EU Fluggastrechte / Annullierung

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Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.004
436
BER
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Zeitmillionär müsste man sein.
Wer richtiger Millionär ist, der spart Zeit, jagt sofort sorglos den polnischen oder italienischen Anwalt los und versucht nicht erst, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bin ich nur leider nicht.

Die fiktive vierköpfige Familie hat vielleicht noch weniger Optionen, ihren Urlaub zu retten. Genau das macht es eben so ärgerlich, wenn Verträge nur für eine Seite bindend sein sollen.
Meine Herren! Was machst Du jetzt?
Ich hab mal bei einer deutsch-polnischen Kanzlei angeklopft, ob das was für sie sein könnte. Im besten Fall könnte das anwaltliche Schreiben mit Fristsetzung ja schon Wirkung zeigen. Erst im zweiten Schritt stünde ggf. die Forderung nach Erstattung der Mehrkosten nach selbstbeschaffter Ersatzbeförderung an.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.207
587
LEJ
Gi
Wer richtiger Millionär ist, der spart Zeit, jagt sofort sorglos den polnischen oder italienischen Anwalt los und versucht nicht erst, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bin ich nur leider nicht.

Die fiktive vierköpfige Familie hat vielleicht noch weniger Optionen, ihren Urlaub zu retten. Genau das macht es eben so ärgerlich, wenn Verträge nur für eine Seite bindend sein sollen.

Ich hab mal bei einer deutsch-polnischen Kanzlei angeklopft, ob das was für sie sein könnte. Im besten Fall könnte das anwaltliche Schreiben mit Fristsetzung ja schon Wirkung zeigen. Erst im zweiten Schritt stünde ggf. die Forderung nach Erstattung der Mehrkosten nach selbstbeschaffter Ersatzbeförderung an.
Gibt es in Italien nicht auch irgendwelche Durchsetzungsstellen für Fluggastrechte?
 

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.137
664
ZRH
Kurze Frage an die Experten: Gestern hatte ich BSL-MUC-PRG gebucht. Da der ankommende Flieger von MUC Verspätung hatte, hatte auch mein Flug Verspätung. Per App wurde mir gemeldet, dass ich den Anschlussflug in MUC nicht schaffe. Also per Telefon am nächsten Tag auf ZRH-PRG umgebucht. Musste mir in ZRH ein Hotel nehmen. Total Ausgaben für das Hotel inkl. Essen waren 250 CHF. Das LH Formular abgeschickt und nun zwei Mails erhalten:

vielen Dank für Ihre Nachricht.



Es tut uns sehr leid, dass es auf Ihrer Reise eine Flugunregelmäßigkeit gab. Das war sehr ärgerlich für Sie. Dafür bitten wir um Entschuldigung.



Jetzt gibt es gute Nachrichten: Sie erhalten von uns Geld. Dazu veranlassen Sie einfach über den nachfolgenden Link eine Auszahlung in Höhe des genannten Betrages von 150 EUR. Oder Sie nutzen alternativ die manuellen Zugangsdaten weiter unten in dieser Nachricht.

Dann noch eine zweite:

dass Sie 25. November 2023 am nicht nach MUC gekommen sind, weil Ihr geplanter Flug nicht stattfinden konnte, tut uns sehr leid. Uns ist bewusst, dass dies für Sie mit großen Unannehmlichkeiten verbunden war, und wir bitten Sie dafür um
Entschuldigung.



Auch wenn wir alles tun, was in unserer Macht steht, um den Flugplan einzuhalten und Ihnen Wartezeiten zu ersparen: Auf manche Ursachen für Störungen des Flugbetriebs haben wir leider keinen Einfluss. Das gilt insbesondere für schlechte Wetterbedingungen, die auch der Grund dafür waren, dass wir Ihren Flug nicht durchführen konnten. In BSL wurde der Flughafen wegen [Wetterumstand, z.B. Nebel einfügen] von den Behörden für mehrere Stunden geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen, dass Sie auch weiterhin gern mit Lufthansa unterwegs sind.
Keine Ahnung was jetzt gilt. Es war definitiv nichts mit dem Wetter. Sie haben nicht mal die Textbausteine entfernt :rolleyes:

Nun meine Fragen:
- Ich bin mir bewusst, dass mein Hotel eher teuer war. Dafür im Flughafen. Pro Nacht 200, Essen und Trinken 50. Da wäre ich mit den 150 Euro einverstanden. Sehe ich das richtig, dass die 150 Euro dafür sind?
- Die 250 Euro EU261 stehen mir auch zu. Wie gehe ich hier am besten vor? Mail? Brief? Rechtsschutz (die arbeiten mit cancelled.ch zusammen, dauer aber jeweils ewig)
- Wenn ich die 150 Annehme wäre LH fein raus oder?

Danke für die Hilfe.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
EC261 sagt "zu einem späteren Wunschtermin".
Sagt sie nicht, nicht mal in der ohnehin schon schlechten deutschen Version.

lasse mir von euch die annullierten Abschnitte erstatten
Rechtsgrundlage?
Die EU261 spricht bei "Flügen" immer von der Kompletten Reise vom Start- zum Endpunkt und (leider) nie über Abschnitte/legs, bzw. sagt
binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7
Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem
der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte
Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte,
wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen
Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist
Also nur vollständige Erstattung, nicht nur die annulierten Abschnitte.

Was natürlich nicht heisst, dass du nicht das allgemeine Vertragsrecht heranziehen kannst.
Wäre interessant dazu mal Gerichtsurteile zu sehen.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.096
1.536
Verstehe ich nicht so ganz, der Flieger war 15-20 min zu spät in MUC hätte doch klappen können. Warum fährt man nach ZRH und nimmt im Zweifel nicht den ersten Flieger ab MUC? Dann ist alles einfach/klar auch mit den Ansprüchen. (LH gibt den Voucher).

Die App erzählt mir bei leichten Verspätungen oft Blödsinn. 5 Sterne IT.
 
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ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.137
664
ZRH
Verstehe ich nicht so ganz, der Flieger war 15-20 min zu spät in MUC hätte doch klappen können. Warum fährt man nach ZRH und nimmt im Zweifel nicht den ersten Flieger ab MUC? Dann ist alles einfach/klar auch mit den Ansprüchen. (LH gibt den Voucher).

Die App erzählt mir bei leichten Verspätungen oft Blödsinn. 5 Sterne IT.
In MUC hatte ich ursprünglich 00:40 Umsteigezeit, nach der Verspätung noch 00:15. Gate wäre laut LH dann auch schon zu. Ab MUC ging der nächste Flieger am Folgetag erst 12:10, ab ZRH 07:25. Das wollte ich nicht riskieren. Tatsächlich hatte MUC-PRG schlussendlich auch Verspätung und es hätte gereicht. Doch das wusste ich ja dann noch nicht. Für mich war das die Beste Lösung, da ich um 12:00 einen Termin in PRG hatte.
es gab also ein Zugticket von Basel nach Zurich? und dort das Hotel? sehr seltsam...
Naja das wurde mir am Schalter so angeboten.

Mir geht es auch weniger um das Hotel, das kann ich notfalls auch über die AMEX Versicherung zurückholen. Viel mehr die 250 Euro von LH.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.983
1.101
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Soll: FR1789, 28.11.2023, DTM-STN, STA: 10:00
Ist: FR1789, 28.11.2023, FMO-STN, ATA: 15:31 (bzw. lt. FR24 15:24)

Was ist passiert?

FR1788 (STN-DTM) kurz vor DTM (angeblich wegen Wetter) nach FMO umgeleitet. Dann die Pax mit einem Bus von DTM nach FMO gekarrt. Flugzeug flog um 15:29 Uhr von FMO nach STN, wo die Landung um 15:31 Uhr Ortszeit stattfand. Also eine Verspätung von 5:30h.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, den EU261-Prozess zu starten? Ryanair wird sich mit Bezug auf die Wetterlage vor dem Claim drücken (vermute ich jetzt einfach mal). Zum einen war das Wetter in DTM nicht wahnsinnig schlecht, zum anderen sind im besagten Zeitraum auch andere Maschinen in Dortmund gelandet. Grundsätzlich habe ich Verständnis, wenn ein Pilot oder der Tower das Flugzeug wegen des Wetters umleitet (= höhere Gewalt). Allerdings sehe ich Ryanair wieder in der Pflicht, die nachfolgenden Prozesse zu beherrschen. Wäre man FMO-DTM geflogen und hätte die Passagiere dort aufgegabelt, wäre man wahrscheinlich unter 3h Verspätung gekommen.

Um das noch zu verkomplizieren: Wer ist Anspruchsgegner? Der Passagier oder auch derjenige, der den Flug gebucht/bezahlt hat. In meinem Falle ist +1 geflogen, ich habe aber den Flug mit einem Account gebucht und bezahlt. Ich möchte +1 aber bestmöglich aus dem Thema raushalten (im Sinne von Arbeit machen).
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.109
Zum einen war das Wetter in DTM nicht wahnsinnig schlecht, zum anderen sind im besagten Zeitraum auch andere Maschinen in Dortmund gelandet.
Ryanair ist heute mit einer MAX geflogen. Alle anderen Landungen mit Großgerät bis zum Mittag waren diverse A320 und 1 x A319. Es wäre also denkbar, dass die Wettersituation in DTM für eine MAX außerhalb der Limits war, aber nicht für einen Airbus.

Grundsätzlich habe ich Verständnis, wenn ein Pilot oder der Tower das Flugzeug wegen des Wetters umleitet (= höhere Gewalt).
Laut FR24 hat die Maschine bereits über Lüdinghausen Kurs auf FMO genommen (Uhrzeit: 07:49 UTC). Das spricht dafür, dass es zu diesem Zeitpunkt bzw. unmittelbar davor Erkenntnisse gab, die die Piloten zu der Entscheidung veranlasst haben, zum Alternate FMO zu fliegen.

Allerdings sehe ich Ryanair wieder in der Pflicht, die nachfolgenden Prozesse zu beherrschen. Wäre man FMO-DTM geflogen und hätte die Passagiere dort aufgegabelt, wäre man wahrscheinlich unter 3h Verspätung gekommen.
Das setzt aber voraus, dass es auch tatsächlich möglich gewesen wäre, FMO-DTM zu fliegen. Sollte es gemäß meiner o.g. Vermutung eine Wetterprognose gegeben haben, nach der DTM für die MAX weiterhin off limits ware, wäre es nicht gegangen.

Die Beweislast für höhere Gewalt liegt bei Ryanair und erfolgt bejahendenfalls wahrscheinlich mit einer unsubstantiierten Antwort. Vielleicht können andere User mit Zugang zu Wetterdaten hier noch weitergehende Hinweise geben, um zu prüfen, ob es sinnvoll ist, einen Claim zu starten.

Um das noch zu verkomplizieren: Wer ist Anspruchsgegner? Der Passagier oder auch derjenige, der den Flug gebucht/bezahlt hat. In meinem Falle ist +1 geflogen, ich habe aber den Flug mit einem Account gebucht und bezahlt. Ich möchte +1 aber bestmöglich aus dem Thema raushalten (im Sinne von Arbeit machen).
Den Anspruch hat der Passagier. Um +1 die Arbeit damit zu ersparen, kannst du das Formular


ja mit den Daten von +1 ausfüllen, die ohnehin nur bei Nr. 4 "Claimant contact" relevant sind.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.895
3.009
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Soll: FR1789, 28.11.2023, DTM-STN, STA: 10:00
Ist: FR1789, 28.11.2023, FMO-STN, ATA: 15:31 (bzw. lt. FR24 15:24)

Was ist passiert?

FR1788 (STN-DTM) kurz vor DTM (angeblich wegen Wetter) nach FMO umgeleitet. Dann die Pax mit einem Bus von DTM nach FMO gekarrt. Flugzeug flog um 15:29 Uhr von FMO nach STN, wo die Landung um 15:31 Uhr Ortszeit stattfand. Also eine Verspätung von 5:30h.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, den EU261-Prozess zu starten? Ryanair wird sich mit Bezug auf die Wetterlage vor dem Claim drücken (vermute ich jetzt einfach mal). Zum einen war das Wetter in DTM nicht wahnsinnig schlecht, zum anderen sind im besagten Zeitraum auch andere Maschinen in Dortmund gelandet. Grundsätzlich habe ich Verständnis, wenn ein Pilot oder der Tower das Flugzeug wegen des Wetters umleitet (= höhere Gewalt). Allerdings sehe ich Ryanair wieder in der Pflicht, die nachfolgenden Prozesse zu beherrschen. Wäre man FMO-DTM geflogen und hätte die Passagiere dort aufgegabelt, wäre man wahrscheinlich unter 3h Verspätung gekommen.

Um das noch zu verkomplizieren: Wer ist Anspruchsgegner? Der Passagier oder auch derjenige, der den Flug gebucht/bezahlt hat. In meinem Falle ist +1 geflogen, ich habe aber den Flug mit einem Account gebucht und bezahlt. Ich möchte +1 aber bestmöglich aus dem Thema raushalten (im Sinne von Arbeit machen).
Die Frage ist ja auch immer, ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen worden sind, um den AU abzuwenden.

Frage mich ja, weshalb der Abflug aus FMO mit 5 1/2 Stunden Delay erfolgte - so lang braucht doch keiner mit dem Bus oder ICE von DTM nach FMO.
Wenn man bereits vor Landung wusste, dass es nach FMO geht, hätte man Pax auch vor geplanter Abflugzeit bereits nach FMO befördern können.
Hätte man Pax nicht auch auf Restplätze BA/EW ex DUS umbuchen können?
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.983
1.101
Keine Ahnung. Mit Blick auf nach FMO karren, erneute Siko, erneute Passkontrolle hätte man die Coladose solange in FMO lassen können bis DTM sicher ist. Zumal der Bus erst kurz vor 12 Uhr aus DTM abgefahren ist. Gutscheine nach 2h gab es natürlich auch nicht.

Leute mit Aufgabegepäck mussten das zurücknehmen und in FMO wieder aufgeben. Dann noch Probleme, das viele Boardingpässe in FMO nicht gelesen werden konnten.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.895
3.009
CGN / MUC / ZRH / EWR
Keine Ahnung. Mit Blick auf nach FMO karren, erneute Siko, erneute Passkontrolle hätte man die Coladose solange in FMO lassen können bis DTM sicher ist. Zumal der Bus erst kurz vor 12 Uhr aus DTM abgefahren ist. Gutscheine nach 2h gab es natürlich auch nicht.
Aufforderung unter Fristsetzung per Mail schicken (und nicht über das Formular, das gerne mal Schluckauf hat), anschließend @kexbox oder @umsteiger geben.
 
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Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.004
436
BER
Sagt sie nicht, nicht mal in der ohnehin schon schlechten deutschen Version.
Du hast natürlich recht, in meiner Flapsigkeit habe ich nicht korrekt zitiert. Natürlich spricht EC261 in Artikel 8 nicht wörtlich von einer Umbuchungsmöglichkeit auf einen Wunschtermin des Passagiers, sondern von

"anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.".

Kommt aber zumindest auch nach Meinung eines unserer Forenanwälte aufs Gleiche raus. Er spricht in seinem Blog sogar davon, dass es für den Passagier durchaus ein Vorteil sein kann, wenn er das zum Schnäppchenpreis geschossene Ticket auf einen Termin in einer Hochpreisphase umschreiben lassen kann.

Auf keinen Fall aber schränkt EC261 die Umbuchungsmöglichkeit so ein, wie LOT das sogar auf ihrer Webseite darstellt.

If you have a ticket for any cancelled flight, you can use one of the following options to change your reservation:

1. Reschedule your trip for another date
If you don't have any plans for your next trip yet, take your time. You can postpone your trip within the validity of your ticket*.

  • If your trip begins on/after October 4, 2023 the ticket can be changed without any additional cost within +/- 7 days since the original travel date. You do not pay the fare difference. If there are no flights available in schedule within +/- 7 days, they are counted from the first available scheduled flight.
  • If you choose a date over 7 days and the originally purchased fare is not available, you will have to pay the difference according to the currently available fare.
  • Only one free-of-charge change is possible.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
399
63
Gibt es eigentlich mittlerweile Rechtssprechungen dazu, ob bei Flugstreichungen während der Anfangszeit von Covid-19 Entschädigungen bezahlt werden müssen?

