EU Fluggastrechte / Annullierung

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Outdoorradio

Neues Mitglied
18.01.2022
23
7
Geld erstatten wenn ich nicht mit denen fliege ist klar, mir geht es einfach um die Zeit. Den mit airbaltic hatte ich auch schon gesehen, aber sind halt trotzdem 12 h weg. :/
Hätte ich ein Recht auch ANR-MUC-SOF mich umbuchen zu lassen? Der wäre zumindest um 15h.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.676
14.042
www.red-travels.com
Hallo, ich hatte einen Flug gebucht mit Airserbia von Stockholm über Belgrad nach Sofia für 7. Mai spätabends (20.45-02.30h)

Nun wurden wir umgebucht auf 6. Mai 10.35h... Also 1.5 Tage kaputt. Da es mehr als 14 Tage vor Reise ist, sind meine Möglichkeiten begrenzt. Da ich aber gerne gegen Abend heim würde am 7. Mai und ich nun bei travel-dealz gelesen habe, dass bei signifikanten Änderungen eine Umbuchung auf eine Verbindung mit vergleichbaren Bedingungen stattfinden muss.

Kann ich da nun Einspruch erheben und Zb eine Umbuchung auf Lufthansa verlangen?


Ich verliere ungern die Zeit in Stockholm..
Danke euch

gegen Air Serbia zu klagen kann schon ziemlich anstrengend werden… die Flugrechteportale nehmen solche Fälle ja auch nicht an…

was hat der Flug gekostet? Wenn’s dir um die Zeit geht, fordere sie auf dich auf LH umzubuchen, wenn sie nach deiner Frist nicht reagieren buche es selbst. Reiche die Kosten ein oder hol dir gleich das Geld zurück… schont die Nerven. ;)
 

pjm

Aktives Mitglied
15.10.2019
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Folgender Fall:

Ticket gebucht mit Air Europa (1 Ticket, Air Europa ticketstock)

DUS-MAD-PTY-SJO am 22.01

DUS-MAD und MAD-PTY mit Air Europa (Air Europa-Flugnummer, durchgeführt von Air Europa)
PTY-SJO mit Copa (Copa-Flugnummer, durchgeführt von Copa)

Jetzt sind sehr viele Copa-Flüge aufgrund der B737Max Geschichte storniert worden. So auch der geplante Flug PTY-SJO und viele Verbindungen in den nächsten Tagen. Air Europa bietet einen Ersatzflug am 30.01 an. Vorher gibt es keine Möglichkeiten. Sie haben explizit verweigert, auf andere Airlines umzubuchen. Fluggast findet dies nicht zumutbar und lässt Ticket stornieren, bucht sich selbst einen Alternativflug.

Fragen:

- Ist Air Europa laut EU261/2004 zuständig? -> Ich habe in Erinnerung, dass das EuGH entschieden hat, dass die europäische Fluggesellschaft für das gesamte Routing verantwortlich ist.
- Hätte Air Europa auf eine andere Airline umbuchen müssen, um den Fluggast pünktlich vor Ort zu bringen? -> Ist ein Alternativflug 8 Tage später ausreichend, zumutbar?
- Ist Air Europa hier vielleicht außen vor, da das Problem bei Copa liegt, und der stornierte Flug nicht in der EU gestartet ist?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
- Ist Air Europa laut EU261/2004 zuständig? -> Ich habe in Erinnerung, dass das EuGH entschieden hat, dass die europäische Fluggesellschaft für das gesamte Routing verantwortlich ist.
Ja.
- Hätte Air Europa auf eine andere Airline umbuchen müssen, um den Fluggast pünktlich vor Ort zu bringen?
Ja.
-> Ist ein Alternativflug 8 Tage später ausreichend, zumutbar?
Nein.
- Ist Air Europa hier vielleicht außen vor, da das Problem bei Copa liegt, und der stornierte Flug nicht in der EU gestartet ist?
Nein.

