EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
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Wobei man auch sagen muss:
Airlines motzen nur im ersten Schritt herum: Fremdmetall. Dass es dann später bei der Wahl des konkreten Fluges Probleme gab (soweit gleiche Reiseklasse), habe ich noch nicht erlebt.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wobei man auch sagen muss:
Airlines motzen nur im ersten Schritt herum: Fremdmetall. Dass es dann später bei der Wahl des konkreten Fluges Probleme gab (soweit gleiche Reiseklasse), habe ich noch nicht erlebt.

Schon mal versucht von FR auf eine andere Airline umgebucht zu werden? ;-)

@schmittg: Das Hotel welches du benötigst auch unbedingt erwähnen. Man wird dich aber sehr wahrscheinlich darum bitten dir selbst etwas zu buchen und die Rechnung zur Erstattung an LH zu schicken.
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
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LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Wird LH nun nur den Flugpreis erstatten oder habe ich Hoffnung auf Umbuchung auf die Flugvariante mit einem Leg Finnair ?
Hat sich lange vor COVID ereignet, aber zum grundsätzlichen Procedere:
- mein Szenario war MUC-PEG billigst gebucht, LH/EN haben dann die Strecke eingestellt.
- "automatisch" ging nun gar nix mehr, aber mit Nachdruck wurde auf eine Umsteigeverbindung umgebucht:
- LH MUC-FCO, AZ FCO-PEG

Sollte bei dir wohl auch drinnen sein. Wenn du zeitlich auch erst am 14.3. fliegen kannst, könnten Storno & Neubuchung bei AY für FRA-HEL-IVL eine Option sein, oneway gibts ab 155 EUR.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ma so sagen:
Vor etwas mehr als einem Jahr hat Ryanair die Strecke, auf die ich gebucht war, komplett eingestellt.
Ich hatte dann nach Blockade der dortigen Hotline selber anderen Flug gebucht und Auslagen für Hotel und Transport vom neuen Landeplatz zum alten eingefordert.
Ryanair says no.
Sache an SÖP geschickt.
Still ruht der See mehr als ein halbes Jahr.
Dann kommt Schlichtungsvorschlag von SÖP, welcher sich fast 100% mit meinen Forderungen deckt. Ich natürlich zugestimmt.
Kommt von SÖP: "Superprima! Da die Airline auch schon zugestimmt hat, ist die Sache vom Tisch und Sie werden demnächst ..."

Von wegen !
Seitdem sind 4 Monate vergangen und nach meinen Anrufen hat SÖP inzwischen schon DREIMAL die gleiche Email "Bitte mit dem Kunden in Verbindung setzen ..." an Ryanair geschickt.
Ich vermute mal, dass ich bei einer Klage aufgrund des Anerkenntnisses von Ryanair gegenüber SÖP gute Karten hätte.
Allein - ich verspüre wenig Lust jetzt noch weitere Energie und mehr Zeit für weniger als 200€ zu verplempern.

Bleibt aber festzuhalten, dass man sich für einen positiven Schiedspruch von SÖP rein gar nix kaufen kann !

Hast Du dann nur von der SÖP eine Bestätigung über das Anerkenntnis oder hat die SÖP das Anerkenntnis dir auch überlassen? Hat die SÖP Ryanair eine Frist gesetzt? Jedenfalls würde ich die Sache nicht so durchgehen lassen. Entweder bei der SÖP solange nerven, bis sie mal wirklich tätig werden oder besser noch wäre zum Anwalt damit und klagen. Denn wie kexbox sagt: "Klagen hilft"!
 

schmittg

Reguläres Mitglied
14.10.2016
80
72
Danke zunächst an alle für die guten Hinweise !

