EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
Sollte ein Anspruch gegen ein deutsches Luftfahrtunternehmen bestehen, mag das relevant sein. Im Übrigen wird man auch in Österreich nicht ungestraft die Pflicht zur Gutscheinerstellung verletzen dürfen, wobei ich die Norm dort nicht kenne.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.022
1.132
Mir ist gerade wieder ein Flug nach STN mit ca. 24h Vorlauf mit Begründung Corona storniert worden. Meines Wissens ist es jedoch nicht verboten, von DE nach UK Passagiere zu befördern. Wie schätzen es die hier vertretenen RAe ein, dass die 250 € nach EU 261/2004 fällig werden?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Das einseitige Flugverbot könnte als außergewöhnlich dargestellt werden.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
Wann wurde der Flug gebucht? Wenn das erst wenige Tage her ist, könnte das funktionieren. Ansonsten finde ich das schon schwierig, solange die 18.03.2020-Stellungnahme der Kommission noch keiner „richtiggestellt“ hat. Das Ding vielleicht mal auf Wiedervorlage legen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Wann wurde der Flug gebucht? Wenn das erst wenige Tage her ist, könnte das funktionieren. Ansonsten finde ich das schon schwierig, solange die 18.03.2020-Stellungnahme der Kommission noch keiner „richtiggestellt“ hat. Das Ding vielleicht mal auf Wiedervorlage legen.

Der Falle UK, in dem es von dem einen auf den anderen Tag ein Flugverbot gab, dürfte es auch allgemein eher zu den riskanteren "Pandemie-Ausgleichszahlungsfällen" gehören.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.022
1.132
Flüge jeweils CGN-STN

Flug 1: 23.12., gebucht am ??.??. (kann keine Buchungsbestätigung finden, war aber vor dem 24.09.), storniert am 22.12
Flug 2: 30.12., gebucht am 29.10, storniert am 28.12.


Meine Argumentation ist, dass es kein Verbot in dieser Richtung gibt (und anscheinend BA ja auch noch fliegt, somit keine Unmöglichkeit herrscht) und dass ein Leerflug STN-CGN (wenn man nicht aus einem anderen Land Passagiere nach CGN karren kann) FR nicht in existenzielle Schwierigkeiten bringt. Ergo (IANAL!) Vertragsbruch und 250 € fällig.

EDIT: Ist etwas "tongue in cheek", aber könnte man bei einem verlorenen Prozess FRs Anwaltskosten mit bestehenden Flugvouchers aufrechnen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
Meine Argumentation ist, dass es kein Verbot in dieser Richtung gibt (und anscheinend BA ja auch noch fliegt, somit keine Unmöglichkeit herrscht) und dass ein Leerflug STN-CGN (wenn man nicht aus einem anderen Land Passagiere nach CGN karren kann) FR nicht in existenzielle Schwierigkeiten bringt. Ergo (IANAL!) Vertragsbruch und 250 € fällig.
Die Grenze "außergewöhnlicher Umstände" liegt niedriger, als die des § 275 Abs. 1 BGB.
EDIT: Ist etwas "tongue in cheek", aber könnte man bei einem verlorenen Prozess FRs Anwaltskosten mit bestehenden Flugvouchers aufrechnen?

Wenn es sich um rechtswidrige Voucher handelt, rechnest du mit dem Erstattungsanspruch auf. Hast Du freiwillig Voucher gewählt, dürfte es an der Gleichartigkeit fehlen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.492
6.636
Wird ab dem 01.01.2021 das Vereinigte Königreich weiterhin als Land gemäß EU 261/2004 gelten und wird somit EU 261/2004 (oder ein vollwertiges britisches Äquivalent) somit auch für im Vereinigten Königreich ansässige Fluggesellschaften sowie für Flüge mit Abflug im Vereinigten Königreich gelten oder nicht mehr?
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.624
3.064
HAM, LBC
Als regelmäßiger Nutzer von LHR als Hub hoffe ich, dass es ein Äquivalent geben wird – glaube aber momentan nicht recht daran...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
Wird ab dem 01.01.2021 das Vereinigte Königreich weiterhin als Land gemäß EU 261/2004 gelten und wird somit EU 261/2004 (oder ein vollwertiges britisches Äquivalent) somit auch für im Vereinigten Königreich ansässige Fluggesellschaften sowie für Flüge mit Abflug im Vereinigten Königreich gelten oder nicht mehr?
Ich meine, dass es für Passagiere erst einmal gut aussieht. Richtige Fakten gibt es noch nicht.