Bei mir hatte Eurowings meinen innderdeutschen (STR-BER) Flug für den 19.3.2020 einen Tag vorher gestrichen. Soweit ich mich erinnere wurden am gleichen Tag andere Flüge auf der Strecke durchgeführt.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.895
3.009
CGN / MUC / ZRH / EWR
Gibt es eigentlich mittlerweile Rechtssprechungen dazu, ob bei Flugstreichungen während der Anfangszeit von Covid-19 Entschädigungen bezahlt werden müssen?

Bei mir hatte Eurowings meinen innderdeutschen (STR-BER) Flug für den 19.3.2020 einen Tag vorher gestrichen. Soweit ich mich erinnere wurden am gleichen Tag andere Flüge auf der Strecke durchgeführt.
@kexbox hat u.a. einen EW Flug vom 18.3.2020 durch: https://www.drboese.de/blog/ag-koeln-entschaedigung-trotz-ausrede-covid19-pandemie
 
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crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.341
328
FRA
Hallo, ich habe eine Frage zur folgenden Konstellation:

Flug mit TAP am kommenden Sonntag, EWR-LIS-FRA one way. Grade kam die E-Mail von TAP, dass sie uns einfach auf den späteren Flug LIS-FRA umgebucht haben. Die Begründung ist ziemlich witzig, sie wollen, dass wir unseren Anschluss in LIS nicht verpassen :D. Ankunft in FRA nun 22:40 statt 16:55. Ich werde TAP nun per Email auffordern, uns wieder auf den ursprünglichen Flug zu buchen. Ich gehe davon aus, dass uns ansonsten 600€ Kompensation zustehen? Danke
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
399
63
Wichtig aber: Da fällt in rund einem Monat das Beil ;-)
Danke für den Hinweis. Ich habe EW nun aufgefordert innerherhalb von 12 Tagen Entschädigung zu bezahlen. Im Anschluss reicht es dann hoffentlich noch knapp für weitere Schritte.

Ich hatte glaub damals naiv einen Fall durch Flug-Verstätet.de initiiert, der, nachdem EW den Anspruch abgewiesen hatte, ohne rechtliche Schritte geschlossen wurde. Das sollte zu keinen Einschränkungen führen den Fall nun aufzurollen, oder?
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
399
63
Doch. Vielleicht erfolgte ja eine wirksame Abtretung. Und dann geht der Spaß mit § 410 Abs. 1 S. 1 BGB los. Da haben die excel-Jongleure in der Regel nur wenig Lust mitzuwirken.
Danke für die Info, das hätte ich nicht erwartet. Noch ein weiterer Grund von diesen "Vermittler" Seiten Abstand zu halten, auch wenn diese so oder so ziemlich nutzlos erscheinen.

Habe auf die Info hin nun meinen damaligen Flug-Verspätet-Account reaktiviert. Hatte für den genannten Flug zum Glück nichts beauftragt. (Sondern nur zu einem ähnlichen Zeitpunkt Mails in meinem Postfach zur Ablehnung eines anderen Falls, und in der Mail waren die Flugdetails nicht genannt).
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
40
31
Hat jemand Erfahrungen, wie man die Prozesse bei Lufthansa und Swiss beschleunigen kann? Ich warte seit mehr als 3 Monaten auf eine Entschädigung von 400 Euro.
Erst schieben sich Swiss und Lufthansa gegenseitig die Zuständigkeit zu. Nach ca. 3 Monaten erkennt Swiss 250 Euro an. Trotz mehrfacher Fristsetzung mit den Musterschreiben von Dr. Böse passiert erstmal wochenlang nichts.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.474
1.213
Düsseldorf
Hat jemand Erfahrungen, wie man die Prozesse bei Lufthansa und Swiss beschleunigen kann? Ich warte seit mehr als 3 Monaten auf eine Entschädigung von 400 Euro.
Erst schieben sich Swiss und Lufthansa gegenseitig die Zuständigkeit zu. Nach ca. 3 Monaten erkennt Swiss 250 Euro an. Trotz mehrfacher Fristsetzung mit den Musterschreiben von Dr. Böse passiert erstmal wochenlang nichts.
Die Angelegenheit einem der Forenanwälte übergeben. Sonst passiert da nix.