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die EU-Verordnung zwecks Entschädigung gilt auch, wenn auf die nächstmögliche Verbindung umgebucht wird oder?
LH fliegt FRA-CPT nach dem 05.02. nicht mehr an...wäre eig am 10.02 geflogen und heute kam die Cancellation notice... also weniger als 14 Tage im Vorraus.
Außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Verordnung nach meiner Einschätzung nicht erkennbar.
Umbuchung auf AF am gleichen Tag via CDG-JNB-CPT (möglich laut Hotline) käme mit +5 Stunden "Verspätung" als ursprünglich gebucht in CPT an.
Anspruch auf 600€ pro Person ist gegeben?
LH fliegt FRA-CPT nach dem 05.02. nicht mehr an...wäre eig am 10.02 geflogen und heute kam die Cancellation notice... also weniger als 14 Tage im Vorraus.
Außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Verordnung nach meiner Einschätzung nicht erkennbar.
Umbuchung auf AF am gleichen Tag via CDG-JNB-CPT (möglich laut Hotline) käme mit +5 Stunden "Verspätung" als ursprünglich gebucht in CPT an.
Anspruch auf 600€ pro Person ist gegeben?