Na klar darf der Pax sich einen Anzug kaufen, wenn er diesen für das Gespräch benötigt, etwa weil es sich um eine gehobene Tätigkeit handelt, für die es einen tatsächlichen oder faktischen Dresscode gibt und seine aktuelle Kleidung dem nicht entspricht. Er muss dabei prinzipiell zwar das Prinzip der Schadensminderung wahren, was aber nicht bedeutet, dass er zwingend nach dem billigsten Anzug fahndet. Es darf ein angemessener Anzug sein. Besteht die realistische Möglichkeit, sich kurzfristig so einen Anzug zu borgen, wäre dies allerdings eine Alternative. Die Kosten müssen sich im Rahmen der Obergrenze halten.
Ob der Pax dann seine Kohle wirklich zurückbekommt, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist eine andere Frage. Er wäre dann nämlich "unberechtigt bereichert", weil er ja unterm Strich kostenlos einen neuen Anzug erhalten hätte. Sinn des Schadensersatzes ist es aber lediglich, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schadensfall nicht eingetreten.
Was das konkret bedeutet, ist Frage des Einzelfalls. Denkbar wäre, dass der Pax lediglich die Mehrkosten erstattet erhält, also solche Kosten, die ihm nur dadurch entstanden sind, dass er den Anzug zu teuren Flughafen-Preisen und nicht beim Discounter seines Vertrauens erwerben musste. Oder Ersatz für Währungs-Verluste, Zinskosten etc.
Alternativ kann der Pax auch darlegen, dass er auf absehbare Zeit keinen neuen Anzug erworben hätte, weil er bereits bestens ausgestattet ist. Dann muss er aber ggf. den neuen Anzug an die Fluggesellschaft herausgeben.