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Wie letztes Jahr kam es auch dieses Jahr bei der Anreise der Familie aus LAX zu erheblichen Störungen.
LH 457 so verspätet, dass der Anschluss nicht erreicht, wurde, Umbuchung auf nächsten Flug, dieser wurde gestrichen, Ersatzbeförderung mit Zug, Gepäck nicht da, kam erst abends am Folgetag, da zwischendurch wiederum Flüge gestrichen wurden. Wegen der Feiertage Einkaufsstress um das nötigste an Klamotten und Kosmetik zu beschaffen.
Glücklicherweise hatte ich mir aus dem Vorjahr die Formulare von Dr Böse aufgehoben und konnte diese einfach auf den Stand von diesem Jahr bringen.
- Entschädigungs-Anspruch 600 € wegen Verspätung
- Ansprüche für Ersatzbeschaffung durch Gepäck Verspätung.
Fristsetzung bis zum 10. Januar und die übliche Bevollmächtigungsklausel für Dr Böse bei fruchtlosem Fristablauf.
Aber Lufthansa hat jetzt gleich zwei Ausweichbewegungen eingebaut:
1. Die E-Mail-Adresse des Impressums wurde geändert - sicher Kundenwunsch. Als Antwort bekommt man eine Nachricht, dass die E-Mail-Adresse nicht mehr gültig ist. Aber selbstverständlich keine Hinweis auf die nunmehr gültige neue E-Mail-Adresse und natürlich wird auch nichts weitergeleitet. Sicher alles nur Zufall.
2. Die neue E-Mail-Adresse des Impressums herauszufinden ist natürlich nicht schwierig. Also den gesamten Schriftverkehr noch mal geändert und an die neue Adresse gesendet. Keinerlei Reaktion bis heute.
3. Heute kommt nun eine Antwort von Customer Relations, dass man die Kommunikation vollständig auf verschlüsselte Verfahren umgestellt hätte und E-Mails daher nicht mehr beantworten würde. Man soll doch die entsprechenden Formulare nutzen..
Bevor ich mich direkt an Dr Böse wende, würde ich gerne die Forumsmeinung zu folgenden Fragen wissen:
1. Habe ich mit den E-Mails an die Impressumsadresse meine Ansprüche wirksam geltend gemacht?
2. Kann Lufthansa die Bearbeitung aus Datenschutzgründen ablehnen und auf die Formulare verweisen?
3. Sollte ich nach Fristablauf direkt @kexbox einschalten oder die Ansprüche noch mal anderweitig geltend machen?
(Meine Ansprüche meint in diesem Fall die Ansprüche der Verwandschaft, in deren Auftrag ich die Sache verfolge, juristisch sind diese natürlich der Vertragspartner)
LH 457 so verspätet, dass der Anschluss nicht erreicht, wurde, Umbuchung auf nächsten Flug, dieser wurde gestrichen, Ersatzbeförderung mit Zug, Gepäck nicht da, kam erst abends am Folgetag, da zwischendurch wiederum Flüge gestrichen wurden. Wegen der Feiertage Einkaufsstress um das nötigste an Klamotten und Kosmetik zu beschaffen.
Glücklicherweise hatte ich mir aus dem Vorjahr die Formulare von Dr Böse aufgehoben und konnte diese einfach auf den Stand von diesem Jahr bringen.
- Entschädigungs-Anspruch 600 € wegen Verspätung
- Ansprüche für Ersatzbeschaffung durch Gepäck Verspätung.
Fristsetzung bis zum 10. Januar und die übliche Bevollmächtigungsklausel für Dr Böse bei fruchtlosem Fristablauf.
Aber Lufthansa hat jetzt gleich zwei Ausweichbewegungen eingebaut:
1. Die E-Mail-Adresse des Impressums wurde geändert - sicher Kundenwunsch. Als Antwort bekommt man eine Nachricht, dass die E-Mail-Adresse nicht mehr gültig ist. Aber selbstverständlich keine Hinweis auf die nunmehr gültige neue E-Mail-Adresse und natürlich wird auch nichts weitergeleitet. Sicher alles nur Zufall.
2. Die neue E-Mail-Adresse des Impressums herauszufinden ist natürlich nicht schwierig. Also den gesamten Schriftverkehr noch mal geändert und an die neue Adresse gesendet. Keinerlei Reaktion bis heute.
3. Heute kommt nun eine Antwort von Customer Relations, dass man die Kommunikation vollständig auf verschlüsselte Verfahren umgestellt hätte und E-Mails daher nicht mehr beantworten würde. Man soll doch die entsprechenden Formulare nutzen..
Bevor ich mich direkt an Dr Böse wende, würde ich gerne die Forumsmeinung zu folgenden Fragen wissen:
1. Habe ich mit den E-Mails an die Impressumsadresse meine Ansprüche wirksam geltend gemacht?
2. Kann Lufthansa die Bearbeitung aus Datenschutzgründen ablehnen und auf die Formulare verweisen?
3. Sollte ich nach Fristablauf direkt @kexbox einschalten oder die Ansprüche noch mal anderweitig geltend machen?
(Meine Ansprüche meint in diesem Fall die Ansprüche der Verwandschaft, in deren Auftrag ich die Sache verfolge, juristisch sind diese natürlich der Vertragspartner)
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