super, dankeschön!Anspruch auf 250,00 € besteht, unabhängig davon, ob die vorgeschlagene Ersatzbeförderung akzeptiert wird.
Dann bitte doch um einen refund des Hinfluges aufgrund der cancellation. Zusätzlich machst du im Nachgang die 250€ geltend. (Ob außergewöhnliche Umstände etc ist dann halt wieder die Frage, musst du selbst wissen)
Könnte man hier aber nicht argumentieren, dass die Ausgleichszahlung nach Absatz 2 des Art. 7 um 50% gekürzt werden kann, da der Reisende ja eben mit weniger als 2 Stunden Verspätung ankommt?Anspruch auf 250,00 € besteht, unabhängig davon, ob die vorgeschlagene Ersatzbeförderung akzeptiert wird.
aber der Pax müsste die Umbuchung ja nicht akzeptiren, er könnte ja im Zweifel einfach den nächsten A3/OS Flug buchen der zum ursprünglichen Abflug +X abhebt.Würde ich als Airline-Anwalt versuchen.
Gerne mal den EuGH fragen, ob die Unannehmlichkeiten bei 2:01 h später genau so sind, wie bei einem Abflug ein paar Tage früher.
Korekt aber wird am Ende nicht doch auf die tatsächliche Ankunft abgestellt?Art. 7 Abs. 2 spricht vom Angebot einer Verbindung, nicht davon, was tatsächlich geflogen wurde. Daher ist es egal, was der Passagier hier wählt.
Im Ergebnis richtig, aber die Airline kann kürzen muss es aber nicht.EUR 300 würde ich sagen.
Gebucht (über KLM) im April 2021:
BER- AMS - 15.12.2021: 14:30 - 15.12.2021: 15:55
AMS-MSP - 15.12.2021: 17:00 - 15.12.2021: 18:50
MSP-CWA - 15.12.2021: 20:15 - 15.12.2021: 21.31
CWA-MSP - 10.01.2022: 15:43 - 10.01.2022: 17:05
MSP-AMS - 10.01.2022: 21:20 - 11.01.2022: 12:15
AMS-BER - 11.01.2022: 16:25 - 11.01.2022: 17:40
Ende September 2021 wurde dann AMS-BER - 11.01.2021: 16:25 - 11.01.2021: 17:40 annuliert.
Dann wurde ich auf 24 Stunden vorher umgebucht.
(Wie das überhaupt mit CWA-MSP funktionieren soll?)
BER- AMS - 15.12.2021: 14:30 - 15.12.2021: 15:55
AMS-MSP - 15.12.2021: 17:00 - 15.12.2021: 18:50
MSP-CWA - 15.12.2021: 20:15 - 15.12.2021: 21.31
CWA-MSP - 10.01.2022: 15:43 - 10.01.2022: 17:05
MSP-AMS - 09.01.2022: 21:20 - 10.01.2022: 12:15
AMS-BER - 10.01.2022: 16:25 - 10.01.2022: 17:40
Mitte Oktober 2021 wurde dann auch BER- AMS - 15.12.2021: 14:30 - 15.12.2021: 15:55 annuliert.
Dann wurde ich umgebucht auf ...
BER- AMS - 15.12.2021: 11:50 - 15.12.2021: 13:15
AMS-MSP - 15.12.2021: 17:00 - 15.12.2021: 18:50
MSP-CWA - 15.12.2021: 20:15 - 15.12.2021: 21.31
CWA-MSP - 10.01.2022: 15:43 - 10.01.2022: 17:05
MSP-AMS - 09.01.2022: 21:20 - 10.01.2022: 12:15
AMS-BER - 10.01.2022: 16:25 - 10.01.2022: 17:40
Q1) Ausgleichszahlung über 50 % möglich (wegen -24h)?
Q2) Anderweitige Beförderung möglich (wegen -24h)? Falls ja, Umbuchung auf AY bzw. AA oder LH bzw. UA möglich?
Vielen Dank und viele Grüße
Schneefall in STR.gibt es denn Erkentnisse warum gestern, am 28.11. die LH 2152 von MUC nach STR umgeleitet wurde?
