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Für das Vorliegen der Voraussetzungen dürfte der Passagier darlegungs- und beweisbelastet sein.
Ein Statement einer kanadischen Behörde dürfte den Ball aber erst einmal zu den drei Hasen spielen.
§ 293 ZPO - Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten - dejure.org
Zivilprozessordnung §293 - 1 Das in einem anderen Staat geltende Recht, die Gewohnheitsrechte und Statuten bedürfen des Beweises nur insofern, als sie dem...
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Ein Statement einer kanadischen Behörde dürfte den Ball aber erst einmal zu den drei Hasen spielen.