EU Fluggastrechte / Annullierung

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rog2

Guest
Ich stelle meine Frage einfach mal hier, weil ich keinen Bereich gefunden habe, der passender war.

Es wurde ein One-Way Flug mit TK von IST nach LEJ gebucht (Portal: Travelstart.de)

Der Steueranteil war laut Buchungsbestätigung 51,91€.

Der Flug wurde nicht angetreten (auch kein Check-IN). Nun habe ich gelesen, dass in diesem Fall zumindest die Steuern ausgezahlt werden können.

Muss ich mich jetzt dafür an travelstart.de oder an TK wenden. Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr bei TK?

Falls das der falsche Bereich ist, dann bitte verschieben.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Wenn bei travelstart.de gebucht musst du die Rückerstattung dort anfordern. Allerdings berechnen die 65€ Bearbeitungsgebühren, somit musst du sogar nachzahlen wenn du etwas anforderst.
 
R

rog2

Guest
Danke für deine Antwort.

Ich habe das jedoch so verstanden, dass dies nur bei Stornierung gilt. Bei einer Stornierung sollte doch zumindest der Gesamtpreis berücksichtigt werden (82€). Zudem habe ich es so verstanden, dass im Nachinein eine Stornierng nicht mehr durchgeführt werden kann. (zudem finde ich 65€ Gebühren eine Frechheit, but anyway).

Ich habe diesen Artikel gelesen , dass man die Steuerrückzahlung auch im nachhinein bekommt.

Wer Flug nicht antritt kann Gebühren zurückfordern | WAZ.de
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Bis jetzt konnte mir noch niemand erklären, warum steuern zu erstatten wären. Auch YQ kann ich nicht nachvollziehen.
Klar, Flugsicherheitsabgabe fällt nicht an und kann daher zurückverlangt werden, aber sonst?
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
809
0
Die OS 72 Toronto - Wien war letztens überbucht und wie üblich suchte man Freiwillige, die sich umbuchen lassen.
Man bot dazu auch €600 Entschädigung, was ich aus Sicht der Airline nicht ganz verstehe, ist das nicht die Maximalsumme bei "denied boarding" ? Das könnte man wenns hart auf hart kommt ja dann immer noch zahlen.
Kannte das mal von United mit Angebot $300.
Trotzdem fanden sich nicht genügend (verständlich weil man wohl einen Tag dort festsitzen würde).
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.109
606
Man bot dazu auch €600 Entschädigung, was ich aus Sicht der Airline nicht ganz verstehe, ist das nicht die Maximalsumme bei "denied boarding" ? Das könnte man wenns hart auf hart kommt ja dann immer noch zahlen.

OS spart sich ja nicht nur die Betreuungsleistungen, sondern auch noch die Verpflichtung, auf den naechst erreichbaren Flieger umzubuchen. Zudem war der Flug ja nicht nur einfach ueberbucht, sondern offenbar weit ueberbucht. Da muss eine Airline schon grosszuegig sein, und es hat immer noch nicht gereicht.
 

nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.088
4
Habt ihr die Beschwerde, Bitte um Bezahlung mit dem Formular was man online via EU findet geltend gemacht oder per e-mail mit den selben Daten?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Die OS 72 Toronto - Wien war letztens überbucht und wie üblich suchte man Freiwillige, die sich umbuchen lassen.
Man bot dazu auch €600 Entschädigung, was ich aus Sicht der Airline nicht ganz verstehe, ist das nicht die Maximalsumme bei "denied boarding" ? Das könnte man wenns hart auf hart kommt ja dann immer noch zahlen.
Kannte das mal von United mit Angebot $300.
Trotzdem fanden sich nicht genügend (verständlich weil man wohl einen Tag dort festsitzen würde).

Also ich habe es eigentlich in allen Fällen, wo am Gate nach Freiwilligen gesucht wurde (und das waren einige) so erlebt, dass standardmäßig der in der EU-VO vorgesehene Betrag angeboten wurde, plus teilweise auch schon konkreter Alternativflug und - wo erforderlich - Hotelübernachtung.

Scheint den Airlines also primär darauf anzukommen, Freiwillige zu finden und nicht jemanden unfreiwillig stehen zu lassen (und entsprechend zu verärgern). Ganz davon abgesehen steht ja auch in der EU-VO nichts von "Maximalsumme", sondern es wird ein exakter Betrag genannt, der dem Kunden zusteht - egal, ob freiwillig oder unfreiwillig.
 

