ANZEIGE
Man beachte die unfassbare Dringlichkeit der Anfrage. Abflug im Herbst 2024
Man beachte die unfassbare Dringlichkeit der Anfrage. Abflug im Herbst 2024
Fristsetzung und Klage sehe ich hier als unausweichlich anDa muss sofort ein Verköstigungsgutschein her, sonst verhungert man ja bis dahin
Flug canceln.Kann ich da irgendwelche Rechte geltend machen (Entschädigung, Verköstigungsgutscheine...)?
Und wenn ja wie?
Ich verstehe den ersten Satz nicht so recht, aber der steht dort tatsächlich so.Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit die Begrenzung des Dienstes der Besatzung. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss. Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, keine Haftung übernehmen und Ihrer Forderung nach Entschädigung nicht nachkommen.
„Beteiligt“ ist hier das richtige Wort, denn Auslagen für Hotel und Essen sind davon nicht vollständig abgedeckt.An Ihren Auslagen für Mahlzeiten, Getränke sowie Ihr Hotel beteiligt sich Lufthansa und möchten wir Ihnen einen Betrag in Höhe von 200 Euro zahlen.
Hallo zusammen, folgender Fall:
Reise STR-KEF-STR via MUC und FRA hin, via ZRH und MUC zurück in C auf lh.com gebucht, war am Münchner Schneechaos Wochenende.
Hinflug ging bis MUC, aber sehr verspätet und ohne Mahlzeit weil nicht geladen, dann Umbuchung auf FI in MUC. Verspätung in Summe dann aber nur ca. 2 Stunden, also mMn kein Anspruch, höchstens wegen mangelndem Catering.
Auf Rückflug wurde ZRH-MUC annulliert (und danach auch noch MUC-STR). Flug KEF-ZRH ging nach Plan, ZRH-STR wäre Buchbar gewesen und auch durchgeführt. Damit wäre eine pünktliche Ankunft möglich gewesen. Automatische Umbuchung seitens LH auf nächsten Tag mit FI. Laut Hotline sollte Hotel selbst gebucht und dann eingereicht werden.
Jetzt alles eingereicht. Immerhin kam die Antwort auf die Mail, welche an die Email Adresse im Impressum ging innerhalb von 2 Werktagen. Lufthansa meint aber kein Anspruch, weil:
Ich verstehe den ersten Satz nicht so recht, aber der steht dort tatsächlich so.
Weiter meint die Lufthansa:
„Beteiligt“ ist hier das richtige Wort, denn Auslagen für Hotel und Essen sind davon nicht vollständig abgedeckt.
Wie würdet ihr vorgehen?
Umbuchung auf konzernfremde Airline hattest Du gecheckt (selbst gesucht, ob es buchbare Verbindungen mit anderen Airlines gibt, über die Du mit weniger Verzögerung ankommen würdest)?OS236 ist heute so hoffnungslos verspätet, dass der Anschluss OS759 nicht mehr zu schaffen war.
AUA-Hotline bemüht, morgen geht es für +1 und mich erstmal bestätigt nach Wien. Auf dem Anschluss nach SJJ sind wir auf der Warteliste. Die Kombination OS224 und OS 757 scheint die nächstbeste Verbindung zu sein, für uns einwandfrei.
Allerdings sind wir auf der Warteliste für OS757 morgen. Falls Eco ausgebucht bleibt und wir OS757 nicht aufrücken: Fällt die Buchung in die Business unter die erstattungsfähigen Kosten? Können wir in diesem Fall beherzt Business rufen?
Die 2x250 €, das Hotel heute und ein Abendessen heute auf AUA-Kosten sollten ein Selbstläufer sein.
SJJ ist fast Star Alliance Monopol. Insbesondere die LHG ist extrem stark vertreten. TK wäre noch eine Option.Umbuchung auf konzernfremde Airline hattest Du gecheckt (selbst gesucht, ob es buchbare Verbindungen mit anderen Airlines gibt, über die Du mit weniger Verzögerung ankommen würdest)?
Ja.Wetter kann es nicht gewesen sein, da andere Maschinen (VIE - FRA) kurz danach geflogen sind. Das ist wieder eine billige Ausrede, es hatte rein operationelle Gründe. Trotz der Zusage von 215€ weiter um EU261 bemühen?
Bei 2 Stunden Verspätung auf der Langstrecke?UK261?
Könnte zum Beispiel für Verpflegung reichen?Bei 2 Stunden Verspätung auf der Langstrecke?
Das schon, aber wegen 12,50€ würde ich kein Fass aufmachen…Könnte zum Beispiel für Verpflegung reichen?
Ich vermutlich auch nicht.Das schon, aber wegen 12,50€ würde ich kein Fass aufmachen…
Ja, warum sollte es nicht rechtens sein? Ob der Verzicht wirksam ist, kommt auf die Details an.Discover will jetzt 89 $ Verpflegung am Flughafen erstatten, aber keine 600 €. Über das neue Formular muss man akzeptieren oder ablehnen, für die Auszahlung. Bei Akzeptanz verzichtet man auf weitere Rechtsansprüche. Ist dies rechtens?