EU Fluggastrechte / Annullierung

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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.181
507
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Es gilt der Zeitpunkt, wenn die Türen öffnen und du damit den Flieger verlassen kannst.
Meine Wissens gilt on blocks, was natürlich nicht viel ist, aber ggf. noch 2-3 Minuten vor doors in park und offen. Und da es hier ja um Minuten geht, könnte es entscheidend sein. Aber ganz sicher nicht Touchdown, so viel ist klar.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.388
696
Meine Wissens gilt on blocks, was natürlich nicht viel ist, aber ggf. noch 2-3 Minuten vor doors in park und offen. Und da es hier ja um Minuten geht, könnte es entscheidend sein. Aber ganz sicher nicht Touchdown, so viel ist klar.
im Enddefekt wird euclaim das sicherlich am besten wissen. Wenn die sagen, Entschädigung ist nicht, dann lohnt es sich vermutlich auch nicht. In dem Fall war es am Ende auch egal, da es nur darum ging, ob es mehr oder weniger als 2 Stunden waren. Wenn man bei +1:50 zum Bording gerufen wird und die Verspätung immer noch nur mit 1:45 angezeigt wird, hatte man eh keine große Chance noch irgendwelche Meal Vouchers einzulösen, auch wenn der Flieger dann mit 2:25 Verspätung abhebt. Und in der EW Happy Hour gab es sogar vernünftiges Essen zu weniger als peanuts Preisen.
Aber interessant in dem Fall, dass bei Flightaware eine andere Verspätung angezeigt wird. Doors in Park war halt definitiv in dem Fall bei 1:54 und nicht bei 2:04. 1:59 nach Ankunft saß ich sogar in der S-Bahn und war am Ende doch froh, insgesamt nur 1:40 später zu hause zu sein als geplant.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.983
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Ich nehme mir mal die Freiheit, den Sachverhalt aus einem anderen Thread zu kopieren:

Als "flatulent hermit of Lindisfarne" (Namensparton) finde ich diesen Artikel natürlich besonders amüsant. Darf man nach 3 Dosen Heinz Beans auf 250€ hoffen?
Falls man auf einem innerdeutschen Flug wegen Blähungen aus dem Flieger geschmissen wird, fallen die 250 € an?
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
399
63
Dann musst Du > und < noch bitte anders setzen.
Ich dachte eigentlich es stimmt so wie ich es geschrieben habe, aber zwei mehr Wörter ausschreiben hätte die Sache vielleicht klarer gemacht.

Dann nehme ich mit: Vorsorgliche Streichung wegen Unwetter + automatisch umgebucht auf Ankunft ca. 4.5h später + theoretische Alternative mit Fremdmetall hätte das auf ca. 3h verkürzt (also nur ca. 1,5h weniger) = kaum Anrecht auf Entschädigung!?
 

Robin56

Neues Mitglied
22.01.2024
2
8
Hallo,

ich bin ganz neu hier und suche etwas Rat beim Thema Fluggastrechte + Annulierung:

Kurz zum Sachverhalt:
Rückflug 17.01. (in Teilen Deutschlands mieses Wetter) mit SWISS: MNL-SIN-ZRH-STR.
Dabei sind 2 "Pannen" aufgetreten:
1.: Langstreckenflug SIN-ZRH war wg technischer Proleme 1:45 verspätet - außerdem hat dann während des gesamten Fluges das Boardentertainment im Ganzen Flugzeug nicht getan.
2.: Letzer Anschlussflug ZRH-STR wurde erst verschoben und dann kurzfristig annuliert. Umbuchung dann auf den nächsten Flug, so dass ich mit 5:30h Verspätung in STR angekommen bin.


PS: Soeben habe ich eine erste Reaktion von Swiss erhalten, dass Sie sich darauf berufen, dass "starker Regen" war und das nicht in ihrer Macht liegt und sie deswegen keine Kompensation gewähren können.

