A
"Da die Airline auf Aufforderung des Gerichts nicht das Gegenteil belegte, wurde sie zur Rückzahlung des vollen Flugpreises verurteilt"
ist wohl der entscheidende Satz
Auch die Kommentarliteratur sieht die Darlegungs- und Beweislast bei § 649 S. 2 BGB beim Werkunternehmer."Euer Ehren: Auf dem Flug blieb mind. 1 Platz frei
Beweis: - Anonymisierte Liste der Fluggäste nach dem Boarding Anlage Bkl. 1
- Zulassung des verwendeten Luftfahrzeugs mit Information zur Sitzplatzzahl Anlage Bkl. 2
Hochachtungsvollst
xxx"
SZ meinte:Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main muss eine Airline den kompletten Flugpreis an eine Klägerin zurückzahlen, die ihre Reise storniert hatte.
Die Richter stärkten zudem die Rechte von Passagieren bei Rechtsstreitigkeiten innerhalb der EU.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Airline mindestens einen Teil des Flugpreises an den Kunden zurückzahlen muss, wenn dieser den Flug von sich aus storniert (Az.: 2-24 S 152/13).
..
Ein ebenfalls wichtiger Aspekt des Urteils ist laut Reiserechtler Degott, dass überhaupt ein deutsches Gericht für den Fall zuständig war. Die Airline mit Sitz in Italien berief sich darauf, dass der Gerichtsstand in Italien liege. Dem widersprachen die Richter: ..
Hallo,
ich hoffe jemand von Euch kann mir nen Tipp geben. Meine 4U hatte gestern zwischen TXL und STR 4 Stunden Verspätung.
Als Grund wurde am Boden gesagt es sei ein Defekt an der Maschine und diese sei ausgetauscht worden. Die Crew meinte das Wetter vom Vorabend sei schuld.
In STR statt um 20:15 um 00:15 +1 angekommen gab es keine S-Bahn mehr und auch der U4 Schalter war nicht mehr besetzt. Kein Ansprechpartner.
Habe ich ne Möglichkeit die 29 Euro Taxikosten einzureichen?
Kann ich unabhängig davon die 250 Euro Entschädigung fordern? Nimmt man dort einen Anbieter wie flightright oder wie läuft das ab bei 4U?
Danke!
Gebucht war folgendes Routing:
HAM - LIS - DKR - LIS - HAM auf TP im Dezember 2011.
Auf Grund einer Abflugverspätung von knapp 1h in DKR hatte ich meinen Weiterflug von LIS nach HAM verpasst.
Wurde dann auf LIS - FRA - HAM (op by LH) umgebucht und kam mit über 6h Verspätung in HAM an.
Hatte den Fall dann im Frühling den Fall an Flightright.de abgegeben.
Antwort von TAP im Frühling 2012:
Anhang anzeigen 53779
Also hab ich brav das Urteil von Karlsruhe abgewartet bzw. den Fall vergessen bis ich irgendann 2014 nochmals über den alten Mailverkehr in Outlook gestoßen bin.
Flugs eine Email an Flightright.de abgesetzt, dass sich ja mittlerweile die Rechtslage bei verpassten Anschlussflügen geändert habe - und 2 Monate später waren 450 EUR auf dem Konto
Zaehlt "schlechtes Wetter" auf dem 5ten Flug davor als Grund fuer hoehere Gewalt?
Gestern Abend wurde EZY5118 von Zuerich nach London Gatwick gecancellt, Grund dafuer war das die Maschine am Morgen ca. 2h verspaetet fuer ihren ersten Flug abhob infolge Gewitter. Schlussendlich haette es nicht mehr gereicht um in ZRH vor dem Nachtflugverbot zu starten und der Umlauf nach Zuerich wurde gecancelt.
Easyjet gibt uns 2 Moeglichkeiten zur Auswahl: Umbuchung innerhalb 30 Tage oder Refund, alles andere wird abgelehnt. Naechste freie Plaetze auf easyjet ab Mittwoch, Sinnlos da waere auch der Rueckflug. Auch ab Basel siehts schlecht aus.
Wieso informiert uns easyjet erst um 21h wenn schon seit 9 Uhr klar ist das es die Maschine nicht mehr nach Zuerich schafft? Basel hat kein Nachtflugverbot, wieso schafften sie's nicht die Passagiere per Bus/Zug nach Basel zu bringen und von dort aus zu fliegen? Zur gleichen Zeit hat Easyjet von Gatwick sicher auch Fluege an Destinationen ohne Nachtflugverbot, wieso schickten sie nicht eine Maschine die auf diesen Fluegen geplant war nach Zuerich und fuehrten den Flug zum Flughafen ohne Nachtflugverbot mit der verspaeteten Maschine durch?
Hat jemand Erfahrung wie wir die Hotelkosten zurueck bekommen?
Wie siehts mit den 250 Euros aus? Die Wetterausrede ist doch Bullshit, damit machen sie sichs zu einfach.
Support von easyjet am Flughafen war uebrigens gleich null, "Umbuchen im Internet".
cheeers.
Wie ist denn der aktuelle Stand zum Thema "Vogelschlag"? Soweit ich das nachlesen konnte, gibt und gab es durchaus unterschiedliche Interpretationen und auch Rechtsprechungen darüber, ob das nun "außergewöhnlich und unvorhersehbar" ist (d.h. keine Kompensation), oder im Rahmen des normalen operativen Betriebs damit zu rechnen ist und die Airline dafür gewappnet sein muß (d.h. sehr wohl Kompensation).
Wie wird das aktuell gesehen?
ich erhielt gestern die info, dass sich ein leg meines fluges auf EY um genau 24h verschiebt
die reise ist erst im november, liege ich daher richtig, dass ich keinen anspruch auf entschädigung habe und nur zwischen flugänderung akzeptieren (ggf. noch alternativ flug suchen) und komplettem storno habe?
statt den vorgeschlagenen neuen flug zu wählen, wie flexibel ist hier EY einen flug 24h eher zu nutzen?
Das Amtsgericht Frankfurt hat ein interessantes Urteil gefällt. Bei der Ausgleichszahlung für Flugverspätungen muss bei Zwischenlandungen die gesamte Strecke als Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.
Tourismus: Ausgleich für verspäteten Flug: Teilstrecken addieren - Diverses - FOCUS Online - Nachrichten
Dir ist für das verschobene/gestrichene Segment eine Ersatzbeförderung anzubieten, die es dir ermöglicht, mit dem geringsten Zeitverlust dein Endziel zu erreichen. Das gilt aber nur, wenn das entsprechende Leg im Anwendungsbereich der EU-VO 261/2004 liegt. Ansonsten leider keine fluggastrechtliche Ansprüche, sondern bloß vertragliche oder eben Kulanz.
da das leg komplett in Afrika auf EY läuft, gilt die EU Verordnung wahrscheinlich nicht oder?
Der gesamte Flug startet und landet final jedoch in der EU.
Welche vertraglichen Ansprüche wären das dann?