EU Fluggastrechte / Annullierung

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.272
8.126
Ja bei einer Annullierung ohne höhere Gewalt.
Bei uns das gleiche. Sonst ging alles raus und rein in BCN. Aber wenn man schon den Hinflug streicht, hat man natürlich keine Maschine mehr vor Ort. Sah nicht mal nach technical aus. Die vorgesehene Maschine flog dann einfach andere Routen. Also sehr wahrscheinlich war der Sitzladefaktor unrentabel. Na mal sehen was sie schreiben.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
132
GRZ
Ich entschuldige mich gleich im Vorhinein, da die Frage sicher schon zig Mal gestellt/beantwortet wurde:

Flug IAD - MUC - GRZ.

IAD - MUC überpünktlich, dann aber MUC - GRZ in letzter Minute gestrichen, umgebucht auf MUC - FRA - GRZ, Ankunft am Zielort somit 8 Stunden verspätet.
Anspruch auf 250 oder auf 600€?
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
329
298
CHO/IAD
interiminnkeeper.net
Ich entschuldige mich gleich im Vorhinein, da die Frage sicher schon zig Mal gestellt/beantwortet wurde:

Flug IAD - MUC - GRZ.

IAD - MUC überpünktlich, dann aber MUC - GRZ in letzter Minute gestrichen, umgebucht auf MUC - FRA - GRZ, Ankunft am Zielort somit 8 Stunden verspätet.
Anspruch auf 250 oder auf 600€?
600 Ocken sofern keine aussergewoehnlichen Umstaende
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.059
869
unweit LSTA
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall und bräuchte mal Eure Einschätzung:

Gebucht für Juli als Miles and More Award:
20h40 YUL MUC 10h00+
11h50 MUC ZRH 12h40

Heute kam die Stornierung des Flugs MUC ZRH und Vorschlag zur Umbuchung auf:
20h40 YUL MUC 10h00+
15h30 MUC ZRH 16h20

Das gefällt mir natürlich nicht, ich möchte nicht so lange in München warten und kann nicht so spät erst in Zürich erscheinen.

Die Miles & More Hotline war bei 3 Anrufen hilflos, man lehnt eine Umbuchung auf revenue-Buchungsklassen für alternative routings YUL-ZRH ab. Ich könnte nehmen was angeboten wird oder einen Tag später fliegen (auch keine Option).

Wie ist die Lage, steht mir eine Ersatzbeförderung (auch revenue Buchungsklassen, in denen gäbe es Plätze) auf YUL-ZRH zu?

Danke für eine kurze Einschätzung.

Grüsse,
der paarlman
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.778
1.183
MUC, BSL
Folgender Sachverhalt. Vorweg, mir geht es hier nicht mal so sehr ums Geld, vielmehr verärgert mich das kackdreiste Verhalten von Swiss mal wieder maßlos:

Gebucht war LX1110 ZRH - MUC (19.30h - 20.20h) am gestrigen 21.6. Da war wettertechnisch in Süddeutschland natürlich einiges geboten aber genau in diesem Zeitraum war zumindest auf dieser Route und in München ein Fenster mit akzeptablem Wetter (Zürich war ausnahmsweise mal nicht betroffen, wobei das natürlich nichts heißen mag, da funktioniert ja schon bei einem lauen Lüftchen nichts mehr). Als Flugzeug war HB-JDA vorgesehen, die Maschine erreichte aus ARN kommend Zürich zwar mit leichter Verspätung, ein halbwegs pünktlicher Abflug wäre aber durchaus drin gewesen. Ca. 1 1/2h vor Abflug wurde aber auf HB-JLQ gewechselt. Die Kiste hatte den Nachmittag aus unbekannten Gründen am BER verbracht und erreichte laut FR24 ZRH erst gegen 19.45h - an einen halbwegs pünktlichen Abflug war dadurch natürlich nicht mehr zu denken, entsprechend verschob sich dann per Salamitaktik der Abflug und die Verbindung wurde dann gegen 20.30h endgültig annulliert, da zu diesem Zeitpunkt objektiv nicht mehr geflogen werden konnte.

