EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
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Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Düsseldorf
Folgende Situation:
Flug nach MUC wurde am Freitag wenige Stunden vor Abflug annulliert, akzeptable Alternative konnte nicht angeboten werden, ebenso keine Zugverbindung. Hotelbuchung konnte nicht mehr kostenlos storniert werden, war nur bis 2 Tage vor Anreise möglich. Muss mir LH den "Vertrauensschaden" ersetzen?.
Edit: ist beantwortet. Danke an @kexbox.
 
Zuletzt bearbeitet:

b3bb1

Reguläres Mitglied
08.07.2019
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Da fehlen noch ein paar Details.
Nur für das Verständnis in der Zukunft, da ich heut morgen gegen 5 Uhr endlich durch kam und eine sympathische Agentin hatte die mich umbuchen konnte. Zwar auch nicht auf mein Wunsch / Erst mögliche Verbindung, aber ich wollte ruhe haben, denn die Plätze wurden knapp.

Gehn wir mal von einem Ticket aus, AMS nach HKT über MUC und SIN heute und 3 Wochen später zurück. 220er Ticket, AMS-MUC-SIN mit LH, SIN-HKT mit SQ.
Lufthansa streicht das Ticket gestern. Die erst möglich alternative in der gleichen Klasse wäre morgen früh AMS-SIN-HKT auf reinem SQ Metal gewesen. Lufthansa wollte aber nur Abends auf ihre eigene Verbindung über Frankfurt buchen.

Wenn ich jetzt diesen alternativen Hinflug selbst buche und es einklagen will, als Oneway oder als Return buchen? Bei einem Oneway würde ich vermutlich beim Rückflug stranden, weil die Sache bis dahin vermutlich niemals geklärt ist und das ursprüngliche Ticket nicht angeflogen/umgebucht wurde. Also einen Return buchen?

Oder seh ich hier viel mehr falsch?
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
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Eventuell sind Hin- und Rückflug preiswerter als der einzeln gebuchte Hinflug, da könnte ggf. im Sinne der Schadensminderung argumentiert werden.
 
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b3bb1

Reguläres Mitglied
08.07.2019
82
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Vor allem würde es mir in so einem Fall darum gehen, nicht auf dem Rückflug am Airport stehen zu bleiben und ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, dann ein Return Ticket zu buchen (es wurde ja nur der Hinflug gestrichen).

Wie geht man in so einem kurzfristigen Fall um, bevor man selbst ein Ticket bucht?
Email mit 'paar Stunden'? Fristsetzung an LH auf diese Verbindung umzubuchen.
Wenn man das am Telefon macht, kann man schlecht beweisen das sie darauf nicht umbuchen wollten.
Zusätzlich Screenshots von den nächsten buchbaren Verbindung machen?
 
Zuletzt bearbeitet:

b3bb1

Reguläres Mitglied
08.07.2019
82
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Ok danke.
12h frist sind in diesem Fall natürlich auch lang. Aber was willste machen, weiß ich für ein nächstes mal Bescheid 👍🏼

Oneway oder Return, ich würd mir als Laie jetzt einen Return buchen. Aber was sind schon Laien Meinungen gegen letztendliches Recht 🙄😂
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Link zum eigenen Blog.
Auch wenn das Thema für +1 und mich nicht relevant wäre, da wir genug Koffer im Fundus haben finde ich die Frage, die +1 gestern auf der Heimfahrt stellte spannend.

Wie verhält es sich eigentlich mit Kosten für einen Ersatz-Koffer, den ein Reisender für eine zeitnah anstehende Reise brauchen würde, wenn sein üblicherweise verwendeter (und vielleicht sogar einziger) Koffer auf dem Rückflug/Heimflug strandet und nicht rechtzeitig ausgehändigt/zugestellt wird?
Komplett analog zu Ladegeräten etc., die @kexbox im unter #13224 verlinkten Blog beispielhaft nennt? Oder wäre der Reisende verpflichtet, sich irgendwo einen Koffer zu leihen?
 
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mike2001

Reguläres Mitglied
27.01.2021
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Da müssten sich mal die Juristen dazu äußern. - Wobei, selbst wenn man einen Titel in DE hat, wird es u.U. schwierig, den zu vollstrecken.
Das wäre wahrscheinlich das kleinste Problem, gibt ja den Europäischer Vollstreckungstitel.

Von Bremen nach LAP gibt es alternativen mit TK nach MEX und dann weiter mit AM nach LAP aber wie das dann rechtlich ausschaut.....null Plan.

Hab leider keinen Anwalt für Flugrecht im Bekanntenkreis wo sich in so einem speziellen Sachverhalt auskennt.

