EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
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Schmeisse das hier mal in die Runde, aber war mir eigentlich fast logisch, obwohl manchmal kann es unsinig sein am CI zu erscheinen wenn man was daß es eh nix wird:
Logisch?
Beide Entscheidungen halte ich für überraschend airlinefreundlich. In einem Fall setzt sich der EuGH sogar zu einer erst wenige Monate alten Entscheidung zur Beförderungsverweigerung in Widerspruch.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Frage der Zeit, bis Airlines wie die Lufthansa Group das neue Geschäftsmodell für sich entdecken und statt Annullierungen nur noch Flüge (auf den nächsten Tag) verspäten lassen - wer dann nicht noch unnötig zum Flughafen fährt, bekommt keine Entschädigung.

Denn die gibt es scheinbar für den Zeitverlust, zum Flughafen zu fahren und nicht als pauschale Entschädigung für möglicherweise nicht stornierbare Mehrkosten am Zielort.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.940
Logisch?
Beide Entscheidungen halte ich für überraschend airlinefreundlich. In einem Fall setzt sich der EuGH sogar zu einer erst wenige Monate alten Entscheidung zur Beförderungsverweigerung in Widerspruch.

Ich kann diese Entscheidungen auch nicht wirklich nachvollziehen..

Zum Fall: "Erscheinungspflicht"
Langstreckenflug mit Abendabflug (22:00 Uhr) wird mit einer Vorlaufzeit von 12H auf den nächsten Morgen (Abflug (8:00Uhr ) verschoben...
-> Reise ergibt nun keinen Sinn mehr und man möchte gerne den Full refund + 600€.

Nun erwartet der EuGH, dass der Passagier aus München, Berlin oder Düsseldorf nach Frankfurt zum Flughafen fährt, dort vorstellig wird um sich die Entschädigung zu "sichern"? Und weil es keine passende Rückfahrtmöglichkeit mehr nach Hause gibt -> Hotel am FRA auslegen und am nächsten Tag wieder zurück in die Wohnung..
Das ist doch einfach nur weltfremd?!

Wichtiger Punkt aus meiner Sicht:
Es wurde doch schon richterlich entschieden, dass bei drohender Verspätung (-> Reisezweck entfällt, z.B. bei day-returns etc) der Pax eben NICHT zwangsläufig einen für ihn/sie sinnlosen Flug nehmen muss, nur um am Ende die Entschädigung zu erhalten...
absolut weltfremd empfinde ich das! Heißt also ab jetzt: Immer schön Selfies vor dem Schalter machen zur Beweissicherung, dass der Pax vorstellig war.
Und trotzdem wird das Luftfahrtunternehmen konsequent bestreiten, dass sich der Pax am Flughafen eingefunden hat... das ist doch pures Gold aus Airline-Sicht dieses Urteil!
----------------------------

Zum Fall: "Ankunftsverspätung"
Dieses Urteil ist ebenso passagierunfreundlich, aber zumindest kann ich die "Denkweise" bzw Argumentation des Gerichts in etwa nachvollziehen:
"Pax kam doch "pünktlich" an" -> also alles bestens.
Dass man aber vllt 2-3h früher zum Flughafen muss für die Ersatzverbindung... massiv in Vorleistung für teure one-way Tickets zu treten hat und anstatt des Direktflugs evt. auch umsteigen muss -> wird komplett außenvorgelassen...
hier hat man das Gefühl, die Richter sind noch nie selbst gereist oder von einem kurzfristigen Storno betroffen gewesen...
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Nun erwartet der EuGH, dass der Passagier aus München, Berlin oder Düsseldorf nach Frankfurt zum Flughafen fährt, dort vorstellig wird um sich die Entschädigung zu "sichern"? Und weil es keine passende Rückfahrtmöglichkeit mehr nach Hause gibt -> Hotel am FRA auslegen und am nächsten Tag wieder zurück in die Wohnung..
Das ist doch einfach nur weltfremd?!

Ja, denn die Ausgleichszahlung (weshalb variiert sie dann eigentlich je Strecke zwischen 250-600€, der Anfahrtsweg zum Flughafen ist in jedem Fall gleich lang) gibt es für den erlittenen Zeitverlust am Startflughafen, nicht zur pauschalen Entschädigung etwaiger Kosten am Zielflughafen. :poop:
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
399
63
Wie sieht es eigentlich allgemein bezüglich Ausgleichszahlungen aus, wenn wegen Wetteraussichten vorsorglich ein Teil der Flüge gestrichen werden, während andere noch stattfinden können?
Als Passagier fühlt es sich willkürlich an, ob man betroffen ist. Gleichzeitig müssen die Airlines ggf. die Kapazität reduzieren. Muss sich eine Airline dafür rechtfertigen, welche Flüge sie streicht?