Für mich sieht das jetzt so aus, dass LX hier mit dem Equipment Change bewusst die Verbindung in die wetterbedingte Anullierung getrieben hat, weil ihnen klar war, dass sie den Rückflug LX1111 nicht mehr hätten durchführen können und somit Crew und Flieger in München übernachtet hätten. Das mag zwar aus ökonomischer Sicht nachvollziehbar sein, interessiert mich als Kunde aber nicht. Der Swiss-typisch nutzlose (dafür aber umso hochnäsigere) "Service" war dann noch das i-Tüpfelchen (letztlich habe ich dank 220-Ticket über die LH Hotline den Abflugort auf Basel umbiegen können, LX hatte das verweigert)
 

charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
978
359
MUC & KLU
Hi zusammen,

kurze Frage:
  • Gebucht war LH2243 (NTE-MUC) am 19.06.2024
  • Operated by Air Baltic
  • 17:34 dann AC-Change von YL-ABJ auf D-AIUB
  • Ansage der Crew, technischer Defekt beim BT-Metall, daher Ersatz mit LH Metall
  • Ankunft am Ende in MUC 23:41 statt 20:15, somit deutlich über 3h Verspätung
1719061125793.png
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Ich vermute mal, das BT hier im Wet Lease operiert und Ansprüche gegen LH bestehen?
Der Flug war von einer Freundin, ich riet, eine Mail an LH zu schreiben.

Antwort 1: Kein Anspruch da unter 3h Verspätung (What?)
...
Auch wenn wir alles tun, was in unserer Macht steht, um den Flugplan einzuhalten und Ihnen Wartezeiten zu ersparen: Dass es doch einmal zu Verzögerungen kommt und Sie warten müssen, können wir nicht immer verhindern. Die Verspätung Ihres Fluges lag unter drei Stunden. In diesem Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Ausgleichsleistung vor und es ergibt sich kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa.
...

Rückmeldung, dass sehr wohl über 3h Verspätung, genauen Zeiten beigefüht und auch gleich den Grund mit Hinweis, dass Anspruch trotz technical besteht

Antwort 2 (Heute):
...
Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit war Operationelle Gründe. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss. Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, keine Haftung übernehmen und Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen....

Meiner Meinung nach ist der Satz einfach Blödsinn. Wie sieht ihr das?
Oder besteht doch kein Anspruch gegenüber LH sondern gegen BT?

Danke :)
CB
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.938
Hi zusammen,

kurze Frage:
  • Gebucht war LH2243 (NTE-MUC) am 19.06.2024
  • Operated by Air Baltic
  • 17:34 dann AC-Change von YL-ABJ auf D-AIUB
  • Ansage der Crew, technischer Defekt beim BT-Metall, daher Ersatz mit LH Metall
  • Ankunft am Ende in MUC 23:41 statt 20:15, somit deutlich über 3h Verspätung
Anhang anzeigen 256277
Anhang anzeigen 256279

Ich vermute mal, das BT hier im Wet Lease operiert und Ansprüche gegen LH bestehen?
Der Flug war von einer Freundin, ich riet, eine Mail an LH zu schreiben.

Antwort 1: Kein Anspruch da unter 3h Verspätung (What?)


Rückmeldung, dass sehr wohl über 3h Verspätung, genauen Zeiten beigefüht und auch gleich den Grund mit Hinweis, dass Anspruch trotz technical besteht

Antwort 2 (Heute):


Meiner Meinung nach ist der Satz einfach Blödsinn. Wie sieht ihr das?
Oder besteht doch kein Anspruch gegenüber LH sondern gegen BT?

Danke :)
CB

Anspruch gegenüber LH, die versuchen sich nur dumm rausreden.

Schriftlich auffordern, dann zum Anwalt
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.868
1.311
Hi zusammen,

kurze Frage:
  • Gebucht war LH2243 (NTE-MUC) am 19.06.2024
  • Operated by Air Baltic
  • 17:34 dann AC-Change von YL-ABJ auf D-AIUB
  • Ansage der Crew, technischer Defekt beim BT-Metall, daher Ersatz mit LH Metall
  • Ankunft am Ende in MUC 23:41 statt 20:15, somit deutlich über 3h Verspätung
Anhang anzeigen 256277
Anhang anzeigen 256279

Ich vermute mal, das BT hier im Wet Lease operiert und Ansprüche gegen LH bestehen?
Der Flug war von einer Freundin, ich riet, eine Mail an LH zu schreiben.

Antwort 1: Kein Anspruch da unter 3h Verspätung (What?)


Rückmeldung, dass sehr wohl über 3h Verspätung, genauen Zeiten beigefüht und auch gleich den Grund mit Hinweis, dass Anspruch trotz technical besteht

Antwort 2 (Heute):


Meiner Meinung nach ist der Satz einfach Blödsinn. Wie sieht ihr das?
Oder besteht doch kein Anspruch gegenüber LH sondern gegen BT?

Danke :)
CB
Es besteht glasklar Anspruch gegen LH. BT führt den Flug im Auftrag von LH unter LH Nummer durch.
Es scheint aber aktuell so zu sein dass LH versucht sich selbst bei glasklaren Entschädigungsansprüchen die Forderungen mit irgendwelchen vorgeschobenen Gründen zu Unrecht abzulehnen.
Ich würde entweder die Schlichtungsstelle oder einen Anwalt mit ins Boot nehmen. Anders verstehen die das wohl nicht!!
 

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
679
578
HAJ
Es besteht glasklar Anspruch gegen LH. BT führt den Flug im Auftrag von LH unter LH Nummer durch.
Es scheint aber aktuell so zu sein dass LH versucht sich selbst bei glasklaren Entschädigungsansprüchen die Forderungen mit irgendwelchen vorgeschobenen Gründen zu Unrecht abzulehnen.
Ich würde entweder die Schlichtungsstelle oder einen Anwalt mit ins Boot nehmen. Anders verstehen die das wohl nicht!!
Das scheint mir auch so.
Ich soll auch bei AF Ansprüche geltend machen, da die uns ja auf LH umgebucht haben. LH hat aber Flüge durchgeführt. Sie sehen aber die Fehler bei AF.
Aber dämliche Antworten können sie….
 

DonQuijote

Neues Mitglied
24.06.2024
1
0
Tag Freunde!

wir flogen kürzlich zu zweit von Stuttgart über Mailand-Linate nach Palermo. Gebucht war Business, weil die überraschenderweise preislich erstaunlich attraktiv war.

Aufgrund einer Abflugverspätung in Stuttgart verpassten wir unseren (den letzten) Anschluss des Tages nach Palermo. Die Mietwagenfirma war abends nicht mehr erreichbar, dem Hotel in Palermo konnten wir Bescheid geben.

Wir erhielten durch die Fluggesellschaft eine Unterkunft in Mailand. Da aber kein Transfer verfügbar war, mussten wir mit Uber zum Hotel und dann morgens so wieder zum Flughafen zurück.

Nun die Krux: In Palermo war bei unserem Mietwagenunternehmen kein Wagen mehr verfügbar.

Die Buchung wurde wegen Nichtabholens storniert und damit verfiel auch unsere Anzahlung. Wir mussten kurzfristig anderswo neu buchen.

Nun die Frage: was wird entschädigt, was wird erstattet (und worin besteht der Unterschied?). Ich habe bei ITA alle Belege eingereicht, wobei diese in Bezug auf Regulation EC261/2004 folgendes anbieten:
  • Gutschein über 300 EUR oder 250 EUR als
    Banküberweisung
  • Zusätzlich die Transportkosten in Mailand zum/vom
    Hotel
  • KEINE Erstattung von weiteren Ausgaben (verlorene Übernachtung, verlorene Anzahlung Mietwagen, Kosten für neue Mietwagenbuchung)
Mein Gefühl besagt, dass dies gesamthaft für zwei Reisende doch nicht ganz stimmen kann. Sollte bei zwei Reisenden auf einer Buchung nicht pro Fluggast 250 EUR angeboten werden? Inwiefern kann die Airline dazu bewegt werden, weitere Ausgaben zu übernehmen? Wie ist eure Empfehlung/Einschätzung?

Grüße
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Hi, kurze Frage kurze Antwort, da ich mir grad nicht sicher bin - ursprünglicher Reiseplan 6 Uhr von Dresden nach Frankfurt, 9 Uhr von Frankfurt nach Malta mit Lufthansa. Ursprüngliche Ankuftszeit 11:40.
Wenige Stunden vor Abflug wird der erste Flug annuliert und der zweite umgebucht. Mit Zug nach Frankfurt gefahren, 13:30 nach Malta geflogen, 16:10 angekommen. Das sind doch mehr als 4 Stunden verspätete Ankunft.

Fluggastrechte-Formular ausgefüllt, Lufthansa antwortet, dass der erste Flug aufgrund des Wetters gestrichen wurde und es deswegen keine Entschädigung gibt. Ist das so richtig?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Nun die Frage: was wird entschädigt, was wird erstattet (und worin besteht der Unterschied?). Ich habe bei ITA alle Belege eingereicht, wobei diese in Bezug auf Regulation EC261/2004 folgendes anbieten:
  • Gutschein über 300 EUR oder 250 EUR als
    Banküberweisung
  • Zusätzlich die Transportkosten in Mailand zum/vom
    Hotel
  • KEINE Erstattung von weiteren Ausgaben (verlorene Übernachtung, verlorene Anzahlung Mietwagen, Kosten für neue Mietwagenbuchung)
Mein Gefühl besagt, dass dies gesamthaft für zwei Reisende doch nicht ganz stimmen kann. Sollte bei zwei Reisenden auf einer Buchung nicht pro Fluggast 250 EUR angeboten werden? Inwiefern kann die Airline dazu bewegt werden, weitere Ausgaben zu übernehmen? Wie ist eure Empfehlung/Einschätzung?
Die Frage ist hier, hat jeder von euch zweien einen Antrag eingereit? Die Entschädigung nach EU/VO steht dem Passagier und nicht dem Bucher zu.
Mit dem Gutschein wird ITA versuchen, dass das Geld bei ihnen bleibt und macht euch schmackhaft, dass ihr dafür etwas mehr bekommt. In der Regel sind diese Gutscheine nur auf Flügen der jeweiligen Fluggesellschaft gültig und gilt nicht für Code share. Um zu wissen, wie gut der Deal ist, müsste man die Gutscheinbedigungen kennen. Die Banküberweisung hat den Charme, dass man das Geld hat....

Die verlorene Übernachtung wirst du so nicht geltend machen können, da euch ITA alternativ als ausgleich das Hotel in Mailand gezahlt hat. Bezüglich Mietwagen, da gibt es Leute die sich bestimmt besser auskennen, aber du wirst maximal die Differenz zwischen alter und neuer Buchung erstattet kriegen zuzüglich der Anzahlung, die du nicht wieder gesehen hast.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.922
3.824
FRA
Lufthansa antwortet, dass der erste Flug aufgrund des Wetters gestrichen wurde und es deswegen keine Entschädigung gibt. Ist das so richtig?
Ja, wenn das Wetter tatsächlich keine Flüge zuließ und LH nachweisen kann, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, dich ans Ziel zu bringen. Nenn doch mal das Datum und Flugnummer, dann können die Experten hier mal schauen, was für ein Wetter vorlag.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.097
1.536
Die Frage ist hier, hat jeder von euch zweien einen Antrag eingereit? Die Entschädigung nach EU/VO steht dem Passagier und nicht dem Bucher zu.
Mit dem Gutschein wird ITA versuchen, dass das Geld bei ihnen bleibt und macht euch schmackhaft, dass ihr dafür etwas mehr bekommt. In der Regel sind diese Gutscheine nur auf Flügen der jeweiligen Fluggesellschaft gültig und gilt nicht für Code share. Um zu wissen, wie gut der Deal ist, müsste man die Gutscheinbedigungen kennen. Die Banküberweisung hat den Charme, dass man das Geld hat....

Die verlorene Übernachtung wirst du so nicht geltend machen können, da euch ITA alternativ als ausgleich das Hotel in Mailand gezahlt hat. Bezüglich Mietwagen, da gibt es Leute die sich bestimmt besser auskennen, aber du wirst maximal die Differenz zwischen alter und neuer Buchung erstattet kriegen zuzüglich der Anzahlung, die du nicht wieder gesehen hast.
Die pauschalisierte Entschädigung deckt solche Dinge wie den Mietwagen ab. Wenn du natürlich höhere Unkosten hast als die 250€*2, dann kannst du natürlich versuchen diese stattdessen geltend zu machen.