Wie ist das eigentlich wenn wir den Flug einen Tag vorverlegen muss ich dann für die Hotelübernachtung selbst aufkommen, mit der Argumentation ich hätte ja freiwillig den Flug vorverlegt oder muss die Airline trotzdem für die Übernachtung aufkommen ?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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das würde ja im Umkehrschluss heißen man könnte AM nicht nach EU 261/2004 verklagen egal was wäre bzw. vollstrecken weil dieses nur in Mexico möglich wäre ?
U.U. schon, ja. Deswegen ja meine Frage nach einer deutschen Repräsentanz. Ich glaube nicht, dass ein Gerichtsvollzieher für ein paar 100€ ein Flugzeug pfändet. - Zumal das wahrscheinlich geleast ist und eh nicht AM gehört.
 

mike2001

Reguläres Mitglied
27.01.2021
59
4
U.U. schon, ja. Deswegen ja meine Frage nach einer deutschen Repräsentanz. Ich glaube nicht, dass ein Gerichtsvollzieher für ein paar 100€ ein Flugzeug pfändet. - Zumal das wahrscheinlich geleast ist und eh nicht AM gehört.
Genau das was Du schreibst würde mich interessieren brennend interessieren, zumal ich nichts zu einer Niederlassung gefunden habe auch nicht in der EU.
Nicht das ich unbedingt klagen würde, aber interessieren würde würde mich das schon, an welche Anschrift richtet ein Anwalt in Deutschland sein Schreiben an AM ????o_O
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
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89
Wollte letzten Freitag als Prämienticket FMO-MUC-DXB fliegen. Wurde 5 Stunden vor geplantem Abflug annulliert. Ich kam sogar recht schnell bei der Hotline durch und habe auf den Emirates-Flug von DUS nach DXB noch am selben Abend hingewiesen, mit Ankunft im gleichen Zeitrahmen der Ursprungsbuchung.

Der Mitarbeiter teilte mir aber sofort mit, er könne ausschließlich innerhalb der Star Alliance umbuchen, da es keine entsprechenden Abkommen mit Fremdairlines geben würde. Alternative wäre am nächsten Tag über FRA. Ankunft demnach 22:censored:x Uhr statt ursprünglich 7:30 Uhr. Der Tag damit natürlich im Eimer. Ich habe der Umbuchung am Telefon ausdrücklich nicht zugestimmt.

Da ich einen Termin nicht platzen lassen wollte, habe ich den EK-Flug selbst gebucht (539 Euro in Eco). Zeit für eine schriftliche Fristsetzung blieb nicht mehr, inzwischen waren es nur noch etwas über 3h bis Checkin-Schluss von Emirates und ich hatte auch noch 1,5h Autofahrt vor mir.

LH lehnt natürlich jetzt die Erstattung des EK-Tickets ab mit dem Hinweis, man hätte ja schließlich eine Alternative angeboten.

Hab noch mal zurückgeschrieben. Mal sehen wie es weitergeht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Da ich einen Termin nicht platzen lassen wollte, habe ich den EK-Flug selbst gebucht (539 Euro in Eco). Zeit für eine schriftliche Fristsetzung blieb nicht mehr, inzwischen waren es nur noch etwas über 3h bis Checkin-Schluss von Emirates und ich hatte auch noch 1,5h Autofahrt vor mir.
Für das nächste Mal: Zeit für eine Fristsetzung ist immer. Immer schön, wenn man irgendetwas schriftliches hat. Dass die LH die Emails nicht so schnell liest, ist das Problem der LH.
LH lehnt natürlich jetzt die Erstattung des EK-Tickets ab mit dem Hinweis, man hätte ja schließlich eine Alternative angeboten.
Das wäre ein möglicherweise relevanter Hinweis, wenn diese Alternative die frühestmögliche Alternative gewesen wäre. War sie aber nicht.

Ob die LH freiwillig zahlt, kann man nicht vorhersagen. Sie zahlt ja manchmal sogar in Fällen, wo sie nicht zahlen müsste. Und bei glasklaren Fällen muss man seinen Anspruch per Gericht durchsetzen.

Aus meiner Sicht hast Du einen Anspruch auf Erstattung der EUR 539,-.
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.821
89
Ob die LH freiwillig zahlt, kann man nicht vorhersagen. Sie zahlt ja manchmal sogar in Fällen, wo sie nicht zahlen müsste. Und bei glasklaren Fällen muss man seinen Anspruch per Gericht durchsetzen.

Und abgelehnt:
Nach Ihrem erneuten Schreiben haben wir unsere Einschätzung noch einmal geprüft. Auch wenn es nicht leichtfällt, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir an unserer Entscheidung festhalten – da wir sie als angemessen und fair ansehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies als unsere abschließende Einschätzung sehen.
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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718
Ich hatte im September einen Fall mit LH auf BCN-FRA bei der mein Flug annuliert wurde. An dem Tag war Fluglotsenstreik in Frankreich.

LH wollte freiwillig ebendrum nicht zahlen. Habe ich an Flightright gegeben und soeben die Mitteilung bekommen, dass auch 125,05€ erhalte (von den 250€).

Positiv, dass Flightright das übernommen hat und sogar die Kohle losgeeist.
Negativ, dass 49,9% davon an Flightright gehen.

Das Risiko RA wollte ihr hier nicht eingehen und habe daher erstmals einen Dienstleister benutzt.
 

king_ben

Reguläres Mitglied
12.12.2016
47
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TLS (Toulouse, FR)
Ziemlich sicher nicht. Das ist ja die freie Entscheidung von OS, a) die Maschine nach MUC statt nach FRA zu schicken und b) keine Ersatzmaschine vorzuhalten.

Wir haben eine ähnliche Problematik. Flug am 02.12. von Bordeaux via Schiphol nach Hamburg kurzfristig gestrichen (KL1318 ist nicht geflogen). Wegen des Wetters. Andere Flüge gingen aber an den betroffenen Airports. Deshalb kann für mich höchstens mittelbar das Wetter ausschlaggebend gewesen sein. Macht es Sinn, da einen Antrag auf Entschädigung zu stellen?