(Link zum eigenen Blog)
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Ich meine, dass es für Passagiere erst einmal gut aussieht. Richtige Fakten gibt es noch nicht.



(Link zum eigenen Blog)

Andere Meinung: der Gesetzgeber.

Mehrfach hier bereits diskutiert: Section 3 des britischen EU Withdrawal Act 2018 hat EC 261/2004 direkt in UK Law überführt, sodass in England und Wales, Schottland und Nordirland praktisch dieselben Passagierrechte (weiter) gelten. Die sog. Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licensing (Amendment) (EU Exit) Regulation 2019 hat zu diesem Zwecke Anpassungen ans nationale Recht des Königreichs vorgenommen. Durch Section 6 des Withdrawal Act 2018 werden außerdem alle EuGH Entscheidungen bis 31.12.2020 in nationales Recht der Folgezeit überführt.

Es wird also keinen „Gap“ geben, allenfalls Überschneidungen zwischen EC 261/2004 und der APR Regulations, die übrigens für ihren Anwendungsbereich die Kompensation angeglichen hat: 220 GBP, 350 GBP, 520 GBP, jeweils anhand der bewährten Entfernungsstaffeln.

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.492
6.636
Frage zu der Tabelle: wieso fällt bei Third Country - UK ein EU Carrier unter APR, ein Other Carrier nicht? Widerspricht das nicht der britischen Unabhängigkeitsvorstellung?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.492
6.636
Ja, sämtliche Fremdfluggesellschaften gleichermaßen der Regelung zu unterwerfen. Wieso soll UK nach EU und Non-EU differenzieren? Wieso soll die EU hier für die britischen Gesetze Relevanz besitzen?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Ist doch vor allem eine Äquivalenz zum Status quo. Momentan gilt ja auf Third Country - EU die 261/04 für EU Airlines, für Drittland nicht.

Das bleibt mehr oder minder gleich, nur dass auf manchen Relationen nun die APR gelten.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.492
6.636
das stimmt; ich hätte nur erwartet, dass UK alles tut, auch diesbezüglich nicht beim Status Quo zu bleiben.
Dürfte vermutlich solange eh irrelevant sein, solange EU-Fluggesellschaften keine Flüge von Drittstaaten nach UK durchführen. Und das dürfen Sie ab 2021 nicht mehr, oder? (bislang wohl auch bereits nicht schon allein wegen der Luftverkehrsabkommen mit dem jeweiligen Drittstaat)
 

daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
329
136
Ich bitte Mal um eure Meinung, ob ich das richtig sehe:

BA storniert am 22.12. einen Flug am 10.1. ab BER.

Ich verlange Umbuchung, da es an gleichen Tag nur ganz früh zeitig einen vergleichbaren BA Flug gibt,
auf LH ( mit Umsteigen ) ab DRS, gleiche Flugzeit und Tag wie der stornierte Flug. Antwort habe ich auf diese Mail noch nicht.

Ausgleichszahlung gibt es sicherlich nicht, weil Storno mehr als 14 Tage vorher.

Umbuchungsanspruch besteht?

Und was passiert, falls LH den Ersatzflug auch canceln sollte?
Dann ist Ansprechpartner LH?
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
947
911
Ich bitte Mal um eure Meinung, ob ich das richtig sehe:

BA storniert am 22.12. einen Flug am 10.1. ab BER.

