EU Fluggastrechte / Annullierung

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cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
455
120
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Ich habe mal eine kurze Frage auf die ich keine Antwort gefunden habe:

4Y annulliert meinen Rückflug aus PUJ 3 Monate vorher. Alternative am gebuchten Reisetag kann nicht angeboten werden, an diesem Tag gibt es keinen Flug mehr. Also Alternative akzeptiert einen Tag später mit 4Y.

Soweit ok, allerdings sind als Mehrkosten eine Nacht Hotel + Parken in Frankfurt angefallen. Muss 4Y das übernehmen trotz Änderung mehr als 14 Tage vorher?

Ich ging eigentlich davon aus, wenn am gleichen Tag keine Alternative angeboten werden kann und ich einen Tag länger bleiben muss.

Auf meine Forderung zur Erstattung habe ich folgende Antwort erhalten:
"Aufgrund der Dokumentation können wir feststellen, dass die Änderungen in Ihrer Buchung mehr als 15 Tage vor Ihrem vorher gebuchten Abflugtermin vorgenommen wurden. Damit erfolgte die Benachrichtigung rechtzeitig und wir bitten Sie hier um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Forderung auf Übernahme der zusätzlichen Hotelkosten und der Kosten für das längere Parken nicht erfüllen."
 
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ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
762
1.074
ZRH
Ich habe mal eine kurze Frage auf die ich keine Antwort gefunden habe:

4Y annulliert meinen Rückflug aus PUJ 3 Monate vorher. Alternative am gebuchten Reisetag kann nicht angeboten werden, an diesem Tag gibt es keinen Flug mehr. Also Alternative akzeptiert einen Tag später mit 4Y.

Soweit ok, allerdings sind als Mehrkosten eine Nacht Hotel + Parken in Frankfurt angefallen. Muss 4Y das übernehmen trotz Änderung mehr als 14 Tage vorher?

Ich ging eigentlich davon aus, wenn am gleichen Tag keine Alternative angeboten werden kann und ich einen Tag länger bleiben muss.

Auf meine Forderung zur Erstattung habe ich folgende Antwort erhalten:
"Aufgrund der Dokumentation können wir feststellen, dass die Änderungen in Ihrer Buchung mehr als 15 Tage vor Ihrem vorher gebuchten Abflugtermin vorgenommen wurden. Damit erfolgte die Benachrichtigung rechtzeitig und wir bitten Sie hier um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Forderung auf Übernahme der zusätzlichen Hotelkosten und der Kosten für das längere Parken nicht erfüllen."
Du hast Dich übers Ohr hauen lassen... Es hätte wohl durchaus andere Flugverbindungen am gebuchten Datum gegeben, aber vermutlich ausserhalb der LH-Group... Auf eine solche (existierende) Alternative wollten sie Dich nicht umbuchen, obwohl der Anspruch besteht (vgl. EG-V 261/2004). Du hast Dir was vormachen lassen, kanntest Deine Rechte nicht gut und hast (unnötig) eine für Dich unvorteilhafte Alternative akzeptiert.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
4Y annulliert meinen Rückflug aus PUJ 3 Monate vorher. Alternative am gebuchten Reisetag kann nicht angeboten werden, an diesem Tag gibt es keinen Flug mehr. Also Alternative akzeptiert einen Tag später mit 4Y.

Da bist Du leider auf 4Y reingefallen.
4Y hätte Dich auf eine taggleiche Ersatzverbindung auf eine andere Airline umbuchen müssen.
Weigert sich 4Y, das zu tun, kannst Du die Ersatzverbindung selbst buchen und 4Y muss diese Kosten dann ersetzen.

+ Parken in Frankfurt angefallen. Muss 4Y das übernehmen trotz Änderung mehr als 14 Tage vorher?
Das ist ein Folgeschaden. Das muss 4Y nicht übernehmen.

allerdings sind als Mehrkosten eine Nacht Hotel
Diese Kosten muss 4Y übernehmen.
Die 14-Tage Regel gilt gerade NICHT für Unterstützungsleistungen.
 

cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
455
120
Nein, ich habe mich nicht übers Ohr hauen lassen 😅
Mir ist schon klar, dass ich auf eine Verbindung am gleichen Tag hätte bestehen können, allerdings hatte ich keine Lust auf eine Umsteigeverbindung über die USA mit schlechten Flugzeiten. 4Y hat die aber auch nicht als Alternativen angeboten, gewollt hätte ich sie jedoch auch nicht unbedingt. Direktflug an dem Tag gab es keinen.
Von daher war mir das schon recht so, lieber einen Tag später zu fliegen, dafür als Direktflug mit guten Flugzeiten.

Geht mir dabei auch lediglich um die zusätzlich benötigte Hotelübernachtung. 4Y ist der Meinung diese nicht erstatten zu müssen, da die Änderung mehr als 14 Tage vorher erfolgte.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.938
Geht mir dabei auch lediglich um die zusätzlich benötigte Hotelübernachtung. 4Y ist der Meinung diese nicht erstatten zu müssen, da die Änderung mehr als 14 Tage vorher erfolgte.

und das ist Quatsch.

imho steht dir die Übernahme der Kosten der Übernachtung durch die Airline zu...
im Zweifel anwaltlich beraten lassen und klagen!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Geht mir dabei auch lediglich um die zusätzlich benötigte Hotelübernachtung. 4Y ist der Meinung diese nicht erstatten zu müssen, da die Änderung mehr als 14 Tage vorher erfolgte.
Die Rechtslage ist klar.
Wenn das Hotel kein Superluxus-Resort war, dann muss 4Y diese Kosten übernehmen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Nein, ich habe mich nicht übers Ohr hauen lassen 😅
Mir ist schon klar, dass ich auf eine Verbindung am gleichen Tag hätte bestehen können, allerdings hatte ich keine Lust auf eine Umsteigeverbindung über die USA mit schlechten Flugzeiten. 4Y hat die aber auch nicht als Alternativen angeboten, gewollt hätte ich sie jedoch auch nicht unbedingt. Direktflug an dem Tag gab es keinen.
Von daher war mir das schon recht so, lieber einen Tag später zu fliegen, dafür als Direktflug mit guten Flugzeiten.

Geht mir dabei auch lediglich um die zusätzlich benötigte Hotelübernachtung. 4Y ist der Meinung diese nicht erstatten zu müssen, da die Änderung mehr als 14 Tage vorher erfolgte.
Die “mehr als 14 Tage” wirken sich nur auf die Ausgleichszahlung aus. Du hast eindeutig ein Recht auf die Übernahme der Hotelübernachtung. Da 4Y hier schon abgewunken hat, wird Deine Schadensminderungspflicht großzügiger ausgelegt.

Du hast auch eine Recht auf die Erstattung der zusätzlichen Parkkosten. Das geht aber nicht ganz so komfortabel nach EU261 wie die Hotel-ÜN.
 
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flyMarkus

Aktives Mitglied
28.04.2020
246
459
HAM/CPH
Hallo Zusammen,

folgende Situation:

Meine bessere Hälfte hatte einen sas flug ZRH -> CPH startzeit 20:25. Es gab Verspätungen ( Grund unbekannt), final wurde der Flug dann wegen Nachtflugverbot in Zürich storniert und auf den nächsten Tag verschoben.

Für mein Verständnis müssten wir doch Entschädigung bekommen oder? Klar bei Nachtflugverbot gibts nix, jedoch war der Flug auf 20:25 geplant -> mehr als Genug Zeit vor dem Nachtflug. Erschwerend kommt dazu, dass eine Kollegin ebenfalls auf dem Flug war und 250 Euro Entschädigung bekommen hat. Bei meiner besseren Hälfte wehrt sich SAS trotz verweis auf den anderen case leider.

Hat wer ne Idee ?

Hab schon im Forum gesucht aber nichts gefunden :/.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.853
7.380
FRA / FMO
Hallo Zusammen,

folgende Situation:

Meine bessere Hälfte hatte einen sas flug ZRH -> CPH startzeit 20:25. Es gab Verspätungen ( Grund unbekannt), final wurde der Flug dann wegen Nachtflugverbot in Zürich storniert und auf den nächsten Tag verschoben.

Für mein Verständnis müssten wir doch Entschädigung bekommen oder? Klar bei Nachtflugverbot gibts nix, jedoch war der Flug auf 20:25 geplant -> mehr als Genug Zeit vor dem Nachtflug. Erschwerend kommt dazu, dass eine Kollegin ebenfalls auf dem Flug war und 250 Euro Entschädigung bekommen hat. Bei meiner besseren Hälfte wehrt sich SAS trotz verweis auf den anderen case leider.

Hat wer ne Idee ?

Hab schon im Forum gesucht aber nichts gefunden :/.
Nur wegen Nachtflugverbot gibt es nicht unbedingt Kompensation. Es ist eben unklar, warum man es nicht geschafft hat. Die Zahlung deutet aber darauf hin, dass es begründet ist, ist aber kein eindeutiger Beweis
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.654
14.013
www.red-travels.com
Nur wegen Nachtflugverbot gibt es nicht unbedingt Kompensation. Es ist eben unklar, warum man es nicht geschafft hat. Die Zahlung deutet aber darauf hin, dass es begründet ist, ist aber kein eindeutiger Beweis

das Nachtflugverbot war ja bereits bei Flugplanung bekannt und ist kein außergewöhnlicher Umstand, also sollte es Knete geben...
 

cevielflieger

Aktives Mitglied
09.03.2013
155
49
Cancel FRA-DUS und Umbuchung FRA-QDU

Hatte heute den Fall, dass LH74 gecancelt wurde. Und zwar 3 Minuten vor Boarding. Also klarer Fall für die Fluggastrechte. Ich bekam dafür: ein Zugticket für FRA-QDU. Nun will ich ja eigentlich nach DUS, wo auch mein Auto steht. Der Zug hatte einiges an Verspätung (war ja auch Streik gestern, daher wohl Nachwirkungen). Ich bin eine Stunde 50 Minuten später in QDU angekommen. Dann mit S-Bahn zum Flughafen. Da war ich dann 2 Stunden 10 Minuten nach geplanter Ankunft. Klarer Fall für die 2h-Regel, oder?

Nun, wie sind denn die Erfahrungen bzgl. Ankunft am Bahnhof vs. Ankunft am Flughafen? Konkreter Fall hier QDU vs DUS. Wie wird das gerechnet? Gibt's dazu schon Urteile? Würde es gerne mal ohne Anwalt bzw. ohne EUClaims/Flightright probieren.

(sehe das als Fall für die 250 Euro Kompensation)
 
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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.032
2.213
Frankfurt am Main und Köln
Cancel FRA-DUS und Umbuchung FRA-QDU

Hatte heute den Fall, dass LH74 gecancelt wurde. Und zwar 3 Minuten vor Boarding. Also klarer Fall für die Fluggastrechte. Ich bekam dafür: ein Zugticket für FRA-QDU. Nun will ich ja eigentlich nach DUS, wo auch mein Auto steht. Der Zug hatte einiges an Verspätung (war ja auch Streik gestern, daher wohl Nachwirkungen). Ich bin eine Stunde 50 Minuten später in QDU angekommen. Dann mit S-Bahn zum Flughafen. Da war ich dann 2 Stunden 10 Minuten nach geplanter Ankunft. Klarer Fall für die 2h-Regel, oder?

