EU Fluggastrechte / Annullierung

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nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
521
27
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ok danke dir

dann werde ich das wohl abhaken, zum glück wurden keine hotels/flüge gebucht, die von der änderung betroffen sind
 

Ralph1907

Erfahrenes Mitglied
15.05.2012
284
4
MUC
Ein Bekannte von mir buchte über AF die Strecke LUX - CDG - PVG, wobei das erste Teilstück von Luxair ausgeführt wurde, aber trotzdem eine AF Flugnummer hatte. Am Check-in in LUX wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei sie direkt auf den Anschlussflug von CDG nach PVG zu buchen, sondern lediglich das Gepäck durchgebucht werden kann. Nachdem der Flug von LUX nach CDG allerdings rund 1 Stunde Verspätung hatte, war sie 10 Minuten zu spät am Check-in in CDG. Dort wurde sie dann auf einen 8 Stunden späteren China Eastern Flug umgebucht. Meiner Meinung nach hat sich Anspruch auf 600€ Entschädigung. Wie ist die Meinung hier im Forum?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ein Bekannte von mir buchte über AF die Strecke LUX - CDG - PVG, wobei das erste Teilstück von Luxair ausgeführt wurde, aber trotzdem eine AF Flugnummer hatte. Am Check-in in LUX wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei sie direkt auf den Anschlussflug von CDG nach PVG zu buchen, sondern lediglich das Gepäck durchgebucht werden kann. Nachdem der Flug von LUX nach CDG allerdings rund 1 Stunde Verspätung hatte, war sie 10 Minuten zu spät am Check-in in CDG. Dort wurde sie dann auf einen 8 Stunden späteren China Eastern Flug umgebucht. Meiner Meinung nach hat sich Anspruch auf 600€ Entschädigung. Wie ist die Meinung hier im Forum?

Vermutlich. Fragt sich allerdings, gegen wen.

Wenn eine Anschlussbeförderung noch möglich gewesen wäre und sie lediglich aus formalen Gründen (Check-in geschlossen) nicht befördert wurde, wäre AF Schuldner. Diese Lösung hätte den Vorteil, dass es bei Nichtbeförderung keine außergewöhnlichen Umstände gibt.

Andernfalls wäre die Verspätung des Zubringers für den Zeitverlust am Endziel ursächlich und entsprechend LG in Anspruch zu nehmen. Hier aber das Risiko, dass die Verspätung Folge außergewöhnlicher Umstände war.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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10
Das scheint mir doch der AirFrance/Bogota-Fall. Bei verspätetem Erscheinen zum Check-in am Umsteigeflughafen gibt's keinen Ausgleich wegen Nichtbeförderung - auch nicht, wenn den Passagier kein Verschulden an der Verspätung trifft.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Das scheint mir doch der AirFrance/Bogota-Fall. Bei verspätetem Erscheinen zum Check-in am Umsteigeflughafen gibt's keinen Ausgleich wegen Nichtbeförderung - auch nicht, wenn den Passagier kein Verschulden an der Verspätung trifft.

Nein, diese Rechtsprechung des BGH war eigentlich schon überholt, als das Urteil gefällt wurde. Es folgte dann die Verspätungs-Rechtsprechung des EuGH, die das Urteil nahezu obsolet gemacht hat. Den Rest hat der EuGH dann mit seinen Urteilen zur Nichtbeförderung gegeben.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Aber doch nur dann obsolet, wenn - wie Du in Deinem Beitrag zuvor richtig gesagt hast - die Entschädigung wegen Verspätung nicht nach 5 III ausgeschlossen ist. Hält der EuGH eine Nichtbeförderung auch nach versäumten Check-in für möglich?
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Aber doch nur dann obsolet, wenn - wie Du in Deinem Beitrag zuvor richtig gesagt hast - die Entschädigung wegen Verspätung nicht nach 5 III ausgeschlossen ist. Hält der EuGH eine Nichtbeförderung auch nach versäumten Check-in für möglich?

Konnte ja nicht ahnen, dass du soooo tief in der Materie drinsteckst... (y)

Zum Verständnis für den Rest: Beim v. EuGH entschiedenen Nichtbeförderungs-Fall war auch der Fluggast (und nicht nur sein Gepäck) durchgecheckt worden. Die Fluggesellschaft ging irrig davon aus, der Passagier würde den Anschlussflug nicht mehr erreichen können, und buchte ihn um. Insofern bleibt hier in der Tat noch Interpretations-Spielraum und das von dir zitierte Urteil könnte greifen. Ausgang ungewiss.

Insofern wäre es in der Tat klüger, sich an LG wg. der Verspätung zu wenden - jedenfalls WENN kein Hinweis auf außergewöhnliche Umstände besteht.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Nee, es gab gerade KEINE Bordkarten für den Anschluss CDG-BOG. Deshalb musste ich ja an diesen Fall denken. MIT Bordkarte wäre es ein klares IDB gewesen, solange das Gate noch offen stand. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Sorry, Rolle rückwärts. Du hast vom EuGH gesprochen. Auf welches Urteil beziehst Du Dich wegen der Umbuchung trotz ausgestellter Bordkarte? Den Iberia-Fall nach Santo Domingo? Den halte ich nicht für vergleichbar, weil die Passagiere sich rechtzeitig eine Bordkarte beschafft hatten (nämlich schon am Startflughafen) und weil die einseitige Löschung dieser Bordkarten durch IB (während des Zubringerfluges) daran nichts ändern konnte im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch. Für die Löschung dürfte es auch nur einen Grund gegeben haben: die Kiste ex MAD war voll; sonst hätte man die Plätze ja frei lassen und mit der Umbuchung warten können. Deshalb eine völlig richtige Entscheidung, aber m.E. ohne Nutzen für den hier angefragten Fall LUX-CDG-PVG.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Exakt. Eben diesen Punkte hatte ich ja angesprochen, nämlich dass vorliegend, anders als in dem vom EuGH entschiedenen Fall, noch keine Bordkarte für den Anschlussflug ausgestellt worden ist. Lediglich das Gepäck wurde durchgecheckt. Was das für einen Anspruch aus Nichtbeförderungs-Gründen konkret für Auswirkungen hat und ob in diesem Fall dein BGH-Urteil doch zur Anwendung käme, halte ich für offen. Sehe ich eher nicht so. Die von EuGH zu entscheidende Frage war ja auch eine andere, nämlich ob die (vermeintlich) irrige Annahme, der Anschlussflug würde verpasst werden, den Ausnahmetatbestand d. Art. 2j EU-VO erfüllt.

Daher mein Rat: Zumindest wenn die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, lieber LG als AF in Anspruch nehmen - eben wegen der VERSPÄTUNG des Zubringerfluges.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Der BGH war sich ja so sicher, dass er nicht einmal den EuGH angerufen hat. Dort müssten die sich auch in der Tat ziemlich strecken, um aus der Abfertigung für den betreffenden Flug eine Abfertigung für die gesamte Flugreise zu machen. Da ist halt ein Loch in der VO - auch wenn ein Unbehagen bleibt, dass die Airlines die Umsteigezeit knapp bemessen können, ohne die Passagiere durchzuchecken.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ehrlich gesagt dachte ich nicht das dieser Fall so komplex ist. Trotzdem danke!

Nein, das ist jetzt quasi OT eine juristische Fachdiskussion geworden.

Für dich gilt ganz einfach: LG und nicht AF in Anspruch nehmen, da letztlich die Verspätung des Zubringerfluges zum Zeitverlust am Endziel geführt hat. Das ist prinzipiell eine sichere Sache, sofern nichts ausnahmsweise außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben. Die Diskussion oben bezog sich im Kern darauf, ob ggf. alternativ AF in Anspruch genommen werden kann oder sogar sollte.
 

nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.088
4
1. Runde der Beschwerde gibt den zustehenden Mietwagen und die Parkgebuehr aber keine EU 600 EUR fuer Flugabbruch wg. Triebwerksschaden.
2. Runde geht heute an LBA und Anwalt (Euclaim oder privat, mal schauen) raus.

"We are sorry that the flight LH 405 from New York to Frankfurt on 29 March 2014 was cancelled and we kindly ask +1 to accept our sincere apologies for the inconveniences caused. We agree that our passengers should receive frequent information updates from our staff, particularly in situations where they, and we, are affected by irregularities. Therefore, after having received your email, we immediately contacted our station manager in New York and informed him of your feedback in order to prevent similar incidents occurring in the future.

The cancellation was due to bad weather conditions in New York and in consequence contamination of the runway. Of course, we do everything we can in order to transport you to your destination punctually and reliably. This flight irregularity was caused by unusual circumstances which could not have been avoided even if all possible measures had been taken. Therefore, we appreciate your understanding that we are unable to comply with your request for compensation."

P.S.: Achtung, der Runway in JFK scheint giftig fuer Flugzeuge zu sein....

Update Mitte August 2014:
EUClaim Parternanwaelte hatten Klage eingereicht.
LH hat gezahlt. 420 EUR nach Abzug der EUclaim Gebuehren. Dafuer hat LH 2 Briefe an mich und 2 Briefe an EUClaim verfasst und die Zahlung abgelehnt, sowie sich mit dem Gericht rumgeschlagen. Ob nach Abzug der Lohnkosten es nicht sinnvoller gewesen waere direkt zu zahlen bleibt dahingestellt.

Kann EUClaim bei klaren Faellen mit renitenter Fluggesellschaft weiterempfehlen.
 

flyingspider

Neues Mitglied
17.02.2012
6
0
Falls hier im Forum mal jemand einen guten Anwalt suchen sollte mit viel Expertise in dem Bereich, dem sei die Kanzlei Irion in Königsfeld empfohlen (einfach bei Google eingeben, sind auch viele Urteile und Referenzen auf der Seite zu finden).

Ich hatte vor einiger Zeit eine 25-stündige Flugverspätung mit Condor auf Grund von technischen Mängeln. Habe dann selbst versucht, meinen Anspruch gegenüber Condor geltend zu machen (was leider ignoriert bzw. mit Textbausteinen abgelehnt wurde) und mich daraufhin an die Kanzlei Irion gewandt. Letztendlich mussten wir, nach einem lächerlichen Abfindungsangebot von Condor, zwar tatsächlich vor Gericht ziehen, aber ich hatte mit der Sache trotzdem fast keine Arbeit und konnte alles per Telefon und E-Mail mit Herrn Irion klären.

Anders als bei EUClaim etc. behält ein Anwalt ja auch üblicherweise keine "Erfolgsprämie" ein, sondern bekommt seine Kosten durch die Gegenseite erstattet, wenn man den Prozess gewinnt. In Anbetracht des - aus meiner Sicht - recht klaren Falls hatte ich mich deshalb für diesen Weg entschieden und würde es auch zukünftig wieder so machen.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Anders als bei EUClaim etc. behält ein Anwalt ja auch üblicherweise keine "Erfolgsprämie" ein, sondern bekommt seine Kosten durch die Gegenseite erstattet, wenn man den Prozess gewinnt.

Das wäre ja noch schöner ;-) Was, wenn der Gegner kein Geld hat? Dann hat der Anwalt Pech gehabt? Kostenschuldner deines Anwalts bleibst immer du, immerhin hast du ihn beauftragt.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.452
Ändert aber am Grundsatz nichts.

Oh doch, wenn der Gegner Zahlungskräftig und -fähig ist kann es sich lohnen bei einer Forderung von 600 Euro den Anwalt selbst einzuschalten als z. B. EU-Claim zu engagieren. So erhält man die kompletten 600 Euro, und den Anwalt zahlt die Airline.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.109
606
Oh doch, wenn der Gegner Zahlungskräftig und -fähig ist kann es sich lohnen bei einer Forderung von 600 Euro den Anwalt selbst einzuschalten als z. B. EU-Claim zu engagieren. So erhält man die kompletten 600 Euro, und den Anwalt zahlt die Airline.

Wer zahlt denn, wenn der Anwalt eingeschaltet ist, taetig wird und die Airline kurz vor dem Gang vor Gericht die Forderung erfuellt?
 

s1810

Reguläres Mitglied
02.06.2011
59
0
Hallo,

ich brauche mal eure Einschätzung: Ich bin mit meiner Familie im Juli mit OU von FRA nach DBV geflogen. Der Abflug hat sich bereits um 1,5 h verzögert, da der vorherige Flug (wohl wegen Unwetter) Verspätung hatte. Dann aber ging es in 2h nach DBV – zumindest fast: 2 Minuten vor der Landung wurde durchgestartet, da ein havariertes Kleinflugzeug die Landebahn „belegte“. Wir drehten dann noch 20 Minuten Schleifen, mussten dann aber nach Split um aufzutanken. Dann sind wir wieder nach DBV geflogen und haben den Landeanflug ca. 5 Minuten vor Landung abgebrochen. Diesmal war das Gewitter schuld (Warum hat man das nicht schon in Split gewusst???). Dann ging es nach Zagreb. Dort sind wir dann drei Stunden, nachdem wir hätten in Dubrovnik landen sollen, angekommen. Eine neue Crew stand schon bereit (da der Umlauf Zagreb->Dubrovnik mit diesem Flugzeug ohnehin planmäßig war). Ich denke ja, dass das Diverten eher operationelle Gründe hatte, da die Dienstzeit der Crew sicher am Limit war und der Airbus in Zagreb gebraucht wurde… Nachdem ein paar Paxe aus dem Flugzeug wollten und das Ausladen des Gepäcks ja auch noch eine ganze Weile brauchen würde, haben wir uns auch entschlossen auszusteigen, da wir noch unseren Sohn mit 1,5 Jahren dabei hatten. Es ging dann nochmal 2 Stunden, bis wir einen unserer 2 Koffer bekommen haben. An dem dann der Lademeister seinen Frust abgelassen und die Vorderseite des Koffers einen großen Riss hatte. Wir haben dann auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht, ein Hotel mit Transfer und Essensgutscheine bekommen.

Am nächsten Tag hatte der neue Flug nochmal 2 Stunden Verspätung, da das Flugzeug aus TLV (über AMS) gekommen war und wegen den Raketenangriffen der Hamas nicht pünktlich losgekommen ist. Traurig, dass sie nicht mal an ihrer Homebase ein Ersatzflugzeug auftreiben konnten! Unterm Strich hatten wir dann über 24h Verspätung. Mir ist natürlich klar, dass wir durch das Verlassen des Flugzeuges auch dazu beigetragen haben. Unseren zweiten Koffer haben wir dann auch endlich in DBV im Empfang nehmen können. Von Croatia Airlines haben wir nun als Kompensation 3 x 40 € Voucher angeboten bekommen, was wir aufgrund der geringen Höhe ablehnten. Nun haben sie uns den Voucher trotzdem zugeschickt :censored:

Was für eine Kompensation würdet ihr erwarten bzw. was würde einem zustehen? Für den Koffer haben wir bereits 100 € erhalten, was ok ist. Aber 120 € für dieses „Erlebnis“ sind echt ein schlechter Scherz.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.452
Hallo,

ich brauche mal eure Einschätzung: Ich bin mit meiner Familie im Juli mit OU von FRA nach DBV geflogen. Der Abflug hat sich bereits um 1,5 h verzögert, da der vorherige Flug (wohl wegen Unwetter) Verspätung hatte. Dann aber ging es in 2h nach DBV – zumindest fast: 2 Minuten vor der Landung wurde durchgestartet, da ein havariertes Kleinflugzeug die Landebahn „belegte“. Wir drehten dann noch 20 Minuten Schleifen, mussten dann aber nach Split um aufzutanken. Dann sind wir wieder nach DBV geflogen und haben den Landeanflug ca. 5 Minuten vor Landung abgebrochen. Diesmal war das Gewitter schuld (Warum hat man das nicht schon in Split gewusst???). Dann ging es nach Zagreb. Dort sind wir dann drei Stunden, nachdem wir hätten in Dubrovnik landen sollen, angekommen. Eine neue Crew stand schon bereit (da der Umlauf Zagreb->Dubrovnik mit diesem Flugzeug ohnehin planmäßig war). Ich denke ja, dass das Diverten eher operationelle Gründe hatte, da die Dienstzeit der Crew sicher am Limit war und der Airbus in Zagreb gebraucht wurde… Nachdem ein paar Paxe aus dem Flugzeug wollten und das Ausladen des Gepäcks ja auch noch eine ganze Weile brauchen würde, haben wir uns auch entschlossen auszusteigen, da wir noch unseren Sohn mit 1,5 Jahren dabei hatten. Es ging dann nochmal 2 Stunden, bis wir einen unserer 2 Koffer bekommen haben. An dem dann der Lademeister seinen Frust abgelassen und die Vorderseite des Koffers einen großen Riss hatte. Wir haben dann auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht, ein Hotel mit Transfer und Essensgutscheine bekommen.

Am nächsten Tag hatte der neue Flug nochmal 2 Stunden Verspätung, da das Flugzeug aus TLV (über AMS) gekommen war und wegen den Raketenangriffen der Hamas nicht pünktlich losgekommen ist. Traurig, dass sie nicht mal an ihrer Homebase ein Ersatzflugzeug auftreiben konnten! Unterm Strich hatten wir dann über 24h Verspätung. Mir ist natürlich klar, dass wir durch das Verlassen des Flugzeuges auch dazu beigetragen haben. Unseren zweiten Koffer haben wir dann auch endlich in DBV im Empfang nehmen können. Von Croatia Airlines haben wir nun als Kompensation 3 x 40 € Voucher angeboten bekommen, was wir aufgrund der geringen Höhe ablehnten. Nun haben sie uns den Voucher trotzdem zugeschickt :censored:

Was für eine Kompensation würdet ihr erwarten bzw. was würde einem zustehen? Für den Koffer haben wir bereits 100 € erhalten, was ok ist. Aber 120 € für dieses „Erlebnis“ sind echt ein schlechter Scherz.

Da Du selbst jede Verspätung mit höherer Gewalt erklärst, wird dir wohl nichts zustehen.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.109
606
@s1810
Nach Deiner Schilderung hast Du rechtlich wahrscheinlich keine Ansprueche. Die Voucher sind schon ein freundliches Entgegenkommen der Airline.
Du kannst natuerlich noch einmal Deinen Unmut aeussern, verpflichtet ist OU offenbar zu nichts.
 
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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
346
0
Frage rein aus Interesse:
Dienstreise und der Flug wird gestrichen bzw. ist so verspätet dass es eine Kompensation nach EU-Recht gibt.
Flug ist vom Arbeitgeber gezahlt. Die zusätzliche Reisezeit wird nicht vergütet, da AG sagt: Reisezeit ist keine Arbeitszeit (es wird für jeden Dienstreisetag 1/5 der Wochenarbeitszeit vergütet, egal ob die Dientsreise 5 oder 15 Stunden insgesamt gedauert hat).

Wem steht die Entschädigung zu? Dem AG (warum?) oder dem der tatsächlich unmittelbar betroffen ist (Mitarbeiter weil er irgendwo fest sitzt).