Djudd

Neues Mitglied
03.04.2014
7
0
Hallo zusammen,
lese hier schon lange im Forum mit, hatte bis jetzt aber noch kein "Verlangen" mich hier anzumelden. Da ich aber nun ein Problem habe, wende ich mich an euch :)

Hatte am 09.03.2014 auf dem Flug HAM - CUN über 5 Stunden Verspätung (geplant 13:30, gestartet 18:36), Grund war ein technischer Defekt der Maschine auf dem Vorflug CUN - HAM und Verzögerungen beim Check In, weil die Ersatzflieger ein anderer Flugzeugtyp war, daher mussten die Sitze neu vergeben werden.

Als Entschädigung müssten hier 600€ pro Person fällig werden, das ist grundsätzlich auch gar nicht meine Frage. Ich würde gerne wissen, ob es nachträglich über irgendwelche Seiten die Möglichkeit gibt, die genaue Abflugsuhrzeit in Erfahrung zu bringen? Schriftlich haben wir nur eine Bestätigung für eine Abflugszeit von 17:30, allerdings gab es dann noch die genannten Verzögerungen beim Check In. Leider habe ich es versäumt, direkt nach der Landung einen Screenshot o.ä. der korrekten Abflugs- bzw. Ankunftszeit zu machen. Daher suche ich eine Quelle, wo ich rückwirkend die Zeiten finden kann.

Weiß da jemand etwas?

Schonmal danke vorab!
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.109
606
Ich würde gerne wissen, ob es nachträglich über irgendwelche Seiten die Möglichkeit gibt, die genaue Abflugsuhrzeit in Erfahrung zu bringen?!

Interessanter ist die Ankunftszeit in CUN. Nur wenn es dort eine signifikante Verspaetung gab, lohnt weiteres Nachdenken.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Daher suche ich eine Quelle, wo ich rückwirkend die Zeiten finden kann.

Grundsätzlich flightstats.com, jedenfalls wenn du dich dort registrierst.

Hilft aber in deinem Fall nicht weiter.

Muss dich aber nicht beschäftigen. Maßgeblich ist, wie der Vorredner schon sagte, die tatsächliche ANKUNFTSZEIT im Verhältnis zur planmäßigen. Wann der Flieger abgehoben hat, spielt keine Rolle.

Wenn du dir sicher bist, dass die Verspätung am Ziel zirka fünf Stunden betrug, gehst du kein Risiko ein. In dieser Frage neigen Fluggesellschaften nicht zum Lügen, bzw. dazu, das Unbestreitbare zu bestreiten. Kommt es zum Prozess und eine Airline würde das bestreiten, könntest du den Nachweis ja immer noch über eine Flughafen-Anfrage etc. in Erfahrung bringen. Und die Fluggesellschaft wäre des versuchten Prozessbetruges überführt, denn diese weiß ja genau, wann sie gelandet ist. So doof sind die Airlines dann doch nicht.

VORHER recherchieren müsstest du nur dann, wenn es womöglich um MINUTEN geht, also die Frage, ob die Verspätung am Ziel 3:59, 4:00 oder 4:01 betragen hat. Dann ist letztlich entscheidend, welcher Zeitpunkt konkret maßgeblich ist, also angefangen vom Aufsetzen der Maschine bis zur Ausgabe des Gepäcks. Wenn du aber genau weißt, dass ihr "rund fünf Stunden später" angekommen seid, kannst du dir solche Recherchen schenken.
 
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H

HGFan

Guest
wie der ein oder andere weiss hat intersky den flug am 5.5 gestrichen. Heute soll die mail rausgehen. Steht mir nicht eine gleichwertige beförderung zu sprich peoples von althenrein? Und müssen sie nicht das taxi hin zahlen?
 

nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.088
4
1. Runde der Beschwerde gibt den zustehenden Mietwagen und die Parkgebuehr aber keine EU 600 EUR fuer Flugabbruch wg. Triebwerksschaden.
2. Runde geht heute an LBA und Anwalt (Euclaim oder privat, mal schauen) raus.

