Solange das LBA nicht einschreitet und die ganze LH Praktik unterbietet, muss leider geklagt werden. Aber ja, die wenigsten werden klagen, schon alleine aus Unkenntnis, dann Vorstreckung von Gerichtskosten.
Auch interessant wäre es zu wissen, wieviel € LH Group denn gemacht hat mit Einfordern von Tarifdifferenzen bei annullierten Flügen und ob sie diese jemals zurückzahlen müssen, wenn der Passagier seine Forderung nicht geltend macht. Falls keine automatische Rückzahlung vom Staat / Wettbewerbszentralen / LBA / xyz erwirkt wird, war das alleine schon bestimmt ein gutes Geschäft.
Jetzt mal ehrlich, der Ottonormalbürger, der nicht hier im Forum tätig ist, geschweige denn sich im Detail mit EU261 auskennt, wird denn daran zweifeln, dass man keine Tarifdifferenz zu zahlen hat, wenn einem das ein Lufthansa Agent per Hotline mitteilt.