Nun, wie sind denn die Erfahrungen bzgl. Ankunft am Bahnhof vs. Ankunft am Flughafen? Konkreter Fall hier QDU vs DUS. Wie wird das gerechnet? Gibt's dazu schon Urteile? Würde es gerne mal ohne Anwalt bzw. ohne EUClaims/Flightright probieren.

(sehe das als Fall für die 250 Euro Kompensation)
naja ich hätte gesagt erstattet mir das segment oder den Flug und selbst ein Bahnticket gekauft. Somit wäre das dann klar gewesen. denn das Bahnticket hätte keine 250 euro gekostet.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.853
7.380
FRA / FMO
das Nachtflugverbot war ja bereits bei Flugplanung bekannt und ist kein außergewöhnlicher Umstand, also sollte es Knete geben...
Es hat ja scheinbar aber nicht am Nachtflugverbot gelegen, sondern daran, dass durch Umstand X Verspätung entstanden ist, die dann dazu geführt hat, dass man wegen Nachtflugverbot nicht mehr fliegen konnte.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.654
14.013
www.red-travels.com
Es hat ja scheinbar aber nicht am Nachtflugverbot gelegen, sondern daran, dass durch Umstand X Verspätung entstanden ist, die dann dazu geführt hat, dass man wegen Nachtflugverbot nicht mehr fliegen konnte.

da der Umstand hier nicht weiter beleuchtet wurde, wird man sich nicht aufs Nachtflugverbot berufen können, zumal bei Person Y ja bezahlt wurde.
 
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10.02.2012
4.652
2.489

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.004
436
BER
LO streicht ihren WAW-LAX Direktflug in der Zeit vom 31.01.-31.03.2024

Als Umbuchungsoptionen werden nur Flüge über die nordamerikanischen LO-Destinationen JFK/EWR/ORD/YYZ angeboten. Jeweils mit Reisezeiten von über 25 Stunden und erforderlicher (selbst zu zahlender) Übernachtung beim Transit. Ankunft somit erst am Folgetag. LO weigert sich auf kürzere Alternativen (LX, LH) via MUC, FRA oder ZRH umzubuchen.

Ich bin ggf. bereit, in Vorkasse zu gehen, selber zu buchen und bei LO die Mehrkosten zur Not mit Hilfe unserer Forenanwälte einzufordern.

Der Haken: Ticket beginnt/endet in FCO, Stopover in WAW, kein Deutschlandbezug. OTA-Ticket mit Point of Sale in Finnland.

Gibt es einen Anfasser, der einen deutschen Gerichtsstand rechtfertigt?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Der Haken: Ticket beginnt/endet in FCO, Stopover in WAW, kein Deutschlandbezug. OTA-Ticket mit Point of Sale in Finnland.

Gibt es einen Anfasser, der einen deutschen Gerichtsstand rechtfertigt?
Wie Du richtig gesagt hast: Ohne Deutschlandbezug hast Du keine Chance, Deine Forderung durchzusetzen. Den sehe ich hier nicht.
 

oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
2.792
2
xx
am 12.11 ging die EW Discover um drei Stunden verspätet von FRA nach MCO raus.
Dadurch verspätete sich der Abflug in Orlando um mehr als zwei Stunden.
Der Anschlussflug von FRA nach LNZ wurde automatisch von der ursprüngliched Abflugszeit 13:00 auf 22:00 umgebucht.
Keine weiteren Alternativen wurden angeboten.

Flüge direkt bei LH (220) auf einem Ticket gebucht.
Nachdem ich der Meinung bin, dass mir da eine Entschädigung zusteht habe ich das Formular auf der
Discover HP ausgefüllt und abgesendet.

Zwar kam eine automatische Antwort an mich retour, aber seit dem kam nichts mehr.
Habe ich da keinen Anspruch oder dauert das bei Eurowings/Discover immer länger??
 

aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
723
158
Nürnberg
Das dauerte bei mir letztes Jahr 2 Tage bis jeweils ne Antwort kam. Allerdings bei mir mit dem Formular des bekannten Doktors per Mail und CC.
Etwas Geduld, Frist hast du hoffentlich gesetzt. Die Forderung ist ja dank der automatischen Antwort eingegangen.
am 12.11 ging die EW Discover um drei Stunden verspätet von FRA nach MCO raus.
Dadurch verspätete sich der Abflug in Orlando um mehr als zwei Stunden.
Der Anschlussflug von FRA nach LNZ wurde automatisch von der ursprüngliched Abflugszeit 13:00 auf 22:00 umgebucht.
Keine weiteren Alternativen wurden angeboten.

Flüge direkt bei LH (220) auf einem Ticket gebucht.
Nachdem ich der Meinung bin, dass mir da eine Entschädigung zusteht habe ich das Formular auf der
Discover HP ausgefüllt und abgesendet.

Zwar kam eine automatische Antwort an mich retour, aber seit dem kam nichts mehr.
Habe ich da keinen Anspruch oder dauert das bei Eurowings/Discover immer länger??
 

flyMarkus

Aktives Mitglied
28.04.2020
246
459
HAM/CPH
kurzes Update zu meinem case -> hab das SAS intern eskaliert. Der Fall wurde erneut geprüft und nun final genehmigt .-> gibt 250 Euronen. :D
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.895
3.009
CGN / MUC / ZRH / EWR
Da mir EW eine Flyla Buchung zerschossen hat:

Würdet ihr den Eurowings Package Tarif bzw. Flyla Buchungen als EU261-würdig bzw. mittelbar/unmittelbar zugänglich sehen oder eher nicht? :D
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Ich hängs nochmal hier dran...
BGH : Airlines müssen Passagiere auf frühestmöglichen Flug umbuchen
Fluglinien, die einen Flug wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses annullieren, müssen dem Fluggast einen frühestmöglichen Ersatz anbieten. Ansonsten ist eine Ausgleichszahlung fällig, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss klar.
Was in dem Artikel jetzt nicht drinsteht, ist wann der Flug annuliert wurde, denn da unterscheidet die EU261. Von daher ist nicht klar, ob das BGH hier nur klarstellt was ohnehin klar war, oder eine Regel neu interpretiert.

Ich bekam dafür: ein Zugticket für FRA-QDU. Nun will ich ja eigentlich nach DUS, wo auch mein Auto steht. Der Zug hatte einiges an Verspätung (war ja auch Streik gestern, daher wohl Nachwirkungen). Ich bin eine Stunde 50 Minuten später in QDU angekommen. Dann mit S-Bahn zum Flughafen. Da war ich dann 2 Stunden 10 Minuten nach geplanter Ankunft. Klarer Fall für die 2h-Regel, oder?
Nicht wirklich, aber da wird es schon wieder spitzfindig mit der deutschn Übersetzung...
Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region
mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen
einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem
in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an,
so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für
die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen
entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen
Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit
dem Fluggast vereinbarten Zielort.
"Endziel", "(in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen) Zielflughafen", "Zielort", "etwas schwammig was DUS nun am Ende tatsächlich ist... Abgesehen dovon ist QDU wohl kein "anderer Flughafen",
Klar ist, LH muss für den Transfer QDU-DUS zahlen, aber welche Zeit nun als "Ankunftszeit am Endziel" (kriterium für Ausgleichszahlungen) gilt, dürfte mal wieder ein Fall für die deutsche Einzelfallgerechtigkeit sein.
Wichtiges Detail wird wohl sein, ob du mit dem Akzeptieren des QDU-Zuges "einen anderen Zielort vereinbart" hast, oder explizit auf eine Beförderung "zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen" verlangt hast.

Allgemein wird ja immer argumentiert, es sei ein Vorteil der Bahn, direkt aus/in eine Stadt zu fahren, während Flüge den Flughafen ausserhalb benutzen. QDU gilt damit für die Allgemeinheit als das "bessere" Endziel. Wäre interessant, was Gerichte so daraus machen.