Habe heute bei LH angerufen, die nette Dame hat zunächst geprüft, ob es Alternativflüge gibt, dies war wie erwartet negativ. Dann hat sie mir die Stornierung und Rückerstattung meines Tickets empfohlen.
Daraufhin habe ich gesagt, ich würde gerne eine Ersatzbeförderung in Anspruch nehmen. Sie wollte dies mit Ihrem Chef klären und hat mich "kurz" auf Musikschleife gelegt, nach 22 Minuten Wartezeit wurde aufgelegt.
Ich warte jetzt noch, ob sie mich vielleicht zurückrufen, ansonsten muss ich den Fall schriftlich einreichen müssen.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.216
11.612
Ich denke auch.. Also, wieder ran an die Tasten bis es klappt!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.405
9.409
BRU
Das kannst du dir imho sparen.

Mag ja am Status liegen: Aber ich wurde durchaus schon zurückgerufen. Sei es, weil die Leitung abbrach (und das ist nicht immer absichtliches Auflegen), sei es, weil der Hotline-Mitarbeiter selber erst irgendwo nachfragen musste usw.

Insofern würde ich LH eine Chance geben und vielleicht bis morgen warten, zumal da ja nicht eilig. Und dann nochmal anrufen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ich vermelde heute einmal Reisefrust und zweimal Reiselust:

C-Partnersale AMS-ZRH-BKK-ZRH-AMS aus Februar 2020: Flüge wurden annulliert, sollten nun gem. Art. 8 I c auf Weihnachten / Silvester 2021-2022 umgebucht werden. Nach kurzem Check wollte man 900€ pP Zuzahlung. Dankend abgelehnt, erläutert und nochmal gebeten, das mit dem Vorgesetzten zu klären. Musik gehört, auf einmal wurde aufgelegt. Frust.

Wollte direkt eine schriftliche Aufforderung aufsetzen. Fülle gerade den Briefkopf aus, klingelt das Telefon, Swiss, alles geklärt, läuft. Buchung ist schon sichtbar und Bestätigung soll in den nächsten Tagen kommen. Lust.

Jetzt wirds interessant. Außerdem erreichte mich zu gleicher Zeit hinsichtlich eines annullierten EW-Fluges an Silvester 2020 folgende E-Mail:

Sehr geehrte/r miamitraffic,


wir bedanken uns für Ihre Nachricht und entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.


Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, Ihre Flüge wie geplant durchzuführen.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir eine pauschale Ausgleichsleistung hinsichtlich Ihrer Buchungsreferenz ABC123 in Höhe von 250,00 € auf die angegebene Bankverbindung anweisen. Wir bitten um Verständnis, dass es bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen kann, bis die Summe Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

(...)


Wir versprechen Ihnen, weiter an unserem Produkt und unseren Prozessen zu arbeiten, um künftige Flüge wieder rundum angenehm zu gestalten. Uns liegt viel daran, Sie weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen und wir freuen uns, wenn Sie uns auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr Customer Relations Team

Pure Lust. Ich wage zu folgern, dass inzwischen selbst bei EW die Erkenntnis herrscht, ein nationaler Lockdown sei kein außergewöhnlicher Umstand. Dann bliebe nur noch offen, wie die Situation Anfang 2020 zu beurteilen ist.
 

schmittg

Reguläres Mitglied
14.10.2016
80
72
Update: Es hat mich niemand von LH mehr zurückgerufen
Heute dann wieder die Hotline angerufen, dort hat man mir gesagt, dass sie mir nur das Ticket erstatten können. Eine Buchung bei einem Fremdcarrier könnten sie nicht anbieten.
Also bleibt nur der Rechtsweg. Ich habe ein Einwurfeinschreiben verfasst und Frist von 8 Tagen gesetzt. Mal sehen was zurückkommt. Falls sich niemand meldet, dann buche ich bei Finnair + Hotel und stelle das in Rechnung.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.238
308
Ist denn eine Airline verpflichtet auf Fremdmetall umzubuchen, wenn die nächst mögliche Fermindung dem Pax nicht "genehm" ist? Oder ist das wieder eine Auslegungssache und man muss das erst mal vor Gericht klären lassen? Was hier am Telefon gemacht wurde, ist die Anweisung befolgt. Klar, jetzt kommt wieder jemand daher, man soll Arbeitsanweisungen einfach missachten, was aber der AG dann dazu sagt, scheint nicht zu jucken.
 
Zuletzt bearbeitet:

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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Ruhrgebiet
Hi, ich habe mich schon durch ältere Threads gelesen, aber nicht wirklich Antworten passend auf meinen Fall gefunden.

am 10.01.21 hatte ich einen Flug FRA-IVL LH846 für Abflug 13.03.21 gebucht, heute sehe ich in der Buchung dass der Flug wohl nicht stattfinden wird. Lufthansa hat mich allerdings noch nicht darüber informiert.
Ich muß aber unbedingt nach IVL; - ist LH zur Ersatzbeförderung verpflichtet, auch wenn sie mehr als 14 Tage vorher storniert ? Habe mal die EU Fluggastrechte durchgelesen, ich meine ja, bin aber nicht wirklich sicher.

Dach IVL fliegen nur ganz wenige Airlines, LH hat die Strecke wohl für diesen Winter nun komplett eingestellt. Das alternative Routing wäre FRA-HEL-IVL, mit dem Leg HEL-IVL mit Finnair, aber dieses Routing ist dreimal so teuer wie meine ursprüngliche Buchung FRA-IVL. Wird LH nun nur den Flugpreis erstatten oder habe ich Hoffnung auf Umbuchung auf die Flugvariante mit einem Leg Finnair ?


Schonmal vielen Dank !

Mod-Hinweis:

Es wurde im LH Forum ein Thema eröffnet, was eigentlich in diesen Sammelfaden gehört.

Themen zusammengeführt.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Ist denn eine Airline verpflichtet auf Fremdmetall umzubuchen, wenn die nächst mögliche Fermindung dem Pax nicht "genehm" ist? Oder ist das wieder eine Auslegungssache und man muss das erst mal vor Gericht klären lassen? Was hier am Telefon gemacht wurde, ist die Anweisung befolgt. Klar, jetzt kommt wieder jemand daher, man soll Arbeitsanweisungen einfach missachten, was aber der AG dann dazu sagt, scheint nicht zu jucken.
Empfehle zu allen EU261 Sachen immer bei rechteindeutig.de nachzuschauen, da gibt es für fast jeden Fall bereits ein Bericht über ein Urteil dazu :)
Auch hier: https://www.rechteindeutig.de/landg...auch-mit-fremder-fluggesellschaft-geschuldet/
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
Ist denn eine Airline verpflichtet auf Fremdmetall umzubuchen, wenn die nächst mögliche Fermindung dem Pax nicht "genehm" ist? Oder ist das wieder eine Auslegungssache und man muss das erst mal vor Gericht klären lassen?
Um "genehm" geht es nicht. Nächstmöglich bedeutet nun mal, dass der Passagier nicht warten muss, bis die ursprünglich gebuchte Airline die Strecke wieder bedient, so meine Ansicht sowie die Ansicht der allermeisten Gerichte. Der BGH hat sich hierzu noch nicht äußern müssen. Airlines finden das doof und lassen es in der Regel drauf ankommen. Vor Gericht knicken sie dann häufig ein, auch wenn es teuer wird.

Danke @sweet für den Link: Diese Entscheidung hat zumindest EW überwiegend soweit gebändigt, dass derzeit am laufenden Band zumindest auf Klage ein Anerkenntnis erfolgt. Aber auch andere Airlines sehen es ein, dass Fremdmetall geschuldet ist, wenn der Passagier es richtig anstellt (erst zur Ersatzbeförderung unter Fristsetzung auffordern, dann richtige EB selbst buchen), egal ob mit Sitz in .de oder aus dem Ausland.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Ist denn eine Airline verpflichtet auf Fremdmetall umzubuchen, wenn die nächst mögliche Fermindung dem Pax nicht "genehm" ist? Oder ist das wieder eine Auslegungssache und man muss das erst mal vor Gericht klären lassen?

Wenn die nächstmögliche Verbindung dem Pax nicht "genehm" ist und er sich nicht für Art. 8 Abs. 1 lit. b), sondern für eine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes (vorbehaltlich verfügbarer Plätze) im Sinne von Art. 8 Abs. 1 lit. c) FluggastrechteVO entscheidet, gehören Umbuchungen auf Fremdmetall in der Regel wohl nicht zum Pflichtenprogramm der Airline. Vielmehr dürfte dann nur auf die Eigenkapazität abzustellen sein. Der Unterschied zwischen Art. 8 Abs. 1 lit. b) und lit. c) liegt darin, dass das Ziel bei lit. b) ist, den Pax möglichst schnell zum Endziel zu befördern, während lit. c) es dem Fluggast erlaubt, einseitig und frei über Alternativtermine zu entscheiden, aber vorbehaltlich der eigenen Verfügbarkeiten des Anspruchsgegners.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Wie ist die Rechtslage, wenn Flüge von einem kleineren Flughafen annulliert werden und es gar keine nächstmögliche Verbindung von diesem Flughafen existiert (auch nicht auf Fremdmetall) bzw. die nächstmögliche Verbindung erst in mehreren Tagen möglich ist? Darf der Fluggast dann die Ersatzbeförderung von einem nahe gelegenen Flughafen verlangen?

Konkretes Beispiel wäre der FR-Flug FMM-PMO (Memmingen - Palermo), auf den ich für Mitte März gebucht war und der von FR bis Ende WFP annulliert wurde. Darf ich in diesem Fall die Umbuchung auf z.B. MUC-PMO, STR-PMO oder auch ZRH-PMO verlangen? Es geht mir nicht unbedingt um diesen einen Flug, sondern um die allgemeine Rechtslage in solchen Fällen.

Ich habe die Frage hier schon mal gestellt, aber wir sind damals zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Vielleicht gibt es in der Zwischenzeit auch neue Gerichtsurteile dazu, nach den vielen Annullierungen in den letzten Monaten.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.339
2.090
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Nun, geschuldet ist die Beförderung FMM-PMO. Wenn da wirklich nichts mehr fliegt, wird man auf eine Kombination aus Flug und bodengebundenem Transport ausweichen.

Nicht nur einmal bin ich NUE-MUC mit einem Kleinbus gefahren, weil LH kurzfristig die Kiste ausfallen hat lassen...
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Übrigens, in der aktuellen Trade Policy von AF/KL wird auch extra darauf hingewiesen, dass wenn der Flughafen nicht mehr bedient wird, die ground transportation Kosten des Pax von AF/KL erstattet werden.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Ja gut, und wenn die Airline von sich aus keine Alternativen von einem anderen Flughafen anbietet (FR wird mich sicherlich nicht freiwillig auf z.B. MUC-PMO mit LH umbuchen), was darf ich selbst buchen und bei FR zur Erstattung einreichen? Ersatzbeförderung von wo? Von STR weil der von FMM am nächsten ist? Von MUC weil LH von dort nonstop nach PMO fliegt? Von ZRH weil der für mich am einfachsten zu erreichen ist?

Wie gesagt, es geht mir weniger um diesen einen Fall mit FMM-PMO, sondern allgemein um die Frage, wie man in solchen Fällen vorgehen soll, wenn man fliegen will und die Airline keine zufriedenstellende Alternative anbietet. Natürlich ist der erste Schritt immer die Airline freundlich zu fragen und ich bin mir ziemlich sicher, dass LH oder auch AF/KL in einem solchen Fall ohne weiteres auf STR/MUC/ZRH umbuchen würden. FR wird aber sicher nicht freiwillig auf Fremdmetall umbuchen, schon gar nicht von einem anderen Abflugort.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
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Ja gut, und wenn die Airline von sich aus keine Alternativen von einem anderen Flughafen anbietet (FR wird mich sicherlich nicht freiwillig auf z.B. MUC-PMO mit LH umbuchen), was darf ich selbst buchen und bei FR zur Erstattung einreichen? Ersatzbeförderung von wo? Von STR weil der von FMM am nächsten ist? Von MUC weil LH von dort nonstop nach PMO fliegt? Von ZRH weil der für mich am einfachsten zu erreichen ist?

Wie gesagt, es geht mir weniger um diesen einen Fall mit FMM-PMO, sondern allgemein um die Frage, wie man in solchen Fällen vorgehen soll, wenn man fliegen will und die Airline keine zufriedenstellende Alternative anbietet. Natürlich ist der erste Schritt immer die Airline freundlich zu fragen und ich bin mir ziemlich sicher, dass LH oder auch AF/KL in einem solchen Fall ohne weiteres auf STR/MUC/ZRH umbuchen würden. FR wird aber sicher nicht freiwillig auf Fremdmetall umbuchen, schon gar nicht von einem anderen Abflugort.

Ausgangspunkt ist sicher nicht Dein Wohnort, sondern der Abflugort. Ich würde alle Optionen dokumentieren und die günstigste Variante wählen. Der Anspruch auf Ersatzbeförderung wandelt sich nach erfolgloser Fristsetzung ja ohnehin in einen Schadensersatzanspruch um: Dann geht es wesentlich nur noch um die Schadenminderungsobliegenheit.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.083
7.420
LEJ
Ausgangspunkt ist sicher nicht Dein Wohnort, sondern der Abflugort.

Kann der Wohnort denn die Umbuchungsmöglichkeiten und Schadenminderungsobliegenheit beeinflussen? Bleiben wir mal beim genannten Beispiel: FMM-PMO mit FR. Der Flug wird von FR gestrichen, LH bietet STR-PMO für 200€ an und MUC-PMO für 100€. Der Fluggast wohnt in Ulm. Ulm-FMM ~60km, Ulm-MUC ~165km, ULM-STR ~80km, FMM-STR ~140km, FMM-MUC ~140km. Kann dem Fluggast denn ein zusätzlicher Weg von 75km (Ulm-MUC statt Ulm-STR) zugemutet werden, nur damit die Schadenminderungsobliegenheit eingehalten wird?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Ich vermute, dass man so gut aus Sicht des Luftfahrtunternehmens argumentieren könnte.

Die gerichtlichen Entscheidungen dazu sind aber rar gesät, weil Passagiere a) in der Regel bei geringen Mehrkosten nicht vor Gericht ziehen und b) bei happigen Mehrkosten keine Ersatzbuchung vornehmen.

Zudem fehlt den Airline-Kanzleien auch einfach der richtige Textbavstein (sic!) dafür und dann wird eben anerkannt.

Das Ergebnis wäre übrigens meiner Meinung nach kein "0 oder 1": Möglicherweise würde der Anspruch gekürzt.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Kann die Auskunft über die EU-Rechte der Airline dem Passagier gegenüber die Schadenminderungspflicht beeinflussen?
Ryanair hatte mir mal angeboten, wegen einer Annullierung eine Woche später aus dem Zielort zurückzufliegen. Weder Übernachtung, noch Ersatz auf Fremdmetall wurden auf Nachfrage angeboten. Es wurde behauptet, nach EU261 gäbe es dort keinerlei Verpflichtung.
Ich habe mich damals für eine eigene Buchung auf EW am nächsten Tag entschieden, die später dann doch gezahlt wurde. Als Laie könnte ich mir aber vorstellen, dass man in dem Moment nicht weiß, was statthaft ist und zunächst die Umbuchung auf 7 Tage später akzeptiert. Wäre ja komisch, wenn die Airline dann die Übernachtung nicht bezahlen müsste, weil sie mit der Falschauskunft einen eigenen Vorteil erreicht hätte.