Und das Geld ist da. Es geschehen noch Wunder.Kurzes Update hierzu. Nach zweimaliger (deutlicher) Aufforerung ist TAP nun eingeknickt und will mir die Entschädigigung (+Lunch) überweisen. Bin gespannt, ob das Geld auch wirklich ankommt.
Wenn Du am Flughafen zu forsch auftrittst und noch auf dem Flug befördert wirst, gibt es keine Ausgleichsleistung.Bei einer Beförderungsverweigerung gibt es doch keine Zweiwochenfrist - so dass es keinen Unterschied macht, ob das "du kommst hier nicht rein" am Gate oder Wochen und Monate im Vorfeld erfolgt, oder? Nur dafür müsste ja eine bestätigte Buchung bestehen, was nur dann der Fall ist, wenn es den alten Flug weiter gibt. Wenn es den alten Flug nicht mehr gibt und man "nur" nicht auf den neuen Flug umgebucht wurde, ist es eine Annullierung (des Fluges), wenn es den alten Flug weiterhin gibt, keine Annullierung, sondern eine Beförderungsverweigerung.
Das von Dir verlinkte Beispiel ist ähnlich, trifft es aber nicht ganz: Hier wurde das von der Änderung betroffene Segment einfach aus der Buchung genommen und nichts erstattet. Vorher HAJ-FRA-HER, jetzt nur noch FRA-HER. Dreistigkeit sehe ich eher nicht, sondern Unvermögen, und das auch nicht auf Seiten von LH, sondern von A3, deren Ticket (und Flugnummern) das ist. Ist mir dann insoweit aber auch egal, LH ist ausführende Airline und schuldet in jedem Fall den Transport auf dem "neuen" (-> fünf Minuten späteren) Flug als anderweitige Beförderung. Ich frage mich halt, ob ich da jemanden durch Forderung der Ausgleichsleistung aufwecken kann.
Vermutlich werden aber deutlich weniger Fluggäste an ihre Kompensation kommen, solang es kein neues EuGH Urteil gibt.FYI,
die 2024-Zahlen werden sich (auch Dank der Verdi -bunte Westenträger) nicht anders darstellen:
Rekordzahl an Klagen: Über 125.000 Verfahren gegen Airlines 2023
Immer mehr Fluggäste in Deutschland verklagen die Airlines. Besonders das Amtsgericht Köln meldet mit knapp 37.300 Verfahren einen enormen Anstieg. Richter können die Flut an Klage...www.airliners.de
Nur waren das Nischenfälle und sind auf Annulierungen ohnehin nicht anzuwenden.Das befürchte ich auch ... LH hat ja vorher schon nahezu nie freiwillig überwiesen -- und mit dem neuen EuGH-Urteil werden sie kaum noch durch eine Tür gehen können, weil die Eier so dick sind vor strotzendem Selbstbewusstsein.
Kann sein, aber LH scheint so manches vom Elefanten zum Frosch herunter zu reden.Nur waren das Nischenfälle und sind auf Annulierungen ohnehin nicht anzuwenden.
Warum nicht den bestehenden Thread zum Thema lesen/nutzen?
35€ hört sich nach einem Billigcarrier an. Ryan z.B. bezahlt meist keinerlei Entschädigung ohne Gerichtsverfahren.
S&G erstattung? Was heißt das?weil jeder von den 500+ Seiten überwältigt wird, und denkt, dass er/sie/divers alle Seiten lesen müsste... oder weil m/w/d sich für besonders wichtig hält?
oder einfache S&G Erstattung...
Habe den Claim umgehend eingereicht - wurde nach zwei Mails seitens LH „abschließend“ abgewiesen. Der Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung wurde gar nicht erst weiter kommentiert. Liegt nun bereits bei der SÖP. Wenn das nichts bringt, dann wird es wohl nur auf dem Klageweg gehen.Na, Hände hoch, wer von euch hat schon einen Kompensations-Claim bei Customer Service eingereicht für MUC-XXX oder FRA-XXX heute? Trotz Streik des eigenen Personals werden die ja zu 99% nicht freiwillig zahlen.
Bei mir etwas anders formuliert:Hat man bei Euch auch konzernfremdes Personal vorgeschoben? Das wurde mir zugetragen und das wäre mal der Punkt, an dem die rote Linie rechtlich nicht zu beanstandender Rechtsmeinungen überschritten wäre.
Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit war Arbeitskampfmaßnahmen.Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss. Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, keine Haftung übernehmen und Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen.
1:1 Wortlaut wie in meinem FallBei mir etwas anders formuliert: