EU Fluggastrechte / Annullierung

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hertzal

Aktives Mitglied
06.10.2011
148
4
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Hallo,

da ich nun selbst von einer Annullierung betroffen bin möchte ich hier mal eine Frage stellen.
Ich hatte ursprünglich ein Ticket für mich und meine Frau gebucht von 31.März bis 8. Juni. Strecke: VIE-DXB-VIE (OS839 und OS840).
Jetzt wurde ich vor 2 Tagen per Mail verständigt, dass unser Flug OS840 an diesem Tag nicht durchgeführt wird und wir automatisch auf den Rückflug mit derselben Flugnummer allerdings am 9. Juni umgebucht wurden.
Ich hab dann auf der Hotline angerufen ob es denn nicht eine andere Möglichkeit gäbe mit einem anderen StarAlliance Mitglied irgendwie anders wieder nachhause zu kommen was allerdings verneint wurde - es gäbe keine andere Alternative. (ich dachte mit Silver Status ginge das vielleicht). Einzige Möglichkeit wäre ein Tag früher zurück was für uns allerdings keine Alternative darstellt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Wie sieht es da nun mit Ersatzleistungen aus? Die Dame an der Hotline meinte ich solle einfach mal die Verlängerungsnacht etc. selbst bezahlen und dann beim Customer Relations Center bei der AUA einreichen - ob es was zurück gibt, entscheidet dann irgend ein Agent wenn man eingereicht hat. Die Antwort ist mir allerdings etwas zu unverbindlich und auch was ich beim googeln herausgefunden habe bin ich mir nicht ganz sicher wie das nun für mich aussieht
.
Wird mir AUA die Hotelkosten und zusätzlichen Kosten die anfallen zurück bezahlen müssen? Wie siehts da mit meinen Rechten aus? Hab ich eventuell auch Anspruch auf eine Entschädigung? Wie ist hier am besten vorzugehen umd gleich im vorhinein keine Fehler zu machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Expertise!
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.452
Die Aussage würde ich nicht akzeptieren. Noch mal anrufen und auf andere Carrier umbuchen lassen.

Ansonsten Wandlung und selbst woanders buchen!
 
A

Anonym38428

Guest
Entschädigung fällt aus, da mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde. Du hast Recht auf Beförderung am gleichen Tag, egal mit welchem Carrier. Recht haben und bekommen sind aber zwei Paar Schuhe. Die Umbuchung auf einen Tag später würde ich nur akzeptieren, wenn die AUA schriftlich zusichert die entstehenden Übernachtungskosten zu übernehmen. Ansonsten hast du nachher das Problem gesagt zu bekommen, du wärst ja schliesslich mit der Umbuchung einverstanden gewesen. Ein silbriger Status ist da wie gar kein Status ...
 

reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
530
18
Tiefgraben
Umbuchung funktionierte bei mir problemlos . Sehr kompetente CC Mitarbeiterin.
Gebucht war Awardticket C DXB - VIE - SZG
Umbuchung auf DXB - FRA - SZG.
 

hertzal

Aktives Mitglied
06.10.2011
148
4
Entschädigung fällt aus, da mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde. Du hast Recht auf Beförderung am gleichen Tag, egal mit welchem Carrier. Recht haben und bekommen sind aber zwei Paar Schuhe. Die Umbuchung auf einen Tag später würde ich nur akzeptieren, wenn die AUA schriftlich zusichert die entstehenden Übernachtungskosten zu übernehmen. Ansonsten hast du nachher das Problem gesagt zu bekommen, du wärst ja schliesslich mit der Umbuchung einverstanden gewesen. Ein silbriger Status ist da wie gar kein Status ...

Hallo Tosc,

danke für deine Info!
Aber eine Frage muss ich noch stellen:
es zählt das Abflugdatum mit der 2 Wochen Frist und nicht das Datum des Rückfluges? Wenn es um das Abflugdatum geht, dann sind es nur 8 Tage vor Reiseantritt denn wir fliegen am 31. Mai und die Verständigung kam am 23. Mai - das würde dann die Sache doch erheblich ändern oder? Nur um es nochmals klarzustellen - der Rückflug DXB-VIE wurde annuliert und wir wurden automatisch auf den nächsten Flug am 10. Juni gebucht.....

Danke nochmals für die Info!
 
A

Anonym38428

Guest
Hin- und Rückflug werden getrennt betrachtet, also passen die 14 Tage (leider).
 

Hansfux

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
373
82
HAM
A3 hat meine Flüge HAM-ATH-HAM im November storniert (den Flug gibt es nur bis 25.10.). Es wurde mir angeboten, entweder auf andere Daten umzubuchen wo der Direktflug verfügbar ist oder Rückerstattung des Ticketpreises. (28.3. gekauft)

Liege ich richtig, das ich a) einen Beförderungsvertrag mit A3 habe für HAM-ATH-HAM an den gebuchten Tagen und sie mir b) eine Ersatzbeförderung anbieten müssen?!?
 
A

Anonym38428

Guest
Können kannst du, auf Grund des wirtschaftlichen Risikos im Falle einer Insolvenz besagter Airline würde ich das aber über EU Claim machen ... Wurde ein Alternativtransport angeboten?
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Tolle Antwort - vielen Dank.

Dann können wir das Forum ja hier dicht machen und auf google, Anwälte und andere Experten verweisen.

Nein, das Forum hilft ja - wenn man liest. Wenn man allerdings schreibt "ich hab's nicht gelesen, aber erklärt es mir nochmal"...tja...dann...kriegt man halt solche Antworten. Die konkrete Frage an sich ist ja berechtigt (allerdings auch schon häufig beantwortet worden im Thread).

Das Ticket spielt bei der Frage der Anwendbarkeit der EU-VO 261/2004 keine Rolle. Es geht alleine um das betroffene Flugsegment.

Hier gilt:

Anwendbarkeit bei Flügen innerhalb der EU und aus der EU heraus: Immer +
Anwendbarkeit bei Flügen in die EU hinein: Nur +, wenn ausführendes Luftfahrtunternehmen mit EU-Sitz
Anwendbarkeit bei Flügen außerhalb der EU: Immer -

Wäre wahrscheinlich hilfreich, das in den ersten Post mit aufzunehmen.
 

bademeister911

Aktives Mitglied
02.02.2012
117
0
SIN
Können kannst du, auf Grund des wirtschaftlichen Risikos im Falle einer Insolvenz besagter Airline würde ich das aber über EU Claim machen ... Wurde ein Alternativtransport angeboten?

Alles klar, danke. Habe denen mal ein Mail geschickt, dass ich innerhalb von 14 Tagen Erstattung des Flugpreises und Entschädigung will. Falls die sich nicht melden oder eine nicht zufriedenstellende Antwort liefern (wovon ich stark ausgehe), gebe ich die Sache an euclaim.

Alternativen wurden nicht angeboten.
 

nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.088
4
Alles klar, danke. Habe denen mal ein Mail geschickt, dass ich innerhalb von 14 Tagen Erstattung des Flugpreises und Entschädigung will. Falls die sich nicht melden oder eine nicht zufriedenstellende Antwort liefern (wovon ich stark ausgehe), gebe ich die Sache an euclaim.

Alternativen wurden nicht angeboten.

Hätte mich auch überrascht, wenn dem so gewesen wäre :p

EUClaim reicht ueber die Partner in meinem Fall jetzt Klage ein (sofern die bestaetigen, dass auch durch Klage keine Kosten fuer mich entstehen). Ging bisher aber alles flott, LH hat sowohl bei mir als auch EUClaim auf die sinflutartigen Regenfaelle die die Landebahn ueberflutet und das Triebwerk kaputt gemacht haben hingewiesen. Komisch, dass sonst alles auf JFK flog. Mal schauen ob und wann LH zahlt. :p
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
A3 hat meine Flüge HAM-ATH-HAM im November storniert (den Flug gibt es nur bis 25.10.). Es wurde mir angeboten, entweder auf andere Daten umzubuchen wo der Direktflug verfügbar ist oder Rückerstattung des Ticketpreises. (28.3. gekauft)

Liege ich richtig, das ich a) einen Beförderungsvertrag mit A3 habe für HAM-ATH-HAM an den gebuchten Tagen und sie mir b) eine Ersatzbeförderung anbieten müssen?!?

So gerne ich A3 sonst mag: In diesem Punkt scheinen die sich grundsätzlich stur zu stellen und als Alternative nur Umbuchung auf eigene Flüge oder Stornierung anzubieten. Bei mir haben sie sich letztes Jahr geweigert, mich von einer A3-Verbindung via ATH auf eine fast zeitgleiche A3-LH-Verbindung via MUC umzubuchen, als erstere wegen Zeitenänderung nicht mehr möglich war. Stornierung war allerdings problemlos, das Geld einschließlich Kreditkartengebühr usw. innerhalb weniger Tage da.

Meines Wissens hättest Du Anspruch auf Umbuchung auf alternative Verbindung, ist halt die Frage, wie weit Du gehen willst, um den durchzusetzen. Da Du ja noch genug Zeit hast, würde ich es da durchaus mal probieren, mich schriftlich an A3 zu wenden bzw. mehr Druck auszuüben.
 

nand

Aktives Mitglied
15.07.2012
105
0
Es steht sichrlich irgendwo im Thread, aber 54 Seiten sind schon eine Menge.
Deswegen, bitte nicht schlagen, die Frage:

Erstattung wird fällig bei Cancelation < 2 Wochen, richtig?
Sprich zwei Wochen vor Abflug?

tia
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.596
111
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
EUClaim reicht ueber die Partner in meinem Fall jetzt Klage ein (sofern die bestaetigen, dass auch durch Klage keine Kosten fuer mich entstehen). Ging bisher aber alles flott, LH hat sowohl bei mir als auch EUClaim auf die sinflutartigen Regenfaelle die die Landebahn ueberflutet und das Triebwerk kaputt gemacht haben hingewiesen. Komisch, dass sonst alles auf JFK flog. Mal schauen ob und wann LH zahlt. :p

