EU Fluggastrechte / Annullierung

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TheFlyingStudent

Reguläres Mitglied
29.06.2014
34
2
Ich hatte ein Miles&More Award Ticket für ADZ-BOG-BCN-FRA für 71k Meilen gekauft.

ADZ-BOG in Eco, der Rest in Business. ADZ-BOG und BOG-BCN op by AV, BCN-FRA op by LH, Flugnummern AV, AV, LH, also kein Codeshare.

Für BCN-FRA gab es aus unerklärlichen Gründen ein Downgrade auf Economy. Business war aber kaum gefüllt, d.h. am Platz kann es nicht gelegen haben.
Die Frage ist jetzt, was ich hier gegen Lufthansa rausholen kann.

Für BCN-FRA sollte 261/04 gelten, da LH Flug innerhalb des Gemeinschaftsraums.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
430
Ich hatte ein Miles&More Award Ticket für ADZ-BOG-BCN-FRA für 71k Meilen gekauft.

ADZ-BOG in Eco, der Rest in Business. ADZ-BOG und BOG-BCN op by AV, BCN-FRA op by LH, Flugnummern AV, AV, LH, also kein Codeshare.

Für BCN-FRA gab es aus unerklärlichen Gründen ein Downgrade auf Economy. Business war aber kaum gefüllt, d.h. am Platz kann es nicht gelegen haben.
Die Frage ist jetzt, was ich hier gegen Lufthansa rausholen kann.

Für BCN-FRA sollte 261/04 gelten, da LH Flug innerhalb des Gemeinschaftsraums.

BCN-FRA mit 680 Meilen macht 10% von insgesamt 6720 Meilen aus.

Da Du 75% des Ticketwertes für das betroffene Segment als Kompensation bekommst, dürfte das sehr marginal sein (in Meilen zB: 75% * 10% * 71k Meilen = 5400 Meilen zurück).

Man könnte daher stattdessen LH oder M&M anschreiben oder anrufen, sich beschweren und 10k Meilen als Wiedergutmachung einfordern.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
405
473
BCN-FRA mit 680 Meilen macht 10% von insgesamt 6720 Meilen aus.

Da Du 75% des Ticketwertes für das betroffene Segment als Kompensation bekommst, dürfte das sehr marginal sein (in Meilen zB: 75% * 10% * 71k Meilen = 5400 Meilen zurück).

Man könnte daher stattdessen LH oder M&M anschreiben oder anrufen, sich beschweren und 10k Meilen als Wiedergutmachung einfordern.
Entweder das oder was schlauer wäre man vergleicht mal für einen gleichen Tag eine Woche später den C und Y preis in der gleichen BK und klagt dann die Differenz ein. Sollte mehr bringen als nur läppische 10% der Meilen.
Gute Infos dazu gibts auch von dem lieben @kexbox. Ähnlicher Fall meiner Meinung nach: https://www.drboese.de/blog/ag-fran...auf-sonderfluegen-von-nach-palma-de-mallorca/
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.642
4.399
DTM
Liebe Vielflieger-Gemeinde-Mitglieder,
ich weiß, es steht hier bereits bestimmt mindestens 5x irgendwo im Thread.
Dennoch bitte ich um kurze Beantwortung.

Situation:
Die Fluggesellschaft hat die beiden Segmente für die Hinreise annulliert.
Das erste Segment der Rückreise wurde um ca. 6 Stunden vorverlegt. Nun besteht ein Layover von etwa 12 Stunden.

Die Fluggesellschaft stellte sich bislang weitestgehend tot und reagierte nicht auf Aufforderungen zur Umbuchung.

Nun habe ich mittels Einwurf-Einschreiben und E-Mails letztmalig zur Umbuchung aufgefordert (Frist: 10 Tage).
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich selbst eine Alternative buchen und die Kosten ersetzt verlangen.

