EU Fluggastrechte / Annullierung

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Anonym38428

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Sire83

Reguläres Mitglied
03.01.2014
79
1
CGN
Stornieren Passagiere, müssen Airlines Teile vom Flugpreis erstatten:
Das betrifft nicht nur Steuern und Gebühren und gilt selbst dann, wenn es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen wurde.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet darzulegen, ob und zu welchem Preis sie ein storniertes Ticket weiterverkaufen konnte.
touristik aktuell | Urteil: Airlines müssen Teil vom Flugpreis erstatten | Wochenzeitung und Magazin für Touristiker | Reisen, Urlaub, Pep, Peps, Reise, Expedient, Expedienten, Reiseprofis, Urlaubsziele, Jobs, Stellenmarkt, Touristik, Tourismus, Even
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.396
2.843
Neuss
www.drboese.de
"Da die Airline auf Aufforderung des Gerichts nicht das Gegenteil belegte, wurde sie zur Rückzahlung des vollen Flugpreises verurteilt"
ist wohl der entscheidende Satz
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
"Da die Airline auf Aufforderung des Gerichts nicht das Gegenteil belegte, wurde sie zur Rückzahlung des vollen Flugpreises verurteilt"
ist wohl der entscheidende Satz

Wie will denn eine Airline nachweissen dass sie das Ticket nicht weiterverkaufen konnte? Denn das ginge ja nur, wenn sie danach kein weiteres Ticket mehr für diesen Flug verkauft hätte, denn sie wäre ja jederzeit in der Lage gewesen das erste Ticket billiger zu verkaufen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.396
2.843
Neuss
www.drboese.de
"Euer Ehren: Auf dem Flug blieb mind. 1 Platz frei

Beweis: - Anonymisierte Liste der Fluggäste nach dem Boarding Anlage Bkl. 1
- Zulassung des verwendeten Luftfahrzeugs mit Information zur Sitzplatzzahl Anlage Bkl. 2

Hochachtungsvollst
xxx"
Auch die Kommentarliteratur sieht die Darlegungs- und Beweislast bei § 649 S. 2 BGB beim Werkunternehmer.

"Im Unterschied zur konkreten und prüfbaren Darlegung ersparter Aufwendungen (vgl Rn 18) ist der Unternehmer hinsichtlich der anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft nicht verpflichtet, seine gesamte Geschäftsstruktur darzulegen, sondern kann sich zunächst darauf beschränken, sich pauschal zu dieser Frage zu erklären. Nur wenn es nahe liegt, dass anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder des vom Unternehmer eingesetzten Personals in Betracht kommt, ist eine detaillierte Darlegung erforderlich"
Schreibt Voit z.B. im Beck OK (Bamberger)

Entweder, Alitalia war sehr faul, hatte mäßige Anwälte, oder das Gericht hat es anders gesehen.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Fluggast-Rechte - Airline muss nach Stornierung zahlen - Reise - S
SZ meinte:
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main muss eine Airline den kompletten Flugpreis an eine Klägerin zurückzahlen, die ihre Reise storniert hatte.
Die Richter stärkten zudem die Rechte von Passagieren bei Rechtsstreitigkeiten innerhalb der EU.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Airline mindestens einen Teil des Flugpreises an den Kunden zurückzahlen muss, wenn dieser den Flug von sich aus storniert (Az.: 2-24 S 152/13).
..
Ein ebenfalls wichtiger Aspekt des Urteils ist laut Reiserechtler Degott, dass überhaupt ein deutsches Gericht für den Fall zuständig war. Die Airline mit Sitz in Italien berief sich darauf, dass der Gerichtsstand in Italien liege. Dem widersprachen die Richter: ..
 

vantom

Erfahrenes Mitglied
02.11.2011
1.361
1
BER
www.tomflieger.net
Erfolgsmeldung

Nachdem ich Rhein-Neckar Air mit einem ersten Schreiben zur Zahlung von 2x250€ aufgefordert hatte (ohne Reaktion) und dann nochmals mit kurzer Fristsetzung letztmalig mit Androhung des Rechtsweges gemahnt hatte bekam ich gestern ein Schreiben von deren Anwalt in dem mir die Überweisung bestätigt wurde.

Schön dass (wenn auch mit Verzögerung) eingesehen wurde dass eine Klage nur unnötige Kosten verursacht. Besonders schön für mich: Zeit gespart.
 

Prinz

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
956
20
43
Hallo,
ich hoffe jemand von Euch kann mir nen Tipp geben. Meine 4U hatte gestern zwischen TXL und STR 4 Stunden Verspätung.
Als Grund wurde am Boden gesagt es sei ein Defekt an der Maschine und diese sei ausgetauscht worden. Die Crew meinte das Wetter vom Vorabend sei schuld.
In STR statt um 20:15 um 00:15 +1 angekommen gab es keine S-Bahn mehr und auch der U4 Schalter war nicht mehr besetzt. Kein Ansprechpartner.

Habe ich ne Möglichkeit die 29 Euro Taxikosten einzureichen?
Kann ich unabhängig davon die 250 Euro Entschädigung fordern? Nimmt man dort einen Anbieter wie flightright oder wie läuft das ab bei 4U?

Danke!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hallo,
ich hoffe jemand von Euch kann mir nen Tipp geben. Meine 4U hatte gestern zwischen TXL und STR 4 Stunden Verspätung.
Als Grund wurde am Boden gesagt es sei ein Defekt an der Maschine und diese sei ausgetauscht worden. Die Crew meinte das Wetter vom Vorabend sei schuld.
In STR statt um 20:15 um 00:15 +1 angekommen gab es keine S-Bahn mehr und auch der U4 Schalter war nicht mehr besetzt. Kein Ansprechpartner.

Habe ich ne Möglichkeit die 29 Euro Taxikosten einzureichen?
Kann ich unabhängig davon die 250 Euro Entschädigung fordern? Nimmt man dort einen Anbieter wie flightright oder wie läuft das ab bei 4U?

Danke!


Zum Geschäft mit der Angst sage ich mal nichts...

Ansonsten kannst du natürlich alles Mögliche "einreichen". ANSPRUCH hast du, egal welche der beiden Begründungen nun zutreffend ist, jedenfalls auf die 250 Euro. Sofern überhaupt ein Anspruch auf Ersatz der Taxikosten besteht, währe die Ausgleichszahlung auf diesen Posten anzurechnen, sodass es bei den 250 Euro bleibt.
 
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itchyfeet

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
471
0
197travelstamps.com
Da man hier so viel liest wie sich Airlines gegen die Entschädigungszahlungen wehren, möchte ich auch mal meinen etwas kuriosen Fall hier teilen:
Mein Etihad Regional Flug von Lugano nach Bozen am Samstag hatte etwa 3 Stunden Verspätung. Essensvoucher gabs nur auf Nachfrage und einen Grund für die Verspätung wollte man uns nicht nennen.
Gestern morgen habe ich Darwin/Etihad Regional gebeten, mir die Kompensation innerhalb von 2 Wochen auf mein Konto zu überweisen. Man hört ja so einiges, wie lange sich diese Fälle hinziehen und auch in der automatischen Antwortmail wurde man darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der Anfragen zwischen 4 und 6 Wochen dauert. Zwei Stunden später hatte ich allerdings bereits eine Mail im Postfach, die mir mein Recht auf die 250 Euro zuspricht. Soll wohl in den nächsten tagen überwiesen werden. Unerwartet unkompliziert gelöst von Darwin.
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
701
449
Gebucht war folgendes Routing:
HAM - LIS - DKR - LIS - HAM auf TP im Dezember 2011.
Auf Grund einer Abflugverspätung von knapp 1h in DKR hatte ich meinen Weiterflug von LIS nach HAM verpasst.
Wurde dann auf LIS - FRA - HAM (op by LH) umgebucht und kam mit über 6h Verspätung in HAM an.

