EU Fluggastrechte / Annullierung

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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
966
735
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oder unendlich? Müssen nur so lange, wie die selbst gesetzte Frist von ca. 10 Tagen läuft.

Es gibt ja nicht grundlos da draußen viele Anwälte, die das ausschließlich machen.

O weh, das klingt ja schon mal nicht so, als würden die ohne Anwaltsdruck auch nur reagieren.

Ich bin mir zudem unsicher, ob und ggf. welcher Betrag mir zusteht. Die Entfernung ist unter 1.500,- daher ja eigentlich 250,- EUR. So weit, so klar.

Ich bin mir aber unsicher, was in meiner Situation (der Ersatzflug ging 2:20 Std früher ab, beide Flüge waren das letzte Segment zu meinem Endziel) gilt. Das Gesetz und wohl die Rechtsprechung unterscheiden nämlich wohl nach einer „Flugzeitenänderung“ (eines nicht abgesagten Fluges, der halt nur verfrüht oder verspätet abfliegt) und abgesagten Flügen mit anschließend angebotenem angebotenen und wahrgenommenen (neuen) Alternativflug.

Ich habe aber letztlich in meinem Fall eine Kombination aus beidem – was gilt denn dann?

Und wird in meinem Fall (Abflug des Ersatzfluges 2:20 Std. früher als der abgesagte) die Regel der 50%-Reduzierung der Entschädigungssumme angewendet?
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.916
1.547
HAM
Hallo allerseits,

ich habe, nachdem mir von British Airways ein Flug gecancelled wurde, auf einen über 2 Stunden früher abgehenden Alternativflug umgebucht, und festgestellt, dass man auch dafür eine Entschädigungszahlung bekommen kann.

Dafür habe ich das entsprechende Online-Formular auf britishairways.com ausgefüllt, und in der E-Mail-Bestätigung hieß es:

"We are currently experiencing exceptionally high volumes, so you might have to wait a while for a response, however, we will aim to get back to you as soon as possible."

Kann mir jemand sagen, wie lange ich ungefähr auf eine Antwort warten muss? Heißt dieses "a while" Tage, oder eher Wochen oder gar Monate?
Bei einem bekannten kam das Geld innerhalb von 6 Wochen von BA. Das hatte er Mitte September eingereicht und war Ende Oktober auf dem Konto.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.254
13.939

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
Könnte sein, denn die geplante Maschine (OE-LBO, siehe FR24) flog stattdessen nach MUC.



Ziemlich sicher nicht. Das ist ja die freie Entscheidung von OS, a) die Maschine nach MUC statt nach FRA zu schicken und b) keine Ersatzmaschine vorzuhalten.
Korrekt, rein operative Gründe. 1h später ging eine weitere OS nach FRA. Waren natürlich keine Plätze mehr frei.
 

b3bb1

Reguläres Mitglied
08.07.2019
82
120
Kann hier jemand vielleicht was dazu sagen?

Annulierter Hinflug auf einem Return Ticket. Hinflug 3 Segment, Rückflug ebenfalls.

Wenn ich selbstständig die erste mögliche Ersatzverbindung in meiner Reiseklasse buche und es Notfalls einklagen will, sollte ich dann ein Oneway Ticket oder auch ein Return buchen?

Die Stellen mir den Rückflug doch nicht wieder her wenn der Hinflug nicht abgeflogen wurde?

Was ist mit Frist Setzung zu beachten, telefonisch kann ich schlecht beweisen das ich auf die erste verfügbare Alternative hingewiesen habe.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
966
735
Gibt es eigentlich eine Art zentrales, öffentlich einsehbares (Online-)Register für Gründe, warum eine Airline einen bestimmten Flug gestrichen hat?

In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass ich es für einen ziemlichen Bock des Gesetzgebers halte, die Airlines nicht qua Gesetz zu verpflichten, bei gestrichenen Flügen den Passagieren schon zusammen mit der Mittelung über die Flugstreichung auch bereits den konkreten Grund dafür mitzuteilen.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Gibt es eigentlich eine Art zentrales, öffentlich einsehbares (Online-)Register für Gründe, warum eine Airline einen bestimmten Flug gestrichen hat?

In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass ich es für einen ziemlichen Bock des Gesetzgebers halte, die Airlines nicht qua Gesetz zu verpflichten, bei gestrichenen Flügen den Passagieren schon zusammen mit der Mittelung über die Flugstreichung auch bereits den konkreten Grund dafür mitzuteilen.
Das ist doch hoffentlich ein Scherz?
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.080
297
Kölle
Folgende Geschichte:

EW hat meinen Flug TUN-CGN heute (05.12.2023) für den 05.03.2024 von Abflug 13:15 Uhr auf Abflug 21:50 Uhr geändert. Das ist relativ Scheiße, da ich eigentlich früher in Kölle sein muss (Termine). Zudem wird das dann auch ein langer Tag in Tunis, aber gut, anderes Thema.


Thema Umbuchung auf nächstmögliche Flugverbindung ist ab TUN naturgemäß etwas schwierig. Meint ihr, EW bucht einen um auf LH1323 TUN-FRA, Abflug aber schon 12:50 Uhr mit anschließender Bahnfahrt nach Köln? Wahrscheinlich eher nicht.


Was gäbe es sonst noch für Möglichkeiten? Ich danke im Voraus.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.070
Neuss
www.drboese.de
Folgende Geschichte:

EW hat meinen Flug TUN-CGN heute (05.12.2023) für den 05.03.2024 von Abflug 13:15 Uhr auf Abflug 21:50 Uhr geändert. Das ist relativ Scheiße, da ich eigentlich früher in Kölle sein muss (Termine). Zudem wird das dann auch ein langer Tag in Tunis, aber gut, anderes Thema.


Thema Umbuchung auf nächstmögliche Flugverbindung ist ab TUN naturgemäß etwas schwierig. Meint ihr, EW bucht einen um auf LH1323 TUN-FRA, Abflug aber schon 12:50 Uhr mit anschließender Bahnfahrt nach Köln? Wahrscheinlich eher nicht.


Was gäbe es sonst noch für Möglichkeiten? Ich danke im Voraus.
Wird nicht passieren. Man könnte bis 24-72 Stunden vorher warten und dann nochmal anfragen.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.080
297
Kölle
Wird nicht passieren. Man könnte bis 24-72 Stunden vorher warten und dann nochmal anfragen.

Weiter gedacht: Versorgungsleistungen sind fällig? Gibt's dann zumindest ein Hotel auf Kosten von EW, üblicherweise ist ein Check-Out ja um 12:00 Uhr zwingend. Zieht sich dann noch bis 21:50 Uhr...
Oder auch nicht, weil nicht über Nacht?
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
966
735
Verzögerungen im Betriebsablauf. Kurzfristige Erkrankung des Personals.
Kurzfristiger Personalausfall.
Reparatur am Flugzeug (während des Fluges)
Reparatur an der Strecke...

Die Vielfalt möglicher Gründe ist mir doch klar.

Mir geht es darum, dass eine derartige Gesetzesänderung die Airlines zwingen würde, den Grund schon direkt mit der Absage konkret zu benennen. Dies würde den Passagier entlasten, weil er dann nicht den Grund erst ggf. im Prozess erfährt, wenn / weil die Airline (erst) dann beweispflichtig wird, und sich (erst) dann zur Ablehnung einer Entschädigungszahlng auf höhere Gewalt beruft, und der Passagier den Prozess deshalb ggf. verliert, weil er quasi ins offene Messer läuft.

Würde der Passagier hingegen bereits mit der Flugabsage erfahren, dass zB. Vogelschlag (= höhere Gewalt) der Grund für die Absage ist, würde er ggf. gar nicht erst einen Prozess anstrengen ..
 
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