EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Keine Ahnung, auf wie viel Geld Fluggäste verzichten, die gar nichts unternehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.


Aber klar ist, dass alle jene, die sich diesen Inkassounternehmen anvertrauen, definitiv auf Teile ihrer Ansprüche verzichten. Für mich ist das ein Geschäft mit der Angst.
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
..
Aber klar ist, dass alle jene, die sich diesen Inkassounternehmen anvertrauen, definitiv auf Teile ihrer Ansprüche verzichten. Für mich ist das ein Geschäft mit der Angst.
Ich für meinen Teil probiere immer, *ganz ohne* Dritte (Inkassounternehmen, Rechtsanwälte usw.) auszukommen - denn so reduziert sich MEINE "Wiedergutmachung" NICHT :)

PS: umsteiger, wäre eine "Rückmeldung" zu meiner allgemeinen Frage (Stichwort: Übersetzungskosten / Mahnbescheid international..) im folgenden Thread möglich? :D http://www.vielfliegertreff.de/reis...wo-six-one-2004-der-praxis-4.html#post1366684
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
Keine Ahnung, auf wie viel Geld Fluggäste verzichten, die gar nichts unternehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.


Aber klar ist, dass alle jene, die sich diesen Inkassounternehmen anvertrauen, definitiv auf Teile ihrer Ansprüche verzichten. Für mich ist das ein Geschäft mit der Angst.

ich habe eines dieser Unternehmen einem unerfahrenen Wenigflieger auch empfohlen, nachdem die Kommunikation mit der Airline keinen Erfolg brachte. die Person hat weder viel Ahnung von der Materie, noch viel Erfahrung mit Anwälten. besagtes Unternehmen hat die Entschädigung erfolgreich eingeklagt. der Geschädigte empfindet es als Gewinn. ist doch eine Win-Win-Situation, wie man so schön sagt. den wenigstens dreimal-im-Jahr-in-den-Urlaub-Fliegern ist es überhaupt bekannt, dass sie Ansprüche hätten. ein Großteil derer, die vermuten, sie hätten Ansprüche, hat keine Ahnung, wie sie diese geltend machen können. so lange sie am Ende Geld zurück bekommen, sind sie mehr als glücklich, auch wenn sie ohne Inkassounternehmen mehr bekommen hätten.
man muss das in Relation setzen. das Forum ist nicht die Realität. mich würde rein statistisch mal interessieren, wieviel der Condor-Geschädigten (davon gibt es intuitiv genug) überhaupt versuchen Ansprüche geltend zu machen und wieviele diese dann am Ende durchsetzen. ich vermute, der Prozentsatz ist sehr gering.
 

nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.088
4
ich habe eines dieser Unternehmen einem unerfahrenen Wenigflieger auch empfohlen, nachdem die Kommunikation mit der Airline keinen Erfolg brachte.

Ich habe auch gerne Geld abgegeben angesichts der 0-Kosten bei Misserfolg, war weniger Stress als aus dem Ausland mit einem nicht spezialisierten Anwalt zu reden. Insbesondere da die Airline sich 3x bei mir und 2x bei EUClaim gewehrt hat bevor die Klage kam.
 
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Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
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37
Deutschland
meine.flugstatistik.de
Mal eine kleine frage gilt bei der Verspätung nur der Flug oder die Ankunft am Zielflughafen.

Bei mir ist jetzt durch den AF Streik am Montag mein Flug CDG -SXM annulliert Normalerweise kommt AF um etwa 14:00 an.
Gebucht war FRA-CDG-SXM
Durch das Umbuchen bin ich jetzt aber erst um 22:00 in SXM angekommen alle Flüge pünktlich aber meine Reise zeit ist ja um 8h verlängert worden.

Gibt es da auch ne Kompensation oder nicht? Schließlich ist mir dadurch ein Halber Urlaubstag entgangen.

Wenn das in den Seiten 1-56 besprochen wurde hab ich es übersprungen habe jetzt nur die letzten 3 Seiten gelesen.

Würde mich über eine Antwort freuen.
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.185
9
Wenn der Flug bestreikt wurde, sieht es schlecht aus, da das einen typischen 'außergewöhnlichen Umstand' darstellt. Also leider schlechte Aussichten für eine Kompensation.
 

Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
1.074
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Deutschland
meine.flugstatistik.de
Wenn der Flug bestreikt wurde, sieht es schlecht aus, da das einen typischen 'außergewöhnlichen Umstand' darstellt. Also leider schlechte Aussichten für eine Kompensation.

Auch wenn der Streik wie jetzt bei AF solange geht? Der Flug weniger als 24h vor Abflug erst annulliert wurde?
Aber nochmal zur Frage gilt nur die Flugzeit oder wenn man umgebucht wird die Reisezeit?
 

Thomas Crown

Neues Mitglied
28.09.2014
3
0
Welche Vorgehensweise ratet Ihr ?

direkt bei AB gebucht und bereits im März bezahlt für: Dezember 2014 TXL (Carrier AB) - MIA(Carrier AA) - PUJ
nach 14 Tagen Flugänderung MIA - PUJ (weiterhin AA mit geänderter Flugnummer, Zeiten sind geblieben)
habe danach Sitze reserviert mit Bestätigung der Airlines

Wollte heute Transfer PUJ-Hotel buchen und sehe, dass der Flug in PUJ landet, bevor wir in MIA ankommen
CheckmyTrip hat jetzt den Status "unconfirmed" (9115) für MIA-PUJ

Bislang keine Info seitens AB

Welche Rechte, welche Pflichten haben wir ?

Danke im Voraus
und Entschuldigung, falls falscher Threat
 

Thomas Crown

Neues Mitglied
28.09.2014
3
0
Ergebnis nach 45 min:
AA hat tatsächlich den Flug gestrichen.
AB-Mitarbeiter hat angeboten kostenlos umzubuchen. TXL-DUS-PUJ
soweit so gut
meine XL-Buchungen TXL-MIA werden umgebucht auf TXL-DUS.
DUS-PUJ gäbe es keine XL meint er
Erstattung gibt's nicht

Soweit so schlecht
da samma wieder mit 196 und 110 kg in den Sitz quetschen ?
 

Thomeck

Aktives Mitglied
01.10.2014
212
0
Guten Abend zusammen,
habe auch eine Frage an die "Experten".

Wir sind am 31.05.13 von Chicago-Berlin und Weiterflug von Berlin-Karlsruhe geflogen.
Der Flug AB6633 hatte auf Grund einer verspäteten Ankunft in Berlin für uns eine verspätete Ankunft in FKB von 176min (lt. dieser Seite http://www.flightstats.com/go/Fligh...id=298527000&airlineCode=AB&flightNumber=6633)
Jetzt habe ich hier mal so quer gelesen und wollte mal nachhaken, ob da eigentlich die 2Std Regelung zählt oder ob ich einfach nur wegen 5 Minuten "Pech" habe.

Gruß und Danke für die Antworten.
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Guten Abend zusammen,
habe auch eine Frage an die "Experten".

Wir sind am 31.05.13 von Chicago-Berlin und Weiterflug von Berlin-Karlsruhe geflogen.
Der Flug AB6633 hatte auf Grund einer verspäteten Ankunft in Berlin für uns eine verspätete Ankunft in FKB von 176min (lt. dieser Seite http://www.flightstats.com/go/Fligh...id=298527000&airlineCode=AB&flightNumber=6633)
Jetzt habe ich hier mal so quer gelesen und wollte mal nachhaken, ob da eigentlich die 2Std Regelung zählt oder ob ich einfach nur wegen 5 Minuten "Pech" habe.

Gruß und Danke für die Antworten.

Ich würde tippen, dass wenn es auf einem Ticket wäre bräuchtest du mindestens 240 Minuten Verspätung aus einem nicht außergewöhnlichen Umstand.
Lasse mich gerne etwas besseren belehren! :)
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.882
27
So mal zum zusammenfassen für mich:

1.(EU->XX) EU/Non EU Airline Entschädigung nach VO261
2.(XX->EU) EU Airline Entschädigung nach VO261
3.XX->EU Non EU Airline keine Entschädigung nach VO261

Aber steht mir dann theoretisch trotzdem Umbuchung auf nächstmöglichen Flug und real anfallende Kosten zu. (z.B Zug verpasst) ?
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Guten Abend zusammen,
habe auch eine Frage an die "Experten".

Wir sind am 31.05.13 von Chicago-Berlin und Weiterflug von Berlin-Karlsruhe geflogen.
Der Flug AB6633 hatte auf Grund einer verspäteten Ankunft in Berlin für uns eine verspätete Ankunft in FKB von 176min (lt. dieser Seite http://www.flightstats.com/go/Fligh...id=298527000&airlineCode=AB&flightNumber=6633)
Jetzt habe ich hier mal so quer gelesen und wollte mal nachhaken, ob da eigentlich die 2Std Regelung zählt oder ob ich einfach nur wegen 5 Minuten "Pech" habe.

Gruß und Danke für die Antworten.


Wenn der Flug tatsächlich verspätet war, also nicht gestrichen und zu späterem Zeitpunkt neu angesetzt, müssen drei Stunden erreicht werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der erste Fluggast die Maschine verlassen kann. Das muss nicht unbedingt mit der in flightstats genannten Zeit übereinstimmen. Aber ist natürlich in jedem Fall eine so enge Sache, dass ich mich da an deiner Stelle über eine schlichte "Beschwerde" hinaus nicht engagieren würde. Wenn es dann nach einigen Wochen oder Monaten ein Angebot für ein paar Euronen zurück, eine Gutschrift oder Meilen gibt, sich darüber freuen. Mehr aber nicht.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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So mal zum zusammenfassen für mich:

1.(EU->XX) EU/Non EU Airline Entschädigung nach §261
2.(XX->EU) EU Airline Entschädigung nach §261
3.XX->EU Non EU Airline keine Entschädigung nach §261

Aber steht mir dann theoretisch trotzdem Umbuchung auf nächstmöglichen Flug und real anfallende Kosten zu. (z.B Zug verpasst) ?


Stehe gerade auf dem Schlauch. Was meinst du mit "§261"?

