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Hallo allerseits, kurze Frage:
GM446 ZRH-RMF 16.12.2021 wurde am 04.12.2021 annulliert. Ausgleichszahlung wird natürlich kategorisch abgelehnt, als "Grund" wird die Quarantäneregelung für Reisende aus Ägypten in die Schweiz angegeben. Jedoch:
- Befand sich Ägypten zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr auf der Liste der Länder mit besorgniserregenden Virusvarianten (vgl. Anhang 1 Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr).
- Betrifft die Schweizer Quarantäne einen Flug NACH Ägypten grundsätzlich nicht.
- Verhindert die Quarantäneregelung auch nicht, dass eine Airline eine bestimmte Destination anfliegen kann/darf.
Für mich ein klarer Fall, der Flug wurde einfach mangels Nachfrage bzw. zu vieler Umbuchungen gestrichen und es besteht klar ein Anspruch. Nun hielt die Pandemie allerdings schon einige Überraschungen bereit, daher: sehen das die Experten hier ähnlich?
GM446 ZRH-RMF 16.12.2021 wurde am 04.12.2021 annulliert. Ausgleichszahlung wird natürlich kategorisch abgelehnt, als "Grund" wird die Quarantäneregelung für Reisende aus Ägypten in die Schweiz angegeben. Jedoch:
- Befand sich Ägypten zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr auf der Liste der Länder mit besorgniserregenden Virusvarianten (vgl. Anhang 1 Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr).
- Betrifft die Schweizer Quarantäne einen Flug NACH Ägypten grundsätzlich nicht.
- Verhindert die Quarantäneregelung auch nicht, dass eine Airline eine bestimmte Destination anfliegen kann/darf.
Für mich ein klarer Fall, der Flug wurde einfach mangels Nachfrage bzw. zu vieler Umbuchungen gestrichen und es besteht klar ein Anspruch. Nun hielt die Pandemie allerdings schon einige Überraschungen bereit, daher: sehen das die Experten hier ähnlich?