EU Fluggastrechte / Annullierung

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polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
801
873
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Kann mir jemand sagen, ob es am 10. dez. 2023 MORGENS wetterbedingte Streichungen in LBA oder AMS gab?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.267
14.009
Wie ist das, eine Verschiebung des Fluges (mehr als zwei Wochen vor Abflug) um fünf Minuten nach hinten (Abflug und Ankunft) bei gleicher Flugnummer, von dem ich runtergeschmissen werde, ist das eine Annullierung, oder besteht der alte Flug mit (marginal) veränderten Flugzeiten weiter, so dass es sich um Nichtbeförderung (somit ausgleichspflichtig) handelt?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.267
14.009
Bei einer Beförderungsverweigerung gibt es doch keine Zweiwochenfrist - so dass es keinen Unterschied macht, ob das "du kommst hier nicht rein" am Gate oder Wochen und Monate im Vorfeld erfolgt, oder? Nur dafür müsste ja eine bestätigte Buchung bestehen, was nur dann der Fall ist, wenn es den alten Flug weiter gibt. Wenn es den alten Flug nicht mehr gibt und man "nur" nicht auf den neuen Flug umgebucht wurde, ist es eine Annullierung (des Fluges), wenn es den alten Flug weiterhin gibt, keine Annullierung, sondern eine Beförderungsverweigerung.

Das von Dir verlinkte Beispiel ist ähnlich, trifft es aber nicht ganz: Hier wurde das von der Änderung betroffene Segment einfach aus der Buchung genommen und nichts erstattet. Vorher HAJ-FRA-HER, jetzt nur noch FRA-HER. Dreistigkeit sehe ich eher nicht, sondern Unvermögen, und das auch nicht auf Seiten von LH, sondern von A3, deren Ticket (und Flugnummern) das ist. Ist mir dann insoweit aber auch egal, LH ist ausführende Airline und schuldet in jedem Fall den Transport auf dem "neuen" (-> fünf Minuten späteren) Flug als anderweitige Beförderung. Ich frage mich halt, ob ich da jemanden durch Forderung der Ausgleichsleistung aufwecken kann.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
Bei einer Beförderungsverweigerung gibt es doch keine Zweiwochenfrist - so dass es keinen Unterschied macht, ob das "du kommst hier nicht rein" am Gate oder Wochen und Monate im Vorfeld erfolgt, oder? Nur dafür müsste ja eine bestätigte Buchung bestehen, was nur dann der Fall ist, wenn es den alten Flug weiter gibt. Wenn es den alten Flug nicht mehr gibt und man "nur" nicht auf den neuen Flug umgebucht wurde, ist es eine Annullierung (des Fluges), wenn es den alten Flug weiterhin gibt, keine Annullierung, sondern eine Beförderungsverweigerung.

Das von Dir verlinkte Beispiel ist ähnlich, trifft es aber nicht ganz: Hier wurde das von der Änderung betroffene Segment einfach aus der Buchung genommen und nichts erstattet. Vorher HAJ-FRA-HER, jetzt nur noch FRA-HER. Dreistigkeit sehe ich eher nicht, sondern Unvermögen, und das auch nicht auf Seiten von LH, sondern von A3, deren Ticket (und Flugnummern) das ist. Ist mir dann insoweit aber auch egal, LH ist ausführende Airline und schuldet in jedem Fall den Transport auf dem "neuen" (-> fünf Minuten späteren) Flug als anderweitige Beförderung. Ich frage mich halt, ob ich da jemanden durch Forderung der Ausgleichsleistung aufwecken kann.
Wenn Du am Flughafen zu forsch auftrittst und noch auf dem Flug befördert wirst, gibt es keine Ausgleichsleistung.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.221
10.832
der Ewigkeit
FYI,
die 2024-Zahlen werden sich (auch Dank der Verdi -bunte Westenträger) nicht anders darstellen:

 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
FYI,
die 2024-Zahlen werden sich (auch Dank der Verdi -bunte Westenträger) nicht anders darstellen:

Vermutlich werden aber deutlich weniger Fluggäste an ihre Kompensation kommen, solang es kein neues EuGH Urteil gibt.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.181
507
Das befürchte ich auch ... LH hat ja vorher schon nahezu nie freiwillig überwiesen -- und mit dem neuen EuGH-Urteil werden sie kaum noch durch eine Tür gehen können, weil die Eier so dick sind vor strotzendem Selbstbewusstsein. :-(
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.952
7.055
HAM
Das befürchte ich auch ... LH hat ja vorher schon nahezu nie freiwillig überwiesen -- und mit dem neuen EuGH-Urteil werden sie kaum noch durch eine Tür gehen können, weil die Eier so dick sind vor strotzendem Selbstbewusstsein. :-(
Nur waren das Nischenfälle und sind auf Annulierungen ohnehin nicht anzuwenden.
 

Andre1909

Reguläres Mitglied
12.10.2022
64
35
Hi zusammen.

Airhelp hat kürzlich für mich eine etwas kompliziertere Annullierung zu meinen Gunsten entschieden. Es musste sich laut Airhelp gerichtlichen geeinigt werden, weshalb nochmal 15% der Entschädigung als Gebühr für Airhelp fällig werden.