Frage:
Muss ich mich haargenau an die Daten aus der Buchung halten oder kann ich auch beispielsweise einen Flug einen Tag vorher (hin) und zwei Tage später (zurück) buchen?
Gracias!
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Liebe Vielflieger-Gemeinde-Mitglieder,
ich weiß, es steht hier bereits bestimmt mindestens 5x irgendwo im Thread.
Dennoch bitte ich um kurze Beantwortung.

Situation:
Die Fluggesellschaft hat die beiden Segmente für die Hinreise annulliert.
Das erste Segment der Rückreise wurde um ca. 6 Stunden vorverlegt. Nun besteht ein Layover von etwa 12 Stunden.

Die Fluggesellschaft stellte sich bislang weitestgehend tot und reagierte nicht auf Aufforderungen zur Umbuchung.

Nun habe ich mittels Einwurf-Einschreiben und E-Mails letztmalig zur Umbuchung aufgefordert (Frist: 10 Tage).
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich selbst eine Alternative buchen und die Kosten ersetzt verlangen.

Frage:
Muss ich mich haargenau an die Daten aus der Buchung halten oder kann ich auch beispielsweise einen Flug einen Tag vorher (hin) und zwei Tage später (zurück) buchen?
Gracias!
@kexbox hat dazu einen recht guten Blogbeitrag: https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen

Wenn wir schon mal beim Thema Ersatzbeförderung sind, mal ein hypothetischer Fall mehrerer involvierter Airlines, der mir dort noch fehlt (vielleicht kann @kexbox das beantworten und ergänzen):

Angenommen gebucht auf DUS-MUC (EW) und von dort weiter mit der LH auf Langstrecke. Wie verhält es sich mit der Ersatzbeförderung zum Wunschtermin, wenn das EW Segment ausfällt und EW ja nicht die Langstrecke durchführt. Ist EW dann fein raus was diese Option des Wahlrechts angeht oder umfasst die Beförderung zum Wunschtermin die Airlines wie ursprünglich gebucht? Wie würde es sich verhalten, wenn der Anschluss zB mit SQ oder UA und somit konzernfremd gebucht war?
 

Sid

Erfahrenes Mitglied
31.05.2014
835
214
MUC
Liebe Gemeinde,

ich habe Anfang 2023 einen Flug mit LH nach Spanien im August gebucht, diesen habe ich Anfang August gegen Umbuchungsgebühr und Aufpreis für andere Buchungsklasse auf Mai 2024 umgebucht. Von LH kam jetzt der neue Reiseplan, ursprüngliche Flüge/Flugnummern wurde. storniert (Hin und Rückflug) und Flüge gehen unter anderen Flugnummer ca. 3h später an den gleichen Daten.

Ich gehe davon aus das ich dadurch jetzt kostenfrei stornieren kann, doch was bekomme ich wieder? Initialer Flugpreis plus Aufpreis für andere BK oder auch die Umbuchungsgebühr (also alles)?
Danke Euch
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.983
1.101
Weiß jemand, warum Wizz Air W4 3774 DTM-SBZ, STA 19.01. 14:25 auf den 20.01 verschoben wurden ist?
 

Flyblueskies

Neues Mitglied
21.01.2024
4
0
Wir hatten einen Flug am 04.12.2023 HAM-DXB-DPS der erste Flug EK62 wurde annuliert und auf den nächsten Tag verschoben. Grund war auf dem vorherigen Flug EK61 gab es einen medizinischen Notfall. Bei der Versorgung des Notfalls wurden sämtliche Sauerstoffflaschen angebrochen. Für unseren Flug war dann nicht mehr die vorgeschriebene Menge Sauerstoff an Bord verfügbar und EK konnte keine Ersatzsauerstoffflaschen organisieren , so das unser Flug annuliert wurde.
EK verweigert jetzt die Zahlungvon 600 Euro nach EU Flugastrechteverordnung und beruft sich auf höhere Gewalt. Was ist eure Meinung dazu?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.760
27.148
MUC
Wir hatten einen Flug am 04.12.2023 HAM-DXB-DPS der erste Flug EK62 wurde annuliert und auf den nächsten Tag verschoben. Grund war auf dem vorherigen Flug EK61 gab es einen medizinischen Notfall. Bei der Versorgung des Notfalls wurden sämtliche Sauerstoffflaschen angebrochen. Für unseren Flug war dann nicht mehr die vorgeschriebene Menge Sauerstoff an Bord verfügbar und EK konnte keine Ersatzsauerstoffflaschen organisieren , so das unser Flug annuliert wurde.
EK verweigert jetzt die Zahlungvon 600 Euro nach EU Flugastrechteverordnung und beruft sich auf höhere Gewalt. Was ist eure Meinung dazu?

Der medizinische Notfall auf EK61 dürfte höhere Gewalt sein. Aber dass man es in HAM für den Folgeflug nicht schafft, ausreichend Sauerstoffflaschen zu organisieren, würde ich jetzt nicht per se als höhere Gewalt bewerten.

Sauerstoffflaschen an Bord sind ja aus gutem Grund dort und man muss davon ausgehen, dass diese auch mal benötigt werden. Wenn dann die Turn-Around-Zeiten und Warenhaltung an einem Flughafen das zeitnahe Auffüllen der Flaschen nicht ermöglicht, ist das weniger höhere Gewalt sondern meiner Meinung nach eine Planung, die im Verantwortungsbereich der Airline zu verorten ist.

Ich würde das der Airline unter Fristsetzung mit der erneuten Bitte um Erstattung der 600 Euro schreiben und anschließend einen Rechtsanwalt beauftragen.
 

Flyblueskies

Neues Mitglied
21.01.2024
4
0
Der medizinische Notfall auf EK61 dürfte höhere Gewalt sein. Aber dass man es in HAM für den Folgeflug nicht schafft, ausreichend Sauerstoffflaschen zu organisieren, würde ich jetzt nicht per se als höhere Gewalt bewerten.

Sauerstoffflaschen an Bord sind ja aus gutem Grund dort und man muss davon ausgehen, dass diese auch mal benötigt werden. Wenn dann die Turn-Around-Zeiten und Warenhaltung an einem Flughafen das zeitnahe Auffüllen der Flaschen nicht ermöglicht, ist das weniger höhere Gewalt sondern meiner Meinung nach eine Planung, die im Verantwortungsbereich der Airline zu verorten ist.

Ich würde das der Airline unter Fristsetzung mit der erneuten Bitte um Erstattung der 600 Euro schreiben und anschließend einen Rechtsanwalt beauftragen.
Danke für deine Antwort die mich in meiner Meinung bestärkt.
 

Flyblueskies

Neues Mitglied
21.01.2024
4
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Naja Abflug nach Plan war 21 Uhr. Es wurde angeblich auch noch versucht bei LH und DE Sauerstoffflaschen zu bekommen. Annulierung wurde um ca 21:30 Uhr bekannt gegeben.
 

Robin56

Neues Mitglied
22.01.2024
2
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Hallo,

ich bin ganz neu hier und suche etwas Rat beim Thema Fluggastrechte + Annulierung:

Kurz zum Sachverhalt:
Rückflug 17.01. (in Teilen Deutschlands mieses Wetter) mit SWISS: MNL-SIN-ZRH-STR.
Dabei sind 2 "Pannen" aufgetreten:
1.: Langstreckenflug SIN-ZRH war wg technischer Proleme 1:45 verspätet - außerdem hat dann während des gesamten Fluges das Boardentertainment im Ganzen Flugzeug nicht getan.
2.: Letzer Anschlussflug ZRH-STR wurde erst verschoben und dann kurzfristig annuliert. Umbuchung dann auf den nächsten Flug, so dass ich mit 5:30h Verspätung in STR angekommen bin.

Meine Fragen:
- Habe ich Anrecht auf Fluggastentschädigungen nach VO 261/2004 und wenn ja, wird das als Verspätung auf Langstecke gesehen oder nur Kurzstrecke ( Da ja effektiv nur der letzte kurzstreckenflug des zusammenhängenden Tickets zu der letztendlichen Verspätung geführt hat)?
- Da mit SWISS - welches Recht gilt? Abflug/ Ankunft war ja in D, aber was gilt und was ergibt sich daraus?
- Habe für das fehlende Boardentertainment von SWISS fast umgehend einen 100 SRF Flugvoucher bekommen. Hat das irgendwelche (negativen) Auswirklichen auf Ansprüche aus der späteren Annulierung ( für mich sind das 2 paar Stiefel).
- Das war letzten Mi der Tag mit Eisregen und MUC / FRA waren auch zeitweise glaube ich ganz zu. Von ZRHsind aber nachweislich in der Zeit trotzdem andere Flüge gestartet und in STR sind auch andere gelandet. Die Airline wird bestimmt mit "Wetter" argumentieren - wie entegenet man dem sinnvoll? Zur Info: Der annulierte Flug war außerdem recht dünn besetzt, so dass es naheliegt, dass er gestrichen wurde, um ihn auch mit dem nächsten zusammenzulegen.

Da ich noch keine Erfarung habe - Tips, wie ich am effizientesten vorgehe? (Es geht um insg. 4 Reisende... )

PS: Soeben habe ich eine erste Reaktion von Swiss erhalten, dass Sie sich darauf berufen, dass "starker Regen" war und das nicht in ihrer Macht liegt und sie deswegen keine Kompensation gewähren können.

Vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung
 
Zuletzt bearbeitet:

Chris12345

Neues Mitglied
10.01.2018
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Hallo,

Hat jemand Erfahrung welcher Grund bei einer Verspätung und Entschädigung nach EU Fluggastrechten maßgeblich ist, wenn mehrere Gründe zur Verspätung geführt haben?

Konkret geht es um einen Flug am 1.9.23 gebucht auf einem AA Ticket. Erster Flug DUS-LHR, AA 6681 wurde von British Airways als BA 941 durchgeführt. Der Flug war 2h 21 min verspätet, daher habe ich den AA Anschlussflug LHR-JFK verpasst und wurde von BA auf den nächsten Tag umgebucht.

Das Flugzeug für BA 941 ist ca. eine Stunde zu spät in DUS eingetroffen. Während der Startvorbereitungen hat der Pilot hierfür bei einer Durchsage den erforderlichen Wechsel des Frontrads angegeben. Meiner Meinung nach daher klar im Einflussbereich der Fluggesellschaft. Beim Boarding gab es auch noch Verzögerungen, wir haben dann auch noch abflugfertig ca. 20 Minuten am Gate auf einen Slot gewartet, und schliesslich mussten wir auch noch einige Zeit in der LHR Gegend kreisen um auf einen Landeslot zu warten.

Ich habe einen Antrag auf Entschädigung bei BA gestellt, und nur diese Antwort erhalten: "Your claim's been refused because BA0941 on 01 September was delayed because of a combination of factors, including air traffic flow management due to air traffic control en-route demand or capacity, slot delay due to airfield weather at London Heathrow, and airport handling issues related to wheelchair services."

Was haltet ihr davon? Interessanterweise wird der Radwechsel den der Pilot beschrieben hat in keiner Weise erwähnt. Eine schriftliche Bestätigung vom Piloten habe ich natürlich nicht ;) Ich würde die verspätete Bereitstellung des Flugzeugs aber zumindest als maßgeblichen Grund ansehen. Zumindest dürfte der verspätete Abflug für die weiteren slot delays nicht förderlich gewesen sein.

Wie würdet ihr weiter Vorgehen? Schlichtungsantrag, wenn ja wo, in Deutschland oder UK?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Meine Fragen:
- Habe ich Anrecht auf Fluggastentschädigungen nach VO 261/2004 und wenn ja, wird das als Verspätung auf Langstecke gesehen oder nur Kurzstrecke ( Da ja effektiv nur der letzte kurzstreckenflug des zusammenhängenden Tickets zu der letztendlichen Verspätung geführt hat)?
Die gesamte Distanz zählt, also über 3.500km.

