EU Fluggastrechte / Annullierung

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Discover will jetzt 89 $ Verpflegung am Flughafen erstatten, aber keine 600 €. Über das neue Formular muss man akzeptieren oder ablehnen, für die Auszahlung. Bei Akzeptanz verzichtet man auf weitere Rechtsansprüche. Ist dies rechtens?
Die Idee nutzten schon andere LH Airlines zuvor
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.559
1.680
Die Idee nutzten schon andere LH Airlines zuvor
Hatte es zuvor per Mail versucht, Antwort kam prompt: bitte nutzen Sie unser neues Online Formular... Andernfalls können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten...
 

TheCancelator

Neues Mitglied
03.11.2023
6
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Wie lange gilt eigentlich das Recht auf Ersatzbeförderung? Kann man jetzt noch Ersatzbeförderung für gestrichene 2020er COVID Cancelations einklagen?

Gibt es dort eine Regel bis wann sich der Fluggast entschieden haben muss? Oder gilt der 31.12. 23:59 Eingang der Klage?
 

alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
524
605
HAM / MUC / MOW
kurzer Datapoint: KL zahlt ohne Murren die 250€ Entschädigung. In der Mail ist plötzlich von technischen Problemen die Rede, das passt natürlich nicht zur ersten Storno-Mail, ist mir letztendlich dann aber auch egal, solange das Geld kommt

Wie hast du KLM erreicht? Ich stoße weiterhin auf taube Ohren, aber immerhin weiß (über das LBA) der schwedische Verbraucherschutz inzwischen von meinem Fall.
 

bacchus85

Erfahrenes Mitglied
20.01.2018
645
585
HAJ
Wie hast du KLM erreicht? Ich stoße weiterhin auf taube Ohren, aber immerhin weiß (über das LBA) der schwedische Verbraucherschutz inzwischen von meinem Fall.
Ich habe meinen Claim per Online-Formular und parallel per Mail an mail.information.germany@klm.com eingereicht. Im Online Formular habe ich mit Abschluss der Eingabe eine Referenznummer erhalten, diese wurde auch in späteren Mails verwendet. Offenbar hat die Eingabe per Formular in meinem Fall also gut geklappt. Ich drücke dir die Daumen dass KLM sich bei dir auch noch rührt!
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.262
13.975
Die Idee nutzten schon andere LH Airlines zuvor

Ich verstehe die Aufregung nicht: Seit der Scheckeinreichungs-Rechtsprechung des BVerfG kann man Zahlungen auch aktiv annehmen, ohne sich dadurch ungewollt in einen Vergleich treiben zu lassen. Hier muss man den Vergleichsvorschlag zwar annehmen, EW räumt aber ein Widerrufsrecht ein. Insofern alles sauber.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.559
1.680
Ich verstehe die Aufregung nicht: Seit der Scheckeinreichungs-Rechtsprechung des BVerfG kann man Zahlungen auch aktiv annehmen, ohne sich dadurch ungewollt in einen Vergleich treiben zu lassen. Hier muss man den Vergleichsvorschlag zwar annehmen, EW räumt aber ein Widerrufsrecht ein. Insofern alles sauber.
Wie jetzt, also zustimmen, und nach Überweisung des Geldes widersprechen?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.262
13.975
Das sollte reichen, ja. Die Hosenträger-und-Gürtel-Sicherheitsstrategie wäre: Vorher mitteilen, dass man den bevorstehenden Klick lediglich aus von der Gegenseite zu vertretenden technischen Gründen ausführt, dass darin keine Annahme des Vergleichangebotes der Zahlung von 89 USD liegt und dass man anschließend höchst hilfsweise und erneut nur aus von der Gegenseite zu vertretenden technischen Gründen den Widerruf erklären wird.
 

