EU Fluggastrechte / Annullierung

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denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.160
5.914
SNA

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
1.161
2.212
ZRH/STR
Hallo zusammen, folgender Fall:
Reise STR-KEF-STR via MUC und FRA hin, via ZRH und MUC zurück in C auf lh.com gebucht, war am Münchner Schneechaos Wochenende.
Hinflug ging bis MUC, aber sehr verspätet und ohne Mahlzeit weil nicht geladen, dann Umbuchung auf FI in MUC. Verspätung in Summe dann aber nur ca. 2 Stunden, also mMn kein Anspruch, höchstens wegen mangelndem Catering.
Auf Rückflug wurde ZRH-MUC annulliert (und danach auch noch MUC-STR). Flug KEF-ZRH ging nach Plan, ZRH-STR wäre Buchbar gewesen und auch durchgeführt. Damit wäre eine pünktliche Ankunft möglich gewesen. Automatische Umbuchung seitens LH auf nächsten Tag mit FI. Laut Hotline sollte Hotel selbst gebucht und dann eingereicht werden.
Jetzt alles eingereicht. Immerhin kam die Antwort auf die Mail, welche an die Email Adresse im Impressum ging innerhalb von 2 Werktagen. Lufthansa meint aber kein Anspruch, weil:
Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit die Begrenzung des Dienstes der Besatzung. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss. Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, keine Haftung übernehmen und Ihrer Forderung nach Entschädigung nicht nachkommen.
Ich verstehe den ersten Satz nicht so recht, aber der steht dort tatsächlich so.
Weiter meint die Lufthansa:
An Ihren Auslagen für Mahlzeiten, Getränke sowie Ihr Hotel beteiligt sich Lufthansa und möchten wir Ihnen einen Betrag in Höhe von 200 Euro zahlen.
„Beteiligt“ ist hier das richtige Wort, denn Auslagen für Hotel und Essen sind davon nicht vollständig abgedeckt.
Wie würdet ihr vorgehen?
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.667
14.026
www.red-travels.com
Hallo zusammen, folgender Fall:
Reise STR-KEF-STR via MUC und FRA hin, via ZRH und MUC zurück in C auf lh.com gebucht, war am Münchner Schneechaos Wochenende.
Hinflug ging bis MUC, aber sehr verspätet und ohne Mahlzeit weil nicht geladen, dann Umbuchung auf FI in MUC. Verspätung in Summe dann aber nur ca. 2 Stunden, also mMn kein Anspruch, höchstens wegen mangelndem Catering.
Auf Rückflug wurde ZRH-MUC annulliert (und danach auch noch MUC-STR). Flug KEF-ZRH ging nach Plan, ZRH-STR wäre Buchbar gewesen und auch durchgeführt. Damit wäre eine pünktliche Ankunft möglich gewesen. Automatische Umbuchung seitens LH auf nächsten Tag mit FI. Laut Hotline sollte Hotel selbst gebucht und dann eingereicht werden.
Jetzt alles eingereicht. Immerhin kam die Antwort auf die Mail, welche an die Email Adresse im Impressum ging innerhalb von 2 Werktagen. Lufthansa meint aber kein Anspruch, weil:

Ich verstehe den ersten Satz nicht so recht, aber der steht dort tatsächlich so.
Weiter meint die Lufthansa:

„Beteiligt“ ist hier das richtige Wort, denn Auslagen für Hotel und Essen sind davon nicht vollständig abgedeckt.

LH-Typische Textbausteine... Das mit den Auslagen sind wohl auch Fantasiebeträge pro Agent... bei meinen Eltern in PDL waren es nicht mal 150€ (hat @umsteiger hervorragend geregelt)

Wie würdet ihr vorgehen?

ab zum Anwalt
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Hallo,

kurze Frage zum Gerichtsstand...

Ich habe leider noch ein paar Fälle offen wo LH nicht zahlen will und würde da jetzt Klage einbringen. Abflug bzw. Rücfklug war immer ab/bis SZG (Salzburg).
Wenn ich es richtig verstehe kann ich als Verbraucher ja auch in Salzburg die Klage einbringen - dann durch einen österr. Anwalt.
Bisher hatte ich einen deutschen Anwalt und immer in Deutschland geklagt (und auch immer gewonnen).

Was meint ihr - ist in Salzburg zu klagen in Nachteil - wäre halt für mich auch weniger Aufwand falls ich mal doch bei Gericht erscheinen soll?

