Ich hatte ein Miles&More Award Ticket für ADZ-BOG-BCN-FRA für 71k Meilen gekauft.
ADZ-BOG in Eco, der Rest in Business. ADZ-BOG und BOG-BCN op by AV, BCN-FRA op by LH, Flugnummern AV, AV, LH, also kein Codeshare.
Für BCN-FRA gab es aus unerklärlichen Gründen ein Downgrade auf Economy. Business war aber kaum gefüllt, d.h. am Platz kann es nicht gelegen haben.
Die Frage ist jetzt, was ich hier gegen Lufthansa rausholen kann.
Für BCN-FRA sollte 261/04 gelten, da LH Flug innerhalb des Gemeinschaftsraums.
Entweder das oder was schlauer wäre man vergleicht mal für einen gleichen Tag eine Woche später den C und Y preis in der gleichen BK und klagt dann die Differenz ein. Sollte mehr bringen als nur läppische 10% der Meilen.BCN-FRA mit 680 Meilen macht 10% von insgesamt 6720 Meilen aus.
Da Du 75% des Ticketwertes für das betroffene Segment als Kompensation bekommst, dürfte das sehr marginal sein (in Meilen zB: 75% * 10% * 71k Meilen = 5400 Meilen zurück).
Man könnte daher stattdessen LH oder M&M anschreiben oder anrufen, sich beschweren und 10k Meilen als Wiedergutmachung einfordern.
@kexbox hat dazu einen recht guten Blogbeitrag: https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehenLiebe Vielflieger-Gemeinde-Mitglieder,
ich weiß, es steht hier bereits bestimmt mindestens 5x irgendwo im Thread.
Dennoch bitte ich um kurze Beantwortung.
Situation:
Die Fluggesellschaft hat die beiden Segmente für die Hinreise annulliert.
Das erste Segment der Rückreise wurde um ca. 6 Stunden vorverlegt. Nun besteht ein Layover von etwa 12 Stunden.
Die Fluggesellschaft stellte sich bislang weitestgehend tot und reagierte nicht auf Aufforderungen zur Umbuchung.
Nun habe ich mittels Einwurf-Einschreiben und E-Mails letztmalig zur Umbuchung aufgefordert (Frist: 10 Tage).
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich selbst eine Alternative buchen und die Kosten ersetzt verlangen.
Frage:
Muss ich mich haargenau an die Daten aus der Buchung halten oder kann ich auch beispielsweise einen Flug einen Tag vorher (hin) und zwei Tage später (zurück) buchen?
Gracias!
Wir hatten einen Flug am 04.12.2023 HAM-DXB-DPS der erste Flug EK62 wurde annuliert und auf den nächsten Tag verschoben. Grund war auf dem vorherigen Flug EK61 gab es einen medizinischen Notfall. Bei der Versorgung des Notfalls wurden sämtliche Sauerstoffflaschen angebrochen. Für unseren Flug war dann nicht mehr die vorgeschriebene Menge Sauerstoff an Bord verfügbar und EK konnte keine Ersatzsauerstoffflaschen organisieren , so das unser Flug annuliert wurde.
EK verweigert jetzt die Zahlungvon 600 Euro nach EU Flugastrechteverordnung und beruft sich auf höhere Gewalt. Was ist eure Meinung dazu?
Danke für deine Antwort die mich in meiner Meinung bestärkt.Der medizinische Notfall auf EK61 dürfte höhere Gewalt sein. Aber dass man es in HAM für den Folgeflug nicht schafft, ausreichend Sauerstoffflaschen zu organisieren, würde ich jetzt nicht per se als höhere Gewalt bewerten.
Sauerstoffflaschen an Bord sind ja aus gutem Grund dort und man muss davon ausgehen, dass diese auch mal benötigt werden. Wenn dann die Turn-Around-Zeiten und Warenhaltung an einem Flughafen das zeitnahe Auffüllen der Flaschen nicht ermöglicht, ist das weniger höhere Gewalt sondern meiner Meinung nach eine Planung, die im Verantwortungsbereich der Airline zu verorten ist.
Ich würde das der Airline unter Fristsetzung mit der erneuten Bitte um Erstattung der 600 Euro schreiben und anschließend einen Rechtsanwalt beauftragen.
Oh den Link habe ich übersehen. Vielen Dank dafür. Ich denke das werden die Gerichte wohl klären müssen. Die können dann ja auch klären ob die Lufthansatechnik In HAM Sauerstoffflaschen vorrätig hatte.Zumal man ab Hamburg ja nicht nur mit EK nach DPS gelangt (und es dann auch fast immer das Geld gibt)
Nö, Klage einreichen - beim Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Flughafen Düsseldorf befindet.Wie würdet ihr weiter Vorgehen? Schlichtungsantrag, wenn ja wo, in Deutschland oder UK?
Die gesamte Distanz zählt, also über 3.500km.Meine Fragen:
- Habe ich Anrecht auf Fluggastentschädigungen nach VO 261/2004 und wenn ja, wird das als Verspätung auf Langstecke gesehen oder nur Kurzstrecke ( Da ja effektiv nur der letzte kurzstreckenflug des zusammenhängenden Tickets zu der letztendlichen Verspätung geführt hat)?
EU Recht, Deutscher Gerichtsstand.- Da mit SWISS - welches Recht gilt? Abflug/ Ankunft war ja in D, aber was gilt und was ergibt sich daraus?
Das eine bezieht sich auf die vertragliche Mindererfüllung, das andere auf die Unregelmäßigkeit - mMn zwei paar Schuhe. Hängt davon ab, ob es wirklich nur für das fehlende Boardentertainment gezahlt wurde und nicht für das gesamte Reiseerlebnis samt Unregelmäßigkeit.- Habe für das fehlende Boardentertainment von SWISS fast umgehend einen 100 SRF Flugvoucher bekommen. Hat das irgendwelche (negativen) Auswirklichen auf Ansprüche aus der späteren Annulierung ( für mich sind das 2 paar Stiefel).
Von ZRH hätte die Airline auch ohne 4 Stunden Verspätung seine Kunden problemlos noch nach STR befördern können - bspw. per Taxi oder Bahn. Hat vermutlich nicht alles unternommen, um einen möglicherweise bestehenden AU abzustellen.- Das war letzten Mi der Tag mit Eisregen und MUC / FRA waren auch zeitweise glaube ich ganz zu. Von ZRHsind aber nachweislich in der Zeit trotzdem andere Flüge gestartet und in STR sind auch andere gelandet. Die Airline wird bestimmt mit "Wetter" argumentieren - wie entegenet man dem sinnvoll? Zur Info: Der annulierte Flug war außerdem recht dünn besetzt, so dass es naheliegt, dass er gestrichen wurde, um ihn auch mit dem nächsten zusammenzulegen.
Alle vier Reisenden die Zahlungsaufforderung per Mail unterzeichnen lassen und im weiteren Verlauf ggf. Abtretungen einholen, wird dir dann dein Anwalt erklären.Da ich noch keine Erfarung habe - Tips, wie ich am effizientesten vorgehe? (Es geht um insg. 4 Reisende... )
Direkt bei Air Serbia gebucht oder über einen Vermittler?Hallo, ich hatte einen Flug gebucht mit Airserbia von Stockholm über Belgrad nach Sofia für 7. Mai spätabends (20.45-02.30h)