wäre dann Übergabe an Anwalt, EW kann sich das Geld dann selber zurück von der OTA holen.

Im Übrigen (fyi): (O)TAs dürfen gar nicht mehr ihre eigenen (oder eines Mitarbeiters) Kreditkarte verwenden, entweder cc vom Kunden oder sonst nur Zahlung per invoice / cash.
Grund dafür waren die vielen Pleiten von OTAs, die alle ihre Tickets mit ccs bezahlt haben, die dann nicht mehr gedeckt waren und natürlich die hohen cc Kosten für die Airline.

https://www.iata.org/contentassets/6a46e072439a44fd9d88f2e3ccfb8a22/reso_890.pdf
The Agent may not accept any other card or payment method that uses the Member/Airline’ card acceptance merchant agreement, including any card issued in the name of the Agent or any Person permitted to act on behalf of the Agent, unless specifically authorised by such Member/Airline

Wer es dennoch macht, kann eine schöne Gebühr der Airline sich einfangen, bei einigen Airlines sogar über 5% des Kaufpreises + ADM fixed fee
 
  • Like
Reaktionen: pcfabian

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Im Übrigen (fyi): (O)TAs dürfen gar nicht mehr ihre eigenen (oder eines Mitarbeiters) Kreditkarte verwenden, entweder cc vom Kunden oder sonst nur Zahlung per invoice / cash.

Opodo zahlt zumindest bei EW immer mit deren eigenen Debit Kreditkarte. Eventuell ist das bei den LCC Buchungen etwas anderes, da ja im Hintergrund auf der Airline Seite gebucht wird.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Sabina0

Reguläres Mitglied
21.03.2020
55
0
Besteht der Anspruch auf Ersatzbeförderung bzw. deren Erstattung auch, wenn der selbst gebuchte Ersatzflug vor dem annulierten Flug stattfindet?


Es kann kaum gemeint sein, dass Ersatzflüge nur nach dem ursprünglichen Abflugdatum in Betracht kommen. Bei uns war es so, dass kurz vor Corona unser Rückflug aus Südamerika annulliert wurde. Spätere Ersatzflüge gab es nicht, alles gecancelt. Der einzig verfügbare Ersatzflug war 4 Tage vor dem geplanten. Den haben wir gebucht (und verlangen nun Erstattung der Kosten, Klage ist eingereicht). Vom Zweck der Fluggastrechte-VO sollte das abgedeckt sein, meine ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Gulliver

Flyingdog

Aktives Mitglied
14.12.2017
217
32
Bodensee/Kapstadt
Nachdem die Swiss unseren Flug am 04.07. nach SFO storniert hat,habe ich telefonisch im LHG Callcenter um Erstattung des Tickets (immerhin knapp 8000 € für uns in F)
gebeten. Nun die Frage: hat sich jemand in letzter Zeit auch sein Ticket erstatten lassen und wie lange hat es gedauert,bis das Geld auf meinem Kreditkartenkonto gutgeschrieben war? Soll ja nach EU Recht innerhalb von 7 Tagen erstatten werden...aber bei den leeren Kassen der LHG glaube ich nicht daran und die 9 Mrd von Mutti sind wohl noch nicht auf deren Konto.
 

Höhenrausch

Aktives Mitglied
09.04.2019
207
120
BRE
Hab versucht in diesem Thema etwas zu British Airways in Zusammenhang mit USA Flug, Stornierung und "cash refund" zu finden. Sorry falls ich etwas übersehen haben sollte.
Sachlage: mit +1 Tickets in Nicht Flex Business am 03.09.2019 direkt auf BA Website erworben (31.07.2020 HAM -LHR -BOS und zurück 21.08.2020 BOS-LHR-HAM) mit LH M&M Mastercard Gold bezahlt. BA hat per email am 27.Mai 2020 mit geteilt, dass BA969 am 31. Juli 2020 (HAM- LHR) seitens BA storniert wurde (mit wohl üblicher Aufforderung "Buchung bearbeiten" mit Ziel Richtung Umbuchung, Voucher, Avios). Ich möchte jedoch cash refund auf die Kreditkarte. Anruf bei BA Hotline in Bremen: " .. Umbuchungsalternative müssen Sie nicht akzeptieren, wir bieten Ihnen u.a. auch cash refund an, soweit Sie sich hier am Telefon dazu entscheiden...." Der Hotline MA stellte in Aussicht, dass vollständiger Betrag ( 2.363,40 EUR) innerhalb von 2-3 Werktagen nach seiner Veranlassung dem KK-Konto gutgeschrieben wird. Wollte mir das aber nicht schriftlich vor meiner Entscheidung bestätigen. Ich wollte mich darauf nicht verlassen und hab es jetzt schriftlich (Einschreiben Rückschein am 28. Mai 2020, Fristsetzung 16. Juni 2020) eingefordert. Darauf hin kamen und Anrufversuche und Mitteilung auf AB: Bitte kontaktieren Sie uns, BA nimmt cash refund Forderung nur fernmündlich entgegen.
1. Soll ich auf cash refund via Hotline eingehen (ist mir eigentlich zu unverbindlich, viele warten doch noch noch auf Eingang der Rückzahlung)? Gibt es da Erfahrungen?
2. Kann/Soll ich LH M&M Mastercard Chargeback-Verfahren bereits nach Fristverstreichung (16. Juni 2020) einleiten (Erfolgsaussichten?)
oder
3. Schon jetzt DOT bemühen?


Danke für Eure Hinweise / Einschätzung
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.387
210
gibt es eine webseite , wo ich mir gecancelte flüge anzeigen lassen kann ? aktuell vom 8.juni 2020

ZRH
07:30
DUS
08:50
Reisedauer: 1h 20m
LX 1016
Durchgeführt von SWISS

auf der swiss seite wird lediglich auf den 11.06.2020 verwiesen und nicht expilzit angezeigt, dass der 8.06. storniert wurde.

die beförderung von BKK-ZRH-DUS am 7.6. in biz wurde insgesamt verweigert, obwohl die SWISS von BKK-ZRH gerade fliegt, da der ínnereurp. anschlussflug ZRH-DUS gecancelt wurde. umbuchung auf EW 9777 am 8.6.2020 von ZRH-DUS wurde am CI abgelehnt , obwohl umsteigezeiten gepasst hätten.

keinerlei kommunikation seitens LHG/LX oder M&M via email, geschweige denn eine autom. umbuchung. man lässt den pax umsonst zum airport kommen und schick ihn dann wieder weg.

p.s.: bevor ich hier wieder wegen LHG bashing einen shitsorm erlebe, möchte ich es mal so formulieren:

LHG liebt uns nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
Nachdem die Swiss unseren Flug am 04.07. nach SFO storniert hat,habe ich telefonisch im LHG Callcenter um Erstattung des Tickets (immerhin knapp 8000 € für uns in F)
gebeten. Nun die Frage: hat sich jemand in letzter Zeit auch sein Ticket erstatten lassen und wie lange hat es gedauert,bis das Geld auf meinem Kreditkartenkonto gutgeschrieben war? Soll ja nach EU Recht innerhalb von 7 Tagen erstatten werden...aber bei den leeren Kassen der LHG glaube ich nicht daran und die 9 Mrd von Mutti sind wohl noch nicht auf deren Konto.

Hatte LX/LH Flugbuchung für Ende Juli welche durch Annullierungen seitens der Airlines unbrauchbar wurde. Nachdem ich vor ein paar Tagen die LH US Hotline kontaktierte, wurde mir ein Full Refund bestätigt, keine 24h später erhielt ich per Mail die Refund Reciepts mit den korrekt ausgewiesenen Euro Beträgen und der Bestätigung dass das Geld auf meine CC gutgeschrieben wurde.
Ich bin gespannt was sich in den nächsten Tagen auf meinem Kredikartenkonto tut....
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Update Emirates, siehe auch Beitrag dortiges Forum bzgl Details wenn Interesse: heute email bekommen, dass alles komplett auf KK zurück gebucht wurde (Eco Saver). Hat aber leider gerichtlichen Mahnbescheid gebraucht, bis das endlich funktioniert hat.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.185
Neuss
www.drboese.de
Nachdem die Swiss unseren Flug am 04.07. nach SFO storniert hat,habe ich telefonisch im LHG Callcenter um Erstattung des Tickets (immerhin knapp 8000 € für uns in F)
gebeten. Nun die Frage: hat sich jemand in letzter Zeit auch sein Ticket erstatten lassen und wie lange hat es gedauert,bis das Geld auf meinem Kreditkartenkonto gutgeschrieben war? Soll ja nach EU Recht innerhalb von 7 Tagen erstatten werden...aber bei den leeren Kassen der LHG glaube ich nicht daran und die 9 Mrd von Mutti sind wohl noch nicht auf deren Konto.
Es erfolgen laufend Zahlungen. In den mir bekannten Fällen nach Eingang der Klage bei Lufthansa (in einem Fall eines Mandanten bereits nach anwaltlicher Aufforderung). Mit etwas Vorlauf rechnend kann das also ca. 2-4 Wochen dauern.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.508
763
Es erfolgen laufend Zahlungen. In den mir bekannten Fällen nach Eingang der Klage bei Lufthansa (in einem Fall eines Mandanten bereits nach anwaltlicher Aufforderung). Mit etwas Vorlauf rechnend kann das also ca. 2-4 Wochen dauern.

Zahlt denn die Lufthansa dann auch brav die Kosten der anwaltlichen Vertretung? Oder bleibt das am Mandanten bzw. seiner Rechtsschutzversicherung hängen? Oder wird das dann ein zusätzliches Verfahren?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
...
1. Soll ich auf cash refund via Hotline eingehen (ist mir eigentlich zu unverbindlich, viele warten doch noch noch auf Eingang der Rückzahlung)? Gibt es da Erfahrungen?
...

BA zeigt sich aus meiner Sicht sehr unverbindlich und lässt Fluggäste wochenlang zappeln, ohne dass irgendwas gezahlt wird. Auch die Flugscheinkosten werden aktuelle - jedenfalls in meinem Fall - nicht zurückgezahlt. Deshlab empfehle ich, den Laden so früh wie möglich schriftlich in Verzug zu setzen und dann ggf zu klagen.