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Ab BRU.Bist du nur ZRH-BKK geflogen oder mit Umstieg in ZRH?
Ab BRU.Bist du nur ZRH-BKK geflogen oder mit Umstieg in ZRH?
Weil die Antwort ex-CH nicht grundsätzlich falsch ist, da die Urteile des EuGH nicht übernommen werden.Ab BRU.
Habe aus Nettigkeit bei LX nachgehakt.Weil die Antwort ex-CH nicht grundsätzlich falsch ist, da die Urteile des EuGH nicht übernommen werden.
ex-EU ist das aber natürlich nicht der Fall. Vielleicht nochmals auf den EU Bezug hinweisen, ansonsten evtl abtreten?
Lt. Flightradar 24 verspätat, aber nicht CANX... Auch LH meldet:So, zum Abschluss des BCN Urlaubs hat uns LH jetzt noch ein schönes Ei ins Nest gelegt: LH 1128 wurde 4h vor Abflug einfach canx…
Geht es um EU261, dann stellt sich die Frage, ob sich hier beim andersherum eine Annullierung, eine Verspätung, eine Nichtbeförderung oder ein Downgrade ergibt. Aus meiner Sicht nicht und was anderes kennt EU261 nicht.Hier wäre eine etwaige Entschädigung natürlich problemlos gewesen, welchen klareren Beweis als eine Invol-Umbuchung gibt es denn auch, allerdings finde ich die Frage schon spannend, was bei widersprüchlichen Aussagen (sofern sie belegbar sind) zu tun wäre. Klar, der Fall in dem man den Anschluss trotz aller Unkenrufe nicht bekommt, ist akademisch aber andersherum?
Sorry. Flugnummer verwechselt. Es ist die LH1135, welche canx wurde.Lt. Flightradar 24 verspätat, aber nicht CANX... Auch LH meldet:
LH1128 10.06.2024 Durchgeführt von Lufthansa
von Abflugort Frankfurt nach Zielort Barcelona, Dauer 2h 5m, Status Abgeflogen 14:36 Planmäßig 13:20
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Wieso nicht? Nehmen wir an, der Fluggast bekommt auf einem Kanal die Info, dass der Anschluss nicht erreicht werden kann. Auf einem anderen Kanal wird das Gegenteil behauptet. Der Fluggast geht vom Anschlussverlust aus und begibt sich nicht zum ursprünglichen Gate (wieso auch, Flieger ist ja weg). Da finde ich es schwer zu argumentieren, der Pax habe sich nicht rechtzeitig zum Gate begeben und bekäme deshalb keine Entschädigung.Geht es um EU261, dann stellt sich die Frage, ob sich hier beim andersherum eine Annullierung, eine Verspätung, eine Nichtbeförderung oder ein Downgrade ergibt. Aus meiner Sicht nicht und was anderes kennt EU261 nicht.
Beim Downgrade (Ticket wurde bereits angepasst) könnte das anders aussehen. Erst Downgrade, dann wieder Upgrade, könnte in Summe als Downgrade im Sinne von EU261 durchgehen.
Mit dem eigenen PKW? Tatsächliche Fahrzeugkosten berechnen und zusammen mit dem Parkticket einreichen. Kurze Begründung dazu, warum die Kosten anzuerkennen sind. So würde ich es machen.Aber was ist mit den Zusatzkosten für die PKW Fahrt nach FRA und das Parken dort?
Ich sehe keinen Grund warum ich das bezahlen sollte. LH hats ja verbockt.
Any Ideas? Danke.
Ja mit dem eigenen Auto. Es hätte zwar theoretisch auch LH Züge von QKL nach FRA gegeben die waren aber alle massiv verspätet und dann wäre der Flug wieder unerreichbar gewesen.Mit dem eigenen PKW? Tatsächliche Fahrzeugkosten berechnen und zusammen mit dem Parkticket einreichen. Kurze Begründung dazu, warum die Kosten anzuerkennen sind. So würde ich es machen.
Vielleicht habe ich Dich missverstanden. Ich hatte Dich so verstanden, dass man Nachrichten erhält, dass man seinen Anschluss verpassen wird, den Anschluss dann aber doch erreicht und damit fliegt.Wieso nicht? Nehmen wir an, der Fluggast bekommt auf einem Kanal die Info, dass der Anschluss nicht erreicht werden kann. Auf einem anderen Kanal wird das Gegenteil behauptet. Der Fluggast geht vom Anschlussverlust aus und begibt sich nicht zum ursprünglichen Gate (wieso auch, Flieger ist ja weg). Da finde ich es schwer zu argumentieren, der Pax habe sich nicht rechtzeitig zum Gate begeben und bekäme deshalb keine Entschädigung.
Ob man das jetzt als Nichtbeförderung sehen will oder verspätete Ankunft ist natürlich die nächste Frage (wäre hier praktisch nicht relevant gewesen).