- Da mit SWISS - welches Recht gilt? Abflug/ Ankunft war ja in D, aber was gilt und was ergibt sich daraus?
EU Recht, Deutscher Gerichtsstand.
- Habe für das fehlende Boardentertainment von SWISS fast umgehend einen 100 SRF Flugvoucher bekommen. Hat das irgendwelche (negativen) Auswirklichen auf Ansprüche aus der späteren Annulierung ( für mich sind das 2 paar Stiefel).
Das eine bezieht sich auf die vertragliche Mindererfüllung, das andere auf die Unregelmäßigkeit - mMn zwei paar Schuhe. Hängt davon ab, ob es wirklich nur für das fehlende Boardentertainment gezahlt wurde und nicht für das gesamte Reiseerlebnis samt Unregelmäßigkeit.
- Das war letzten Mi der Tag mit Eisregen und MUC / FRA waren auch zeitweise glaube ich ganz zu. Von ZRHsind aber nachweislich in der Zeit trotzdem andere Flüge gestartet und in STR sind auch andere gelandet. Die Airline wird bestimmt mit "Wetter" argumentieren - wie entegenet man dem sinnvoll? Zur Info: Der annulierte Flug war außerdem recht dünn besetzt, so dass es naheliegt, dass er gestrichen wurde, um ihn auch mit dem nächsten zusammenzulegen.
Von ZRH hätte die Airline auch ohne 4 Stunden Verspätung seine Kunden problemlos noch nach STR befördern können - bspw. per Taxi oder Bahn. Hat vermutlich nicht alles unternommen, um einen möglicherweise bestehenden AU abzustellen.

Wie entgegnet man dem sinnvoll? Ordnungsgemäß per Fristsetzung zur Zahlung auffordern, anschließend Anwalt nehmen und SWISS erziehen.
Da ich noch keine Erfarung habe - Tips, wie ich am effizientesten vorgehe? (Es geht um insg. 4 Reisende... )
Alle vier Reisenden die Zahlungsaufforderung per Mail unterzeichnen lassen und im weiteren Verlauf ggf. Abtretungen einholen, wird dir dann dein Anwalt erklären.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
631
793
Hat jemand eine vernünftige Kontaktmöglichkeit bei Vueling außer einen Brief zu senden?

Flug BCN-FCO gestrichen, keine passende Umbuchung online angeboten. Fremdairline telefonisch verweigert, Twitter ohne Kompetenz und verweist wieder nur auf die Hotline.
EU 261/2004 Formular klappt nicht, weil eine Aktion in Manage My Booking erforderlich sei (dort will man die Kunden zur Stornierung oder zum Flug am nächsten Tag zwingen).

Das grenzt hier schon an Erpressung. Ich hätte es noch normal versucht, bevor der Fall an AESA und dann Airhelp abgegeben wird...
 

Outdoorradio

Neues Mitglied
18.01.2022
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Hallo, ich hatte einen Flug gebucht mit Airserbia von Stockholm über Belgrad nach Sofia für 7. Mai spätabends (20.45-02.30h)

Nun wurden wir umgebucht auf 6. Mai 10.35h... Also 1.5 Tage kaputt. Da es mehr als 14 Tage vor Reise ist, sind meine Möglichkeiten begrenzt. Da ich aber gerne gegen Abend heim würde am 7. Mai und ich nun bei travel-dealz gelesen habe, dass bei signifikanten Änderungen eine Umbuchung auf eine Verbindung mit vergleichbaren Bedingungen stattfinden muss.

Kann ich da nun Einspruch erheben und Zb eine Umbuchung auf Lufthansa verlangen?


Ich verliere ungern die Zeit in Stockholm..
Danke euch