Ich hatte 3 Fälle wo der Langstreckenflug ab FRA gecancelt wurde-
Habe, nachdem LH sich schuldlos gezeigt hatte( Triebwerkschaden/ Elektronikproblem/ Tankanzeige Problem), alles über EU claim abgewickelt. In 2 Fällen habe ich via EU claim die Kompensation (abzl. Gebühren EU claim) auf mein Konto gutgeschrieben bekommen.
Ein Fall ist noch pending
Nach Streichung des Fluges nach SIN hab ich das Ticket stornieren müssen(Time slot verpasst wegen Nachtanken) und sofortigen Rücktransport von FRA nach DUS verlangt-
Da der Abflug erst am nächsten Tag gehen sollte konnte ich meine Anschlussflüge(2tes Ticket) nicht mehr wahrnehmen .
LH verweigerte sogar die "Rückführung" nach DUS bzw. Übernahme der Transportkosten= Taxi nach DUS.
Dies musste ich aus eigener Tasche erst einmal bezahlen und ich verlangte die Erstattung der Stornierungskosten.
Es geht hier um mehr als 600€.
 
Zuletzt bearbeitet:

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
So, heute hat's mich erwischt. AB 6873 von GWT nach MUC wurde gecancelled. Angeblicher Grund: Umlauf wegen Fluglotsenstreik in Frankreich.
Wir wurden umgebucht via DUS und kommen mit > 4h Verspätung in MUC an.

Zählt das hier noch als "höhere Gewalt"? Der Streik ist in Frankreich, die Machine sollte aus DUS nach GWT kommen. Gibt's da schon Urteile in wie weit ein ausländischer Streik noch höhere Gewalt darstellt?

Welche Höhe an Betreuungsleistungen ist angemessen? Wir haben in GWT einen Gutschein für 5 € pro Person bekommen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kann man so nicht sagen.

Wir haben hier im Haus sogar noch Vogelschlags-Fälle auf Berufungsebene durchbekommen - wohlgemerkt NACHDEM der BGH entschieden hat, dass ein Vogelschlag regelmäßig ausßergewöhnliche Umstände begründet.

Der Schwachpunkt bei den Fluggesellschaften ist dabei regelmäßig der Nachweis, was KONKRET unternommen wurde, um die Annullierung zu vermeiden. Dabei tun sie sich meist sehr schwer, sei es, weil die Bemühungen nicht ausreichend dokumentiert wurden, oder schlicht, weil eben nicht viel oder gar nichts getan wurde. Mein Eindruck ist, dass bisweilen Verspätungen schlicht durchgereicht werden, ohne ernsthaft zu versuchen, diese durch anderes Fluggerät oder Subcharter aufzufangen. Oder es wird halt ganz gestrichen und umgebucht. Womöglich auch eine Frage der Auslastung.

Aber riskant ist ein Vorgenen gegen eine Fluggesellschaft, die mit einem Streik argumentiert, natürlich allemal.

Ob ein Fünf-Euro-Wertgutschein angemessen ist...? Kommt darauf an. So fürchterlich lange war die Wartezeit ja nun nicht. Und wenn du dir davon ein Fläschchen Wasser und ein Brötchen kaufen konntest, sollte das vermutlich reichen. Gab es dafür gar nichts zu erwerben und musstest du entsprechend draufzahlen, wird dir AB den Betrag sicher irgendwann erstatten. So knauserig sind die dann doch nicht. Aber auf eine freiwillige Ausgleichszahlung würde ich nicht wetten.
 
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Reaktionen: darthvader

Anders

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
520
48
Ich würde mich über ein kurzes Statement eurerseits freuen, den Fall gibts auf den vorigen 54 Seiten sicher schon mehrmals (habe im Bestpreis-Thread schon dazu geschrieben):

Ursprünglich von mir gebucht war MUC-VNO-TLL am 27.7.14, Abflug um 9:50, Ankunft in TLL um 16:35.Jetzt wurde der Flug nach hinten verschoben: Abflug um 15:15, fünf Stunden Aufenthalt in VNO und Ankunft in TLL nach Mitternacht um 0:25 - kann ich da die Fluggesellschaft (Air Lituanica) darum bitten, mich auf den Flug am 28.7. (der hat noch die ursprünglichen Flugzeiten) kostenfrei umzubuchen oder habe ich sogar einen Anspruch darauf? Stornieren und regulär neu buchen wäre nicht so gut, der Flug ist dann doch 50€ teurer. Für mich ists vor allem ärgerlich, da ich lange überlegt habe, So. oder Mo. zu fliegen; So. passte schließlich besser, bis diese Flugzeitenänderung kam.

Mir gehts darum, circa um diesen Termin in und zu einer vernünftigen Zeit nach Tallinn zu kommen - groß Entschädigung rausschlagen muß ich nicht.