EU Fluggastrechte / Annullierung

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imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
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Wir haben eine ähnliche Problematik. Flug am 02.12. von Bordeaux via Schiphol nach Hamburg kurzfristig gestrichen (KL1318 ist nicht geflogen). Wegen des Wetters. Andere Flüge gingen aber an den betroffenen Airports. Deshalb kann für mich höchstens mittelbar das Wetter ausschlaggebend gewesen sein. Macht es Sinn, da einen Antrag auf Entschädigung zu stellen?
Ja! Bei mir läuft der anwaltliche Auftrag.
 

Cappex

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
1.084
1
NUE
Liebe Mit-Foristen,

Vor ca. zwei Monaten hatte ich einen R/T NUE-VIE-OTP geplant. Ausführende Airline war AU, das Ticket wurde auf LH Stock (220) ausgestellt.

Die Maschine auf NUE-VIE war überbucht und ich habe angeboten, dass ich auf meinen Flug gegen die übliche Entschädigung verzichte und die Reise nicht mehr antreten werde (also auch das Ticket vollständig storniere). Die Mitarbeiter am Gate haben sich über den freiwerdenden Platz gefreut und mir gesagt, dass ich mich Zwecks Entschädigung und vollständiger Erstattung meines Tickets an AU wenden kann.

Die Situation ist nun wie folgt:

1.) AU hat anstandslos die Entschädigung gemäß EU261 in Höhe von 250 EUR erstattet und binnen weniger Tage überwiesen.

2.) AU hat mir mitgeteilt, dass die Erstattung des Tickets nur von Lufthansa durchgeführt werden könne (da Lufthansa das Ticket ausgestellt hat)

3.) Lufthansa hat mir mitgeteilt, dass die Erstattung des Tickets nur von Austrian durchgeführt werden könne (da im Falle von sämtlichen sich aus EU261 ergebenden Ansprüchen, also auch der Ticket-Stornierung aufgrund von Nicht-Antritt der Reise nach Überbuchung, die ausführende Airline zuständig wäre).

4.) Lufthansa hat aber angeboten, sich selbst mit AU dazu abzustimmen. Eine Email-Nachfrage blieb unbeantwortet und natürlich hat sich weder AU noch LH gemeldet.

Ich möchte jetzt den Druck erhöhen und einen Brief mit Fristsetzung etc. verfassen. Deshalb jetzt an euch die Frage: Wer hat Recht und an wen muss ich mich wenden um den restlichen Anspruch (Kosten des wegen Überbuchung ungenutzten Tickets) geltend zu machen? Lufthansa (wie in Punkt 2 behauptet) oder AU (wie in Punkt 3 behautpet)?

Besten Dank im Vorfeld!

PS: Es ist lange her, dass ich hier gepostet habe. Falls ich also neue Konventionen und Gepflogenheiten nicht beachtet habe, seht es mir bitte nach :)
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.178
720
Liebe Mit-Foristen,

Vor ca. zwei Monaten hatte ich einen R/T NUE-VIE-OTP geplant. Ausführende Airline war AU, das Ticket wurde auf LH Stock (220) ausgestellt.

Die Maschine auf NUE-VIE war überbucht und ich habe angeboten, dass ich auf meinen Flug gegen die übliche Entschädigung verzichte und die Reise nicht mehr antreten werde (also auch das Ticket vollständig storniere). Die Mitarbeiter am Gate haben sich über den freiwerdenden Platz gefreut und mir gesagt, dass ich mich Zwecks Entschädigung und vollständiger Erstattung meines Tickets an AU wenden kann.

Die Situation ist nun wie folgt:

1.) AU hat anstandslos die Entschädigung gemäß EU261 in Höhe von 250 EUR erstattet und binnen weniger Tage überwiesen.

2.) AU hat mir mitgeteilt, dass die Erstattung des Tickets nur von Lufthansa durchgeführt werden könne (da Lufthansa das Ticket ausgestellt hat)

3.) Lufthansa hat mir mitgeteilt, dass die Erstattung des Tickets nur von Austrian durchgeführt werden könne (da im Falle von sämtlichen sich aus EU261 ergebenden Ansprüchen, also auch der Ticket-Stornierung aufgrund von Nicht-Antritt der Reise nach Überbuchung, die ausführende Airline zuständig wäre).