rrc

Neues Mitglied
25.12.2023
4
0
Hallo, ich habe schon das gesamte Netz durchsucht nach Hinweisen zu meinem speziellen Fall. Leider habe ich nichts gefunden, daher hier meine Frage.
Ich habe am 16.7.23 eine Flugreise für meine Tochter, meine Frau und mich von Weeze nach Malaga gebucht und bezahlt. Der Flug sollte am 26.12.23 starten. Ende Juli 23 bekam ich von Ryanair noch Hinweise zu der geplanten Reise, danach habe ich lange nichts mehr gehört. Am 22.12. bekam ich die Aufforderung zum Check-In, die ich erstmal nicht beachtet habe. Am 23.12. bekam ich eine abermalige Aufforderung zum Check-In. Am 25.12. wollte ich dann online einchecken und mußte verwirrt zur Kenntnis nehmen, daß die Reservierung nun für einen Flug am 23.12. galt, ein Termin der also schon abgelaufen war. Mich mit Ryanair in Verbindung zu setzen war nicht möglich, da genau am 25.12. kein Ryanair Mitarbeiter zu erreichen ist. Ich bin dann noch zum Flughafen nach Weeze gefahren, aber auch dort war alles geschlossen.
Meine Frage nun, ich bin mir sicher, daß ich keine Email mit der Flugänderung erhalten habe. Da ich daher auch keiner Änderung zugestimmt habe, wie wird diese Änderung(ohne meine Zustimmung)bewertet?
Da ja mein gesamter Urlaub dadurch ins Wasser gefallen ist, welche Ansprüche habe ich bezüglich der Rückflüge, die ich ja nun auch nicht antreten kann?
Ergeben sich noch andere Entschädigungsansprüche?
Vielen Dank für eure Mühe, Rüdiger
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hallo, ich habe schon das gesamte Netz durchsucht nach Hinweisen zu meinem speziellen Fall. Leider habe ich nichts gefunden, daher hier meine Frage.
Ich habe am 16.7.23 eine Flugreise für meine Tochter, meine Frau und mich von Weeze nach Malaga gebucht und bezahlt. Der Flug sollte am 26.12.23 starten. Ende Juli 23 bekam ich von Ryanair noch Hinweise zu der geplanten Reise, danach habe ich lange nichts mehr gehört. Am 22.12. bekam ich die Aufforderung zum Check-In, die ich erstmal nicht beachtet habe. Am 23.12. bekam ich eine abermalige Aufforderung zum Check-In. Am 25.12. wollte ich dann online einchecken und mußte verwirrt zur Kenntnis nehmen, daß die Reservierung nun für einen Flug am 23.12. galt, ein Termin der also schon abgelaufen war. Mich mit Ryanair in Verbindung zu setzen war nicht möglich, da genau am 25.12. kein Ryanair Mitarbeiter zu erreichen ist. Ich bin dann noch zum Flughafen nach Weeze gefahren, aber auch dort war alles geschlossen.
Meine Frage nun, ich bin mir sicher, daß ich keine Email mit der Flugänderung erhalten habe. Da ich daher auch keiner Änderung zugestimmt habe, wie wird diese Änderung(ohne meine Zustimmung)bewertet?
Da ja mein gesamter Urlaub dadurch ins Wasser gefallen ist, welche Ansprüche habe ich bezüglich der Rückflüge, die ich ja nun auch nicht antreten kann?
Ergeben sich noch andere Entschädigungsansprüche?
Vielen Dank für eure Mühe, Rüdiger
Wenn der Flug so oder so nicht wie gebucht stattfindet, schuldet dir FR ein Wahlrecht, was mit der Buchung passieren soll, ganz gleich wann man dir die Änderung mitgeteilt hat - die für dich in einem derartig gelagerten Fall auch nicht bindend ist (wäre ja noch schöner). Durch die Flugzeitenänderung hast du theoretisch drei verschiedene Wahloptionen: Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Termin (Ersatzbeförderung auch mit anderen Airlines), zum Wunschtermin mit FR oder die vollständige Erstattung der Flüge (Rücktritt). Theoretisch müsste dein Urlaub also nicht ins Wasser fallen. Zusätzlich würde uU ein Ausgleichsanspruch entstehen (pauschale Entschädigung), je nachdem wann die Flugzeitenänderung erfolgte. FR müsste dir aber erstmal nachweisen, dass sie dich rechtzeitig über die Flugzeitenänderung informiert haben (könnten sie theoretisch zumindest mit Tracking Pixel in Flugzeitenänderungmailings).

Wenn du also morgen noch verreisen willst, kurz und wasserdicht zur Ersatzbeförderung per Mail auffordern und anschließend zB DUS-AGP mit Lufthansa / Eurowings fliegen. Mehr Infos dazu hat @kexbox uA hier https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen
 
Zuletzt bearbeitet:

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
Hallo, ich habe schon das gesamte Netz durchsucht nach Hinweisen zu meinem speziellen Fall. Leider habe ich nichts gefunden, daher hier meine Frage.
Ich habe am 16.7.23 eine Flugreise für meine Tochter, meine Frau und mich von Weeze nach Malaga gebucht und bezahlt. Der Flug sollte am 26.12.23 starten. Ende Juli 23 bekam ich von Ryanair noch Hinweise zu der geplanten Reise, danach habe ich lange nichts mehr gehört. Am 22.12. bekam ich die Aufforderung zum Check-In, die ich erstmal nicht beachtet habe. Am 23.12. bekam ich eine abermalige Aufforderung zum Check-In. Am 25.12. wollte ich dann online einchecken und mußte verwirrt zur Kenntnis nehmen, daß die Reservierung nun für einen Flug am 23.12. galt, ein Termin der also schon abgelaufen war. Mich mit Ryanair in Verbindung zu setzen war nicht möglich, da genau am 25.12. kein Ryanair Mitarbeiter zu erreichen ist. Ich bin dann noch zum Flughafen nach Weeze gefahren, aber auch dort war alles geschlossen.
Meine Frage nun, ich bin mir sicher, daß ich keine Email mit der Flugänderung erhalten habe. Da ich daher auch keiner Änderung zugestimmt habe, wie wird diese Änderung(ohne meine Zustimmung)bewertet?
Da ja mein gesamter Urlaub dadurch ins Wasser gefallen ist, welche Ansprüche habe ich bezüglich der Rückflüge, die ich ja nun auch nicht antreten kann?
Ergeben sich noch andere Entschädigungsansprüche?
Vielen Dank für eure Mühe, Rüdiger
Möglicherweise über ein OTA gebucht, wo relevante Änderungen vielleicht nicht weitergeleitet wurden?
 