Gibt es Erfahrungen, ob man die Akte bzw Schriftverkehr vom Anwalt anfordern kann? Schließlich habe ich ja auch indirekt dafür bezahlt...

Danke Euch
 
Zuletzt bearbeitet:

Ankah93

Neues Mitglied
06.02.2024
2
0
Hallo,

Mein Flug wurde am morgen des Abflugs von 11:10 auf 16:35 verschoben. Wir wurden ueber unsere Rechte am Flughafen aufgeklaert (halbwegs).

Wir waren bereits eingecheckt aber haben dann entschieden nicht zu fliegen aufgrund der Verspaetung - wir haben den Flug gecancelt und den gezahlten Preis zurueckerstattet bekommen. Durch Verpflichtungen am Zielort mussten wir einen frueheren Flug mit einer anderen Airline buchen (Kosten 190euro).

Nun moechten wir nach Artikel 7 der Regulation eine Entschaedigung anfordern (waeren 400euro p.P). Allerdings kann ich mit dem buchungscode die Buchung nicht mehr finden und glaube, dass das aufgrund der Stornierung ist. Ich habe jetzt bedenken, dass das so funktioniert und wir den Flug einfach haetten verfallen lassen sollen um die Entschaedigung zu bekommen (Erstattung waren laecherliche 35 euro).

Ich bin ueber jede hilfe dankbar.




Liebe Gruesse,
Fritz
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.161
5.922
SNA
Warum nicht den bestehenden Thread zum Thema lesen/nutzen?
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Irgendeine Information zum gebuchten Flug braucht es schon. Gibt es noch eine Email mit der Buchungsbestätigung?

35€ hört sich nach einem Billigcarrier an. Ryan z.B. bezahlt meist keinerlei Entschädigung ohne Gerichtsverfahren.

Zusätzlich zur Entschädigung schuldet die Fluggesellschaft in aller Regel auch die Kosten für eine Ersatzbeförderung.
 

red_travels

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Ankah93

Neues Mitglied
06.02.2024
2
0
Hi,

Danke schonmal für die Antworten.

@denkigroove ich waf tatsächlich auf diesem Tbread vorher. Allerdings bin ich daraus nicht schlau geworden weil wir ja sozusagen "storniert" haben aufgrund der Verspätung. Wir sind den Flug ja nicht angetreten sozusagen. Ändert das etwas?


@marcus67 Ja,haben wir alles. Haben auch unsere Boardingpässe noch für den Flug. Und ja, billig airline. WizzAir.

Flug war von Keflavik nach London gestern.

Als wir bei der Airline angerufen haben meinten sie, sie zahlen nichts weil es mit einer anderen Airline genucht wurde.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

weil jeder von den 500+ Seiten überwältigt wird, und denkt, dass er/sie/divers alle Seiten lesen müsste... oder weil m/w/d sich für besonders wichtig hält?




oder einfache S&G Erstattung...
S&G erstattung? Was heißt das?
 

red_travels

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16.09.2016
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Steuern & Gebühren. Die sollten auf deiner Buchungsbestätigung ausgewiesen stehen.

Ansonsten gilt besser an einen irre langen aktiven Thread mit Fluggastrechten anhängen als einen neuen aufzumachen... vielleicht verschiebt ein Mod dein Thema ja noch.

Aber auch Wizz Air wird ohne Aufforderung der Alternativbeförderung durch dich (hast du hoffentlich vor Buchung gemacht) und anschließende Klage wohl nicht zahlen.
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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507
Na, Hände hoch, wer von euch hat schon einen Kompensations-Claim bei Customer Service eingereicht für MUC-XXX oder FRA-XXX heute? Trotz Streik des eigenen Personals werden die ja zu 99% nicht freiwillig zahlen.
 

Knabberbox

Reguläres Mitglied
12.10.2014
25
35
Na, Hände hoch, wer von euch hat schon einen Kompensations-Claim bei Customer Service eingereicht für MUC-XXX oder FRA-XXX heute? Trotz Streik des eigenen Personals werden die ja zu 99% nicht freiwillig zahlen.
Habe den Claim umgehend eingereicht - wurde nach zwei Mails seitens LH „abschließend“ abgewiesen. Der Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung wurde gar nicht erst weiter kommentiert. Liegt nun bereits bei der SÖP. Wenn das nichts bringt, dann wird es wohl nur auf dem Klageweg gehen.

Geht um 2x 600 EUR nach Annullierung ab FRA.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.181
507
Naja, diese rote Linie wurde bei mir aber schon mehrfach überschritten. Ende letzten Jahres wurden bei mir Claims abgelehnt, da die Stornierung ja angeblich 14 Tage im Voraus erfolgt sei. Das ist einfach nur dumm und faktisch gelogen, wie sich natürlich sehr einfach beweisen lässt. Hindert die trotzdem nicht dran, das in einer offiziellen E-Mail von Customer Service an mich zu schreiben.
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
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NUE
Hat man bei Euch auch konzernfremdes Personal vorgeschoben? Das wurde mir zugetragen und das wäre mal der Punkt, an dem die rote Linie rechtlich nicht zu beanstandender Rechtsmeinungen überschritten wäre.
Bei mir etwas anders formuliert:
Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit war Arbeitskampfmaßnahmen.Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss. Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, keine Haftung übernehmen und Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen.