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oder unendlich? Müssen nur so lange, wie die selbst gesetzte Frist von ca. 10 Tagen läuft.
Es gibt ja nicht grundlos da draußen viele Anwälte, die das ausschließlich machen.
O weh, das klingt ja schon mal nicht so, als würden die ohne Anwaltsdruck auch nur reagieren.
Ich bin mir zudem unsicher, ob und ggf. welcher Betrag mir zusteht. Die Entfernung ist unter 1.500,- daher ja eigentlich 250,- EUR. So weit, so klar.
Ich bin mir aber unsicher, was in meiner Situation (der Ersatzflug ging 2:20 Std früher ab, beide Flüge waren das letzte Segment zu meinem Endziel) gilt. Das Gesetz und wohl die Rechtsprechung unterscheiden nämlich wohl nach einer „Flugzeitenänderung“ (eines nicht abgesagten Fluges, der halt nur verfrüht oder verspätet abfliegt) und abgesagten Flügen mit anschließend angebotenem angebotenen und wahrgenommenen (neuen) Alternativflug.
Ich habe aber letztlich in meinem Fall eine Kombination aus beidem – was gilt denn dann?
Und wird in meinem Fall (Abflug des Ersatzfluges 2:20 Std. früher als der abgesagte) die Regel der 50%-Reduzierung der Entschädigungssumme angewendet?