4.) Lufthansa hat aber angeboten, sich selbst mit AU dazu abzustimmen. Eine Email-Nachfrage blieb unbeantwortet und natürlich hat sich weder AU noch LH gemeldet.

Ich möchte jetzt den Druck erhöhen und einen Brief mit Fristsetzung etc. verfassen. Deshalb jetzt an euch die Frage: Wer hat Recht und an wen muss ich mich wenden um den restlichen Anspruch (Kosten des wegen Überbuchung ungenutzten Tickets) geltend zu machen? Lufthansa (wie in Punkt 2 behauptet) oder AU (wie in Punkt 3 behautpet)?

Besten Dank im Vorfeld!

PS: Es ist lange her, dass ich hier gepostet habe. Falls ich also neue Konventionen und Gepflogenheiten nicht beachtet habe, seht es mir bitte nach :)
Ich würde sagen AUA ist zuständig, aber schreib am besten beide an. Wäre nicht das erste Mal daß beide zahlen!!!
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.909
3.270
DUS
PS: Es ist lange her, dass ich hier gepostet habe. Falls ich also neue Konventionen und Gepflogenheiten nicht beachtet habe, seht es mir bitte nach

Du solltest unbedingt den bereits bestehenden Thread EU Fluggastrechte / Annullierung für so ein Thema nutzen. Versuche, über die "Inhalt melden" Funktion unten links im Beitrag einen Administrator zu bitten, den Beitrag dort hin zu schieben.
 

Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
871
463
Neuenhain / FRA
Kurze Frage bez. Zuständigkeit...

Folgende Situation: FRA - HND - MUC - FRA auf ANA-Ticketnummer 205...

Hinflug mit NH 224, Rückflug mit LH715 von HND nach MUC, während des Fluges wurde der Anschluss LH117 nach Frankfurt annuliert (unklar warum, am Wetter lag es sicher nicht) und ich wurde auf LH123 (3 Stunden später) umgebucht. Dieser Flug hatte dann nochmals fast 30 Minuten Verspätung. In Summe also 3,5 Stunden später in Frankfurt. Ist jetzt hier LH als ausführende Fluglinie mein Spielpartner oder die ANA, da das ganze auf einem NH Ticket gebucht war?
 

brokerchen

Aktives Mitglied
03.09.2015
215
15
Hallo zusammen, ich frage für einen Freund, dessen Eurowings Flug am 9. Juli von Köln nach München EW 84 gestrichen wurde. Hat jemand eine Möglichkeit nachzuschauen, ob die Lufthansa Flüge am Sonntag den 9. Juli und zwar LH 5350 und LH 1989 auch gestrichen wurden dann lag es tatsächlich am Wetter. Dies behauptet jedenfalls Eurowings. Vielleicht kann mir jemand helfen, ob an diesem Tag beziehungsweise Abend Flüge von Köln nach München gegangen sind
Vielen Dank im Voraus
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.859
7.391
FRA / FMO
Hallo zusammen, ich frage für einen Freund, dessen Eurowings Flug am 9. Juli von Köln nach München EW 84 gestrichen wurde. Hat jemand eine Möglichkeit nachzuschauen, ob die Lufthansa Flüge am Sonntag den 9. Juli und zwar LH 5350 und LH 1989 auch gestrichen wurden dann lag es tatsächlich am Wetter. Dies behauptet jedenfalls Eurowings. Vielleicht kann mir jemand helfen, ob an diesem Tag beziehungsweise Abend Flüge von Köln nach München gegangen sind
Vielen Dank im Voraus
LH1989 war ein Stunde verspätet. LH5350 ist eine CodeShare Nummer aber definitiv kein LH Flug.
 

CoderF

Reguläres Mitglied
06.10.2010
41
2
Guten Morgen, kann mir jemand sagen, ob man auch dann Anrecht auf Pauschalen (EUR 250,00/600,00) hat, wenn der Flug zwar stattfand, aber der Veranstalter (lastminute.de) uns fälschlicherweise mitteilte, er sei storniert worden? Unser Anwalt meint, wir könnten nur die tatsächlichen Kosten (Hotel, Flugpreis etc.) ansetzen.

Konkret geht es um einen A3-Flug, bei dem die Buchung 9 Stunden vor Abflug durch lastminute per E-Mail gecancelt wurde. Mittlerweile weiß ich (danke an den Flughafen München!), dass der Flug statt fand und lastminute diesen ggü A3 stornierte und ggü uns als "durch die Fluggesellschaft storniert" meldete.
Danke!
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Guten Morgen, kann mir jemand sagen, ob man auch dann Anrecht auf Pauschalen (EUR 250,00/600,00) hat, wenn der Flug zwar stattfand, aber der Veranstalter (lastminute.de) uns fälschlicherweise mitteilte, er sei storniert worden?
Wahrscheinlich bestehen Ansprüche gegenüber lastminute.de, aber nicht gegenüber A3. Die Pauschalen gelten dabei wahrscheinlich nicht.
 
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CoderF

Reguläres Mitglied
06.10.2010
41
2
Danke für die schnelle Antwort. Ist schon erstaunlich, dass lastminute einfach schreibt, der Flug sein annuliert worden und dann die Erstattung des halben Flugpreises anbietet.
 

mabru

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
651
478
Ich schildere kurz mal den Fall meiner +1 und bitte um Hilfe:

Flug mit TK gebucht 03/20 und wegen Corona seitens Airline gestrichen. Im Dezember 2020 kam eine komische Mail mit:

"Your electronic ticket, number(23594....01437) with the record locator has been exchanged to 653.36EUR worth of EMDupon your request.
This is an information mail.Thank you."

Nach Anruf bei TK hieß es, man müsse für die Erstattung persönlich in ein Büro von TK gehen. Fand ich schon komisch und wegen Corona hat es etwas gedauert (unsere Schuld) und wir haben in 07/22 direkt in Istanbul am Airport die Sache vorgelegt. Nein, hieß es, wir müssen in Frankfurt in ein Büro gehen. Es hat dann leider nochmal etwas gedauert, bis der Typ am TK Sales Schalter am FRA sagte, wir sollen eine Mail an sales.fra schreiben. Ok, das gemacht und die wollten Passkopie und Foto der Bankkarte (warum konnte man uns das nicht früher sagen?).

Das Ende vom Lied ist, TK sagt :
"Leider tut es uns leid mitteilen zu müssen, dass die Auszahlung innerhalb von 2 Jahren hätte erfolgen müssen.

Leider ist die EMD Nummer nicht mehr aktiv und kann nicht mehr erstattet werden"

So, jetzt stehen wir da. Blöd dass alles so lange gedauert hat, aber ich habe von einer dreijährigen Verjährungsfrist gelesen (also 31.12.23). Damit wäre es noch nicht zu spät. Will eigentlich TK nicht 650€ schenken.

Würde falls nötig auch gerne einen Rechtsbeistand bezahlen, falls es eine Aussicht auf Erfolg gibt.

Vielen Dank schonmal
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.909
3.270
DUS
Ich schildere kurz mal den Fall meiner +1 und bitte um Hilfe:

Flug mit TK gebucht 03/20 und wegen Corona seitens Airline gestrichen. Im Dezember 2020 kam eine komische Mail mit:

"Your electronic ticket, number(23594....01437) with the record locator has been exchanged to 653.36EUR worth of EMDupon your request.
This is an information mail.Thank you."

Nach Anruf bei TK hieß es, man müsse für die Erstattung persönlich in ein Büro von TK gehen. Fand ich schon komisch und wegen Corona hat es etwas gedauert (unsere Schuld) und wir haben in 07/22 direkt in Istanbul am Airport die Sache vorgelegt. Nein, hieß es, wir müssen in Frankfurt in ein Büro gehen. Es hat dann leider nochmal etwas gedauert, bis der Typ am TK Sales Schalter am FRA sagte, wir sollen eine Mail an sales.fra schreiben. Ok, das gemacht und die wollten Passkopie und Foto der Bankkarte (warum konnte man uns das nicht früher sagen?).

Das Ende vom Lied ist, TK sagt :
"Leider tut es uns leid mitteilen zu müssen, dass die Auszahlung innerhalb von 2 Jahren hätte erfolgen müssen.

Leider ist die EMD Nummer nicht mehr aktiv und kann nicht mehr erstattet werden"

So, jetzt stehen wir da. Blöd dass alles so lange gedauert hat, aber ich habe von einer dreijährigen Verjährungsfrist gelesen (also 31.12.23). Damit wäre es noch nicht zu spät. Will eigentlich TK nicht 650€ schenken.

Würde falls nötig auch gerne einen Rechtsbeistand bezahlen, falls es eine Aussicht auf Erfolg gibt.

Vielen Dank schonmal

Du willst TK nicht die 650 EUR schenken, aber meldest dich jetzt hier 15 Tage bevor 3 Jahre um sind? Hm…
Und dass TK nach 2 Jahren den Sack zu macht, wundert mich jetzt auch nicht.
Deine Motivation, der Sache nachzugehen, schien die letzten 3 Jahre nicht sonderlich hoch zu sein…sorry.
 

mabru

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
651
478
Vielen Dank, so eine Antwort kann ich gebrauchen.

Manchmal verbummelt man auch etwas. Und die Sache von wegen persönlich ein TK Büro aufzusuchen, hat mich die ganze Zeit schon genervt.

Ich melde mich jetzt 15 Tage vor Ende der 3 Jahre (sind es nicht 20 Tage?), weil genau heute die Mail von TK gekommen ist, in der das mit den 2 Jahren stand und der Anspruch abgelehnt wurde.

Zu der dreijährigen gesetzlichen Richtlinie hast du nichts zu sagen?
 
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CoderF

Reguläres Mitglied
06.10.2010
41
2
Hallo Mabru,
ich bin bei Dir: Belehrungen dieser Art sind frustrierend.
Obwohl ich aktuell auch keine Zeit habe, versuche ich diese an Dich zu spenden und hoffe, ich kann Dir mit Halbwissen dienen:
1. nach deutschem Recht verjährt Dein Fall am 31.12.23. Wie es in der Türkei aussieht, erklärt mir Google nicht auf Anhieb. Da sehe ich was von "2" aber auch was von "10".
2. Ob dt. Recht anwendbar, hängt vermutlich vom Gerichtsstand ab.
3. sofern der Flug von oder nach D. ging, kann man TK hier verklagen.
 

Denabac

Aktives Mitglied
14.07.2016
149
85
London, UK
Ich habe Anfang Nov das erste mal seit Jahren zwei EU262 Claims bei der LH aufgemacht.

LH EU262 Claim Handing - Generelle Frage

Fall 1: Mis connected AirRail QDU - LHR (September 23)
Gegenstand: 250 EUR gem. EU261, 1 Sheraton Nacht in DUS selbst gebucht.
Total: 450€
Antwort LH, Ca 1.5 Wochen spaeter: Sie koennen 400€ haben, hier Portal fuer Bankdaten

Grundsaetzlich habe ich den Claim nur aufgemacht weil mir die dauernden mis connects auf den Zwirn gehen und haette mir sonst das Hotel bei Amex geholt, bin soweit mit EUR 400 zufrieden.

Frage: Bekommt man von diesem Customer Relations Team, welches man ja ausschliesslich per Formular erreicht (?), eine Aufstellung was anerkannt und ggf gekappt wurde?
Mich wuerde da interessieren, wie die die Summe errechnet haben.


LH EU262 Claim Handing - Spezielle Frage

Fall 1: Mis connected AirRail QDU - LHR (March)
Gegenstand: 250 EUR gem. EU261, 1 Bahnfahrt nach FRA (selbst gekauft), 1 neues Ticket selbst gekauft.