Aber um deine Frage zu beantworten: Wenn die EU-VO nicht anwendbar ist, greift bei VERSPÄTUNGEN regelmäßig das Übereinkommen von Montreal. Darüber kannst du häufig einen Vermögensschaden ersetzt verlangen. Bei ANNULLIERUNG oder NICHTBEFÖRDERUNG gilt Vertragsrecht bzw. bei einer Pauschalreise Reiserecht. Zudem ist die Wahrschenlichkeit recht groß, dass ausländisches Recht anzuwenden ist.
 

Springsteen

Erfahrenes Mitglied
04.10.2011
297
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Hamburg
Eine Frage an die Profis hier: Eine Freundin war am letzten Sonntag auf ZRH-DUS mit AB8125 um 10:55 Uhr Abflug gebucht, erst beim Ankommen am Flughafen ZRH wurde sie wohl informiert, dass der Flug annulliert wurde, weder per Mail noch per App.
Sie wurde dann umgebucht auf Germanwings 4U767 ZRH-CGN, planmäßig 13:00-14:05 Uhr. Durch diese Annullierung hat sie natürlich auch sofort etwas Privates verpasst :mad: Gibt es da eine Möglichkeit auf Entschädigung ?
 

L4ibsch

Erfahrenes Mitglied
22.03.2010
482
8
verschuldensunabhängiger Anspruch auf Verpflegung

Hallo,

in meinem Fall geht es nicht um die pauschalen Ausgleichszahlungen, die EU 261/2004 vorsieht. Ich hoffe, es paßt trotzdem hier rein.

Ende Juni bin ich mit VY von STR nach BCN geflogen, Entfernung ziemlich genau 1.000km. Flug war wegen Fluglotsenstreik in Frankreich mehr als 2 Stunden verspätet -> Ausgleichszahlung steht mir streikbedingt nicht zu. Aber wenigstens für Verpflegung und Kommunikation hätte man verschuldensunabhängig sorgen müssen. Da man dies nicht tat habe ich dem selbst abgeholfen und fordere nun den Schaden von VY ein. Fall geschildert, Belege eingereicht und um Erstattung gebeten. Dort hat man sich erst 2 Monate tot gestellt und redet sich nun jedes Mal mit einem neuen Grund von der Verantwortung frei. Am Schönsten fand ich, daß man keine Gutscheine ausgeben würde (und auch nicht müßte), weil man Sorge habe, daß die Fluggäste dann nicht rechtzeitig zum Gate zurückkehren. Jedes Mal darf ich lesen, man habe alle Verpflichtungen aus EU-Recht erfüllt, so daß ich fast annehme, die glauben das wirklich.

1. Frage
Vertue ich mich mit der Annahme auf einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Verpflegung?

2. Frage
Wie gehe ich weiter vor sollte sich VY weiter nicht in der Pflicht sehen?

a) noch eine Mail (Link zum Gesetzestext habe ich denen erst heute geschickt, Antwort erwarte ich innerhalb der Woche)
b) Vermittler einschalten
c) Rechtsanwalt einschalten
d) auf sich beruhen lassen

Keine Ahnung, ob ein RA sowas überhaupt angesichts des kleinen Betrages überhaupt annehmen wollen würde. Zusätzlich kommt hinzu, daß ich wohl erst nächstes Jahr wieder in Europa sein werde.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ende Juni bin ich mit VY von STR nach BCN geflogen, Entfernung ziemlich genau 1.000km. Flug war wegen Fluglotsenstreik in Frankreich mehr als 2 Stunden verspätet -> Ausgleichszahlung steht mir streikbedingt nicht zu. Aber wenigstens für Verpflegung und Kommunikation hätte man verschuldensunabhängig sorgen müssen. Da man dies nicht tat habe ich dem selbst abgeholfen und fordere nun den Schaden von VY ein.
[...]

1. Frage
Vertue ich mich mit der Annahme auf einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Verpflegung?

2. Frage
Wie gehe ich weiter vor sollte sich VY weiter nicht in der Pflicht sehen?

a) noch eine Mail (Link zum Gesetzestext habe ich denen erst heute geschickt, Antwort erwarte ich innerhalb der Woche)
b) Vermittler einschalten
c) Rechtsanwalt einschalten
d) auf sich beruhen lassen

Keine Ahnung, ob ein RA sowas überhaupt angesichts des kleinen Betrages überhaupt annehmen wollen würde. Zusätzlich kommt hinzu, daß ich wohl erst nächstes Jahr wieder in Europa sein werde.

Mit Verlaub: Hast Du Dir nur ein Brötchen oder auch noch einen Kaffee geleistet? Ja, Du hattest den Verpflegungsanspruch und hast nun den Ersatzanspruch. Deshalb beiß in einen sauren Apfel, und gut ist. :)
 

Fliegernase

Erfahrenes Mitglied
07.12.2011
552
7
MUC/IAD
Vermittler? Rechtsanwalt? Wegen 10 oder 15 €? :eek:

Da ist doch die Zeit zu schade, sich wegen der paar Erdnüsse Ende Juni jetzt noch zu grämen...
 
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Reaktionen: Mr. Hard