Hatte den Fall dann im Frühling den Fall an Flightright.de abgegeben.
Antwort von TAP im Frühling 2012:
TAP 1st reply.jpg

Also hab ich brav das Urteil von Karlsruhe abgewartet bzw. den Fall vergessen bis ich irgendann 2014 nochmals über den alten Mailverkehr in Outlook gestoßen bin.
Flugs eine Email an Flightright.de abgesetzt, dass sich ja mittlerweile die Rechtslage bei verpassten Anschlussflügen geändert habe - und 2 Monate später waren 450 EUR auf dem Konto :)
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.376
337
Reihe 42a
Ich wäre für eine kurze Hilfe dankbar:

Eigentlich einfacher Fall. (Selbst-)gebucht auf Lufthansa. 5 Tage vor Abflug erhalte ich eine Buchungsänderung. Abflug jetzt 12 Stunden später. Ankunft dementsprechend auch. Interkontinentalflug. Das wird doch identisch zur einer (nicht angekündigten) Verspätung gehandhabt, oder? Sprich: Ich sollte 600 Euro erhalten (da größte Entfernung und Verspätung laut EU Regelung)?

Danke.
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
701
449
Gebucht war folgendes Routing:
HAM - LIS - DKR - LIS - HAM auf TP im Dezember 2011.
Auf Grund einer Abflugverspätung von knapp 1h in DKR hatte ich meinen Weiterflug von LIS nach HAM verpasst.
Wurde dann auf LIS - FRA - HAM (op by LH) umgebucht und kam mit über 6h Verspätung in HAM an.

Hatte den Fall dann im Frühling den Fall an Flightright.de abgegeben.
Antwort von TAP im Frühling 2012:
Anhang anzeigen 53779

Also hab ich brav das Urteil von Karlsruhe abgewartet bzw. den Fall vergessen bis ich irgendann 2014 nochmals über den alten Mailverkehr in Outlook gestoßen bin.
Flugs eine Email an Flightright.de abgesetzt, dass sich ja mittlerweile die Rechtslage bei verpassten Anschlussflügen geändert habe - und 2 Monate später waren 450 EUR auf dem Konto :)

Habe jetzt nachträglich nochmals 4,5 EUR an Verzugszinsen on Top bekommen weil die TAP wohl zu spät an Flightright überwiesen hat =;
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
398
162
Zaehlt "schlechtes Wetter" auf dem 5ten Flug davor als Grund fuer hoehere Gewalt?

Gestern Abend wurde EZY5118 von Zuerich nach London Gatwick gecancellt, Grund dafuer war das die Maschine am Morgen ca. 2h verspaetet fuer ihren ersten Flug abhob infolge Gewitter. Schlussendlich haette es nicht mehr gereicht um in ZRH vor dem Nachtflugverbot zu starten und der Umlauf nach Zuerich wurde gecancelt.

Easyjet gibt uns 2 Moeglichkeiten zur Auswahl: Umbuchung innerhalb 30 Tage oder Refund, alles andere wird abgelehnt. Naechste freie Plaetze auf easyjet ab Mittwoch, Sinnlos da waere auch der Rueckflug. Auch ab Basel siehts schlecht aus.

Wieso informiert uns easyjet erst um 21h wenn schon seit 9 Uhr klar ist das es die Maschine nicht mehr nach Zuerich schafft? Basel hat kein Nachtflugverbot, wieso schafften sie's nicht die Passagiere per Bus/Zug nach Basel zu bringen und von dort aus zu fliegen? Zur gleichen Zeit hat Easyjet von Gatwick sicher auch Fluege an Destinationen ohne Nachtflugverbot, wieso schickten sie nicht eine Maschine die auf diesen Fluegen geplant war nach Zuerich und fuehrten den Flug zum Flughafen ohne Nachtflugverbot mit der verspaeteten Maschine durch?

Hat jemand Erfahrung wie wir die Hotelkosten zurueck bekommen?
Wie siehts mit den 250 Euros aus? Die Wetterausrede ist doch Bullshit, damit machen sie sichs zu einfach.