Antwort LH, 1 Tag spaeter: Ok, haben wir weitergeleitet
Antwort LH, Ca 1.5 Wochen spaeter:
„We would like to inform you that as per investigation that you payment has been cancelled due unable locate your bank account.“
WT (flying) …

Diesen Claim ziehe ich durch bis mir das Geld ausgeht. Abend vorher mis connected, kein einchecken moeglich.
Gleicher Tag, kein einchecken moeglich. BOT useless - as usual.
Hotline useless („Fahren sie halt einfach ohne Boardkarte“ …)
AHS useless
Dann selber nach FRA gefahren mit dem naechstmoeglichen Zug auf eigene Kosten.
Verständnis des MA am Service Schalter, trotzdem wollte man die Fare Difference fuer FRA - LHR haben.
Wollte dann keine Kulanz mehr und habe mir dann ein neues One Way gekauft (dieses ist Teil des Claims).

Frage: Diesmal habe ich weder einen Portal Link noch eine Aufstellung, noch eine Aussage.
Hatte schon mal jemand eine aehnliche Antwort?
Meine Rueckfrage, was dies zu bedueten hat wurde selbstverstaendlich ignoriert.

Zusatzfrage zum Sonntag: Ich war von den kurzen Antwortzeiten im November ganz angetan. Ist das jetzt die Regel?
Wenn das jetzt normal ist mache ich vllt mal mehr Claim auf :D
Kann jmd vllt was zu den Bearbeitungszeiten der LH sagen?

Ich bin jetzt bei einem dieser Faelle bei:

First Response LH: 24.11
My response: 24.11
My follow up: 30.11

Sind mittlerweile 2 Wochen damit man mir einen einfachen Link zu einem Portal schickt. Meine response / follow ups gingen via Email als Antwort raus.

Obwohl ich mich jetzt damit angefreundet habe das Thema mit in 2024 zu nehmen, weiss jmd ob das normal ist?
 

sflyer

Erfahrenes Mitglied
11.06.2012
921
94
Ich habe hierzu leider nichts finden können:
Gibt es eigentlich eine Datenbank über die Ursachen einer Annullierung bzw. Verspätung ?
Ich habe den Fall einer Stornierung auf der Strecke FRA-LHR. An beiden Flughäfen war gutes Wetter, allerdings waren wohl Gewitter im europäischen Luftraum unterwegs und es gab ein paar wenige Stornierungen ex-FRA. Insofern hätte ich hier mit einer Anerkennung des Claims gerechnet, aber LH hat sofort aufgrund schlechten Wetters abgelehnt. Interessanterweise nimmt auch keiner der EU261-Dienstleister den Fall an, da sie wohl die Ursache der Annullierung abrufen können.
Im Gegensatz dazu wurde im mir im Schneechaos Ende November ebenso ein Flug auf der gleichen Strecke gestrichen. Laut Gate-Agent aber nicht wegen des Wetters, sondern aufgrund Technical. Ohne diese Info hätte ich wahrscheinlich gar keinen Claim eingereicht, aber dieser wurde bereits nach wenigen Tagen überwiesen. Das war doch überraschend, da es ja ein Leichtes gewesen wäre, die Annullierung auf das Winterwetter zu schieben.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Ich habe hierzu leider nichts finden können:
Gibt es eigentlich eine Datenbank über die Ursachen einer Annullierung bzw. Verspätung ?
Ich habe den Fall einer Stornierung auf der Strecke FRA-LHR. An beiden Flughäfen war gutes Wetter, allerdings waren wohl Gewitter im europäischen Luftraum unterwegs und es gab ein paar wenige Stornierungen ex-FRA. Insofern hätte ich hier mit einer Anerkennung des Claims gerechnet, aber LH hat sofort aufgrund schlechten Wetters abgelehnt. Interessanterweise nimmt auch keiner der EU261-Dienstleister den Fall an, da sie wohl die Ursache der Annullierung abrufen können.
Seit wann suchst du hir einen Dienstleister? Denen ist vielleicht inzwischen einfach zuviel Zeit vergangen bzw. sie hatten Fälle und haben festgestellt, dass sie etwas mehr tun müssen als einen Brief mit der Forderung hinschicken.
Ich hatte schon einen Fall, da hat sich das ganze meinerseits hingezogen. Ich habe den Fall an einen Anwalt übrgeben, weil LH die KOmmunikation mt mir nach der 1. Ablehnung eingestellt hatte. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung hätte der dazumal bekannte Dienstleister den Fall nimmer angenommen. LH hat trotzdem sofort anerkannt. Daher sagt das nach einiger Zeit nichts mehr aus, auch die haben am liebsten nur die ganz einfachen Fälle.
 