Ich verlange Umbuchung, da es an gleichen Tag nur ganz früh zeitig einen vergleichbaren BA Flug gibt,
auf LH ( mit Umsteigen ) ab DRS, gleiche Flugzeit und Tag wie der stornierte Flug. Antwort habe ich auf diese Mail noch nicht.

Ausgleichszahlung gibt es sicherlich nicht, weil Storno mehr als 14 Tage vorher.

Umbuchungsanspruch besteht?

Und was passiert, falls LH den Ersatzflug auch canceln sollte?
Dann ist Ansprechpartner LH?

Da es Alternativen ab BER nach London am gleichen Tag gibt (auch eine Ryanairverbindung nach STN am Abend und eine Umsteigeverbindung mit KLM sogar nach LHR), gibt es keine Begründung, warum BA dir eine Streckenänderung und Umbuchung ab DRS bezahlen sollte.
Eu261 schreibt doch hier von " re-routing, under comparable transport conditions, to your final destination at the earliest opportunity", eine Umsteigeverbindung ab einem ganzen anderen Abflugort fällt da nur darunter, sollte es ab BER keine Verbindungen geben (was nicht der Fall ist).

Probieren kann man es immer, aber so richtig nachvollziehbar erscheint das nicht.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Ich bitte Mal um eure Meinung, ob ich das richtig sehe:

BA storniert am 22.12. einen Flug am 10.1. ab BER.

Ich verlange Umbuchung, da es an gleichen Tag nur ganz früh zeitig einen vergleichbaren BA Flug gibt,
auf LH ( mit Umsteigen ) ab DRS, gleiche Flugzeit und Tag wie der stornierte Flug. Antwort habe ich auf diese Mail noch nicht.

Ausgleichszahlung gibt es sicherlich nicht, weil Storno mehr als 14 Tage vorher.

Umbuchungsanspruch besteht?

Und was passiert, falls LH den Ersatzflug auch canceln sollte?
Dann ist Ansprechpartner LH?

Kein Kompensationsanspruch da >14Tage
Umbuchung auf nächst verfügbaren Flug auf gleicher Strecke: BER-LHR-???
BA wird freiwillig auf jeden anderen BA Flug umbuchen, zu großer Wahrscheinlichkeit auch auf den früheren, auch wenn sie dies nicht müssten.

Umbuchung ab DRS hast du keinerlei Anrecht drauf und würdest du zu 99% auch nicht erstattet bekommen, da es ja noch einige andere Flüge ab BER am 10. gibt.
 
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daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
329
136
Besten Dank für eure Antworten.

Der Flug ist in Business, insofern scheidet Ryanair schonmal aus.

Ich werde berichten.
 

WUAF

Erfahrenes Mitglied
24.02.2011
418
2
NUE
söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Welche Erfahrungen habt ihr mit der söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr?

Flug annulliert in März, akzeptierter Antrag frühestens im August 2020 möglich gewesen, im November Feedback, dass noch keiner einen Blick darauf werfen konnte aufgrund der zahlreichen Anfragen.
Also Airline wurde noch nicht einmal informiert von SÖP über den Fall.

Bald ist Jahrestag des ursprünglichen Fluges und SÖP kann kein Datum nennen, wann der Fall geprüft wird....

Habt ihr ähnliche Erfahrung, habt ihr Tricks zum beschleunigen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
#klagenhilft

Im Ernst: Teils rutschen Erstattungsfälle da in wenigen Tagen durch. Der Großteil dauert, seit Corona ist es dort nicht entspannter geworden.

Dass ein Fall erledigt ist, heißt übrigens nicht, dass auch gezahlt wird. Ich habe 2020 einige Klagen erhoben, nachdem Schlichtung beendet war aber schlicht keine Zahlung erfolgte.