Support von easyjet am Flughafen war uebrigens gleich null, "Umbuchen im Internet".

cheeers.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Zaehlt "schlechtes Wetter" auf dem 5ten Flug davor als Grund fuer hoehere Gewalt?

Gestern Abend wurde EZY5118 von Zuerich nach London Gatwick gecancellt, Grund dafuer war das die Maschine am Morgen ca. 2h verspaetet fuer ihren ersten Flug abhob infolge Gewitter. Schlussendlich haette es nicht mehr gereicht um in ZRH vor dem Nachtflugverbot zu starten und der Umlauf nach Zuerich wurde gecancelt.

Easyjet gibt uns 2 Moeglichkeiten zur Auswahl: Umbuchung innerhalb 30 Tage oder Refund, alles andere wird abgelehnt. Naechste freie Plaetze auf easyjet ab Mittwoch, Sinnlos da waere auch der Rueckflug. Auch ab Basel siehts schlecht aus.

Wieso informiert uns easyjet erst um 21h wenn schon seit 9 Uhr klar ist das es die Maschine nicht mehr nach Zuerich schafft? Basel hat kein Nachtflugverbot, wieso schafften sie's nicht die Passagiere per Bus/Zug nach Basel zu bringen und von dort aus zu fliegen? Zur gleichen Zeit hat Easyjet von Gatwick sicher auch Fluege an Destinationen ohne Nachtflugverbot, wieso schickten sie nicht eine Maschine die auf diesen Fluegen geplant war nach Zuerich und fuehrten den Flug zum Flughafen ohne Nachtflugverbot mit der verspaeteten Maschine durch?

Hat jemand Erfahrung wie wir die Hotelkosten zurueck bekommen?
Wie siehts mit den 250 Euros aus? Die Wetterausrede ist doch Bullshit, damit machen sie sichs zu einfach.

Support von easyjet am Flughafen war uebrigens gleich null, "Umbuchen im Internet".

cheeers.


Schwer zu sagen, wie das ausgeht, da du entweder in der Schweiz oder in England klagen müsstest. Nach deutscher Rechtslage wäre es so, dass es easyJet gelingen könnte, sich auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, da das Wettereignis am selben Tag stattfand. Zusätzlich müsste die Airline dann aber darlegen und beweisen, dass es auf so ein Ereignis vorbereitet war und alles unternommen hat, um die Annullierung deines Fluges zu vermeiden. Das fällt Fluggesellschaften regelmäßig extrem schwer.

Da es zweifellos noch andere Möglichkeiten gibt, von Zürich nach London zu gelangen, spätestens heute, wäre dir aber das Angebot zu machen gewesen, dich entsprechend umzubuchen und dich bis dahin zu verpflegen und zu versorgen. Kosten, die dir deswegen entstanden sind, weil dieses Angebot nicht erfolgte, sind dir zu ersetzen.

Aber wie gesagt: alles aus DEUTSCHER Sicht.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Wie ist denn der aktuelle Stand zum Thema "Vogelschlag"? Soweit ich das nachlesen konnte, gibt und gab es durchaus unterschiedliche Interpretationen und auch Rechtsprechungen darüber, ob das nun "außergewöhnlich und unvorhersehbar" ist (d.h. keine Kompensation), oder im Rahmen des normalen operativen Betriebs damit zu rechnen ist und die Airline dafür gewappnet sein muß (d.h. sehr wohl Kompensation).
Wie wird das aktuell gesehen?
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
520
26
ich erhielt gestern die info, dass sich ein leg meines fluges auf EY um genau 24h verschiebt
die reise ist erst im november, liege ich daher richtig, dass ich keinen anspruch auf entschädigung habe und nur zwischen flugänderung akzeptieren (ggf. noch alternativ flug suchen) und komplettem storno habe?

statt den vorgeschlagenen neuen flug zu wählen, wie flexibel ist hier EY einen flug 24h eher zu nutzen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wie ist denn der aktuelle Stand zum Thema "Vogelschlag"? Soweit ich das nachlesen konnte, gibt und gab es durchaus unterschiedliche Interpretationen und auch Rechtsprechungen darüber, ob das nun "außergewöhnlich und unvorhersehbar" ist (d.h. keine Kompensation), oder im Rahmen des normalen operativen Betriebs damit zu rechnen ist und die Airline dafür gewappnet sein muß (d.h. sehr wohl Kompensation).
Wie wird das aktuell gesehen?

Da gibt´s nichts Neues. Vogelschlag kann außergewöhnliche Umstände begründen, aber die Airline muss darlegen und beweisen, dass sie Vorkehrungen getroffen hat, damit der Ausfall der entsprechenden Maschine nicht zu einer Annullierung oder großen Verspätung führt. Vogelschlag-Prozesse sind also sehr risikobehaftet, auch wenn sich Fluggesellschaften im Einzelfall sehr schwer damit tun, den Nachweis zu erbringen, alles getan zu haben.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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ich erhielt gestern die info, dass sich ein leg meines fluges auf EY um genau 24h verschiebt
die reise ist erst im november, liege ich daher richtig, dass ich keinen anspruch auf entschädigung habe und nur zwischen flugänderung akzeptieren (ggf. noch alternativ flug suchen) und komplettem storno habe?

statt den vorgeschlagenen neuen flug zu wählen, wie flexibel ist hier EY einen flug 24h eher zu nutzen?

Dir ist für das verschobene/gestrichene Segment eine Ersatzbeförderung anzubieten, die es dir ermöglicht, mit dem geringsten Zeitverlust dein Endziel zu erreichen. Das gilt aber nur, wenn das entsprechende Leg im Anwendungsbereich der EU-VO 261/2004 liegt. Ansonsten leider keine fluggastrechtliche Ansprüche, sondern bloß vertragliche oder eben Kulanz.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das Amtsgericht Frankfurt hat ein interessantes Urteil gefällt. Bei der Ausgleichszahlung für Flugverspätungen muss bei Zwischenlandungen die gesamte Strecke als Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.

Tourismus: Ausgleich für verspäteten Flug: Teilstrecken addieren - Diverses - FOCUS Online - Nachrichten

Das Urteil, wenn es denn richtig wiedergegeben wurde, ist natürlich Blödsinn. Es gibt keine Addition der einzelnen Flugstrecken. Maßgeblich ist die Entfernung vom Ausgangsflughafen des Segments, auf dem das Problem auftritt, bis zum Endziel. Sprich: Bei Flug A-B-C-D-E und Problem auf B-C gilt also die Entfernung B-E. Im Einzelfall ist es etwas komplizierter, aber addiert wird nie.
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
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26
Dir ist für das verschobene/gestrichene Segment eine Ersatzbeförderung anzubieten, die es dir ermöglicht, mit dem geringsten Zeitverlust dein Endziel zu erreichen. Das gilt aber nur, wenn das entsprechende Leg im Anwendungsbereich der EU-VO 261/2004 liegt. Ansonsten leider keine fluggastrechtliche Ansprüche, sondern bloß vertragliche oder eben Kulanz.

da das leg komplett in Afrika auf EY läuft, gilt die EU Verordnung wahrscheinlich nicht oder?
Der gesamte Flug startet und landet final jedoch in der EU.

Welche vertraglichen Ansprüche wären das dann?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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da das leg komplett in Afrika auf EY läuft, gilt die EU Verordnung wahrscheinlich nicht oder?
Der gesamte Flug startet und landet final jedoch in der EU.

Welche vertraglichen Ansprüche wären das dann?

Nein, keine Anwendung der EU-VO.

Das mit den vertraglichen Ansprüchen ist nicht so leicht zu sagen. Grundsätzlich gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Das impliziert nicht nur das Was, sondern auch das Wann. Was daraus aber für dich folgt...

Ist so nicht abschließend zu sagen, zumal voraussichtlich deutsches Recht keine Anwendung findet. Vergiss also lieber die rechtliche Bewertung und vertraue darauf, dass man dir entgegenkommt.