Kurzes Feedback:
Nach jetzt 2 Wochen hat Swiss nach anfänglichen Ausreden anstandlos 2400€ (4x600) Entschädigung für die Verspätung + 400SFR Voucher für das komplett ausgefallene Boardentertainment gezahlt. Ohne Anwalt und Vermittler.
Ich bin positiv überrascht - so fliege ich gerne nochmal :)
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
399
63
Leider bin ich morgen betroffen:
Gebucht 01.02.24 KL1834 21:50-23:20 BER-AMS Economy. Annulliert, wie alle Flüge morgen.

Mit verfügbaren Alternativen sieht es Mau aus. Ich finde: (alle am FREITAG 02.02.)
  1. 5h54min Zugfahrt morgens für 90€ - 150€
  2. KL1826 14:30-15:55 Business(!) für ca. 1000€
  3. LH via FRA 14:40-18:50 Economy für ca. 775€
  4. KL1832 18.25-19.55 Economy
Das einzige was KLM mir anbietet ist 4. Habe ich Anrecht auf 2.? Mir ist es egal in welcher Klasse ich fliege, aber möchte gerne möglichst zeitnah ankommen und Bahn auf der Strecke vermeiden.

Was würdet ihr tun?

EDIT: Die App bietet mir auch noch KL1832 am Do., 01.02. an, aber 1.) ist dieser früher, 2.) gehe ich schwer davon aus, das der auch noch gecancelt wird (laut BER Webseite keine Abflüge am 01.02.)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.763
27.213
MUC
Leider bin ich morgen betroffen:
Gebucht 01.02.24 KL1834 21:50-23:20 BER-AMS Economy. Annulliert, wie alle Flüge morgen.

Mit verfügbaren Alternativen sieht es Mau aus. Ich finde: (alle am FREITAG 02.02.)
  1. 5h54min Zugfahrt morgens für 90€ - 150€
  2. KL1826 14:30-15:55 Business(!) für ca. 1000€
  3. LH via FRA 14:40-18:50 Economy für ca. 775€
  4. KL1832 18.25-19.55 Economy
Das einzige was KLM mir anbietet ist 4. Habe ich Anrecht auf 2.? Mir ist es egal in welcher Klasse ich fliege, aber möchte gerne möglichst zeitnah ankommen und Bahn auf der Strecke vermeiden.

Was würdet ihr tun?

Alternative 4 akzeptieren. Auf Alternative 2 hast Du in meinen Augen keinen Anspruch, da Business nicht unbedingt vergleichbare Bedingungen zu Eco sind. Da gibt es zwar verschiedene Ansichten, aber mir wäre das Risiko, auf den 1.000€ sitzen zu bleiben, zu groß. Freiwillig wird KLM Dich da ohnehin nicht drauf umbuchen. Gleiches gilt für Alternative 3, mit der Du ja auch nur eine Stunde früher Dein Ziel erreichen würdest.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.121
624
Dienungszeit der Tür auf dem Vorfeld oder die des Busses am Terminal? Hat man denn schon Verfügungsgewalt auf dem Vorfeld? :LOL:
Meiner Erinnerung nach war das Kriterium 'Verfuegungsgewalt' definiert als 'Moeglichkeit zum Telefonieren'. Das Gericht hat damals das Oeffnen der Tuer als den Zeitpunkt angesehen, zu dem Paxe ihr Mobiltelefon wieder anschalten durften.
Dieses Kriterium mag heute technisch ueberholt sein und ist vielleicht auch mal angepasst worden.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.922
3.825
FRA
Öffnen der Türen ist entscheidend
Selbst das ist mir zu ungenau, dem Passagier muss gestattet sein, das Flugzeug zu verlassen.

Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Art. 2, 5 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass der Begriff „Ankunftszeit“, der verwendet wird, um das Ausmaß der Fluggästen entstandenen Verspätung zu bestimmen, für den Zeitpunkt steht, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
399
63
Alternative 4 akzeptieren. Auf Alternative 2 hast Du in meinen Augen keinen Anspruch, da Business nicht unbedingt vergleichbare Bedingungen zu Eco sind. Da gibt es zwar verschiedene Ansichten, aber mir wäre das Risiko, auf den 1.000€ sitzen zu bleiben, zu groß. Freiwillig wird KLM Dich da ohnehin nicht drauf umbuchen. Gleiches gilt für Alternative 3, mit der Du ja auch nur eine Stunde früher Dein Ziel erreichen würdest.
Update: Mittlerweile wurde ich automatisch auf KL1832 gebucht, komme also um 1955 an (statt Vortag 2320).

Bleibt die abschließende Frage ob Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht weil die Verspätung hätte um mindestens 3 Stunden verkürzt werden können. Bei KLM selbst gab es wie gesagt nur Businessclass verfügbar. (Und bei LH nur zu manchen Zeitpunkten eine entsprechende Eco Verbindung).
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
918
319
HAM - PRM
Kurze Frage:

Flug LH, gebucht und mit 23,- bezahlt war Fensterplatz. Durch Flugmuster-Änderung saß ich dann Mitte.

1) die 23,- muss LH zurückerstatten ?
2) kann man, wenn LH nicht reagiert, auch 40,- nach BGB 288 fordern ?

Gruss
Hans
 

Reisender90

Neues Mitglied
13.10.2023
16
7
Hallo,

folgende Situation die eintreten könnte:

Ich habe einen Flug innerhalb Deutschlands bei Eurowings gebucht der wegen einem Verdi Streik annulliert wird.

Eurowings bietet mir dann eine Umwandlung in einen Bahngutschein an oder eine Stornierung und Rückzahlung des Flugpreises.

Kann ich stattdessen auch die Fluggastrechte in Höhe von 250 € + Flugpreis geltend machen?

Wie muss ich dann vorgehen? Einfach nicht auf das Eurowings Angebot reagieren?

Ich würde auf meine Reise verzichten.
 
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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.560
1.680
Hallo,

folgende Situation die eintreten könnte:

Ich habe einen Flug innerhalb Deutschlands bei Eurowings gebucht der wegen einem Verdi Streik annulliert wird.

Eurowings bietet mir dann eine Umwandlung in einen Bahngutschein an oder eine Stornierung und Rückzahlung des Flugpreises.

Kann ich stattdessen auch die Fluggastrechte in Höhe von 250 € + Flugpreis geltend machen?

Wie muss ich dann vorgehen? Einfach nicht auf das Eurowings Angebot reagieren?

Ich würde auf meine Reise verzichten.
Du kannst alles geltend machen, was Du dann bekommst ist die Frage...
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.375
1.300
NUE

pjm

Aktives Mitglied
15.10.2019
177
136
Hast du mal Fluggastrechte und Streik in die Google Suche eingegeben?
Wenn ja, was findest du da?
Wenn nein, solltest du dies mal tun.

Da findet man alles Mögliche, z.B. dass eine Einzelfallprüfung Sinn macht. Und das ist genau, was er hier versucht zu tun. Deine Antwort ist leider nicht sehr hilfreich.

@Reisender90 Wir bauchen mehr Informationen, um den Fall zu bewerten, da im Falle eines Streiks mehrere Situationen eintreten können.
Generell gilt:
Streik des eigenen Personals der Airline => keine außergewöhnlichen Umstände => Kompensation
Streik Fremdpersonal => Komplizierte Situation, meist kann sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen. In einigen Fällen aber nicht, z.B. wenn die Airline als Hauptauftraggeber des Fremdpersonals indirekt auch die Konditionen mitbestimmen kann. Oder bei einem Streik am Zielflughafen, der den stornierten Flug nicht beeinflusst. Dann gibt es Diskussion und können oft nur die Gerichte entscheiden.