Leider sind das dann 6 Std Flug mit umsteigen, dann mit der Bahn (zu weiter Weg Flughafen-Bahn) geht nicht, Anschlußflug wäre wieder umsteigen und nochmal ca 2 Std (minimum). In Frankfurt haben wir leider keine Abholmöglichkeit. heißt: die Omi wäre von ca 2 Uhr nachts bis 12 oder 14 Uhr unterwegs.Bei dem gebuchten Flug war es von 14- 22 Uhr.
Also keine Alternative.
Hier kommt die Nachricht von GW:
''Für Ihre Flugbuchung können wir Ihnen leider keine Alternativverbindung anbieten.
Selbstverständlich können wir diese Stornieren und Ihnen den kompletten Betrag erstatten lassen.
Eine Umbuchung auf eine andere Airline bieten wir grundsätzlich nicht an.
Wir bitten um Verständnis ........''
Na klasse........
Die EU Richtlinien sagen nur etwas zu Annulierung 14 Tage vorher (?) oder gibt es noch einen Tipp??
VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungs-
leistungen gemäß Artikel 8 angeboten
Artikel 8
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Ist ein etwas ungewöhnliches Routing. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sowohl DME als auch DUS jeweils Endziele waren.
01.10. FRA - LAX
05.10. LAX - DME (mit Umsteigen in FRA)
9.10. DME - DUS
Ich bin nicht sicher, was Du mit "Endziel" meinst?
Ich bräuchte eure Hilfe bzw. Einschätzung. Flug gebucht war auf Samstag 13:50 und wurde nun mit der selben Flugnummer auf 19:35 verschoben. Wie ist die EU Verordnung diesen Fall?
Ich schließe außergewöhnliche Umstände durch den Vorlauf von mehr als 48 Stunden und einer Strecke unter 1000km aus. Normalerweise wäre die Verschiebung nicht so schlimm, aber ich muss den Mietwagen bis 13:30 zurück gegeben. Keine Lust auf 6 Stunden am Airport bzw. extra Kosten für Gepäckaufbewahrung und Transfer.
Versuchen auf Fremdairline umbuchen zu lassen oder Zeit absitzen und auf 250 Euro hoffen?
Grüße und Danke
Guten Abend zusammen,
habe auch eine Frage an die "Experten".
Wir sind am 31.05.13 von Chicago-Berlin und Weiterflug von Berlin-Karlsruhe geflogen.
Der Flug AB6633 hatte auf Grund einer verspäteten Ankunft in Berlin für uns eine verspätete Ankunft in FKB von 176min (lt. dieser Seite http://www.flightstats.com/go/Fligh...id=298527000&airlineCode=AB&flightNumber=6633)
Jetzt habe ich hier mal so quer gelesen und wollte mal nachhaken, ob da eigentlich die 2Std Regelung zählt oder ob ich einfach nur wegen 5 Minuten "Pech" habe.
Gruß und Danke für die Antworten.
AirBerlin meinte:Sehr geehrter Herr Thomeck,
wir möchten uns im Namen der airberlin ganz herzlich bei Ihnen entschuldigen, dass Ihr Flug nicht wie geplant stattgefunden hat. Natürlich wissen wir, dass Sie sich auf Ihre Flüge und Ihre Reise gefreut haben und einen reibungslosen Ablauf von der Buchung bis zur Betreuung an Bord erwarten. Auch für uns sind alle unvorhergesehenen Ereignisse im Flugbetrieb sehr ärgerlich, da in diesen Fällen meist eine komplexe Anpassung der Flugdurchführung erforderlich ist.
Als Entschädigung für die Flugverzögerung erhalten Sie von uns eine Ermäßigung von insgesamt 250 EUR auf Ihre nächste, direkt bei airberlin und NIKI getätigte Buchung.
Bitte teilen Sie uns nach erfolgter Buchung die neue Buchungsnummer unter Angabe des Bearbeitungszeichens (XXXXXXXX) und Ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC und Kontoinhaber) mit. Hierzu können Sie uns per E-Mail (XXXXXXXXX@airberlin.com) oder per Fax unter 030 / XXXX XXXX erreichen. Wir werden die Gutschrift sodann umgehend veranlassen.
Selbstverständlich ist auch die Buchung in einem Reisebüro möglich. Dies gilt ebenso bei Buchung einer Pauschalreise eines Reiseveranstalters, sofern diese einen Flug mit airberlin beinhaltet. In einem solchen Fall senden Sie uns bitte nach Absolvierung der Reise Ihre Buchungsbestätigung sowie die Bordkarten und geben Sie dabei Ihre vollständige Bankverbindung an. Wir werden eine Verrechnung dann im Nachgang für Sie veranlassen.
Die Einlösung ist möglich bis zum 31.11.2016 auf allen Flügen, die von airberlin und NIKI durchgeführt werden.
Jede Form der entgeltlichen Übertragung, insbesondere Weiterveräußerung, Versteigerung u. ä. ist ausgeschlossen und begründet keinen Einlöseanspruch des Erwerbers.
Für die von Ihnen geschilderten Unannehmlichkeiten bitten wir Sie an dieser Stelle nochmals um Entschuldigung.
Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord eines Fluges von airberlin und NIKI begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr airberlin Kundenservice