rrc

Neues Mitglied
25.12.2023
4
0
Nein, ich habe den Flug direkt bei Ryanair gebucht. Wahrscheinlich habe ich irgendwo einen Fehler gemacht, aber ich weiß nicht wo. Die Durchforstung meiner Emails bis zur Buchung hat nichts ergeben.
 

Senfgnu

Erfahrenes Mitglied
16.09.2015
352
389
NUE
Dann muss ich den Thread auch mal bemühen. EW hat vor ein paar Stunden meine Verbindung nach Erbil, die in etwa drei Stunden von Berlin gehen sollte, verschoben. Soweit, so normal. Allerdings gleich um 24h, was ich nicht so ganz verstehe...Egypt verschiebt um ein paar Stunden, QR flog erstmal zurück und Pegasus sowie TK wollen wohl auch ein paar Stunden verspätet einen neuen Versuch machen. Nur EW aus DUS und BER verschiebt um einen ganzen Tag und bringt dadurch meinen Ablauf doch deutlich durcheinander.

Aber ich schätze mal trotz der argen Verzögerung wirds außer Hotel und Essenserstattung nichts weiter geben, ne? Dass man mich auf QR umbucht, womit ich zumindest etwas früher ankäme, scheint mir doch sehr unwahrscheinlich
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Dann muss ich den Thread auch mal bemühen. EW hat vor ein paar Stunden meine Verbindung nach Erbil, die in etwa drei Stunden von Berlin gehen sollte, verschoben. Soweit, so normal. Allerdings gleich um 24h, was ich nicht so ganz verstehe...Egypt verschiebt um ein paar Stunden, QR flog erstmal zurück und Pegasus sowie TK wollen wohl auch ein paar Stunden verspätet einen neuen Versuch machen. Nur EW aus DUS und BER verschiebt um einen ganzen Tag und bringt dadurch meinen Ablauf doch deutlich durcheinander.

Aber ich schätze mal trotz der argen Verzögerung wirds außer Hotel und Essenserstattung nichts weiter geben, ne? Dass man mich auf QR umbucht, womit ich zumindest etwas früher ankäme, scheint mir doch sehr unwahrscheinlich
Wieso denn unwahrscheinlich? Frühstmögliche Ersatzbeförderung ist geschuldet - ob AU oder nicht.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.181
507
Versteh mich nicht falsch, ich werde das natürlich höflich verlangen, aber die haben da safe Richtlinien, die das bei Todesstrafe verbieten.
Ich weiß nicht wie ironisch das gemeint war, aber ja, nach einer Ersatzbeförderung fragt man nicht höflich. Eine Ersatzbeförderung verlangt man in freundlichem, aber bestimmten Ton, unter angemessener Fristsetzung und optional Klageandrohung.
 

Senfgnu

Erfahrenes Mitglied
16.09.2015
352
389
NUE
Als Info zu EBL, falls das irgendwie weiterhilft: auch der heutige Flug von EW ex DUS ist um 24 h verspätet.
ja, wurde etwa zeitgleich zu meiner Stornierung durchgegeben. Und nun ist auch die morgige Verschiebung weg.
Ich weiß nicht wie ironisch das gemeint war, aber ja, nach einer Ersatzbeförderung fragt man nicht höflich. Eine Ersatzbeförderung verlangt man in freundlichem, aber bestimmten Ton, unter angemessener Fristsetzung und optional Klageandrohung.

Ein bisschen Ironie war schon dabei ;)
Nach einem Anruf beim Kranich bin ich gerade unterwegs nach Istanbul. Aus einem Direktflug wurde jetzt BER-VIE-IST-EBL, aber besseres hätte ich jetzt auch nicht mehr zusammenbasteln können.

Achso ein Freund hat direkt bei EW gebucht statt wie ich über LH. Nach drei Anrufen stellt er fest: Holy shit, da versteht einen ja nichtmal jemand an der Hotline...
Hat jetzt selber Ersatz gebucht und EW bekommt dann im neuen Jahr Post
 
Zuletzt bearbeitet: