EU Fluggastrechte / Annullierung

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.231
3.246
Ich habe von LX schon mal 600€ auf MUC-ZRH-JFK nach einem Defekt des Flugzeugs in ZRH für 5h Verspätung bekommen.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Weil die Antwort ex-CH nicht grundsätzlich falsch ist, da die Urteile des EuGH nicht übernommen werden.

ex-EU ist das aber natürlich nicht der Fall. Vielleicht nochmals auf den EU Bezug hinweisen, ansonsten evtl abtreten?
Habe aus Nettigkeit bei LX nachgehakt.

Außergewöhnliche Umstände werden in CH analog zur EuGH-Rechtssprechung behandelt.

Ansonsten reizt es mich auszuprobieren, ob hier ein EU Small Claim geeignet ist.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.273
8.127
So, zum Abschluss des BCN Urlaubs hat uns LH jetzt noch ein schönes Ei ins Nest gelegt: LH 1128 1135 wurde 4h vor Abflug einfach canx…

Obwohl wir innerhalb von Minuten reagiert haben und ne Alternativverbindung über AMS rausgesucht und dem Agent an der Hotline genannt hatten, gabs leider keine Verfügbarkeit mehr, auf keiner Strecke und mit keiner anderen Airline, auch nicht ab MAD oder anderem Flughafen. Zumindest keine, die heute noch angekommen wäre.

Jetzt die Fragen:
1. Kompensation 2 x 250 € dürfte gesetzt sein, richtig?
2. Wie sieht es mit Betreuungleistungen aus? LH muss nach meinem Verständnis die extra Hotelnacht, Flughafentransfer sowie drei Mahlzeiten bis zum Flug (LH 1127 morgen) übernehmen, sofern diese sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Ebenfalls korrekt?
3. Den ungeplanten extra Tag Parken am FRA müssen wir vermutlich aus der Kompensation selbst bestreiten, richtig? Weiß jemand wie das von Fraport abgerechnet wird, wenn man das mit QR Code im Voraus gebucht hatte?
 
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darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
759
1.010
Das ist die Standard Absage für alle leidgeprüften Swiss Passagiere . Bitte nochmals alle Daten wegen der Entschädigung an Swiss weiterleiten, dann müssten Sie zahlen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.778
1.183
MUC, BSL
Auch eine etwas spannende Konstellation:

+1 war gestern auf MUC - FRA - BSL unterwegs, MUC - FRA hatte aus den üblichen Gründen (Inbound in FRA nicht losgekommen, lahmarschiges Groundhandling in München, sehr zähes Boarding, Gate in FRA nicht frei) etwas Verspätung aufgegabelt, sodass es mit dem Umstieg am FRA sehr eng wurde (20 Minuten).

Die Crew hatte auch den Fall meiner +1 vorgemeldet und zeigte sich zuversichtlich, auch in der App konnte man den Eindruck gewinnen, dass der Anschluss noch klappt. Der Chatbot sah das allerdings anders: "Nö, erwischste nich, hier Umbuchungsmöglichkeiten". Natürlich hatte der Robo wieder mal nur Unsinnsverbindungen im Angebot, also wurde versucht den ursprünglichen Flug zu erreichen, was dann auch völlig problemlos gelang.

Hier wäre eine etwaige Entschädigung natürlich problemlos gewesen, welchen klareren Beweis als eine Invol-Umbuchung gibt es denn auch, allerdings finde ich die Frage schon spannend, was bei widersprüchlichen Aussagen (sofern sie belegbar sind) zu tun wäre. Klar, der Fall in dem man den Anschluss trotz aller Unkenrufe nicht bekommt, ist akademisch aber andersherum?
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.345
995
So, zum Abschluss des BCN Urlaubs hat uns LH jetzt noch ein schönes Ei ins Nest gelegt: LH 1128 wurde 4h vor Abflug einfach canx
Lt. Flightradar 24 verspätat, aber nicht CANX... Auch LH meldet:
LH1128 10.06.2024 Durchgeführt von Lufthansa
von Abflugort Frankfurt nach Zielort Barcelona, Dauer 2h 5m, Status Abgeflogen 14:36 Planmäßig 13:20


 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Hier wäre eine etwaige Entschädigung natürlich problemlos gewesen, welchen klareren Beweis als eine Invol-Umbuchung gibt es denn auch, allerdings finde ich die Frage schon spannend, was bei widersprüchlichen Aussagen (sofern sie belegbar sind) zu tun wäre. Klar, der Fall in dem man den Anschluss trotz aller Unkenrufe nicht bekommt, ist akademisch aber andersherum?
Geht es um EU261, dann stellt sich die Frage, ob sich hier beim andersherum eine Annullierung, eine Verspätung, eine Nichtbeförderung oder ein Downgrade ergibt. Aus meiner Sicht nicht und was anderes kennt EU261 nicht.

Beim Downgrade (Ticket wurde bereits angepasst) könnte das anders aussehen. Erst Downgrade, dann wieder Upgrade, könnte in Summe als Downgrade im Sinne von EU261 durchgehen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.273
8.127
Lt. Flightradar 24 verspätat, aber nicht CANX... Auch LH meldet:
LH1128 10.06.2024 Durchgeführt von Lufthansa
von Abflugort Frankfurt nach Zielort Barcelona, Dauer 2h 5m, Status Abgeflogen 14:36 Planmäßig 13:20


Sorry. Flugnummer verwechselt. Es ist die LH1135, welche canx wurde.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.778
1.183
MUC, BSL
Geht es um EU261, dann stellt sich die Frage, ob sich hier beim andersherum eine Annullierung, eine Verspätung, eine Nichtbeförderung oder ein Downgrade ergibt. Aus meiner Sicht nicht und was anderes kennt EU261 nicht.

Beim Downgrade (Ticket wurde bereits angepasst) könnte das anders aussehen. Erst Downgrade, dann wieder Upgrade, könnte in Summe als Downgrade im Sinne von EU261 durchgehen.
Wieso nicht? Nehmen wir an, der Fluggast bekommt auf einem Kanal die Info, dass der Anschluss nicht erreicht werden kann. Auf einem anderen Kanal wird das Gegenteil behauptet. Der Fluggast geht vom Anschlussverlust aus und begibt sich nicht zum ursprünglichen Gate (wieso auch, Flieger ist ja weg). Da finde ich es schwer zu argumentieren, der Pax habe sich nicht rechtzeitig zum Gate begeben und bekäme deshalb keine Entschädigung.

Ob man das jetzt als Nichtbeförderung sehen will oder verspätete Ankunft ist natürlich die nächste Frage (wäre hier praktisch nicht relevant gewesen).
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.868
1.311
Mal eine Verständnisfrage:
LH 1973 (war als Zubringer gebucht) wegen Technical 6 Stunden vor Abflug gestrichen, zeitlich erreichbare Alternativen nach MUC: keine
Anschlussflug ab MUC damit nicht mehr erreichbar. Automatische Umbuchung zwar erfolgt aber der totale Schwachsinn mit Zwischenübernachtung (!!!) in ZRH und Ankunft am Folgetag.
Nach Recherche meinerseits Umbuchung auf eine Direktverbindung ab FRA und mit dem Auto dahin (Zug wegen Hochwasser keine Alternative). Ankunftsverspätung am Ziel 45 Minuten.
EU261 dürfte mir ja nicht zustehen weil Verspätung kleiner als 3 Stunden. Richtig?
Aber was ist mit den Zusatzkosten für die PKW Fahrt nach FRA und das Parken dort?
Ich sehe keinen Grund warum ich das bezahlen sollte. LH hats ja verbockt.
Any Ideas? Danke.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.273
8.127
Aber was ist mit den Zusatzkosten für die PKW Fahrt nach FRA und das Parken dort?
Ich sehe keinen Grund warum ich das bezahlen sollte. LH hats ja verbockt.
Any Ideas? Danke.
Mit dem eigenen PKW? Tatsächliche Fahrzeugkosten berechnen und zusammen mit dem Parkticket einreichen. Kurze Begründung dazu, warum die Kosten anzuerkennen sind. So würde ich es machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.868
1.311
Mit dem eigenen PKW? Tatsächliche Fahrzeugkosten berechnen und zusammen mit dem Parkticket einreichen. Kurze Begründung dazu, warum die Kosten anzuerkennen sind. So würde ich es machen.
Ja mit dem eigenen Auto. Es hätte zwar theoretisch auch LH Züge von QKL nach FRA gegeben die waren aber alle massiv verspätet und dann wäre der Flug wieder unerreichbar gewesen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Wieso nicht? Nehmen wir an, der Fluggast bekommt auf einem Kanal die Info, dass der Anschluss nicht erreicht werden kann. Auf einem anderen Kanal wird das Gegenteil behauptet. Der Fluggast geht vom Anschlussverlust aus und begibt sich nicht zum ursprünglichen Gate (wieso auch, Flieger ist ja weg). Da finde ich es schwer zu argumentieren, der Pax habe sich nicht rechtzeitig zum Gate begeben und bekäme deshalb keine Entschädigung.

Ob man das jetzt als Nichtbeförderung sehen will oder verspätete Ankunft ist natürlich die nächste Frage (wäre hier praktisch nicht relevant gewesen).
Vielleicht habe ich Dich missverstanden. Ich hatte Dich so verstanden, dass man Nachrichten erhält, dass man seinen Anschluss verpassen wird, den Anschluss dann aber doch erreicht und damit fliegt.

Wenn man seinen Flug verpasst, weil man aufgrund einer entsprechenden Nachricht der Airline dachte, dass man ihn nicht mehr erwischen wird, aber ihn hätte erreichen können, dann gilt natürlich EU261.

Beschwerden gibt es bei IRROP für beide Varianten: Zu frühes Umbuchen und zu spätes Umbuchen.
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
797
868
Wieso nicht? Nehmen wir an, der Fluggast bekommt auf einem Kanal die Info, dass der Anschluss nicht erreicht werden kann. Auf einem anderen Kanal wird das Gegenteil behauptet. Der Fluggast geht vom Anschlussverlust aus und begibt sich nicht zum ursprünglichen Gate (wieso auch, Flieger ist ja weg). Da finde ich es schwer zu argumentieren, der Pax habe sich nicht rechtzeitig zum Gate begeben und bekäme deshalb keine Entschädigung.

Ob man das jetzt als Nichtbeförderung sehen will oder verspätete Ankunft ist natürlich die nächste Frage (wäre hier praktisch nicht relevant gewesen).
Vielleicht beantwortet meine Erfahrung deine Frage:
Zu Beginn der Coronazeit (1. Lockdown) befand ich mich in Ägypten. Geplanter Rückflug war an einem Samstag. Von FTI bekam ich eine email am Mittwoch, dass alle Flüge ab Donnerstag storniert werden und dass FTI mir kein Rückflug anbieten könnte. Ich ging davon aus, dass ich kein Rückflug mehr habe und buchte dann selbständig ein alternativ Flug. Die Kosten des alternativen Fluges wollte ich von FTI erstattet bekommen. FTI argumentierte, dass mein Flug doch stattgefunden habe und daher würde ich kein Anspruch auf die Erstattung haben. (Der Flug hat tatsächlich stattgefunden). Also vor Gericht gegangen und Richter meinte FTI muss zahlen, da es für mich eindeutig war, dass der Flug ausfällt.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.273
8.127
FTI argumentierte, dass mein Flug doch stattgefunden habe und daher würde ich kein Anspruch auf die Erstattung haben. (Der Flug hat tatsächlich stattgefunden). Also vor Gericht gegangen und Richter meinte FTI muss zahlen, da es für mich eindeutig war, dass der Flug ausfällt.
Starker Tobak seitens FTI. Wenn ich an Karma glauben würde…
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.273
8.127
Über die Höhe der Kosten kann ich aber keine Auskunft geben.
Falls es jemanden interessiert: Fraport verlangte am Automaten für den extra Tag 36 €! Ich bin fast vom Glauben abgefallen, als ich die Zahl gesehen habe. Für mich grenzt das an Sittenwidrigkeit, wenn ich für einen Tag mehr rund 1/4 des Preises von 12 Tagen vorher bezahlen soll…
Ich werde Fraport mal anschreiben und es über die Kulanzschiene versuchen. Vielleicht auch unter Hinweis auf das P/L Verzeichnis, wo steht, dass es ab dem 8. Tag für jeden weiteren Tag 5 € kosten sollte. Mehr als Nein sagen können sie ja nicht.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.778
1.183
MUC, BSL
Vielleicht habe ich Dich missverstanden. Ich hatte Dich so verstanden, dass man Nachrichten erhält, dass man seinen Anschluss verpassen wird, den Anschluss dann aber doch erreicht und damit fliegt.

Wenn man seinen Flug verpasst, weil man aufgrund einer entsprechenden Nachricht der Airline dachte, dass man ihn nicht mehr erwischen wird, aber ihn hätte erreichen können, dann gilt natürlich EU261.

Beschwerden gibt es bei IRROP für beide Varianten: Zu frühes Umbuchen und zu spätes Umbuchen.
Ja, vermutlich habe ich mich ungeschickt ausgedrückt. Wenn man den Anschluss erreicht, dann ist ja auch keine Verspätung (zumindest deshalb) entstanden, da gibt es natürlich auch nichts zu kompensieren.
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
365
353
Eine Arbeitskollegin sollte am Montag mit Vueling von Barcelona nach München fliegen. War Rückflug einer Pauschalreise.
Am Flughafen haben sie erfahren, dass der Flug gecancelt wurde, auch andere Flüge von Vueling wurden gecancelt (evtl. Zusammenhang mit Überflutung PMI? Wann war das genau?).
Die Airline hat ihnen nach 3 Std. anstehen am Schalter nur eine Rückflug am Samstag also 5 Tage später Angeboten, hat sämtliche anderen Forderungen ignoriert (z.B. schriftliche Bestätigung, dass auf keinen anderen Flug als am Samstag umgebucht wird) und hat anscheinend irgendwann einfach den Schalter geschlossen.
Sie haben dann selber einen Flug zurück gebucht.

Haben die da jetzt noch ein Recht auf Kompensation und Kostenerstattung? Über Reiseveranstalter?, Direkt bei der Airline?
Oder hat sich das mit der eigenständigen Flugbuchung erledigt? Irgendwie mussten sie ja zurück.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Eine Arbeitskollegin sollte am Montag mit Vueling von Barcelona nach München fliegen. War Rückflug einer Pauschalreise.
Am Flughafen haben sie erfahren, dass der Flug gecancelt wurde, auch andere Flüge von Vueling wurden gecancelt (evtl. Zusammenhang mit Überflutung PMI? Wann war das genau?).
Die Airline hat ihnen nach 3 Std. anstehen am Schalter nur eine Rückflug am Samstag also 5 Tage später Angeboten, hat sämtliche anderen Forderungen ignoriert (z.B. schriftliche Bestätigung, dass auf keinen anderen Flug als am Samstag umgebucht wird) und hat anscheinend irgendwann einfach den Schalter geschlossen.
Sie haben dann selber einen Flug zurück gebucht.

Haben die da jetzt noch ein Recht auf Kompensation und Kostenerstattung? Über Reiseveranstalter?, Direkt bei der Airline?
Oder hat sich das mit der eigenständigen Flugbuchung erledigt? Irgendwie mussten sie ja zurück.

Haben sie den Reiseveranstalter kontaktiert und was hat der gesagt?

Ansprüche auf Betreuungsleistungen und umbuchungen sind nach EU/VO 261 gegen die Airline entstanden. Ein Anspruch auf Entschädigung könnte auch gegen duie Airline entstanden sein, ohne die Gründe für die Annullierung zu kennen, einfach mal fordern. Keine Entschädigung gibt es bei , sofern die Fluggesellschaft aussergewöhnliche Umstände geltend machen kann, wobei mit nur einer Umbuchung auf Samstag könnte vermutlich ein versierter Anwalt da durchaus auch argumentieren, dass nicht auf de nächste, zeitnahe Verbindung umgebucht wurde... Ansonsten bei diesem Wissenstand zu einem versierten Reiserechtsanwalt...
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.097
1.536
Mal eine Verständnisfrage:
LH 1973 (war als Zubringer gebucht) wegen Technical 6 Stunden vor Abflug gestrichen, zeitlich erreichbare Alternativen nach MUC: keine
Anschlussflug ab MUC damit nicht mehr erreichbar. Automatische Umbuchung zwar erfolgt aber der totale Schwachsinn mit Zwischenübernachtung (!!!) in ZRH und Ankunft am Folgetag.
Nach Recherche meinerseits Umbuchung auf eine Direktverbindung ab FRA und mit dem Auto dahin (Zug wegen Hochwasser keine Alternative). Ankunftsverspätung am Ziel 45 Minuten.
EU261 dürfte mir ja nicht zustehen weil Verspätung kleiner als 3 Stunden. Richtig?
Aber was ist mit den Zusatzkosten für die PKW Fahrt nach FRA und das Parken dort?
Ich sehe keinen Grund warum ich das bezahlen sollte. LH hats ja verbockt.
Any Ideas? Danke.
Streichung bedingt per se Entschädigung. Die kann aber um 50% gekürzt werden, wenn du zeitlich nah ankommst. Also 600€ fordern und 300€ erwarten.

Zusätzlich natürlich noch die Aufwendungen für den Ersatztransport geltend machen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.273
8.127
Fragen zum Vorgehen beim Einreichen:
1. An die Impressums e-mail oder per Formular auf der Seite? (e-mail ist rechtsgültig aber ich würde die Belege gerne verschlüsselt übertragen)
2. Alle Forderungen auf einmal oder erst Betreuungsleistungen und dann Kompensation (ich vermute zusammen)?
3. Welche Frist setzen?
4. Bei Ablauf der Frist bereits im ersten Schreiben in Verzug setzen oder erst mit einem zweiten?
5. Sonstige Tipps?