Der Fall ist ja aber auch vollkommen klar.Ich habe von LX schon mal 600€ auf MUC-ZRH-JFK nach einem Defekt des Flugzeugs in ZRH für 5h Verspätung bekommen.
Vielleicht beantwortet meine Erfahrung deine Frage:Wieso nicht? Nehmen wir an, der Fluggast bekommt auf einem Kanal die Info, dass der Anschluss nicht erreicht werden kann. Auf einem anderen Kanal wird das Gegenteil behauptet. Der Fluggast geht vom Anschlussverlust aus und begibt sich nicht zum ursprünglichen Gate (wieso auch, Flieger ist ja weg). Da finde ich es schwer zu argumentieren, der Pax habe sich nicht rechtzeitig zum Gate begeben und bekäme deshalb keine Entschädigung.
Ob man das jetzt als Nichtbeförderung sehen will oder verspätete Ankunft ist natürlich die nächste Frage (wäre hier praktisch nicht relevant gewesen).
Starker Tobak seitens FTI. Wenn ich an Karma glauben würde…FTI argumentierte, dass mein Flug doch stattgefunden habe und daher würde ich kein Anspruch auf die Erstattung haben. (Der Flug hat tatsächlich stattgefunden). Also vor Gericht gegangen und Richter meinte FTI muss zahlen, da es für mich eindeutig war, dass der Flug ausfällt.
Falls es jemanden interessiert: Fraport verlangte am Automaten für den extra Tag 36 €! Ich bin fast vom Glauben abgefallen, als ich die Zahl gesehen habe. Für mich grenzt das an Sittenwidrigkeit, wenn ich für einen Tag mehr rund 1/4 des Preises von 12 Tagen vorher bezahlen soll…Über die Höhe der Kosten kann ich aber keine Auskunft geben.
Ja, vermutlich habe ich mich ungeschickt ausgedrückt. Wenn man den Anschluss erreicht, dann ist ja auch keine Verspätung (zumindest deshalb) entstanden, da gibt es natürlich auch nichts zu kompensieren.Vielleicht habe ich Dich missverstanden. Ich hatte Dich so verstanden, dass man Nachrichten erhält, dass man seinen Anschluss verpassen wird, den Anschluss dann aber doch erreicht und damit fliegt.
Wenn man seinen Flug verpasst, weil man aufgrund einer entsprechenden Nachricht der Airline dachte, dass man ihn nicht mehr erwischen wird, aber ihn hätte erreichen können, dann gilt natürlich EU261.
Beschwerden gibt es bei IRROP für beide Varianten: Zu frühes Umbuchen und zu spätes Umbuchen.
Eine Arbeitskollegin sollte am Montag mit Vueling von Barcelona nach München fliegen. War Rückflug einer Pauschalreise.
Am Flughafen haben sie erfahren, dass der Flug gecancelt wurde, auch andere Flüge von Vueling wurden gecancelt (evtl. Zusammenhang mit Überflutung PMI? Wann war das genau?).
Die Airline hat ihnen nach 3 Std. anstehen am Schalter nur eine Rückflug am Samstag also 5 Tage später Angeboten, hat sämtliche anderen Forderungen ignoriert (z.B. schriftliche Bestätigung, dass auf keinen anderen Flug als am Samstag umgebucht wird) und hat anscheinend irgendwann einfach den Schalter geschlossen.
Sie haben dann selber einen Flug zurück gebucht.
Haben die da jetzt noch ein Recht auf Kompensation und Kostenerstattung? Über Reiseveranstalter?, Direkt bei der Airline?
Oder hat sich das mit der eigenständigen Flugbuchung erledigt? Irgendwie mussten sie ja zurück.
Streichung bedingt per se Entschädigung. Die kann aber um 50% gekürzt werden, wenn du zeitlich nah ankommst. Also 600€ fordern und 300€ erwarten.Mal eine Verständnisfrage:
LH 1973 (war als Zubringer gebucht) wegen Technical 6 Stunden vor Abflug gestrichen, zeitlich erreichbare Alternativen nach MUC: keine
Anschlussflug ab MUC damit nicht mehr erreichbar. Automatische Umbuchung zwar erfolgt aber der totale Schwachsinn mit Zwischenübernachtung (!!!) in ZRH und Ankunft am Folgetag.
Nach Recherche meinerseits Umbuchung auf eine Direktverbindung ab FRA und mit dem Auto dahin (Zug wegen Hochwasser keine Alternative). Ankunftsverspätung am Ziel 45 Minuten.
EU261 dürfte mir ja nicht zustehen weil Verspätung kleiner als 3 Stunden. Richtig?
Aber was ist mit den Zusatzkosten für die PKW Fahrt nach FRA und das Parken dort?
Ich sehe keinen Grund warum ich das bezahlen sollte. LH hats ja verbockt.
Any Ideas? Danke.