Hallo, ich habe schon das gesamte Netz durchsucht nach Hinweisen zu meinem speziellen Fall. Leider habe ich nichts gefunden, daher hier meine Frage.
Ich habe am 16.7.23 eine Flugreise für meine Tochter, meine Frau und mich von Weeze nach Malaga gebucht und bezahlt. Der Flug sollte am 26.12.23 starten. Ende Juli 23 bekam ich von Ryanair noch Hinweise zu der geplanten Reise, danach habe ich lange nichts mehr gehört. Am 22.12. bekam ich die Aufforderung zum Check-In, die ich erstmal nicht beachtet habe. Am 23.12. bekam ich eine abermalige Aufforderung zum Check-In. Am 25.12. wollte ich dann online einchecken und mußte verwirrt zur Kenntnis nehmen, daß die Reservierung nun für einen Flug am 23.12. galt, ein Termin der also schon abgelaufen war. Mich mit Ryanair in Verbindung zu setzen war nicht möglich, da genau am 25.12. kein Ryanair Mitarbeiter zu erreichen ist. Ich bin dann noch zum Flughafen nach Weeze gefahren, aber auch dort war alles geschlossen.
Meine Frage nun, ich bin mir sicher, daß ich keine Email mit der Flugänderung erhalten habe. Da ich daher auch keiner Änderung zugestimmt habe, wie wird diese Änderung(ohne meine Zustimmung)bewertet?
Da ja mein gesamter Urlaub dadurch ins Wasser gefallen ist, welche Ansprüche habe ich bezüglich der Rückflüge, die ich ja nun auch nicht antreten kann?
Ergeben sich noch andere Entschädigungsansprüche?
Vielen Dank für eure Mühe, Rüdiger