Leider kann ich in dieser Hinsicht von den Reisenden keine Informationen bekommen.
Falls es nicht ohnehin offensichtlich ist, es geht natürlich um die Frage außergewöhnliche Umstände oder nicht.
Ach ja es gibt mal wieder Schnee.Schneefall in STR.
Ich werfe mal Schadensminderung in den Raum.Ganz so pauschal würde ich das nicht formulieren, den auch LX ist hat Pflichten verletzt einfach den Flug zu annullieren und sehen was passiert ist auch nicht in Ordnung.
Daher würde ich zu Ergebnis kommen dass nicht die Frage ist ob LX zahlen muss sondern wie viel wenn nachgewiesen werden kann, dass die Kosten durch die Buchung in Eigenregie unnötig hoch waren.
Im übrigen woraus nimmst du die Verpflichtung der Paxe aus der VO?
Denn der Art. 5 besagt:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
Natürlich ist das kein Freibrief aber zunächst hat LX die Pflicht verletzt den Anforderungen des Art. 8 nach zu kommen.
Ich persönlich würde den Anwalt wechseln.ja, zu klagen aber ist es nicht so, dass Anwälte immer ihr geld bekommen?! und demnach „fast immer“ zu einer Klage raten würden?!
wollte ja nur hier ne unverbindliche Meinung hören bzw. ob ich oder der Anwalt was übersehen hat.
kann ja immer mal passieren… beispielsweise was hier gestern/heute diskutiert wurde mit Klage gegen LH obwohl LX den Flug gestrichen hat
Hier bleibt die Frage ob das eben reicht, die EU-VO besagt eben auch dass das Luftfahrtunternehmen eine Ersatzbeförderung anbieten muss, eine E-Mail mit dem Inhalt "wir haben ihren Flug annulliert rufen Sie uns an" erfüllt eben die Anforderungen eben nicht.Die Airline wird sich damit rausreden, dass in der cancellation email auf EU261 hingewiesen wurde und es mögliche Alternativen gibt, die man aber nur telefonisch besprechen kann und der Pax bitte anrufen möge.
Es kann immer noch bezweifelt werden ob es überhaupt einen Anwalt gibt, dazu wurden zu viele harndwerkliche Fehler gemacht und sich auch die falschen Nebensächlichkeiten konzentriert.Ich persönlich würde den Anwalt wechseln.
Ja, bin ich bei dir, es sollte kein Problem sein für die Airline bei einer Annullierungsemail gleich Alternativen anzubieten, die man durch einen Klick akzeptieren kann.Hier bleibt die Frage ob das eben reicht, die EU-VO besagt eben auch dass das Luftfahrtunternehmen eine Ersatzbeförderung anbieten muss, eine E-Mail mit dem Inhalt "wir haben ihren Flug annulliert rufen Sie uns an" erfüllt eben die Anforderungen eben nicht.
Hier haben sich beide Seiten nicht optimal verhalten.
Anrufe sind gerade im Ausland immer so eine Sache dazu kommt, dass die Erreichbarkeit der Hotlines aktuell sehr grenzwertig sind.
Daher ist es zu einfach die Schuld alleine dem Pax zu zu schreiben, wie sich das dann am Ende auswirkt ist eine ganz andere Frage.
Aber eine solche Pflicht sieht die EU VO gar nicht vor die sagt eindeutig, dass das Luftfahrtunternehmen aktiv sein muss.Ist doof, dass der Pax dann selber aktiv werden muss und den op. carrier kontaktieren muss, obwohl die Annullierung seitens Airline hervorgerufen wurde.
Aber die Airline wird sich auch damit schon rausreden können, dass der Pax auch keine alternative Kontaktmethode probiert hat.
Im Normalfall vollkommen richtig, aber wenn der Flug sehr kurzfristig annulliert wurde, kann man durchaus zum Ergebnis kommen, dass hier der Pax doch selbst buchen kann.Richtig gewesen wäre:
Operating Carrier mit Fristsetzung zur Alternativbeförderung auffordern + Bekannten / Anwalt in bcc setzen.
Nach Fristablauf, Alternativbeförderung auf eigene Kosten buchen.