Danke und schöne Feiertage schonmal
Sebastian
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.159
684
jwd
OS236 ist heute so hoffnungslos verspätet, dass der Anschluss OS759 nicht mehr zu schaffen war.
AUA-Hotline bemüht, morgen geht es für +1 und mich erstmal bestätigt nach Wien. Auf dem Anschluss nach SJJ sind wir auf der Warteliste. Die Kombination OS224 und OS 757 scheint die nächstbeste Verbindung zu sein, für uns einwandfrei.

Allerdings sind wir auf der Warteliste für OS757 morgen. Falls Eco ausgebucht bleibt und wir OS757 nicht aufrücken: Fällt die Buchung in die Business unter die erstattungsfähigen Kosten? Können wir in diesem Fall beherzt Business rufen?

Die 2x250 €, das Hotel heute und ein Abendessen heute auf AUA-Kosten sollten ein Selbstläufer sein.
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
762
1.074
ZRH
OS236 ist heute so hoffnungslos verspätet, dass der Anschluss OS759 nicht mehr zu schaffen war.
AUA-Hotline bemüht, morgen geht es für +1 und mich erstmal bestätigt nach Wien. Auf dem Anschluss nach SJJ sind wir auf der Warteliste. Die Kombination OS224 und OS 757 scheint die nächstbeste Verbindung zu sein, für uns einwandfrei.

Allerdings sind wir auf der Warteliste für OS757 morgen. Falls Eco ausgebucht bleibt und wir OS757 nicht aufrücken: Fällt die Buchung in die Business unter die erstattungsfähigen Kosten? Können wir in diesem Fall beherzt Business rufen?

Die 2x250 €, das Hotel heute und ein Abendessen heute auf AUA-Kosten sollten ein Selbstläufer sein.
Umbuchung auf konzernfremde Airline hattest Du gecheckt (selbst gesucht, ob es buchbare Verbindungen mit anderen Airlines gibt, über die Du mit weniger Verzögerung ankommen würdest)?
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.159
684
jwd
Umbuchung auf konzernfremde Airline hattest Du gecheckt (selbst gesucht, ob es buchbare Verbindungen mit anderen Airlines gibt, über die Du mit weniger Verzögerung ankommen würdest)?
SJJ ist fast Star Alliance Monopol. Insbesondere die LHG ist extrem stark vertreten. TK wäre noch eine Option.
AUA hat uns ja bisher auf die nächste Verbindung gebucht. Wien morgen ist bestätigt. Aber der Anschluss, oje.
 

Meick

Erfahrenes Mitglied
29.11.2013
833
247
MUC/BRE
Stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch.

Sturm ist ein außergewöhnlicher Umstand - und da gibt es ja eigentlich keine Entschädigungen. Jetzt sind die Flughäfen aber nicht zu, sondern nur die Frequenz wurde verringert - das hat LH2193 wohl getroffen. (Und Umbuchung auf den nächsten Tag ausgelöst).

Gibt’s bei sowas jetzt irgendeine Entschädigung? Nehme mal an bei Frequenz-Verringerung entscheidet die Airline welche Flieger sie aus dem Programm nehmen?
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
IMG_7739.jpeg Wetter kann es nicht gewesen sein, da andere Maschinen (VIE - FRA) kurz danach geflogen sind. Das ist wieder eine billige Ausrede, es hatte rein operationelle Gründe. Trotz der Zusage von 215€ weiter um EU261 bemühen?
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
2.766
1.726
FFM
Hallo

BA287 LHR SFO hatte am 22.12. ueber 2 Stunden Verspätung in der Ankunft und auch im Abflug.
Kann man da irgendetwas geltend machen oder keine Chance weil keine EU?

Danke
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.559
1.680
Discover will jetzt 89 $ Verpflegung am Flughafen erstatten, aber keine 600 €. Über das neue Formular muss man akzeptieren oder ablehnen, für die Auszahlung. Bei Akzeptanz verzichtet man auf weitere Rechtsansprüche. Ist dies rechtens?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Discover will jetzt 89 $ Verpflegung am Flughafen erstatten, aber keine 600 €. Über das neue Formular muss man akzeptieren oder ablehnen, für die Auszahlung. Bei Akzeptanz verzichtet man auf weitere Rechtsansprüche. Ist dies rechtens?
Ja, warum sollte es nicht rechtens sein? Ob der Verzicht wirksam ist, kommt auf die Details an.
 
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