Ende Juni bin ich mit VY von STR nach BCN geflogen, Entfernung ziemlich genau 1.000km. Flug war wegen Fluglotsenstreik in Frankreich mehr als 2 Stunden verspätet -> Ausgleichszahlung steht mir streikbedingt nicht zu. Aber wenigstens für Verpflegung und Kommunikation hätte man verschuldensunabhängig sorgen müssen. Da man dies nicht tat habe ich dem selbst abgeholfen und fordere nun den Schaden von VY ein.
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1. Frage
Vertue ich mich mit der Annahme auf einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Verpflegung?
2. Frage
Wie gehe ich weiter vor sollte sich VY weiter nicht in der Pflicht sehen?
a) noch eine Mail (Link zum Gesetzestext habe ich denen erst heute geschickt, Antwort erwarte ich innerhalb der Woche)
b)
Vermittler einschalten
c) Rechtsanwalt einschalten
d) auf sich beruhen lassen
Keine Ahnung, ob ein RA sowas überhaupt angesichts des kleinen Betrages überhaupt annehmen wollen würde. Zusätzlich kommt hinzu, daß ich wohl erst nächstes Jahr wieder in Europa sein werde.