"We are sorry that the flight LH 405 from New York to Frankfurt on 29 March 2014 was cancelled and we kindly ask +1 to accept our sincere apologies for the inconveniences caused. We agree that our passengers should receive frequent information updates from our staff, particularly in situations where they, and we, are affected by irregularities. Therefore, after having received your email, we immediately contacted our station manager in New York and informed him of your feedback in order to prevent similar incidents occurring in the future.

The cancellation was due to bad weather conditions in New York and in consequence contamination of the runway. Of course, we do everything we can in order to transport you to your destination punctually and reliably. This flight irregularity was caused by unusual circumstances which could not have been avoided even if all possible measures had been taken. Therefore, we appreciate your understanding that we are unable to comply with your request for compensation."

P.S.: Achtung, der Runway in JFK scheint giftig fuer Flugzeuge zu sein....
 

nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.088
4
Dann helfe ich dir.
Allgemeine Geschäftsbedingungen | EUclaim

6.2 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch den Kunden als auch durch EUclaim jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Danke. Mr. Hard, wie kommen wir nun zu dem von euclaim verlangten Betrag? Merkwürdig, dass die den Fall da gar nicht erfassen.


Auf der englischen Seite (keine dt. AGB) sagt EUclaim "EUclaim works on a No Win No Fee basis. This means you only pay us a fee when we are successful. You will receive 73% of the claim amount, minus 25 euros administration costs per passenger. When we are not able to solve your claim, you do not have to pay us anything."
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Hab mir die Referenzthemen dazu angeguckt, da scheint es aber unterschiedliche Auffassungen zu geben. Air Baltic hat einen Koffer verschlampt. Der Passagier war auf dem Weg zu einer Konferenz/Bewerbungsgespräch. Darf er jetzt einen Anzug/Kosmetik nachkaufen, auch wenn der Koffer bis jetzt "nur" für 12 Stunden weg ist? Muss Air Baltic 100% der Neuanschaffung ersetzen? Vermute mal, dass es ein hartes Unterfangen wird das Geld von denen wieder zu bekommen, gibts dazu schon Erfahrungen?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.109
606
Darf er jetzt einen Anzug/Kosmetik nachkaufen, auch wenn der Koffer bis jetzt "nur" für 12 Stunden weg ist? Muss Air Baltic 100% der Neuanschaffung ersetzen? Vermute mal, dass es ein hartes Unterfangen wird das Geld von denen wieder zu bekommen, gibts dazu schon Erfahrungen?

Es kommt drauf an, was Dein Bekannter bei der Verlustanzeige mit BT vereinbart hat. Ich nehme mal an, der Koffer ist nicht an seinem Heimatairport verloren gegangen, dann darf sich Dein Bekannter die noetigsten Kosmetika, z.B. Zahnbuerste, -pasta, im verhaeltnismaessigen Stil einkaufen. Ob das Einreichen von max. 20 € sinnvoll ist, sei einmal dahingestellt.
Bei Kleidung wird es schon schwieriger nach erst 12 Stunden. Allgemeiner Grundsatz ist auch hier das verhaeltnismassige Beschaffen, also ein Designer Anzug scheidet wahrscheinlich aus. Danach kann man sich mit der Airline einigen, entweder Dein Bekannter behaelt die eingekauften Kleidungsstuecke, dann erstattet eine Airline 50%; oder Dein Bekannter gibt die Kleidung an die Airline zurueck und erhaelt 100%.
Wie Du schon selbst vermutest, ist das alles Theorie. Hoffen wir mal, der Koffer kommt doch noch rechtzeitig an.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na klar darf der Pax sich einen Anzug kaufen, wenn er diesen für das Gespräch benötigt, etwa weil es sich um eine gehobene Tätigkeit handelt, für die es einen tatsächlichen oder faktischen Dresscode gibt und seine aktuelle Kleidung dem nicht entspricht. Er muss dabei prinzipiell zwar das Prinzip der Schadensminderung wahren, was aber nicht bedeutet, dass er zwingend nach dem billigsten Anzug fahndet. Es darf ein angemessener Anzug sein. Besteht die realistische Möglichkeit, sich kurzfristig so einen Anzug zu borgen, wäre dies allerdings eine Alternative. Die Kosten müssen sich im Rahmen der Obergrenze halten.

Ob der Pax dann seine Kohle wirklich zurückbekommt, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist eine andere Frage. Er wäre dann nämlich "unberechtigt bereichert", weil er ja unterm Strich kostenlos einen neuen Anzug erhalten hätte. Sinn des Schadensersatzes ist es aber lediglich, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schadensfall nicht eingetreten.

Was das konkret bedeutet, ist Frage des Einzelfalls. Denkbar wäre, dass der Pax lediglich die Mehrkosten erstattet erhält, also solche Kosten, die ihm nur dadurch entstanden sind, dass er den Anzug zu teuren Flughafen-Preisen und nicht beim Discounter seines Vertrauens erwerben musste. Oder Ersatz für Währungs-Verluste, Zinskosten etc.

Alternativ kann der Pax auch darlegen, dass er auf absehbare Zeit keinen neuen Anzug erworben hätte, weil er bereits bestens ausgestattet ist. Dann muss er aber ggf. den neuen Anzug an die Fluggesellschaft herausgeben.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.751
2.603
FRA
Ohne das jetzt alles gelesen zu haben, was sind denn die Voraussetzungen für die EU-Fluggastrechte?

Muss das Ticket in der EU starten/enden?

Beispiel: Flug mit LH ORD-FRA-DXB. Flug FRA-DXB hat 7 Stunden Verspätung. Würde es da etwas geben oder zählt hier das von einem nicht-EU-Land in ein eben solches geflogen wird?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Muss das Ticket in der EU starten/enden?

Beispiel: Flug mit LH ORD-FRA-DXB. Flug FRA-DXB hat 7 Stunden Verspätung. Würde es da etwas geben oder zählt hier das von einem nicht-EU-Land in ein eben solches geflogen wird?

Das Ticket spielt bei der Frage der Anwendbarkeit der EU-VO 261/2004 keine Rolle. Es geht alleine um das betroffene Flugsegment.

Hier gilt:

Anwendbarkeit bei Flügen innerhalb der EU und aus der EU heraus: Immer +
Anwendbarkeit bei Flügen in die EU hinein: Nur +, wenn ausführendes Luftfahrtunternehmen mit EU-Sitz
Anwendbarkeit bei Flügen außerhalb der EU: Immer -
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.464
193
Meinem Arbeitskollegen ist auf seinem ( privaten) Flug DUS- BEG im letzten Jahr von JAT der Koffer nicht mitgekommen/ abhanden gekommen. Wurde nach 3 Tagen ins Hotel in Belgrad geliefert. O- Ton JAT in Belgrad : "wir erstatten Ihnen gar nichts, Sie können ja klagen".
 

imberlin

Neues Mitglied
01.05.2014
1
0
Ticket von Air France,Rückflug ICN-CDG operated by Korean Air

Guten Abend, wie ist die unten beschriebene Regelung wenn ich ein Air France Ticket habe, mit diesem TXL-CDG-ICN geflogen bin und beide Flüge operated by Air France, und auf dem Rückflug ICN-CDG operated by Korean Air war, dieser Flug verspätet ankam in CDG und dadurch der letzte Flug von Air France (operated by Air France) nach TXL weg war.

Umbuchung erfolgte auf den nächsten morgen, Hotel und Verpflegung wurde von Air France alles gut organisiert.

Ist das dann immer noch so wie unten beschrieben ?

Danke!


Das Ticket spielt bei der Frage der Anwendbarkeit der EU-VO 261/2004 keine Rolle. Es geht alleine um das betroffene Flugsegment.

Hier gilt:

Anwendbarkeit bei Flügen innerhalb der EU und aus der EU heraus: Immer +
Anwendbarkeit bei Flügen in die EU hinein: Nur +, wenn ausführendes Luftfahrtunternehmen mit EU-Sitz
Anwendbarkeit bei Flügen außerhalb der EU: Immer -
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.452
Guten Abend, wie ist die unten beschriebene Regelung wenn ich ein Air France Ticket habe, mit diesem TXL-CDG-ICN geflogen bin und beide Flüge operated by Air France, und auf dem Rückflug ICN-CDG operated by Korean Air war, dieser Flug verspätet ankam in CDG und dadurch der letzte Flug von Air France (operated by Air France) nach TXL weg war.

Umbuchung erfolgte auf den nächsten morgen, Hotel und Verpflegung wurde von Air France alles gut organisiert.

Ist das dann immer noch so wie unten beschrieben ?

Danke!

Ja, keine Entschädigung