Und genau da liegt Dein Missverständnis, denn selbstverständlich kann der Schutzzweck einer Norm - zumal einer Norm des Verbraucherschutzrechts - dazu führen, dass eine Seite mehr Rechte zugesprochen bekommt als die andere.
Dass Du Deine Auffassung als "definitiv" und meine als "nicht vertretbar" darstellst, obwohl es dazu keine Gerichtsentscheidung gibt, ist mindestens kühn. Dass es diese Entscheidungen nicht gibt, überrascht auch nicht, denn das Anliegen von Vorumsbruda
tian ist eher ungewöhnlich. Da ihm, wenn ich das richtig verstanden habe, OS auch die Nonstop-Verbindung für den nächsten Tag angeboten hat, würde es (neben der Ausgleichszahlung) nur noch um die Erstattung der Hotelkosten gehen - nicht gerade das, wofür der gemeine Bürger vor Gericht zieht.
Und dass LH im Streik DB-Fahrten anbietet, ist in erster Linie dem deutschen Vertragsrecht geschuldet, aber für sich genommen keine Erfüllung ihrer Ersatzbeförderungspflicht nach EU-Recht. Freilich gilt auch insoweit: Kein vernünftiger Fluggast wartet, bis von FRA nach DUS wieder geflogen wird, um danach die Kosten für die Nacht oder gar die Nächte im Airport-Hotel einzuklagen.