EU Fluggastrechte / Annullierung

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Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
419
452
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Wie letztes Jahr kam es auch dieses Jahr bei der Anreise der Familie aus LAX zu erheblichen Störungen.
LH 457 so verspätet, dass der Anschluss nicht erreicht, wurde, Umbuchung auf nächsten Flug, dieser wurde gestrichen, Ersatzbeförderung mit Zug, Gepäck nicht da, kam erst abends am Folgetag, da zwischendurch wiederum Flüge gestrichen wurden. Wegen der Feiertage Einkaufsstress um das nötigste an Klamotten und Kosmetik zu beschaffen.
Glücklicherweise hatte ich mir aus dem Vorjahr die Formulare von Dr Böse aufgehoben und konnte diese einfach auf den Stand von diesem Jahr bringen.
- Entschädigungs-Anspruch 600 € wegen Verspätung
- Ansprüche für Ersatzbeschaffung durch Gepäck Verspätung.

Fristsetzung bis zum 10. Januar und die übliche Bevollmächtigungsklausel für Dr Böse bei fruchtlosem Fristablauf.

Aber Lufthansa hat jetzt gleich zwei Ausweichbewegungen eingebaut:
1. Die E-Mail-Adresse des Impressums wurde geändert - sicher Kundenwunsch. Als Antwort bekommt man eine Nachricht, dass die E-Mail-Adresse nicht mehr gültig ist. Aber selbstverständlich keine Hinweis auf die nunmehr gültige neue E-Mail-Adresse und natürlich wird auch nichts weitergeleitet. Sicher alles nur Zufall.
2. Die neue E-Mail-Adresse des Impressums herauszufinden ist natürlich nicht schwierig. Also den gesamten Schriftverkehr noch mal geändert und an die neue Adresse gesendet. Keinerlei Reaktion bis heute.
3. Heute kommt nun eine Antwort von Customer Relations, dass man die Kommunikation vollständig auf verschlüsselte Verfahren umgestellt hätte und E-Mails daher nicht mehr beantworten würde. Man soll doch die entsprechenden Formulare nutzen..

Bevor ich mich direkt an Dr Böse wende, würde ich gerne die Forumsmeinung zu folgenden Fragen wissen:
1. Habe ich mit den E-Mails an die Impressumsadresse meine Ansprüche wirksam geltend gemacht?
2. Kann Lufthansa die Bearbeitung aus Datenschutzgründen ablehnen und auf die Formulare verweisen?
3. Sollte ich nach Fristablauf direkt @kexbox einschalten oder die Ansprüche noch mal anderweitig geltend machen?

(Meine Ansprüche meint in diesem Fall die Ansprüche der Verwandschaft, in deren Auftrag ich die Sache verfolge, juristisch sind diese natürlich der Vertragspartner)
 
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herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.935
595
Habe ich ähnlich erlebt, mit dem Hinweis auf verschlüsselte Kommunikation und dass andere nicht beantwortet werden.Ich habe auch Frist gesetzt und Hnweis auf Mandatierung von Dr. Böse. Frist abgelaufen, ohne jedwede Reaktion. Einzig ein Kleckerbetrag wurde kommentarlos als "Erstattung" angewiesen. Wollte auch Dr. Böse beauftragen, der hat jedoch leider aus Zeitmangel abgelehnt.

Fazit : LH interessiert weder Fristen noch Drohung mit Anwalt. Die meisten werden dann Ruhe geben und die Sache nicht weiterverfolgen.
 

Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
419
452
Na gut, dann muss ich wohl mal die Formulare bemühen. Klage wäre mir eigentlich lieber, weil das ganze aus meiner Sicht System hat. und man ordentlich Kosten dagegen setzen muss, da der Kunde offenbar für Lufthansa mittlerweile völlig irrelevant ist.
Nicht nur ist das zweite Jahr in Folge aufgetreten, sondern auch heute wieder ist die 456 mit über 1 Stunde Verspätung rausgegangen. Hatte ich selbst auch schon mehrfach im letzten Jahr und das führt dann auf dem Rückflug immer zu verpassten Anschlüssen. wenn dann dazu noch die verbliebenen Flüge gestrichen werden....
Wie im letzten Jahr auch keinerlei Unterstützung von Lufthansa.
Ich denke die Prozesse am Flughafen Frankfurt sind im Eimer.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wie letztes Jahr kam es auch dieses Jahr bei der Anreise der Familie aus LAX zu erheblichen Störungen.
LH 457 so verspätet, dass der Anschluss nicht erreicht, wurde, Umbuchung auf nächsten Flug, dieser wurde gestrichen, Ersatzbeförderung mit Zug, Gepäck nicht da, kam erst abends am Folgetag, da zwischendurch wiederum Flüge gestrichen wurden. Wegen der Feiertage Einkaufsstress um das nötigste an Klamotten und Kosmetik zu beschaffen.
Glücklicherweise hatte ich mir aus dem Vorjahr die Formulare von Dr Böse aufgehoben und konnte diese einfach auf den Stand von diesem Jahr bringen.
- Entschädigungs-Anspruch 600 € wegen Verspätung
- Ansprüche für Ersatzbeschaffung durch Gepäck Verspätung.
(…)
Klingt nach Double Dipping.
Könntest uU Anspruch auf 2x600€ haben.
Wie viel Verspätung war’s am Ende?
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.909
3.270
DUS
Bevor ich mich direkt an Dr Böse wende, würde ich gerne die Forumsmeinung zu folgenden Fragen wissen:
1. Habe ich mit den E-Mails an die Impressumsadresse meine Ansprüche wirksam geltend gemacht?
2. Kann Lufthansa die Bearbeitung aus Datenschutzgründen ablehnen und auf die Formulare verweisen?

Zu diesen Fragen s. Ausführungen bei Dr. Böse --> klick
 
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CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
780
224
PBC
Folgender Sachverhalt:
Airrail-Segment am Vorabend gestrichen, kein alternativer Bahntransport möglich (da sehr früh). Daher mit privatem PKW zum nächstmöglichen Bahnhof gefahren (300km rt). Anschlussflug daher erreicht.
Wie würdet ihr diese Kosten geltend machen?
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.159
684
jwd
OS236 ist heute so hoffnungslos verspätet, dass der Anschluss OS759 nicht mehr zu schaffen war.
AUA-Hotline bemüht, morgen geht es für +1 und mich erstmal bestätigt nach Wien. Auf dem Anschluss nach SJJ sind wir auf der Warteliste. Die Kombination OS224 und OS 757 scheint die nächstbeste Verbindung zu sein, für uns einwandfrei.

Allerdings sind wir auf der Warteliste für OS757 morgen. Falls Eco ausgebucht bleibt und wir OS757 nicht aufrücken: Fällt die Buchung in die Business unter die erstattungsfähigen Kosten? Können wir in diesem Fall beherzt Business rufen?

Die 2x250 €, das Hotel heute und ein Abendessen heute auf AUA-Kosten sollten ein Selbstläufer sein.
Update:
AUA bittet mit Mail von heute um Entschuldigung und hat 2x250 € Kompensation und die Erstattung für Hotel und Abendessen angekündigt. Auf den Cent genau.

Ick staune nur und freue mir.
 

Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
420
373
Anfängerfrage: setzt der Anspruch auf 250,- EUR eigentlich voraus, dass man wirklich fliegen wollte? Gebucht war MUC - PMI - MUC über Vueling. Da sich die Pläne geändert hatten, war der Plan, die Reise ausfallen zu lassen und Steuern und Gebühren erstatten zu lassen. MUC - PMI wurde daher nie eingecheckt bzw. no-show. PMI - MUC wurde daraufhin aber am Abflugtag ohne Nennung von Gründen annulliert, daher die Frage, ob eine Forderung Sinn macht oder schon grundsätzlich kein Anspruch besteht, weil wir für den annullierten Flug nie eingecheckt haben bzw. diesen sowieso nicht nehmen wollten.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Anfängerfrage: setzt der Anspruch auf 250,- EUR eigentlich voraus, dass man wirklich fliegen wollte? Gebucht war MUC - PMI - MUC über Vueling. Da sich die Pläne geändert hatten, war der Plan, die Reise ausfallen zu lassen und Steuern und Gebühren erstatten zu lassen. MUC - PMI wurde daher nie eingecheckt bzw. no-show. PMI - MUC wurde daraufhin aber am Abflugtag ohne Nennung von Gründen annulliert, daher die Frage, ob eine Forderung Sinn macht oder schon grundsätzlich kein Anspruch besteht, weil wir für den annullierten Flug nie eingecheckt haben bzw. diesen sowieso nicht nehmen wollten.
Kommt darauf an, wie lange vor Abflug der Flug gestrichen wurde. Wenn noch Zeit für den (Online-)Check-in gewesen wäre, dann ist es eine Annullierung. Wenn nicht, dann ist es ein no-show.
 
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fvn1312

Erfahrenes Mitglied
16.02.2012
700
187
Kurze Frage

Flug von Frankfurt nach Doha mit QR

Abflug um mehr als 4 Stunden verspätet, Ankunft in Doha 3,5 Stunden verspätet. Strecke mehr als 3.500 km

Airline bietet 300 Euro an! Sind das nicht eigentlich 600 Euro?
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.909
3.270
DUS
Airline bietet 300 Euro an! Sind das nicht eigentlich 600 Euro?

Ich würde sagen, das gilt bei Annullierung, aber nicht bei Verspätung.
Bei Verspätung gibt es Verpflegung und Telefongespräche.
Nur bei Annullierung (Artikel 5) gibt es Geld gem. Art 7. Und nur in Art. 5 ist die Rede von der Ankunftszeit.

Bin jetzt aber nicht der Super-Fachmann.

Artikel 6
Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
...
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten
...

Artikel 9
Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, ...
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
(2) Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden.
...
 
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A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
932
211
Kurze Frage

Flug von Frankfurt nach Doha mit QR

Abflug um mehr als 4 Stunden verspätet, Ankunft in Doha 3,5 Stunden verspätet. Strecke mehr als 3.500 km

Airline bietet 300 Euro an! Sind das nicht eigentlich 600 Euro?
Es dürften 300€ sein, da die Airline in Deinem Fall die Höhe der Entschädigung um 50% kürzen kann, wenn die verspätete Ankunft < 4 Stunden bleibt.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.233
3.249
Anfängerfrage: setzt der Anspruch auf 250,- EUR eigentlich voraus, dass man wirklich fliegen wollte? Gebucht war MUC - PMI - MUC über Vueling. Da sich die Pläne geändert hatten, war der Plan, die Reise ausfallen zu lassen und Steuern und Gebühren erstatten zu lassen. MUC - PMI wurde daher nie eingecheckt bzw. no-show. PMI - MUC wurde daraufhin aber am Abflugtag ohne Nennung von Gründen annulliert, daher die Frage, ob eine Forderung Sinn macht oder schon grundsätzlich kein Anspruch besteht, weil wir für den annullierten Flug nie eingecheckt haben bzw. diesen sowieso nicht nehmen wollten.

Ganz einfach: Der Rückflug wurde storniert, da Ihr den Hinflug nicht angetreten habt. Das ist Standard.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.263
13.984
Ganz einfach: Der Rückflug wurde storniert, da Ihr den Hinflug nicht angetreten habt. Das ist Standard.

Ich lese eher, dass der Flug gestrichen wurde. Bei VY finde ich (bei zugegebenermaßen kursorischer Suche) keine AGB-Klausel, die diesen Vorbehalt macht. Insofern sollte man da den Rückflug antreten können. Aber:

setzt der Anspruch auf 250,- EUR eigentlich voraus, dass man wirklich fliegen wollte?

Ja. Die Regeln gelten für Fluggäste. Wer nicht fliegen will, ist kein Fluggast.
 
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keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
405
472
Anfängerfrage: setzt der Anspruch auf 250,- EUR eigentlich voraus, dass man wirklich fliegen wollte? Gebucht war MUC - PMI - MUC über Vueling. Da sich die Pläne geändert hatten, war der Plan, die Reise ausfallen zu lassen und Steuern und Gebühren erstatten zu lassen. MUC - PMI wurde daher nie eingecheckt bzw. no-show. PMI - MUC wurde daraufhin aber am Abflugtag ohne Nennung von Gründen annulliert, daher die Frage, ob eine Forderung Sinn macht oder schon grundsätzlich kein Anspruch besteht, weil wir für den annullierten Flug nie eingecheckt haben bzw. diesen sowieso nicht nehmen wollten.
Welche Airline?
 

Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
419
452
Na gut, dann muss ich wohl mal die Formulare bemühen. Klage wäre mir eigentlich lieber, weil das ganze aus meiner Sicht System hat. und man ordentlich Kosten dagegen setzen muss, da der Kunde offenbar für Lufthansa mittlerweile völlig irrelevant ist.
Nicht nur ist das zweite Jahr in Folge aufgetreten, sondern auch heute wieder ist die 456 mit über 1 Stunde Verspätung rausgegangen. Hatte ich selbst auch schon mehrfach im letzten Jahr und das führt dann auf dem Rückflug immer zu verpassten Anschlüssen. wenn dann dazu noch die verbliebenen Flüge gestrichen werden....
Wie im letzten Jahr auch keinerlei Unterstützung von Lufthansa.
Ich denke die Prozesse am Flughafen Frankfurt sind im Eimer.
Mal was positives: die von mir gehassten Formulare funktionieren offenbar sehr gut. Heute kam schon die Mitteilung, dass der komplette Betrag, also 600 €+ Auslagen mit dem nächsten Zahllauf erstattet wird.
 
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mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.377
350
Reihe 42a
Liebe Mitreisende,

ich muss mal fragen, was bei Teilstrecken mit den EU Fluggastrechten ist.

Gebucht auf einem Ticket: Deutschland -> Lissabon (dort Übernachtung), nächster Tag Weiterflug Lissabon - Afrika.

Wenn jetzt der erste Flug deutlich verspätet ankommt, dadurch also die Zeit in Lissabon kürzer wird, man genau so lange warten muss, etc. - hat man Anspruch auf EU Kompensation beim verspäteten Erreichen eines Stopover-Ziels (hier also Lissabon)? Oder gilt die EU Regelung nur für das Erreichen des END-Ziels?

Ich finde dazu nichts klares, weder auf der EU-Webseite noch beim googeln.

Danke!
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.098
1.538
Kommt darauf an. Bei mir hatte die SÖP TP dann mal aufgefordert zu zahlen (dem TP auch nachgekommen ist). War ein Stop von 22h, der sich dann auf 18h verkürzte.

Wenn du aber nur einen Umstieg hast, ist es egal und du erwirbst keinen Anspruch.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.041
316
OS muss Flug streichen, weil die Jetbridge ins Triebwerk der 772 VIE-ORD gekracht ist - ich fürchte, das gilt als außergewöhnliche Umstände, oder?

Nur damit ich das gleich richtig angehe: UA-Ticket VIE-ORD-IAH (Übernachtung - MGA, VIE-ORD eben mit OS - für die Compensation ist OS zuständig, oder?
Am nächsten Tag ist es gleich wieder schief gegangen, VIE-FRA war verspätet, die UA nach IAH weg, also gab's dann ab FRA die UA nach EWR mit Übernachtung dort. Die Hotelrechnung "gehört" dann auch OS?
 
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