Das Recht ist auf Deiner Seite.

Die spannende Frage ist, ob Du auch Recht bekommst, weil Du Recht hast. Immerhin ist als Gerichtsstand Deutschland möglich.

Gibt es einen Rückflug dazu? Falls ja und Du das letzte Segment auf eigene Faust anderweitig buchst, könnte es Probleme beim Rückflug geben. Wenn Du mit Air Europa aushandelst, dass das letzte Segment des Hinflugs gestrichen wird, dann musst Du darauf achten, dass Du dabei nicht Deine Ansprüche auf die anderweitige Beförderung aufgibst.
 
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pjm

Aktives Mitglied
15.10.2019
177
136
Air Europa ist eine harte Nuss.

Direkt bei der Airline gebucht oder via Vermittler?
Das hatte ich mir schon erwartet.

Leider via Vermittler.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gibt es einen Rückflug dazu? Falls ja und Du das letzte Segment auf eigene Faust anderweitig buchst, könnte es Probleme beim Rückflug geben. Wenn Du mit Air Europa aushandelst, dass das letzte Segment des Hinflugs gestrichen wird, dann musst Du darauf achten, dass Du dabei nicht Deine Ansprüche auf die anderweitige Beförderung aufgibst.
Es gibt keinen Rückflug. Und es gab auch keine Alternativen für das letzte Segment, da viele Flüge gestrichen wurden und deswegen die anderen auch ausgebucht waren. Air Europa hat auch bis zur letzten Minute gewartet, um das letzte Segment zu streichen. Bis dahin hat Copa den Flug zwar gestrichen, Air Europa den aber trotzdem in der Buchung stehen lassen und auf pünktlich gesetzt, so dass die service agents noch nicht einmal nach Alternativen nachschauen konnten.

Es gab nur 3 Optionen:
- DUS-MAD-PTY mit Air Europa wie geplant fliegen und 4 Paar Tage später PTY-SJO
- DUS-MAD-PTY-SJO 8 Tage später fliegen
- Ticket stornieren

Ich würde sagen, dass unabhängig von der Tatsache, dass Copa kein EU und der Flug nicht in der EU gestartet ist, keine Kompensation i.H.v. 600 EUR fällig ist, da ich den Ausfall aller B737MAX als außergewöhnlicher Umstand sehen würde. Aber für diesen Flug war kein B737MAX geplant. Copa hat die verfügbaren Flugzeuge so abgeändert, dass "am wenigsten Fluggäste betroffen waren". Und das ist der Grund, dass dieser Flug gestrichen wurde.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.871
Ich würde sagen, dass unabhängig von der Tatsache, dass Copa kein EU und der Flug nicht in der EU gestartet ist, keine Kompensation i.H.v. 600 EUR fällig ist, da ich den Ausfall aller B737MAX als außergewöhnlicher Umstand sehen würde. Aber für diesen Flug war kein B737MAX geplant. Copa hat die verfügbaren Flugzeuge so abgeändert, dass "am wenigsten Fluggäste betroffen waren". Und das ist der Grund, dass dieser Flug gestrichen wurde.
Es gibt vieles, was eigentlich ein außergewöhnlicher Umstand ist, aber vom EuGH nicht als solcher bewertet wird.

Tendenziell könnte es ein außergewöhnlicher Umstand sein, weil in Panama die B737 MAX offiziell gegroundet wurden. Doch da - wie Du sagst - für Deinen Flug gar keine B737 MAX vorgesehen war, ist es m.E. klar kein außergewöhnlicher Umstand, sondern eine interne Entscheidung von Copa. Daher sollten auch EUR 600,- pro Person fällig sein.
 
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pjm

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15.10.2019
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Es gibt vieles, was eigentlich ein außergewöhnlicher Umstand ist, aber vom EuGH nicht als solcher bewertet wird.

