Wobei man auch sagen muss:
Airlines motzen nur im ersten Schritt herum: Fremdmetall. Dass es dann später bei der Wahl des konkreten Fluges Probleme gab (soweit gleiche Reiseklasse), habe ich noch nicht erlebt.
Hat sich lange vor COVID ereignet, aber zum grundsätzlichen Procedere:Wird LH nun nur den Flugpreis erstatten oder habe ich Hoffnung auf Umbuchung auf die Flugvariante mit einem Leg Finnair ?
Ma so sagen:
Vor etwas mehr als einem Jahr hat Ryanair die Strecke, auf die ich gebucht war, komplett eingestellt.
Ich hatte dann nach Blockade der dortigen Hotline selber anderen Flug gebucht und Auslagen für Hotel und Transport vom neuen Landeplatz zum alten eingefordert.
Ryanair says no.
Sache an SÖP geschickt.
Still ruht der See mehr als ein halbes Jahr.
Dann kommt Schlichtungsvorschlag von SÖP, welcher sich fast 100% mit meinen Forderungen deckt. Ich natürlich zugestimmt.
Kommt von SÖP: "Superprima! Da die Airline auch schon zugestimmt hat, ist die Sache vom Tisch und Sie werden demnächst ..."
Von wegen !
Seitdem sind 4 Monate vergangen und nach meinen Anrufen hat SÖP inzwischen schon DREIMAL die gleiche Email "Bitte mit dem Kunden in Verbindung setzen ..." an Ryanair geschickt.
Ich vermute mal, dass ich bei einer Klage aufgrund des Anerkenntnisses von Ryanair gegenüber SÖP gute Karten hätte.
Allein - ich verspüre wenig Lust jetzt noch weitere Energie und mehr Zeit für weniger als 200€ zu verplempern.
Bleibt aber festzuhalten, dass man sich für einen positiven Schiedspruch von SÖP rein gar nix kaufen kann !
Ich warte jetzt noch, ob sie mich vielleicht zurückrufen, ansonsten muss ich den Fall schriftlich einreichen müssen.
Das kannst du dir imho sparen.
Sehr geehrte/r miamitraffic,
wir bedanken uns für Ihre Nachricht und entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, Ihre Flüge wie geplant durchzuführen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir eine pauschale Ausgleichsleistung hinsichtlich Ihrer Buchungsreferenz ABC123 in Höhe von 250,00 € auf die angegebene Bankverbindung anweisen. Wir bitten um Verständnis, dass es bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen kann, bis die Summe Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
(...)
Wir versprechen Ihnen, weiter an unserem Produkt und unseren Prozessen zu arbeiten, um künftige Flüge wieder rundum angenehm zu gestalten. Uns liegt viel daran, Sie weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen und wir freuen uns, wenn Sie uns auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Customer Relations Team
Hi, ich habe mich schon durch ältere Threads gelesen, aber nicht wirklich Antworten passend auf meinen Fall gefunden.
am 10.01.21 hatte ich einen Flug FRA-IVL LH846 für Abflug 13.03.21 gebucht, heute sehe ich in der Buchung dass der Flug wohl nicht stattfinden wird. Lufthansa hat mich allerdings noch nicht darüber informiert.
Ich muß aber unbedingt nach IVL; - ist LH zur Ersatzbeförderung verpflichtet, auch wenn sie mehr als 14 Tage vorher storniert ? Habe mal die EU Fluggastrechte durchgelesen, ich meine ja, bin aber nicht wirklich sicher.
Dach IVL fliegen nur ganz wenige Airlines, LH hat die Strecke wohl für diesen Winter nun komplett eingestellt. Das alternative Routing wäre FRA-HEL-IVL, mit dem Leg HEL-IVL mit Finnair, aber dieses Routing ist dreimal so teuer wie meine ursprüngliche Buchung FRA-IVL. Wird LH nun nur den Flugpreis erstatten oder habe ich Hoffnung auf Umbuchung auf die Flugvariante mit einem Leg Finnair ?
Schonmal vielen Dank !
Empfehle zu allen EU261 Sachen immer bei rechteindeutig.de nachzuschauen, da gibt es für fast jeden Fall bereits ein Bericht über ein Urteil dazuIst denn eine Airline verpflichtet auf Fremdmetall umzubuchen, wenn die nächst mögliche Fermindung dem Pax nicht "genehm" ist? Oder ist das wieder eine Auslegungssache und man muss das erst mal vor Gericht klären lassen? Was hier am Telefon gemacht wurde, ist die Anweisung befolgt. Klar, jetzt kommt wieder jemand daher, man soll Arbeitsanweisungen einfach missachten, was aber der AG dann dazu sagt, scheint nicht zu jucken.
Um "genehm" geht es nicht. Nächstmöglich bedeutet nun mal, dass der Passagier nicht warten muss, bis die ursprünglich gebuchte Airline die Strecke wieder bedient, so meine Ansicht sowie die Ansicht der allermeisten Gerichte. Der BGH hat sich hierzu noch nicht äußern müssen. Airlines finden das doof und lassen es in der Regel drauf ankommen. Vor Gericht knicken sie dann häufig ein, auch wenn es teuer wird.Ist denn eine Airline verpflichtet auf Fremdmetall umzubuchen, wenn die nächst mögliche Fermindung dem Pax nicht "genehm" ist? Oder ist das wieder eine Auslegungssache und man muss das erst mal vor Gericht klären lassen?
Ist denn eine Airline verpflichtet auf Fremdmetall umzubuchen, wenn die nächst mögliche Fermindung dem Pax nicht "genehm" ist? Oder ist das wieder eine Auslegungssache und man muss das erst mal vor Gericht klären lassen?
Ja gut, und wenn die Airline von sich aus keine Alternativen von einem anderen Flughafen anbietet (FR wird mich sicherlich nicht freiwillig auf z.B. MUC-PMO mit LH umbuchen), was darf ich selbst buchen und bei FR zur Erstattung einreichen? Ersatzbeförderung von wo? Von STR weil der von FMM am nächsten ist? Von MUC weil LH von dort nonstop nach PMO fliegt? Von ZRH weil der für mich am einfachsten zu erreichen ist?
Wie gesagt, es geht mir weniger um diesen einen Fall mit FMM-PMO, sondern allgemein um die Frage, wie man in solchen Fällen vorgehen soll, wenn man fliegen will und die Airline keine zufriedenstellende Alternative anbietet. Natürlich ist der erste Schritt immer die Airline freundlich zu fragen und ich bin mir ziemlich sicher, dass LH oder auch AF/KL in einem solchen Fall ohne weiteres auf STR/MUC/ZRH umbuchen würden. FR wird aber sicher nicht freiwillig auf Fremdmetall umbuchen, schon gar nicht von einem anderen Abflugort.
Ausgangspunkt ist sicher nicht Dein Wohnort, sondern der Abflugort.