Ansonsten gibt es wie beschrieben die Versorgungsleistungen (Unterkunft, Transport, Verpflegung) und die 2* 250€.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.231
3.246
Hallo zusammen,
am WE hat es uns erwischt: Gebucht war MUC-DTM (EW) am Freitag für 5 Erwachsene als Meilenticket. Normaler Abflug 20:55.

Um 18:00 Uhr Email & SMS von EW, dass unser Flug storniert sei.

Bei EW kein durchkommen. Daraufhin beim SEN Service angerufen. Die hätten uns auch umgebucht - allerdings gab es genau nichts. Am Freitag alles (DUS,FMO,PAD) komplett ausgebucht. Nächster Flug nach Dortmund Sonntag Abend, nächster Flug mit Verfügbarkeit nach DUS Samstag Mittag. Alles keine Option, da wir am Samstag Vormittag auf einer Familienfeier sein mussten (90ter Geburtstag meiner Mutter, Absage nicht möglich).

Da wir also reisen mussten, kurzfristig bei Sixt einen Mietwagen organisiert. Da wir mit 5 Erwachsenen & großen Leuten unterwegs waren, kam auch kein kleines Auto dafür in Frage. Dann eine lustige Fahrt von gut 600km durch die Nacht, um 1:30 angekommen.

Jetzt zu den interessanten Fragen:
- Meiner Meinung nach muss EW den Mietwagen als Ersatzbeförderung bezahlen. Waren mit Kraftstoff rd. 480€ (kurzfristig gemietet, One-way, freie km usw.). Pro Reisendem also unter 100€. War für uns die einzige Alternative, noch an unser Ziel zu gelangen.
- EU261 Entschädigung. Hier wird es interessant. Es gab in MUC am Abend wetterbedingt einige Stornierungen, aber keineswegs eine Einstellung des Flugbetriebs. Ursache für die Stornierung war vielmehr, dass das Flugzeug aus PMI kommend mit über 90min Verspätung in Dortmund gelandet ist und die Crew auf der Rotation DTM-MUC-DTM aus der Dienstzeit gefallen wäre.

Wie sehr Ihr das hier im Detail? Mietwagenkosten? 5 * 250€ EU261?

Sitzplatzreservierungen hätte ich auch gerne noch wieder - ist aber mit 25€ hier nicht so gravierend.

Das es ein Meilenticket war (Meilenschnäppchen), sollte hier völlig irrelevant sein.

Eine weitere Frage wäre: Wie die Ansprüche am sinnvollsten geltend machen?
 

Anna_Vielfliegerin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2022
1.056
716
DRS

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.868
1.311
Die bleiben stur bei LH und meinen es sei "fair und angemessen" meine Forderung abzulehnen. Anders ausgedrückt sagen die also es sei "fair und angemessen" die gesetzlichen Bestimmungen nicht zu beachten. Bitteschön wenn ihr es nicht versteht dann lernt ihr es jetzt auf die harte Tour. Da kommt auf die eigentliche Forderung eben noch einiges weitere oben drauf.
LH hat den Flug 6 Stunden vor Abflug gestrichen, außergewöhnliche Umstände lagen nicht vor und der technische Defekt an der Maschine war am Vortag. Wenn man es dann noch nicht mal in MUC schafft Ersatz zu beschaffen oder die Kiste flott zu kriegen dann hat mich nicht alles Zumutbare unternommen um die Streichung abzuwenden!
Nachdem ich jetzt die Schlichtungsstelle mit ins Boot geholt habe knickt LH nach Aussage der Soep plötzlich ein und will die Entschädigung und alle zusätzlichen Kosten plötzlich doch zahlen. Merkwürdig vorher war es für die noch "angemessen und fair" nicht zu zahlen und kaum ist die Soep mit im Boot dann plötzlich doch??
Schauen wir mal ob Sie jetzt auch tatsächlich zahlen...