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Hat jemand eine kreative Idee, wie ich einen bisher nicht erfüllten Beförderungsanspruch (aus ursprünglichem Vertrag oder alternativ aus Art. 8 I c der VO) über die Verjährungsfrist hinaus retten kann?
Ist das mit dem Beförderungsanspruch aus Art. 8 I c nicht inzwischen ein wenig risikoreich? Ich habe gestern mit etwas Erstaunen die Entscheidung des OLG Köln gelesen, daß auch für die Option 8 I c "Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes" ein enger zeitlicher Zusammenhang zum ursprünglichen Flug verlangt wird und dieser bereits wenige Monate später als nicht mehr gegeben angesehen wurde.
Ist das so jetzt Stand der Rechtssprechung oder doch eher eine "Mindermeinung"?
Wann beginnt denn die Verjährungsfrist? Der Anspruch auf Beförderung besteht ja erst mit Ausübung des Wahlrechts.
Angenommen sei der Kauf eines Flugtickets im Jahr 2019 für einen Flug im Frühjahr 2020. Der Flug wurde im März 2020 annulliert.
- Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind am 31.12.2022 verjährt.
- Aus der Annullierung entstandene Ansprüche (z.B. durch VO) verjähren zum 31.12.2023
- das rechtzeitig ausgeübte Wahlrecht nach Artikel 8 Abs. 1 der VO eröffnet einen gänzlich neuen Anspruch auf Erfüllung der gewählten Option, der wiederum der Regelverjährung unterliegt (also durchaus bis zum 31.12.2026)
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