So, ich fasse noch einmal meinen Fall zusammen, er ist in diesem Thread ziemlich weit oben zu finden:
am 10.01.21 hatte ich einen Flug FRA-IVL LH846 für Abflug 13.03.21 gebucht
Flüge wurden seitens LH annuliert, es gibt auch keinen Ersatzflug von lH bis Dezember 2021
Ich möchte unbedingt am 13.03.2021 fliegen und hatte LH telefonisch um Ersatzbeförderung gebeten, diese wurde mündlich abgelehnt.
Per Einschreiben habe ich LH aufgefordert mir einen Ersatzflug anzubieten, ansonsten würde ich mir selbst Flüge bei Fremdairlines buchen, da ja kein LH oder sonst eine Star Alliance dort hinfliegt.
Die Frist von 8 Tagen läuft heute ab, keinerlei Antwort bisher. Morgen muss ich mich dann entscheiden, was ich buche.
Was muss ich nun bei der Buchung beachten ? Ersatzverbindung geht nur mit Finnair über Helsinki. Ich könnten den ersten Leg FRA-HEL mit LH buchen und dann HEL-IVL mit Finnair, oder aber FRA-HEL auch mit Finnair. Bei beiden Varianten fliege ich später als ursprünglich geplant ab und bekomme den Flug HEL-IVL am gleichen Tag nicht mehr. Also Hotelübernachtung in Helsinki benötige ich in beiden Fällen. Preislich wäre es etwas günstiger, wenn ich den ersten Leg mit LH buche, habe aber dann den Nachteil, dass es nicht eine einzige, gesamte Buchung mit Finnair ist.
Beim Rückflug sieht es so aus, dass wenn ich den letzten Leg HEL-FRA mit LH buchen würde, würde ich noch den Anschlussflieger am gleichen Tag bekommen, also kein Hotel in Helsinki nötig. Ansonsten bei der Verbindung mit Finnair wäre erneut ein Hotel in Helsinki fällig.
Wie würde das ein Richter sehen, bin ich verpflichtet wegen Schadensminimierung die Legs auf verschiedene Fluggeselschaften aufzuteilen oder darf ich die Buchung als Gesamtes bei Finnair tätigen ?