Tendenziell könnte es ein außergewöhnlicher Umstand sein, weil in Panama die B737 MAX offiziell gegroundet wurden. Doch da - wie Du sagst - für Deinen Flug gar keine B737 MAX vorgesehen war, ist es m.E. klar kein außergewöhnlicher Umstand, sondern eine interne Entscheidung von Copa. Daher sollten auch EUR 600,- pro Person fällig sein.
Es wäre natürlich ein Versuch wert. Aber wie würde es dann in diesem spezifischen Fall laufen?

Muss Copa die Kompensation bezahlen, da Copa den Flug gestrichen hat? Copa ist nicht EU und der Flug ist nicht in der EU gestartet. Hat EuGH dann so entschieden, dass Copa trotzdem Kompensation zahlen muss, da das gesamte Routing betrachtet werden muss, also DUS-SJO? Oder muss Air Europa die Kompensation bezahlen, da verantwortlich für das Ticket, und ggf. dann von Copa zurückverlangen (was dann Air Europa-interne Sache ist) ?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Muss Copa die Kompensation bezahlen, da Copa den Flug gestrichen hat? Copa ist nicht EU und der Flug ist nicht in der EU gestartet. Hat EuGH dann so entschieden, dass Copa trotzdem Kompensation zahlen muss, da das gesamte Routing betrachtet werden muss, also DUS-SJO? Oder muss Air Europa die Kompensation bezahlen, da verantwortlich für das Ticket, und ggf. dann von Copa zurückverlangen (was dann Air Europa-interne Sache ist) ?
Der EuGH hat entschieden, dass EU261 auch gilt, wenn die Störung bei einem Segment auftritt, dass außerhalb der EU startet, endet und nicht durch eine EU-Airline durchgeführt wird (Urteil). Es bestehen weitere Voraussetzungen, die in Deinem Fall zutreffen.

Der EuGH hat in einem weiteren Fall entschieden, dass die EU-Airline, die das erste Segment durchführt, für Störungen bei Segmenten außerhalb der EU haftet (Urteil). Es bestehen weitere Voraussetzungen, die man für Deinen Fall prüfen muss.
 
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pjm

Aktives Mitglied
15.10.2019
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Super, danke für die Referenzen. Ich werde die mal im Detail durchlesen.
Es gibt tatsächlich ein paar Unterschiede. So geht es um eine Stornierung und keine Verspätung, und war es auch kein Code-Share Flug. Aber das Prinzip bleibt natürlich gleich.
 

MIA-HAM

Erfahrenes Mitglied
11.08.2012
653
583
HAM
Moin,

könnte mir jemand sagen, ob uns eine Entschädigung zusteht? Die Online-Rechner sagen alle nein. :confused:

Gebucht über British Airways, alles auf einer Buchung

Hinflug alles ok

Rückflug am 22.01.2024 / Ankunft am 23.01.2024

- RSW-CLT AA1930 - Durchgeführt durch AA - Pünktlich

- CLT-LHR AA734 - Durchgeführt durch AA
Verspätung laut Flightaware 2 Stunden 58 Minuten

- LHR-HAM BA966 - Verpasst weil AA Verspätung hatte
Geplanter Abflug 15:20 / Ankunft 18:00Uhr

- LHR-HAM BA972 - Umgebucht durch BA auf diesen Flug
Ankunft HAM 22:06Uhr

Somit sind wir 4 Stunden und 6 Minuten später in HAM angekommen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Es gibt tatsächlich ein paar Unterschiede. So geht es um eine Stornierung und keine Verspätung, und war es auch kein Code-Share Flug. Aber das Prinzip bleibt natürlich gleich.
Stornierung oder erhebliche Verspätung macht hier keinen Unterschied.

