EU Fluggastrechte / Annullierung

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
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Am 17.01. gibts Flüge von Larnaca nach Frankfurt und nach Wien. Darauf sollte 4U eigentlich problemlos umbuchen, egal was da als Preis steht. Dauert dann halt 6-7 Stunden mit Umsteigen bis Köln oder Düsseldorf.
 

die7

Neues Mitglied
29.10.2014
9
0
Leider sind das dann 6 Std Flug mit umsteigen, dann mit der Bahn (zu weiter Weg Flughafen-Bahn) geht nicht, Anschlußflug wäre wieder umsteigen und nochmal ca 2 Std (minimum). In Frankfurt haben wir leider keine Abholmöglichkeit. heißt: die Omi wäre von ca 2 Uhr nachts bis 12 oder 14 Uhr unterwegs.Bei dem gebuchten Flug war es von 14- 22 Uhr.
Also keine Alternative.
Hier kommt die Nachricht von GW:
''Für Ihre Flugbuchung können wir Ihnen leider keine Alternativverbindung anbieten.
Selbstverständlich können wir diese Stornieren und Ihnen den kompletten Betrag erstatten lassen.
Eine Umbuchung auf eine andere Airline bieten wir grundsätzlich nicht an.
Wir bitten um Verständnis ........''
Na klasse........

Die EU Richtlinien sagen nur etwas zu Annulierung 14 Tage vorher (?) oder gibt es noch einen Tipp??
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Leider sind das dann 6 Std Flug mit umsteigen, dann mit der Bahn (zu weiter Weg Flughafen-Bahn) geht nicht, Anschlußflug wäre wieder umsteigen und nochmal ca 2 Std (minimum). In Frankfurt haben wir leider keine Abholmöglichkeit. heißt: die Omi wäre von ca 2 Uhr nachts bis 12 oder 14 Uhr unterwegs.Bei dem gebuchten Flug war es von 14- 22 Uhr.
Also keine Alternative.
Hier kommt die Nachricht von GW:
''Für Ihre Flugbuchung können wir Ihnen leider keine Alternativverbindung anbieten.
Selbstverständlich können wir diese Stornieren und Ihnen den kompletten Betrag erstatten lassen.
Eine Umbuchung auf eine andere Airline bieten wir grundsätzlich nicht an.
Wir bitten um Verständnis ........''
Na klasse........

Die EU Richtlinien sagen nur etwas zu Annulierung 14 Tage vorher (?) oder gibt es noch einen Tipp??


Die 14 Tage betreffen die Ausgleichszahlung, um die es dir ja nun wirklich nicht geht.
 
A

Anonym38428

Guest
Alles wieder auf Anfang. 4U ist verpflichtet eine Ersatzbeförderung zu stellen oder wird andernfalls schadenersatzpflichtig.
 

die7

Neues Mitglied
29.10.2014
9
0
Sorry, habe ich -glaube ich- getan, finde aber nichts zu Rechten bei so frühzeitiger Annulierung. Oder ich bin zu blöd.......
 
A

Anonym12392

Guest
Dein Geschreibsel ist nur schwer verständlich.

Wenn ichs richtig sehe war 1810-2135 gebucht (4h25 Reisezeit). Beste Alternative wäre mit OS und 4U mit Umstieg in VIE dann: 1640-2205 (6h25 Reisezeit).

Verlang diese Umbuchung mit Fristsetzung eine Woche, Hinweis auf EU-VO, RA-Androhung.
 

die7

Neues Mitglied
29.10.2014
9
0
Danke für die freundliche Antwort! Um eine Umbuchung auf Flüge, die dann fast 800 Euro kosten zu erwarten und zu versuchen durchzusetzen brauche ich genau diesen passenden Passus in der EU-VO! Wenn den jemand hat, super vielen Dank. ICH finde ihn NICHT.
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.710
460
STR
Einerseits EU-VO, andererseits hast du nach deutschem Recht einen Beförderungsvertrag abgeschlossen und daher Anspruch auf Beförderung.
Leider lehnt die Germanwings Hotline bzw. Email Bearbeitung alle Forderungen ab mit der Absicht, dass der Kunde sie nicht weiter verfolgt.
Ich würde es noch einmal probieren, "Supervisor" hat mir schonmal eine Erstattung in so einem Fall anboten.
Höchstwahrscheinlich wirst du die Ersatzbeförderung selbst buchen und erstmal zahlen müssen, um dir das Geld von GWI wieder holen.
 
A

Anonym12392

Guest
VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungs-
leistungen gemäß Artikel 8 angeboten

Artikel 8
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

https://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte
 

die7

Neues Mitglied
29.10.2014
9
0
herzlichen dank. Forste mich da mal durch und melde mich. Mein Problem ist, dass ich bisher nur bei einer Fluggastrechtseite die Info gefunden habe, dass bei Annulierung länger als 2 Wochen vor Abflug alle Rechtsprechungen vage sind. Daruafhin kann ich der Omi nicht 600-800 euro Flugkosten aufhalsen. Wäre mehr als dankbar für detaillierte Tipps als pm, z.B. zum ''Supervisor''-Kontakt. Danke!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Sofern man sich innerhalb derselben Allianz oder sogar innerhalb derselben Airline-Familie bewegt, kann sich ein Blick auf Oneway-Prämien lohnen, wenn man (verständlicherweise) die hohe Vorleistung scheut. Ich sehe hier z.B. 15.000 mi + 130 € für LCA-MUC-CGN/DUS. Man lehnt also wie immer die Stornierung und Erstattung ab und setzt der Airline wie immer eine Frist zur Umbuchung. Nach deren fruchtlosem Ablauf bucht man die Alternativbeförderung selbst - und klagt dann eben auf Erstattung der Meilen und der Steuern & Phantasie-Gebühren: Die Partnerairlines sind ja zu einer entsprechenden Meilen-Gutschrift fähig. Daneben hat man dann noch einen Ausdruck des Ticketpreises zum Zeitpunkt der Prämienbuchung parat, damit man für den Fall der Fälle sagen kann: Ok, wenn Ihr meint, die Gutschrift nicht veranlassen zu können, dann veranlasst halt die Zahlung von 800+ €.
 
Zuletzt bearbeitet:

die7

Neues Mitglied
29.10.2014
9
0
Nach Hinweis auf o.g. Paragraphen, Beförderungsvertrag (Fixgeschäft), Drängen auf facebook heute: ''
Natürlich bedauern wir die Ihnen durch die Änderung entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir können durchaus nachvollziehen, dass Änderungen im Flugplan zu Schwierigkeiten mit der individuellen Reiseplanung führen können, doch lassen sich diese nicht immer vermeiden. Aus diesem Grund informieren wir unsere Passagiere schnellstmöglich nach bekannt werden dieser Änderung.

Leider können wir Ihnen mit Germanwings keinen Direktflug nach Larnaca für den 17.01.2014 anbieten (?), hier für möchten wir uns noch einmal in aller Form bei Ihnen entschuldigen.

Gerne können Sie den vorgeschlagenen Ersatzflug unter http://de.austrian.com/ buchen und uns die entsprechenden Unterlagen zur näheren Prüfung bezüglich der Tarifdifferenz einreichen.
aW1hZ2UwMDQucG5nQDAxQ0ZGNzZCLjkwRTg3QUYw;jsessionid=34208332F190FF3E4CCB11FC6CD7E00C-n3.bs28b


Im Falle einer bereits erfolgten Buchung werden wir die Tarifdifferenz von unserem Preis zum neuen Ticketpreis gegebenenfalls erstatten. Dabei weisen wir darauf hin, dass dies nur für das günstigste Angebot gelten kann.

Bitte leiten Sie uns folgende Belege und Informationen weiter:
- Germanwings Buchungscode
- Rechnung des Ersatzflugs
- IBAN und BIC Codes
Wir haben die Erstattung des Germanwings Flugpreises in Höhe von 91,99 EUR bereits auf die in Ihrer Buchung hinterlegte Zahlungsart veranlasst. Wir werden uns nach Erhalt Ihrer Nachricht umgehend wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.''

Benötigt wird Larnaca-Kölnn (nicht umgekehrt), ist anscheinend ''übersehen'' worden! Jetzt sollen wir also 700 E vorfinanzieren und dann ''gegebenenfalls''.....

(rot von mir markiert)
 
A

Anonym38428

Guest
Hat in letzter Zeit jemand gegen FlyBE geklagt? Wenn jemand eine ladungsfähige Anschrift eines Office in Deutschland hat, wäre ich nicht abgeneigt. Ansonsten sehe ich leider die gleichen Probleme wie etwa bei Norwegian.
 

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.105
195
Wahrscheinlich wird es irgendwo auf den letzten 60 Seiten stehen, aber aus gegebenem Anlass...

Wieviel Kompensation ist richtig?

USA-MUC pünktlich
MUC-LUX annuliert, technische Gründe
MUC-LUX mit Ankunft 4h45 später als geplant

250 oder 600€
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
1 Flugschein / C

Ausführende Airline LH
Ticketnummer LH


FRA - LAX
LAX - FRA - DME
DME - DUS

LAX - FRA > 24h verspätet (Technical) (und damit logischerweise auch FRA - DME)

Wa steht mir zu? 600 Euro aufgrund der > 24h Verspätung?

"Abgedeckt sind von der Verordnung alle Flüge, die in der EU starten sowie Flüge in die EU mit Airlines, die ihren Sitz in der EU haben." - was ist mit Umsteigeverbindungen ex Eu - EU - ex EU?

Danke für einen Hinweis, BG
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist ein etwas ungewöhnliches Routing. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sowohl DME als auch DUS jeweils Endziele waren. Sollte - warum auch immer - DME nur Umsteigeflughafen gewesen sein, käme es auf den Zeitverlust in DUS (und nicht in DME) an.

Unter der Prämisse, dass DME "Endziel" war: Klar, 600 Euro, da ursächlich für den Zeitverlust LAX-FRA war. Anwendbarkeit der EU-VO aus dem von dir genannten Grund (LH = EU-Airline).
 

MGrund

Reguläres Mitglied
04.03.2011
75
174
Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier im richten Bereich, ansonsten bitte verschieben:
Folgendes Problem: Meine +1 und ich sind letzte Woche am 30.10. mit United aufgrund eines technischen Problems ca. 4,5 verspätet aus LAS abgeflogen und entsprechend 4,5 Stunden verstätet in DEN angekommen. Obwohl wir ca. 4,25 Stunden Umsteigezeit hatten, haben wir leider nur noch genau den Pushback des LH-Jumbos von innen betrachten können. Bei der United wurde uns eine Übernachtung in einem Hotel organisiert, ein Übernachtungs-Kit ausgehändigt und 6*7 Dollar Vouchers für das Essen übergeben. Die Verbindung LAS-DEN und DEN-FRA waren auf separaten Tickets. Beide Flüge waren in der First-Class gebucht. United A-Klasse bezahlt, LH-Award-Tickets. Die Umbuchung bei der LH wurde von mir selbst telefonisch bei der SEN Hotline durchgeführt, da das Personal bei der United uns nicht umbuchen wollte oder konnte.
Jetzt zur Frage macht es aus Eurer Sicht Sinn, bei United irgend etwas anzufoldern für A.) die 4,5 Stunden Verspätung B.) die 100 Euro Umbuchung bei LH und C.) Allgemein wegen der sehr überschaubaren Essensvouchers, die natürlich nicht ausreichten um sich einen Tag für zwei Personen einigermassen mit Abendessen, Frühstück und Mittag zu versorgen, desweiteren war der Koffer bis FRA durch gecheckt und somit standen keine frischen Klamotten zur Verfügung und wir kommen 24 Stunden später an unserem Zielort an.
Auf der United Internet Seite habe nur für "Rückvergütungen" der Tickets Formulare gefunden, eventuell kann mir einer eine United Seite sagen auf der ich eventuelle Ausgleichszahlungen geltend machen kann, nur für Verspätungen. Eventuell gibt es ja eine Kompensation wenigstens für die Verspätung. Auch wenn es nur in Form von Vouchern ist, wir fliegen wieso öfter United.
Danke für Eure Hilfe.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
01.10. FRA - LAX

05.10. LAX - DME (mit Umsteigen in FRA)

9.10. DME - DUS

Ich bin nicht sicher, was Du mit "Endziel" meinst?


Das will ich nicht komplizierter machen als es ist, daher nur ganz kurz: Die VO definiert das für den Zeitverlust maßgebliche Endziel als das letzte auf dem Ticket angegebene Ziel. Das wäre hier DUS. Und DUS ist vermutlich rechtzeitig erreicht worden. Auf der anderen Seite unterscheidet die Praxis (selbstverständlich) auch schon zwischen dem Hin- und Rückflug. Sonst gäbe es ja regelmäßig auf dem Hinflug keine Zeitverluste, sofern das allerletzte Ziel, als das des Rückflugs, rechtzeitig erreicht wird.

So weit so klar. Schwieriger wird es, wenn "in eine Richtung" eine solange Unterbrechung eingeplant ist, dass nicht klar ist, ob das nun eine "Reise" für sich oder nur ein Zwischenstopp ist. Bei deinem Routing ist das allerdings eindeutig, dass es sich um drei unterschiedliche "Reisen" auf ein Ticket handelt. Also alles unproblematisch und selbstverständlich muss die Ausgleichszahlung geleistet werden.
 
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Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
3
ZRH
Ich bräuchte eure Hilfe bzw. Einschätzung. Flug gebucht war auf Samstag 13:50 und wurde nun mit der selben Flugnummer auf 19:35 verschoben. Wie ist die EU Verordnung diesen Fall?

Ich schließe außergewöhnliche Umstände durch den Vorlauf von mehr als 48 Stunden und einer Strecke unter 1000km aus. Normalerweise wäre die Verschiebung nicht so schlimm, aber ich muss den Mietwagen bis 13:30 zurück gegeben. Keine Lust auf 6 Stunden am Airport bzw. extra Kosten für Gepäckaufbewahrung und Transfer.

Versuchen auf Fremdairline umbuchen zu lassen oder Zeit absitzen und auf 250 Euro hoffen?

Grüße und Danke

Airberlin/Niki stellt sich immer noch quer. Erst haben sie lange nicht geantwortet, dann haben sie Daten angefordert, die sie schon hatten und nun bieten sie mir 250€ für beide als Cashback für eine neue Buchung.
Wenn bis Freitag nächste Woche die Sache nicht durch ist, geht es an den Anwalt. Keine Lust auf diese Hinhalte Spielchen usw...

Grüße

PS: Kennt jemand in Österreich einen Anwalt für Flugrechte, der empfehlenswert ist?
 

Thomeck

Aktives Mitglied
01.10.2014
212
0
Guten Abend zusammen,
habe auch eine Frage an die "Experten".

Wir sind am 31.05.13 von Chicago-Berlin und Weiterflug von Berlin-Karlsruhe geflogen.
Der Flug AB6633 hatte auf Grund einer verspäteten Ankunft in Berlin für uns eine verspätete Ankunft in FKB von 176min (lt. dieser Seite http://www.flightstats.com/go/Fligh...id=298527000&airlineCode=AB&flightNumber=6633)
Jetzt habe ich hier mal so quer gelesen und wollte mal nachhaken, ob da eigentlich die 2Std Regelung zählt oder ob ich einfach nur wegen 5 Minuten "Pech" habe.

Gruß und Danke für die Antworten.



Auf meine Anfrage bzw. meine Forderung an Air Berlin über 500€ da 3 Std Verspätung habe ich nun folgende E-Mail erhalten.

AirBerlin meinte:
Sehr geehrter Herr Thomeck,


wir möchten uns im Namen der airberlin ganz herzlich bei Ihnen entschuldigen, dass Ihr Flug nicht wie geplant stattgefunden hat. Natürlich wissen wir, dass Sie sich auf Ihre Flüge und Ihre Reise gefreut haben und einen reibungslosen Ablauf von der Buchung bis zur Betreuung an Bord erwarten. Auch für uns sind alle unvorhergesehenen Ereignisse im Flugbetrieb sehr ärgerlich, da in diesen Fällen meist eine komplexe Anpassung der Flugdurchführung erforderlich ist.
Als Entschädigung für die Flugverzögerung erhalten Sie von uns eine Ermäßigung von insgesamt 250 EUR auf Ihre nächste, direkt bei airberlin und NIKI getätigte Buchung.
Bitte teilen Sie uns nach erfolgter Buchung die neue Buchungsnummer unter Angabe des Bearbeitungszeichens (XXXXXXXX) und Ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC und Kontoinhaber) mit. Hierzu können Sie uns per E-Mail (XXXXXXXXX@airberlin.com) oder per Fax unter 030 / XXXX XXXX erreichen. Wir werden die Gutschrift sodann umgehend veranlassen.

Selbstverständlich ist auch die Buchung in einem Reisebüro möglich. Dies gilt ebenso bei Buchung einer Pauschalreise eines Reiseveranstalters, sofern diese einen Flug mit airberlin beinhaltet. In einem solchen Fall senden Sie uns bitte nach Absolvierung der Reise Ihre Buchungsbestätigung sowie die Bordkarten und geben Sie dabei Ihre vollständige Bankverbindung an. Wir werden eine Verrechnung dann im Nachgang für Sie veranlassen.
Die Einlösung ist möglich bis zum 31.11.2016 auf allen Flügen, die von airberlin und NIKI durchgeführt werden.
Jede Form der entgeltlichen Übertragung, insbesondere Weiterveräußerung, Versteigerung u. ä. ist ausgeschlossen und begründet keinen Einlöseanspruch des Erwerbers.
Für die von Ihnen geschilderten Unannehmlichkeiten bitten wir Sie an dieser Stelle nochmals um Entschuldigung.
Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord eines Fluges von airberlin und NIKI begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr airberlin Kundenservice





Meine Frage:
Ist dies ein Standardschreiben mit dem ihre Schuld eingestanden wird, aber sie eben versuchen noch ein bisschen Geld zu sparen?
Hat jemand schon eine ähnliche Reaktion auf berechtigte Forderungen gehabt? Erledigt. :eek: 2 Kommentare weiter oben, scheinbar normal?

Gruß und Danke für die Hilfe.
 
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