Konkret:
- Gebucht KL1823 0945-1105 AMS-BER für vergangenen Montag (22.01.)
- Grob 35h vorher gestrichen, automatisch umgebucht worden auf (und gereist mit) KL1829 1420-1540 (+"großzügige" 12€ Flughafen Verzehrvoucher)
- Laut Schipol Airport gab es Einschränkungen wegen Sturm "Isha". Auf die schnelle geschätzt gingen grob 50% der Flüge am Vormittag raus, inkl. Easyjet auf der gleichen Route (geplant 0910).
- Entschädigung abgelehnt, "außerordentliche Umstände", "aufgrund von schlechten Wetterbedingungen", "Pflicht nachgekommen, die durch diesen Umstand entstandenen Unannehmlichkeiten so weit wie möglich zu begrenzen"
Kein Anspruch!?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wie sieht es eigentlich allgemein bezüglich Ausgleichszahlungen aus, wenn wegen Wetteraussichten vorsorglich ein Teil der Flüge gestrichen werden, während andere noch stattfinden können?
Als Passagier fühlt es sich willkürlich an, ob man betroffen ist. Gleichzeitig müssen die Airlines ggf. die Kapazität reduzieren. Muss sich eine Airline dafür rechtfertigen, welche Flüge sie streicht?

Konkret:
- Gebucht KL1823 0945-1105 AMS-BER für vergangenen Montag (22.01.)
- Grob 35h vorher gestrichen, automatisch umgebucht worden auf (und gereist mit) KL1829 1420-1540 (+"großzügige" 12€ Flughafen Verzehrvoucher)
- Laut Schipol Airport gab es Einschränkungen wegen Sturm "Isha". Auf die schnelle geschätzt gingen grob 50% der Flüge am Vormittag raus, inkl. Easyjet auf der gleichen Route (geplant 0910).
- Entschädigung abgelehnt, "außerordentliche Umstände", "aufgrund von schlechten Wetterbedingungen", "Pflicht nachgekommen, die durch diesen Umstand entstandenen Unannehmlichkeiten so weit wie möglich zu begrenzen"
Kein Anspruch!?
Gabs da keine LH, die früher via MUC oder so geflogen wäre? Warst du trotz Annullierung zur ursprünglichen Abfertigungszeit bereits am Flughafen?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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6.776
LEJ
Wie sieht es eigentlich allgemein bezüglich Ausgleichszahlungen aus, wenn wegen Wetteraussichten vorsorglich ein Teil der Flüge gestrichen werden, während andere noch stattfinden können?
 
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ThiesQ

Neues Mitglied
20.04.2020
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Moin zusammen.

Habe in der Suche auf die Schnelle nichts gefunden und auch via Google nur relativ schwammige Formulierungen.

Greifen die EU Fluggastenrichtlinien bei einem Flug mit einer US Airline, bei der der Rückflug gecancelt wurde (Airline-Versagen, technischer Defekt)? Alle Flüge befinden sich in einer Buchung und die Reise hat in Hamburg gestartet. Falls das Routing wichtig ist: HAM->FRA->IAH->GUA->IAH->LHR->HAM. Das Teilsegment IAH-LHR ist storniert worden. Die komplette Buchung läuft via United.

Danke und viele Grüße
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
399
63
Gabs da keine LH, die früher via MUC oder so geflogen wäre? Warst du trotz Annullierung zur ursprünglichen Abfertigungszeit bereits am Flughafen?
Alternativen währen denke ich gewesen: 1.) Die etwas frühere Easyjet Direktverbindung, 2.) Umsteigeverbindung mit LH, ca. kurz vor 11 bis kurz vor 2.

Ich war zumindest nicht am Schalter, es war recht chaotisch da.

Danke. Also ich versuche mal zusammenzufassen:
  • Da es zumindest recht windiges Wetter gab, sind außergewöhnliche Umstände zumindest nicht so einfach von der Hand zu weisen
  • Ich wurde automatisch auf eine spätere Verbindung umgebucht
  • Alternativen nach geplantem Flug wäre gewesen: LH mit Umsteigen, allerdings wäre ich hier <3 Stunden (EDIT: WENIGER als 3 Stunden, mit LH theoretisch um kurz vor 14 Uhr, KLM hatte mich auf deren Flug Ankfunft 15:40 Uhr umgebucht) vor der KLM Umbuchung angekommen.
  • Frühere alternative wäre gewesen: Easyjet (hätte ich hierauf drängen können?)
Vermute ich richtig, das ich hier eher keinen Anspruch hab? Und wie hätte ich mich anders verhalten können und was wie sähe die Lage dann aus? Per Mail auffordern frühere alternativen zu prüfen?
 
Zuletzt bearbeitet:

foldi

Reguläres Mitglied
24.07.2011
83
0
Karl's Ruhe
Ich möchte hier auch mal kurz meinen Fall schildern und vielleicht kann mir ja jemand ein bisschen Hilfe geben.

Gebucht als Prämienticket bei BA mit BA 125- Ticketnummer:
08.04. FRA - HEL AY1412
08.04. HEL - HND+1 JL48

Heute dann die Mail, dass JL48 gestrichen wurde. Ersatzweise wird mir JL48 am 09.04. angeboten. D.h. es würde für mich eine Übernachtung in HEL dazukommen und eine um einen Tag verspätete Ankunft in HND.

Ich müsste schon am 09.04. in HND ankommen. Alternativ wäre auch NRT für mich ok, dann auch mit Ankunft 10.04.
Am 08.04. fliegt auch AY73 nach NRT. Bestehen Möglichkeiten, auf den Flug gebucht zu werden? Wenn ja, wer ist mein Ansprechpartner, BA wegen Ticketnummer oder JL wegen durchführender Airline? Könnte auch ein komplett neues Routing, wie z.B. FRA - HND direkt, in Frage kommen, oder geht das alles nur ab HEL, da der AY Flug wie geplant stattfindet?

Ich war bisher, zum Glück, nie in einer solchen Situation. Ist alles neu für mich und erschlägt mich etwas.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.181
507
Ui, diese EuGH-Entscheidung ist ja mal richtig kundenunfreundlich. @kexbox , ich bin mir auch nach lesen deines Blogeintrages nicht 100%ig sicher: Liest du daraus, dass der EuGH jetzt auch die Variante mit "Passagier fliegt X Stunden FRÜHER ab und landet damit auch Y Stunden FRÜHER" (mit X und Y größer 3 Stunden) gekippt hat? Sprich: Die Airlines dürfen jetzt völlig kundenunfreundlich einfach mal einen Ersatzflug 4 oder mehr Stunden FRÜHER anbieten, und müssen dann halt gar keine Ausgleichszahlung leisten, eben weil der Kunde ja keine Verspätung und somit keinen Zeitverlust erlebt hat? (Da der EuGH sich ja scheinbar jetzt so stark fokussiert hat auf das TATSÄCHLICHE Erleben der Verspätung als Voraussetzung für Kompensation)
 

crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.341
330
FRA
Hallo, ich habe eine Frage zur folgenden Konstellation:

Flug mit TAP am kommenden Sonntag, EWR-LIS-FRA one way. Grade kam die E-Mail von TAP, dass sie uns einfach auf den späteren Flug LIS-FRA umgebucht haben. Die Begründung ist ziemlich witzig, sie wollen, dass wir unseren Anschluss in LIS nicht verpassen :D. Ankunft in FRA nun 22:40 statt 16:55. Ich werde TAP nun per Email auffordern, uns wieder auf den ursprünglichen Flug zu buchen. Ich gehe davon aus, dass uns ansonsten 600€ Kompensation zustehen? Danke
Kurzes Update hierzu. Nach zweimaliger (deutlicher) Aufforerung ist TAP nun eingeknickt und will mir die Entschädigigung (+Lunch) überweisen. Bin gespannt, ob das Geld auch wirklich ankommt.
 
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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
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696
EIne Frage zu den genauen Zeitgrenzen bei einer Verspätung (technical, daher Fliegerwechsel):
Flug innerhalb EU knapp unter 1500 km, Abflugsverspätung 2:23 h, Ankunftsverspätung ist ja nur relevant: Hier steht im Flugplan eine Zeit 16:35. Laut flightaware steht Touchdown 18:18 und am gate 18:39 mit dem Hinweis 2:04 Verspätung. Ist die Zeit am Gate relevant oder der Touchdown? Gilt als Gatezeit eigentlich der Zeitpunkt als der letzte Pax den Flieger verlassen hat, weil angedockt hatte mein Flieger schon um :28.
 

red_travels

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16.09.2016
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