EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.452
3.171
Neuss
www.drboese.de
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Aber die Aufklärung über die Rechtslage ist wohl nicht erfolgt seitens des Anwalts. Zeichen dafür, dass er seinen Job nicht richtig macht
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Naja, die EUR 600 Ausgleichsleistung müsste Swiss rein rechtlich aber trotzdem zahlen - aber natürlich nicht Lufthansa.
 

walwal11

Reguläres Mitglied
12.06.2019
76
19
Hallo,

hatte folgende Verbindung bei WizzAir gebucht:
01.12.2021 VIE - ATH
03.12.2021 ATH - VIE

Jetzt hat Wizzair kurzfristig, nur eine Woche vorher, den Flug VIE-ATH am 01.12. gestrichen und will mich auf 29.11. umbuchen, also 2 Tage frühere Hinflug.

Dadurch müsste ich doch Anspruch auf die 250,- euro Entschädigungszahlung haben, oder?

Wenn ich die Flugzeitänderung online akzeptiere, verliere ich diesen Anspruch dann? Weil ich sozusagen einer Änderung des Beförderungsvertrages aktiv zustimme?

Hat jemand Erfahrungen, wie man bei Wizz da am besten vorgeht?




Außerdem: Da ich noch einen umbuchbaren stornierten Flug bei Ryanair habe, würde ich für den Hinflug dann mit Ryanair am 30.11. fliegen. Ich würde also den Hinflug bei Wizz verfallen lassen, will jedoch den Rückflug am 03.12. nutzen.
Ändert das etwas?
 
Zuletzt bearbeitet:

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Dann bitte doch um einen refund des Hinfluges aufgrund der cancellation. Zusätzlich machst du im Nachgang die 250€ geltend. (Ob außergewöhnliche Umstände etc ist dann halt wieder die Frage, musst du selbst wissen)
 

walwal11

Reguläres Mitglied
12.06.2019
76
19
Anspruch auf 250,00 € besteht, unabhängig davon, ob die vorgeschlagene Ersatzbeförderung akzeptiert wird.
super, dankeschön!


Dann bitte doch um einen refund des Hinfluges aufgrund der cancellation. Zusätzlich machst du im Nachgang die 250€ geltend. (Ob außergewöhnliche Umstände etc ist dann halt wieder die Frage, musst du selbst wissen)

Geht das? Ich meine, erstattet Wizzair nur den Hinflug ohne dass dabei der Rückflug auch storniert wird? Ich möchte den Rückflug auf keinen Fall verlieren, ein neues Rückflugticket wäre jetzt nämlich viel teurer... :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Anspruch auf 250,00 € besteht, unabhängig davon, ob die vorgeschlagene Ersatzbeförderung akzeptiert wird.
Könnte man hier aber nicht argumentieren, dass die Ausgleichszahlung nach Absatz 2 des Art. 7 um 50% gekürzt werden kann, da der Reisende ja eben mit weniger als 2 Stunden Verspätung ankommt?

Also im Ergebnis 125,00€ Euro?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.452
3.171
Neuss
www.drboese.de
Würde ich als Airline-Anwalt versuchen.
Gerne mal den EuGH fragen, ob die Unannehmlichkeiten bei 2:01 h später genau so sind, wie bei einem Abflug ein paar Tage früher.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Würde ich als Airline-Anwalt versuchen.
Gerne mal den EuGH fragen, ob die Unannehmlichkeiten bei 2:01 h später genau so sind, wie bei einem Abflug ein paar Tage früher.
aber der Pax müsste die Umbuchung ja nicht akzeptiren, er könnte ja im Zweifel einfach den nächsten A3/OS Flug buchen der zum ursprünglichen Abflug +X abhebt.

Air France hat mich 2018 5 Tage früher nach Male geschickt, die 300 Euro wollten sie bezahlen bzw. ich hatte dann den 450 Euro Gutschein genommen.

Formal müsste die Prüfung des EuGH doch so aussehen:
besteht der mögliche Anspruch nach Art. 5 Abs. 1c II/iii?
Ergebnis ja denn der ABflug des dann durchgeführen Flugs war deutlich zwei bzw einer Stunde vor Abflug
Prüfung der Höhe des Ausgleichzahlung nach Art. 7 Abs. 1 a
Ergebnis, es besteht der Anspruch in Höhe von 250,00€ da es sich um einen Flug mit einer Strecke von weniger als 1500km handelt.
Prüfnug kann der Anspruch nach Artikel 7 Abs. 2a um 50% gekürzt werden?
Ergebnis, ja die Kürzung ist zulässig da die Ankunft nicht mit einer Verspätung von 120 Minuten ankommen wird.

Vereinfacht beschrieben der Reisende akzeptiert freiwillig einen früheren Abflug welche in seine Planungen passt, damit es nicht zu einer Verspätung kommt im Gegenzug gibt es eben nur die Hälfte der Ausgleichzahlung.
Da der Reisende die Unannehmlichkeiten freiwillig akzeptiert bzw. es vielleicht sogar keine Unannehmlichkeiten gibt, wie in meinem Fall damals, gibt es eben nur die Hälfte der Ausgleichzahlung.

Daher kann man sicher erst einmal die 250,00 € fordern sollte aber dann doch akzeptieren wenn die Hälfte gezahlt wird.
Ich würde das RIsiko dass auch der EuGH die Kürzung zulässt als ziemlich hoch einschätzen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.452
3.171
Neuss
www.drboese.de
Art. 7 Abs. 2 spricht vom Angebot einer Verbindung, nicht davon, was tatsächlich geflogen wurde. Daher ist es egal, was der Passagier hier wählt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Art. 7 Abs. 2 spricht vom Angebot einer Verbindung, nicht davon, was tatsächlich geflogen wurde. Daher ist es egal, was der Passagier hier wählt.
Korekt aber wird am Ende nicht doch auf die tatsächliche Ankunft abgestellt?

Erinnert mich an einen eigenen Fall:
gebucht STR-DUS-CUR mit Airberlin
AB annulliert DUS-CUR und bucht auf STR-CDG-SXM auf AF und SXM-CUR mit etwa 3 Stunden 40 Min Verspätung um.
7I hat etwa 40 Minuten Verspätung Ankunft somit am Ende von über 4 Stunden.

Es gibt einen Mahnbescheid dem nicht widersprochen wird, nach Antrag auf Erlass des VB kommt eine Zahlung von 300 Euro und ein Einspruch über die andere Hälfte, nachdem ich die Klagschrift an das AG Nürtingen mit der Begründung eben Ankunft war über 4 Stunden später, gesendet hatte, kam die Rücknahme des Einspruchs gegen den VB.
Ich bin mir gerade nicht sicher aber ich glaube ich hatte ein Urteil einer höheren Instanz welches genau in meinem Sinne geurteilt hat.

Wenn nur das Angebot gerreicht hätte, wären ja bei einer Verspätung 3h 40 Min. die Kürzung berechtigt gewesen.
 

Polymatrix

Reguläres Mitglied
06.08.2020
71
245
Ich bin mit diesen 50% Kürzung etwas verwirrt gerade...
Kurze Frage: Flug Muc-Sez mit QR, eine Buchung, in Sez mit 3,5h Verspätung angekommen, Flugzeug hatte techn. Defekt. Sind das jetzt 600€ oder 300€ Euro?
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.487
445
Gebucht (über KLM) im April 2021:

BER- AMS - 15.12.2021: 14:30 - 15.12.2021: 15:55
AMS-MSP - 15.12.2021: 17:00 - 15.12.2021: 18:50
MSP-CWA - 15.12.2021: 20:15 - 15.12.2021: 21.31

CWA-MSP - 10.01.2022: 15:43 - 10.01.2022: 17:05
MSP-AMS - 10.01.2022: 21:20 - 11.01.2022: 12:15
AMS-BER - 11.01.2022: 16:25 - 11.01.2022: 17:40

Ende September 2021 wurde dann AMS-BER - 11.01.2021: 16:25 - 11.01.2021: 17:40 annuliert.
Dann wurde ich auf 24 Stunden vorher umgebucht.
(Wie das überhaupt mit CWA-MSP funktionieren soll?)

BER- AMS - 15.12.2021: 14:30 - 15.12.2021: 15:55
AMS-MSP - 15.12.2021: 17:00 - 15.12.2021: 18:50
MSP-CWA - 15.12.2021: 20:15 - 15.12.2021: 21.31

CWA-MSP - 10.01.2022: 15:43 - 10.01.2022: 17:05
MSP-AMS - 09.01.2022: 21:20 - 10.01.2022: 12:15
AMS-BER - 10.01.2022: 16:25 - 10.01.2022: 17:40


Mitte Oktober 2021 wurde dann auch BER- AMS - 15.12.2021: 14:30 - 15.12.2021: 15:55 annuliert.
Dann wurde ich umgebucht auf ...

BER- AMS - 15.12.2021: 11:50 - 15.12.2021: 13:15
AMS-MSP - 15.12.2021: 17:00 - 15.12.2021: 18:50
MSP-CWA - 15.12.2021: 20:15 - 15.12.2021: 21.31

CWA-MSP - 10.01.2022: 15:43 - 10.01.2022: 17:05
MSP-AMS - 09.01.2022: 21:20 - 10.01.2022: 12:15
AMS-BER - 10.01.2022: 16:25 - 10.01.2022: 17:40

Q1) Ausgleichszahlung über 50 % möglich (wegen -24h)?
Q2) Anderweitige Beförderung möglich (wegen -24h)? Falls ja, Umbuchung auf AY bzw. AA oder LH bzw. UA möglich?

Vielen Dank und viele Grüße

Ich hole das nochmal hoch, weil ich hier gestern mit KLM gesprochen habe und es eigentlich ganz nett finde:

1) Ich darf meine Flüge +-30 Tage nach vorne (bzw. nach hinten schieben).
2) Mit AF / Delta kann ich auch fliegen und dabei gilt auch 1).
3) Umbuchung auf andere haben sie nicht so gerne (verständlich), aber 1) würde dann ohnehin nicht gelten.

Angeboten wurde mir also entweder mit Delta/KLM über AMS oder mit AF über PCG zu fliegen. Das ganze ist ja in Economy (nicht Basic).

Das hat jetzt hier nicht mehr verloren, aber interessant ist wie große Abweichungen es gibt, bspw. gibt es mit Status für +1 bei KLM keinen Comfort Seat umsonst. Ich schaue jetzt was mit Status (Delta Platinum) besser ist (für +1 und mich). Alternativ werden halt von Amex Punkte transferiert und ich upgrade die Flüge. Dazu müsste ich aber auch erstmalwas wissen was besser ist (für +1 und mich). Falls jemand Erfahrungen damit hat auch gerne kurz eine PM.

Guten Start in die Woche wünsche ich! :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
gibt es denn Erkentnisse warum gestern, am 28.11. die LH 2152 von MUC nach STR umgeleitet wurde?
Leider kann ich in dieser Hinsicht von den Reisenden keine Informationen bekommen.

Falls es nicht ohnehin offensichtlich ist, es geht natürlich um die Frage außergewöhnliche Umstände oder nicht.
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.717
479
STR
gibt es denn Erkentnisse warum gestern, am 28.11. die LH 2152 von MUC nach STR umgeleitet wurde?
Leider kann ich in dieser Hinsicht von den Reisenden keine Informationen bekommen.

Falls es nicht ohnehin offensichtlich ist, es geht natürlich um die Frage außergewöhnliche Umstände oder nicht.
Schneefall in STR.
Ca. eine Stunde waren keine Landungen möglich, weil geräumt werden musste.
Deswegen sind auch einige EW nach FKB ausgewichen und später nach STR weiter.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Ganz so pauschal würde ich das nicht formulieren, den auch LX ist hat Pflichten verletzt einfach den Flug zu annullieren und sehen was passiert ist auch nicht in Ordnung.
Daher würde ich zu Ergebnis kommen dass nicht die Frage ist ob LX zahlen muss sondern wie viel wenn nachgewiesen werden kann, dass die Kosten durch die Buchung in Eigenregie unnötig hoch waren.

Im übrigen woraus nimmst du die Verpflichtung der Paxe aus der VO?
Denn der Art. 5 besagt:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

Natürlich ist das kein Freibrief aber zunächst hat LX die Pflicht verletzt den Anforderungen des Art. 8 nach zu kommen.
Ich werfe mal Schadensminderung in den Raum.
Der Pax hat es ja nicht mal probiert, die Kosten niedrig zu halten, indem er den operating carrier kontaktiert hat, sondern hat stattdessen auf eigene Kosten einen wahrscheinlich mega teuren oneway Tarif gebucht.
Zwecks Unterstützungsleistungen:
Die Airline wird sich damit rausreden, dass in der cancellation email auf EU261 hingewiesen wurde und es mögliche Alternativen gibt, die man aber nur telefonisch besprechen kann und der Pax bitte anrufen möge.

Auch ist die Frage, ob der Kläger den Beklagten außergerichtlich auf die Kosten der Alternativbeförderung aufgefordert hat, oder gleich nen Anwalt genommen hat. Falls letzteres, müsste diese RA Kosten nämlich auch vom Kläger getragen werden.

So oder so, von dem was hier bekannt ist, wirkt es so, als ob der Anwalt da so einiges falsch gemacht haben könnte.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
ja, zu klagen aber ist es nicht so, dass Anwälte immer ihr geld bekommen?! und demnach „fast immer“ zu einer Klage raten würden?!

wollte ja nur hier ne unverbindliche Meinung hören bzw. ob ich oder der Anwalt was übersehen hat.

kann ja immer mal passieren… beispielsweise was hier gestern/heute diskutiert wurde mit Klage gegen LH obwohl LX den Flug gestrichen hat
Ich persönlich würde den Anwalt wechseln.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Die Airline wird sich damit rausreden, dass in der cancellation email auf EU261 hingewiesen wurde und es mögliche Alternativen gibt, die man aber nur telefonisch besprechen kann und der Pax bitte anrufen möge.
Hier bleibt die Frage ob das eben reicht, die EU-VO besagt eben auch dass das Luftfahrtunternehmen eine Ersatzbeförderung anbieten muss, eine E-Mail mit dem Inhalt "wir haben ihren Flug annulliert rufen Sie uns an" erfüllt eben die Anforderungen eben nicht.

Hier haben sich beide Seiten nicht optimal verhalten.

Anrufe sind gerade im Ausland immer so eine Sache dazu kommt, dass die Erreichbarkeit der Hotlines aktuell sehr grenzwertig sind.

Daher ist es zu einfach die Schuld alleine dem Pax zu zu schreiben, wie sich das dann am Ende auswirkt ist eine ganz andere Frage.

Ich persönlich würde den Anwalt wechseln.
Es kann immer noch bezweifelt werden ob es überhaupt einen Anwalt gibt, dazu wurden zu viele harndwerkliche Fehler gemacht und sich auch die falschen Nebensächlichkeiten konzentriert.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Hier bleibt die Frage ob das eben reicht, die EU-VO besagt eben auch dass das Luftfahrtunternehmen eine Ersatzbeförderung anbieten muss, eine E-Mail mit dem Inhalt "wir haben ihren Flug annulliert rufen Sie uns an" erfüllt eben die Anforderungen eben nicht.

Hier haben sich beide Seiten nicht optimal verhalten.

Anrufe sind gerade im Ausland immer so eine Sache dazu kommt, dass die Erreichbarkeit der Hotlines aktuell sehr grenzwertig sind.

Daher ist es zu einfach die Schuld alleine dem Pax zu zu schreiben, wie sich das dann am Ende auswirkt ist eine ganz andere Frage.
Ja, bin ich bei dir, es sollte kein Problem sein für die Airline bei einer Annullierungsemail gleich Alternativen anzubieten, die man durch einen Klick akzeptieren kann.
Schaffen sie bei anderen Umbuchungen oder mit dem Erstattungsknopf ja auch.
Ist doof, dass der Pax dann selber aktiv werden muss und den op. carrier kontaktieren muss, obwohl die Annullierung seitens Airline hervorgerufen wurde.
Aber die Airline wird sich auch damit schon rausreden können, dass der Pax auch keine alternative Kontaktmethode probiert hat.
Er hätte ja z.B. per email antworten können mit Fristsetzung von x Stunden / Tagen. In Realität reagieren die Airlines eh nie darauf / sagen mal solle doch anrufen, aber so hätte man die Airline wenigstens rechtskonform aufgefordert.
Richtig gewesen wäre:
Operating Carrier mit Fristsetzung zur Alternativbeförderung auffordern + Bekannten / Anwalt in bcc setzen.
Nach Fristablauf, Alternativbeförderung auf eigene Kosten buchen.
Nach Rückkehr Erstattung der Alternativbeförderung mit Fristsetzung von dem op. carrier einfordern.
Nach Fristablauf, den Anwalt übergeben.

Wenn man all diese Schritte einhält muss die Gegenseite dann auch die RA Kosten + Gerichtskosten bezahlen und der Pax ist happy (solange man vor Gericht gewinnt)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Ist doof, dass der Pax dann selber aktiv werden muss und den op. carrier kontaktieren muss, obwohl die Annullierung seitens Airline hervorgerufen wurde.
Aber die Airline wird sich auch damit schon rausreden können, dass der Pax auch keine alternative Kontaktmethode probiert hat.
Aber eine solche Pflicht sieht die EU VO gar nicht vor die sagt eindeutig, dass das Luftfahrtunternehmen aktiv sein muss.
Von daher kann man hoechsten diskutieren ob der Pax jetzt die Regeln der Schadenminderungspflicht erfüllt und auch da müssten LX/LH konkret nach weissen im Sinn von "hätte der Reisende und kontaktiert dann wäre ihm eine Ersatzbeförderung zur Verfügung gestellt und die Schadenssummer wäre -30% gewesen.

Richtig gewesen wäre:
Operating Carrier mit Fristsetzung zur Alternativbeförderung auffordern + Bekannten / Anwalt in bcc setzen.
Nach Fristablauf, Alternativbeförderung auf eigene Kosten buchen.
Im Normalfall vollkommen richtig, aber wenn der Flug sehr kurzfristig annulliert wurde, kann man durchaus zum Ergebnis kommen, dass hier der Pax doch selbst buchen kann.

Aber der Fall wurde ja ohnehin schon zu 95% an die Wand gefahren ob da noch viel zu retten ist?