Falls du das Recht hast:Hätte ich ein Recht auch ANR-MUC-SOF mich umbuchen zu lassen? Der wäre zumindest um 15h.
Hallo, ich hatte einen Flug gebucht mit Airserbia von Stockholm über Belgrad nach Sofia für 7. Mai spätabends (20.45-02.30h)
Nun wurden wir umgebucht auf 6. Mai 10.35h... Also 1.5 Tage kaputt. Da es mehr als 14 Tage vor Reise ist, sind meine Möglichkeiten begrenzt. Da ich aber gerne gegen Abend heim würde am 7. Mai und ich nun bei travel-dealz gelesen habe, dass bei signifikanten Änderungen eine Umbuchung auf eine Verbindung mit vergleichbaren Bedingungen stattfinden muss.
Kann ich da nun Einspruch erheben und Zb eine Umbuchung auf Lufthansa verlangen?
Ich verliere ungern die Zeit in Stockholm..
Danke euch
Air Europa ist eine harte Nuss.Ticket gebucht mit Air Europa (1 Ticket, Air Europa ticketstock)
Ja.- Ist Air Europa laut EU261/2004 zuständig? -> Ich habe in Erinnerung, dass das EuGH entschieden hat, dass die europäische Fluggesellschaft für das gesamte Routing verantwortlich ist.
Ja.- Hätte Air Europa auf eine andere Airline umbuchen müssen, um den Fluggast pünktlich vor Ort zu bringen?
Nein.-> Ist ein Alternativflug 8 Tage später ausreichend, zumutbar?
Nein.- Ist Air Europa hier vielleicht außen vor, da das Problem bei Copa liegt, und der stornierte Flug nicht in der EU gestartet ist?
Das hatte ich mir schon erwartet.Air Europa ist eine harte Nuss.
Direkt bei der Airline gebucht oder via Vermittler?
Es gibt keinen Rückflug. Und es gab auch keine Alternativen für das letzte Segment, da viele Flüge gestrichen wurden und deswegen die anderen auch ausgebucht waren. Air Europa hat auch bis zur letzten Minute gewartet, um das letzte Segment zu streichen. Bis dahin hat Copa den Flug zwar gestrichen, Air Europa den aber trotzdem in der Buchung stehen lassen und auf pünktlich gesetzt, so dass die service agents noch nicht einmal nach Alternativen nachschauen konnten.Gibt es einen Rückflug dazu? Falls ja und Du das letzte Segment auf eigene Faust anderweitig buchst, könnte es Probleme beim Rückflug geben. Wenn Du mit Air Europa aushandelst, dass das letzte Segment des Hinflugs gestrichen wird, dann musst Du darauf achten, dass Du dabei nicht Deine Ansprüche auf die anderweitige Beförderung aufgibst.
Es gibt vieles, was eigentlich ein außergewöhnlicher Umstand ist, aber vom EuGH nicht als solcher bewertet wird.Ich würde sagen, dass unabhängig von der Tatsache, dass Copa kein EU und der Flug nicht in der EU gestartet ist, keine Kompensation i.H.v. 600 EUR fällig ist, da ich den Ausfall aller B737MAX als außergewöhnlicher Umstand sehen würde. Aber für diesen Flug war kein B737MAX geplant. Copa hat die verfügbaren Flugzeuge so abgeändert, dass "am wenigsten Fluggäste betroffen waren". Und das ist der Grund, dass dieser Flug gestrichen wurde.
Es wäre natürlich ein Versuch wert. Aber wie würde es dann in diesem spezifischen Fall laufen?Es gibt vieles, was eigentlich ein außergewöhnlicher Umstand ist, aber vom EuGH nicht als solcher bewertet wird.
Tendenziell könnte es ein außergewöhnlicher Umstand sein, weil in Panama die B737 MAX offiziell gegroundet wurden. Doch da - wie Du sagst - für Deinen Flug gar keine B737 MAX vorgesehen war, ist es m.E. klar kein außergewöhnlicher Umstand, sondern eine interne Entscheidung von Copa. Daher sollten auch EUR 600,- pro Person fällig sein.
Der EuGH hat entschieden, dass EU261 auch gilt, wenn die Störung bei einem Segment auftritt, dass außerhalb der EU startet, endet und nicht durch eine EU-Airline durchgeführt wird (Urteil). Es bestehen weitere Voraussetzungen, die in Deinem Fall zutreffen.Muss Copa die Kompensation bezahlen, da Copa den Flug gestrichen hat? Copa ist nicht EU und der Flug ist nicht in der EU gestartet. Hat EuGH dann so entschieden, dass Copa trotzdem Kompensation zahlen muss, da das gesamte Routing betrachtet werden muss, also DUS-SJO? Oder muss Air Europa die Kompensation bezahlen, da verantwortlich für das Ticket, und ggf. dann von Copa zurückverlangen (was dann Air Europa-interne Sache ist) ?
Stornierung oder erhebliche Verspätung macht hier keinen Unterschied.Es gibt tatsächlich ein paar Unterschiede. So geht es um eine Stornierung und keine Verspätung, und war es auch kein Code-Share Flug. Aber das Prinzip bleibt natürlich gleich.
NeinMoin,
könnte mir jemand sagen, ob uns eine Entschädigung zusteht? Die Online-Rechner sagen alle nein.
Gebucht über British Airways, alles auf einer Buchung
Hinflug alles ok
Rückflug am 22.01.2024 / Ankunft am 23.01.2024
- RSW-CLT AA1930 - Durchgeführt durch AA - Pünktlich
- CLT-LHR AA734 - Durchgeführt durch AA
Verspätung laut Flightaware 2 Stunden 58 Minuten
- LHR-HAM BA966 - Verpasst weil AA Verspätung hatte
Geplanter Abflug 15:20 / Ankunft 18:00Uhr
- LHR-HAM BA972 - Umgebucht durch BA auf diesen Flug
Ankunft HAM 22:06Uhr
Somit sind wir 4 Stunden und 6 Minuten später in HAM angekommen.
Dein Fall ist bisher nicht durch den EuGH geklärt.könnte mir jemand sagen, ob uns eine Entschädigung zusteht? Die Online-Rechner sagen alle nein.
Vielen Dank! Sehr interessant.Stornierung oder erhebliche Verspätung macht hier keinen Unterschied.
Geht es um CM162? Das wäre ein Codeshare mit UX2804. Es gibt unterschiedliche Ansichten, ob es relevant ist, dass der Flug unter der Codeshare-Nummer der EU-Airline gebucht ist oder nicht. Aus meiner Sicht ist das egal, weil m.E. Codeshare hier für den Grad der Zusammenarbeit zwischen EU-Carrier und Non-EU-Carrier steht. Es geht also m.E. darum, dass die beiden Airlines für diese Segment Codeshare-Partner sind, nicht unter welcher Nummer es gebucht wurde.
Aber irgendwie schon traurig. AA fliegt ja nicht ab HAM und wenn ich alles bei BA auf der Seite als Kombi buche, BA aber einige Flüge durch AA ausführen lässt, weil BA die Strecke selber nicht bedient (zum Beispiel CLT-RSW), müsste eigentlich BA haften und sich das Geld von AA wiederholen. Schließlich hat BA ja auch die Kombi so auf deren Seite angeboten und ich habe mit BA einen Vetrag HAM-LHR-CLT-RSW. Habe die Flüge ja nicht einzeln gebucht. Für mich wäre BA der Ansprechpartner. Was kann ich dafür, wenn BA Teile an "Sub-/Partner-"Unternehmen abgibt.Dein Fall ist bisher nicht durch den EuGH geklärt.
In der anderen Richtung (von EU nach Florida; Ja. Wäre der verspätete Flug durch eine EU-(oder UK-)Airline durchgeführt worden: Ja.
Für Deine Kombi (Abflug Drittstaat Richtung EU und Verspätung verursacht durch Nicht-EU-Airline) besteht keine Rechtsprechung des EuGH. Das galt natürlich für alle durch den EuGH positiv für den Passagier geklärten Fälle bis zur Klärung durch den EuGH.
Daher ist die Antwort, dass Du nach aktuellem Stand keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung hast, man jedoch nicht sagen kann, ob das durch den EuGH in ZuKunst zu Deinem Gunsten entschieden werden könnte.
Braucht er auch nicht. Denn ohne Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft (hier: BA/AA) auf einem Flug nach (nicht: ab) EU keine Haftung.Dein Fall ist bisher nicht durch den EuGH geklärt.
Es gibt sehr vieles aus der mittlerweile bestehenden Praxis der EU261, was nicht im Text der VO steht - wahrscheinlich die deutliche MehrZeit der nach EU261 entschiedenen Fälle.Braucht er auch nicht. Denn ohne Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft (hier: BA/AA) auf einem Flug nach (nicht: ab) EU keine Haftung.
Was für ein Unsinn.Es gibt sehr vieles aus der mittlerweile bestehenden Praxis der EU261, was nicht im Text der VO steht - wahrscheinlich die deutliche MehrZeit der nach EU261 entschiedenen Fälle.
Man könnte Dein Argument z.B. auch dafür heranziehen, dass bei Verspätungen keine Ausgleichszahlung fällig ist. Denn das steht nicht im Text der VO.
So, so.Was für ein Unsinn.
Die VO sagt ausdrücklich, wer Haftungsadressat ist, nämlich das „ausführende Luftfahrtunternehmen“ und ein solches ist definiert als „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft“. Und nein, (nicht mal) der EuGH würde die USA oder UK als EU Mitglieder betrachten.
An deiner Argumentation sieht man, dass du von juristischen Auslegungsregeln offenbar keine Ahnung hast und deshalb hier besser keine Ratschläge verteilen solltest.