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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.384
694
Ja! Bei mir läuft der anwaltliche Auftrag.
aber ohne Anwalt/Flightright bewegt sich KLM eher nicht, oder? Wenn der Flughafen für ein paar Stunden geschlossen war (zB noch zur Ankunftszeit des incoming Fliegers) - aber kurz nach regulärer Abflugszeit wieder Starts- und Landungen stattfanden, hätte KLM ja theoretisch mit sage ich mal 1 Stunde Verspätung die Flüge durchführen können. Stattdessen fährt man in Schiphol lieber zurück ans Gate oder diverted statt ne Stunde zu warten... Das ist ja eine unternehmerische Entscheidung und deswegen können gute Anwälte was erreichen. Sehe ich das richtig so?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.859
7.391
FRA / FMO
aber ohne Anwalt/Flightright bewegt sich KLM eher nicht, oder? Wenn der Flughafen für ein paar Stunden geschlossen war (zB noch zur Ankunftszeit des incoming Fliegers) - aber kurz nach regulärer Abflugszeit wieder Starts- und Landungen stattfanden, hätte KLM ja theoretisch mit sage ich mal 1 Stunde Verspätung die Flüge durchführen können. Stattdessen fährt man in Schiphol lieber zurück ans Gate oder diverted statt ne Stunde zu warten... Das ist ja eine unternehmerische Entscheidung und deswegen können gute Anwälte was erreichen. Sehe ich das richtig so?
Wenn am Flughafen sagen wir mal 60 Flugzeuge pro Stunde starten dürfen und für Stunde X schon 55 geplant sind, kann man nicht einfach mal alle Flüge während der Schließung auf Stunde X verschieben, egal wie sehr die Airline das möchte. (Ob das hier der Fall war, kann ich nicht sagen)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
aber ohne Anwalt/Flightright bewegt sich KLM eher nicht, oder? Wenn der Flughafen für ein paar Stunden geschlossen war (zB noch zur Ankunftszeit des incoming Fliegers) - aber kurz nach regulärer Abflugszeit wieder Starts- und Landungen stattfanden, hätte KLM ja theoretisch mit sage ich mal 1 Stunde Verspätung die Flüge durchführen können. Stattdessen fährt man in Schiphol lieber zurück ans Gate oder diverted statt ne Stunde zu warten... Das ist ja eine unternehmerische Entscheidung und deswegen können gute Anwälte was erreichen. Sehe ich das richtig so?
Der Schlüssel liegt darin, dass die Airline die Beweislast für außergewöhnliche Umstände trägt - und zwar im Einzelfall und im Detail.

Dazu sind die Airlines gleich an mehreren Stellen (auch juristische Ressourcen fehlen) oftmals nicht in der Lage und unterliegen deshalb regelmäßig vor Gericht.

Den Gerichten sind die Realitäten des Betriebs einer Airline meistens egal.
 

BecksLiebling

Aktives Mitglied
03.09.2014
139
57
Mein Flug LH 2316 Abflug: 09 Dezember 2023 | MUC-LUX wurde am 05.12.2023 ohne Angabe von Gründen annulliert. Habe dann per Bot via FRA umgebucht und bin über 4h später angekommen. Per LH Formluar am 11.12. um Kompensation gebeten, Antwort einen Tag später:

"Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit war Gross Swissport Losch Firmenversammlung Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss. Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, keine Haftung übernehmen und Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen."

Was ist "Gross Swissport Losch Firmenversammlung"?