Geht es um CM162? Das wäre ein Codeshare mit UX2804. Es gibt unterschiedliche Ansichten, ob es relevant ist, dass der Flug unter der Codeshare-Nummer der EU-Airline gebucht ist oder nicht. Aus meiner Sicht ist das egal, weil m.E. Codeshare hier für den Grad der Zusammenarbeit zwischen EU-Carrier und Non-EU-Carrier steht. Es geht also m.E. darum, dass die beiden Airlines für diese Segment Codeshare-Partner sind, nicht unter welcher Nummer es gebucht wurde.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
Moin,

könnte mir jemand sagen, ob uns eine Entschädigung zusteht? Die Online-Rechner sagen alle nein. :confused:

Gebucht über British Airways, alles auf einer Buchung

Hinflug alles ok

Rückflug am 22.01.2024 / Ankunft am 23.01.2024

- RSW-CLT AA1930 - Durchgeführt durch AA - Pünktlich

- CLT-LHR AA734 - Durchgeführt durch AA
Verspätung laut Flightaware 2 Stunden 58 Minuten

- LHR-HAM BA966 - Verpasst weil AA Verspätung hatte
Geplanter Abflug 15:20 / Ankunft 18:00Uhr

- LHR-HAM BA972 - Umgebucht durch BA auf diesen Flug
Ankunft HAM 22:06Uhr

Somit sind wir 4 Stunden und 6 Minuten später in HAM angekommen.
Nein
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
könnte mir jemand sagen, ob uns eine Entschädigung zusteht? Die Online-Rechner sagen alle nein. :confused:
Dein Fall ist bisher nicht durch den EuGH geklärt.

In der anderen Richtung (von EU nach Florida; Ja. Wäre der verspätete Flug durch eine EU-(oder UK-)Airline durchgeführt worden: Ja.

Für Deine Kombi (Abflug Drittstaat Richtung EU und Verspätung verursacht durch Nicht-EU-Airline) besteht keine Rechtsprechung des EuGH. Das galt natürlich für alle durch den EuGH positiv für den Passagier geklärten Fälle bis zur Klärung durch den EuGH.

Daher ist die Antwort, dass Du nach aktuellem Stand keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung hast, man jedoch nicht sagen kann, ob das durch den EuGH in ZuKunst zu Deinem Gunsten entschieden werden könnte.
 
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pjm

Aktives Mitglied
15.10.2019
177
136
Stornierung oder erhebliche Verspätung macht hier keinen Unterschied.

Geht es um CM162? Das wäre ein Codeshare mit UX2804. Es gibt unterschiedliche Ansichten, ob es relevant ist, dass der Flug unter der Codeshare-Nummer der EU-Airline gebucht ist oder nicht. Aus meiner Sicht ist das egal, weil m.E. Codeshare hier für den Grad der Zusammenarbeit zwischen EU-Carrier und Non-EU-Carrier steht. Es geht also m.E. darum, dass die beiden Airlines für diese Segment Codeshare-Partner sind, nicht unter welcher Nummer es gebucht wurde.
Vielen Dank! Sehr interessant.
Ja, es war CM162.
 

MIA-HAM

Erfahrenes Mitglied
11.08.2012
653
583
HAM
Dein Fall ist bisher nicht durch den EuGH geklärt.

In der anderen Richtung (von EU nach Florida; Ja. Wäre der verspätete Flug durch eine EU-(oder UK-)Airline durchgeführt worden: Ja.

Für Deine Kombi (Abflug Drittstaat Richtung EU und Verspätung verursacht durch Nicht-EU-Airline) besteht keine Rechtsprechung des EuGH. Das galt natürlich für alle durch den EuGH positiv für den Passagier geklärten Fälle bis zur Klärung durch den EuGH.

Daher ist die Antwort, dass Du nach aktuellem Stand keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung hast, man jedoch nicht sagen kann, ob das durch den EuGH in ZuKunst zu Deinem Gunsten entschieden werden könnte.
Aber irgendwie schon traurig. AA fliegt ja nicht ab HAM und wenn ich alles bei BA auf der Seite als Kombi buche, BA aber einige Flüge durch AA ausführen lässt, weil BA die Strecke selber nicht bedient (zum Beispiel CLT-RSW), müsste eigentlich BA haften und sich das Geld von AA wiederholen. Schließlich hat BA ja auch die Kombi so auf deren Seite angeboten und ich habe mit BA einen Vetrag HAM-LHR-CLT-RSW. Habe die Flüge ja nicht einzeln gebucht. Für mich wäre BA der Ansprechpartner. Was kann ich dafür, wenn BA Teile an "Sub-/Partner-"Unternehmen abgibt.

Ging alles jahrelang gut, bis nun auf den letzen Flug. :(

Bedeutet also, da ja heute jede Airline irgendwie Codeshare hat, dass man sehr oft keine Ansprüche gelten machen kann, obwohl alles bei einer Airline als Paket gebucht. So kann man sich als Airline ja auch schön um Zahlungen drücken, schlau gemacht. Wieder was gelernt, ich danke Dir.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Braucht er auch nicht. Denn ohne Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft (hier: BA/AA) auf einem Flug nach (nicht: ab) EU keine Haftung.
Es gibt sehr vieles aus der mittlerweile bestehenden Praxis der EU261, was nicht im Text der VO steht - wahrscheinlich die deutliche MehrZeit der nach EU261 entschiedenen Fälle.

Man könnte Dein Argument z.B. auch dafür heranziehen, dass bei Verspätungen keine Ausgleichszahlung fällig ist. Denn das steht nicht im Text der VO.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Es gibt sehr vieles aus der mittlerweile bestehenden Praxis der EU261, was nicht im Text der VO steht - wahrscheinlich die deutliche MehrZeit der nach EU261 entschiedenen Fälle.

Man könnte Dein Argument z.B. auch dafür heranziehen, dass bei Verspätungen keine Ausgleichszahlung fällig ist. Denn das steht nicht im Text der VO.
Was für ein Unsinn.

Die VO sagt ausdrücklich, wer Haftungsadressat ist, nämlich das „ausführende Luftfahrtunternehmen“ und ein solches ist definiert als „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft“. Und nein, (nicht mal) der EuGH würde die USA oder UK als EU Mitglieder betrachten.

An deiner Argumentation sieht man, dass du von juristischen Auslegungsregeln offenbar keine Ahnung hast und deshalb hier besser keine Ratschläge verteilen solltest.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Was für ein Unsinn.

Die VO sagt ausdrücklich, wer Haftungsadressat ist, nämlich das „ausführende Luftfahrtunternehmen“ und ein solches ist definiert als „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft“. Und nein, (nicht mal) der EuGH würde die USA oder UK als EU Mitglieder betrachten.

An deiner Argumentation sieht man, dass du von juristischen Auslegungsregeln offenbar keine Ahnung hast und deshalb hier besser keine Ratschläge verteilen solltest.
So, so.

Da über die Jahre auch der BGH im erheblichen Umfang vom EuGH korrigiert wurde - von anderen Gerichten ganz zu schweigen -, haben die Richter des BGH aus Deiner Sicht auch keine Ahnung von juristischen Ausgangsregeln. Diese Meinung solltest Du denen mal persönlich mitteilen. Die freuen sich.

Dir dagegen war natürlich schon vor 20 Jahren klar, wie die heutige Rechtspraxis zu EU261 aussieht. Ergibt sich ja alles aus der VO. Glückwunsch zu dieser Voraussicht! Und natürlich die Frage: Wie wird die Rechtssprechung zu EU261 in weiteren 20 Jahren aussehen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
Mit der Drittstaat-Drittstaat-Entscheidung des EuGH dürfte klar sein, dass der o.g. Fall nicht von der VO erfasst ist. Mag natürlich sein, dass der EuGH seine (zumindest für Drittstaat-Drittstaat) merkwürdige Ansicht ändert, aber derzeit sehe ich das nicht.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.181
720
Schmeisse das hier mal in die Runde, aber war mir eigentlich fast logisch, obwohl manchmal kann es unsinig sein am CI zu erscheinen wenn man was daß es eh nix wird: