EU Fluggastrechte / Annullierung

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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.786
1.202
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Und für erhöhten Lerneffekt kannst du das dann nächstes Mal an einen Anwalt geben statt an die (für LH) kostenlose SÖP…
Das wäre für den Fall einer weiteren Verweigerung der nächste Schritt gewesen. So ging es jetzt aber schneller (hat gerade mal 1 Woche gedauert) und ohne Kostenrisiko.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.865
Und für erhöhten Lerneffekt kannst du das dann nächstes Mal an einen Anwalt geben statt an die (für LH) kostenlose SÖP…
Bei der SÖP besteht für den Passagier kein Kostenrisiko und die Eingabe ist unkompliziert. Die - für Deutschland ohnehin lange - Verjährungsfrist wird gehemmt.

Ein Anwalt kostet Geld und auch in EU261-Fällen kann man unterliegen.

Aus meiner Sicht sind die Erfolgschancen mit SÖP besser als mit irgendeinem Anwalt, allerdings schlechter als mit einem versierten Anwalt.

Und übrigens ist die SÖP für die LH nicht kostenlos. Was denkst Du, wer die SÖP bezahlt?
 

lengmandx

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
272
285
VIE
Mich würde mal die Meinung der Mitinsassen zu folgendem Fall interessieren:

Ich war gebucht auf EW2756 STR-VIE gestern, 27.06. - Maschine kam 2h zu spät aus BER -> gestrichen; null Service am Flughafen - bitte Hotel selbst buchen
1 Nacht im Mövenpick STR Airport um 170-, gebucht
EW bucht mich um auf heute, 28.06. EW2754 - Maschine bricht die vorige Rotation nach HAM ab und rollt zurück zum Gate in STR -> Flug nach VIE wieder gecancelt
EW bucht mich auf EW8005 und EW8752 STR-BER-VIE um -> Flug BER - VIE wird gecancelt, die Maschine, die STR-BER fliegen soll hat eine Verspätung von aktuell 1,5h

Habe jetzt selbst für morgen früh die OS178 STR-VIE gebucht und mich noch eine Nacht im Mövenpick einquartiert, EW hat nur sinnlose Bahn/Flug Kombinationen über FRA gefunden/buchen dürfen - auch alle erst morgen

Soll ich mir den EW Flug stornieren lassen, oder mich trotzdem von denen umbuchen lassen? Konkret: gebe ich mit der Anweisung zur Erstattung/Stornierung des EW Fluges irgendwelche Ansprüche auf Erstattung der Ersatzbeförderung auf?

Danke für ein paar Hinweise.

@kexbox - im Fall der Fälle würde ich deine Dienste in Anspruch nehmen, um die Forderungen durchzusetzen
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.213
897
Screenshot der "sinnlosen" Umsteigeverbindungen (per Bahn) machen. Dann würde ich EW per Email auffordern, auf OS178 umzubuchen - mit dem Hinweis sollte keine rechtzeitige Umbuchung erfolgen auf eigene Kosten selbst zu buchen. Musterschreiben gibt es bei @kexbaox. (y)
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.617
719
Flug am 25.06. mit Wizzair W45103 von Tirana (TIA) nach Memmingen(FMM).
Verspätung >3h
Ankunft geplant: 17.50 Uhr
Ankunft tatsächlich: 21.10 Uhr

Wizzair argumentiert mit außergewöhnlichen Umständen, da die Flugsicherung an diesem Tag eingeschränkt war.

Ist aus unserer Sicht nicht gegeben, da zeitgleich noch ausreichend andere Flugzeuge gestartet und gelandet sind sowohl am Zielort als auch Abflugort.

Ist als nächster Schritt eine Fristsetzung mit Aufforderung zur Zahlung der Entschädigung von 250€/Person angebracht und nach 2 Wochen dann direkt Anwalt oder besser Schlichtungsstelle wegen der Begründung der Fluggesellschaft?

Danke!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
Und übrigens ist die SÖP für die LH nicht kostenlos. Was denkst Du, wer die SÖP bezahlt?
Unterm Strich doch: Die vielen verkorksten Schlichtungsvorschläge mit irgendwelchen - gefühlt - gewürfelten Abzügen, bei denen sich der versierte Amtsrichter totlachen würde, machen das System SÖP auch für teilnehmende Airlines sexy. Dazu der Abschreckungseffekt durch eine teils über ein Jahr dauernde Bearbeitungsdauer.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.865
Unterm Strich doch: Die vielen verkorksten Schlichtungsvorschläge mit irgendwelchen - gefühlt - gewürfelten Abzügen, bei denen sich der versierte Amtsrichter totlachen würde, machen das System SÖP auch für teilnehmende Airlines sexy. Dazu der Abschreckungseffekt durch eine teils über ein Jahr dauernde Bearbeitungsdauer.
Günstiger und kostenlos sind nicht das gleiche.

Und beim “an einen Anwalt geben” fehlt mir das “versierten”. Irgendein Anwalt ist schlechter als die SÖP und potentiell teuer. Wenn man mit versierten Anwälten arbeitet, dann weiss man, wie schlecht nicht versierte Anwälte sind.

Du musst bei >95% der EU261-Fälle allenfalls (und wenn überhaupt) nur ein paar Minuten nachdenken und den Rest macht die ReFa. Das sieht bei einem Anwalt ohne vergleichbare Erfahrung ganz anders aus - potentielle Fehlerquellen inklusive.

Und es ist nicht für jedermann einfach, einen versierten Anwalt zu bekommen. Auch versierte Anwälte erledigen lieber 20 einfache Fälle in einer Arbeitsstunde als nicht mal einen ganzen komplizierten Fall. Das lohnt sich allenfalls, wenn man sich damit profilieren kann.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.617
719
Flug am 25.06. mit Wizzair W45103 von Tirana (TIA) nach Memmingen(FMM).
Verspätung >3h
Ankunft geplant: 17.50 Uhr
Ankunft tatsächlich: 21.10 Uhr

Wizzair argumentiert mit außergewöhnlichen Umständen, da die Flugsicherung an diesem Tag eingeschränkt war.

Ist aus unserer Sicht nicht gegeben, da zeitgleich noch ausreichend andere Flugzeuge gestartet und gelandet sind sowohl am Zielort als auch Abflugort.

Ist als nächster Schritt eine Fristsetzung mit Aufforderung zur Zahlung der Entschädigung von 250€/Person angebracht und nach 2 Wochen dann direkt Anwalt oder besser Schlichtungsstelle wegen der Begründung der Fluggesellschaft?

Danke!
Irgendwas zu beachten hinsichtlich der genannten Begründung, Fluglinie o.ä.?
Danke!
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.617
719
Die Rom- und Memmingen-Umläufe der HA-LTI am 25.06. wären selbst ohne Verspätungen nicht innerhalb der Planzeiten zu bewerkstelligen gewesen:

Anhang anzeigen 258355
Eben, die waren regelmäßig verspätet. Insofern ist die Flugsicherung Begründung doch Unsinn.
Also erneut Anspruch einfordern, Frist setzen und dann entscheiden, ob Anwalt dort Schlichtungsstelle. Letztere wäre aufgrund der Flugsicherung Angabe der Fluggesellschaft sicherlich erstmal sinnvoller, oder? Da sie ja auch beim Anwalt nicht zahlen werden und es dann Richtung Klage geht und dies, ohne die genauen Gründe der Verspätung zu kennen, das Kostenrisiko birgt. Oder habe ich einen Denkfehler?
 

Saladin

Aktives Mitglied
22.01.2017
226
22
Hallo,

ich bin auch betroffen:

LH 796 FRA-HKG, 22.06 , damit konnte PR307 HKG-MNL nicht mehr erreicht werden.

Umbuchung, inkl. vorab erhaltenem Upgrade, wurde von einer sehr fähigen Dame am Schalter in FRA via ANA und HND an meinen Zielort am Folgetag gebracht. Ankunft MNL Mo, 24.06 ca 13.30, somit "nur" 17 Std später - ergibt 600€ Entschädigung

Es gab seitens LH keine freien Hotels mehr und ich wurde gebeten, direkt vor Ort eins zu buchen. - hilton am Square lag dann bei 295€ -> muss LH ebenfalls übernehmen

Mein Hotel in MNL war Flex gebucht mit kostenloser Stornierung bis 22.06 21.00 - Die Annulierung des Fluges erfolgte dann leider erst später - > LH muss auch diese 142€ übernehmen.

Ich habe den Claim bereits aufgemacht und das Angebot seitens LH lautet 750€ - Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass sie all o.g. Kosten übernehmen müssen, also in Summe 1037€.

Soweit korrekt? Gibt es noch eine Möglichkeit es bei LH zu "eskalieren"? Evtl via LH Team hier im Forum oder doch direkt an den Anwalt geben?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.573
1.624
Hallo,

ich bin auch betroffen:

LH 796 FRA-HKG, 22.06 , damit konnte PR307 HKG-MNL nicht mehr erreicht werden.

Umbuchung, inkl. vorab erhaltenem Upgrade, wurde von einer sehr fähigen Dame am Schalter in FRA via ANA und HND an meinen Zielort am Folgetag gebracht. Ankunft MNL Mo, 24.06 ca 13.30, somit "nur" 17 Std später - ergibt 600€ Entschädigung
Korrekt
Es gab seitens LH keine freien Hotels mehr und ich wurde gebeten, direkt vor Ort eins zu buchen. - hilton am Square lag dann bei 295€ -> muss LH ebenfalls übernehmen
Korrekt
Mein Hotel in MNL war Flex gebucht mit kostenloser Stornierung bis 22.06 21.00 - Die Annulierung des Fluges erfolgte dann leider erst später - > LH muss auch diese 142€
Nein, da du dafür die von LH bezahlte Hotelnacht in FRA erhälst.
übernehmen.

Ich habe den Claim bereits aufgemacht und das Angebot seitens LH lautet 750€ - Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass sie all o.g. Kosten übernehmen müssen, also in Summe 1037€.
Die 1037 - 142 = 895 wären korrekt. Mehrauslagen für Verpfelgen könnte noch on top kommen, sofern sie dann angefallen sind und nicht im Betrag von 295 enthalten sind.
Soweit korrekt? Gibt es noch eine Möglichkeit es bei LH zu "eskalieren"? Evtl via LH Team hier im Forum oder doch direkt an den Anwalt geben?
Esklaieren kann man immer, je nach dem wie nett man ist, wählt man das eine oder das andere.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.886
Hallo,

ich bin auch betroffen:

LH 796 FRA-HKG, 22.06 , damit konnte PR307 HKG-MNL nicht mehr erreicht werden.

Umbuchung, inkl. vorab erhaltenem Upgrade, wurde von einer sehr fähigen Dame am Schalter in FRA via ANA und HND an meinen Zielort am Folgetag gebracht. Ankunft MNL Mo, 24.06 ca 13.30, somit "nur" 17 Std später - ergibt 600€ Entschädigung

Es gab seitens LH keine freien Hotels mehr und ich wurde gebeten, direkt vor Ort eins zu buchen. - hilton am Square lag dann bei 295€ -> muss LH ebenfalls übernehmen

Mein Hotel in MNL war Flex gebucht mit kostenloser Stornierung bis 22.06 21.00 - Die Annulierung des Fluges erfolgte dann leider erst später - > LH muss auch diese 142€ übernehmen.

Ich habe den Claim bereits aufgemacht und das Angebot seitens LH lautet 750€ - Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass sie all o.g. Kosten übernehmen müssen, also in Summe 1037€.

Soweit korrekt? Gibt es noch eine Möglichkeit es bei LH zu "eskalieren"? Evtl via LH Team hier im Forum oder doch direkt an den Anwalt geben?
Die Entschädigung von 600€ wird auch auf deinen Schaden angerechnet, d.h. LH schuldet dir eine Hotelnacht und die 600€, erst wenn der weitere Schaden höher als 600€ ist kommt das on Top. Daher hat sich das mit dem Hotel in MNL erledigt.

Kommt jetzt darauf an was dir lieber ist, schnell Geld auf dem Konto oder lange rummachen wegen 145€.
 

Meckex

Neues Mitglied
25.03.2019
8
1
Hallo,
am Donnerstag wurde mein Flug von FRA-KRK (LH1368) kurz aufgrund von „schlechten Wetter“ annulliert. Lufthansa lehnt die EU261 Erstattung aufgrund aussergewöhnlicher Umstände ab. Zählen knapp über 30Grad nun schon als Unwetter? Oder macht es Sinn einen Anwalt zu nehmen?

Und darf Lufthansa meine Alternativbeförderung (nach KTW) ablehnen obwohl der Live Chat keine Ersatzbeförderung angeboten hat?


Danke
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.886
Hallo,
am Donnerstag wurde mein Flug von FRA-KRK (LH1368) kurz aufgrund von „schlechten Wetter“ annulliert. Lufthansa lehnt die EU261 Erstattung aufgrund aussergewöhnlicher Umstände ab. Zählen knapp über 30Grad nun schon als Unwetter? Oder macht es Sinn einen Anwalt zu nehmen?

Und darf Lufthansa meine Alternativbeförderung (nach KTW) ablehnen obwohl der Live Chat keine Ersatzbeförderung angeboten hat?


Danke
Ohne das du selber aktiv wirst macht es keinen Sinn einen Anwalt zu nehmen, der wird von LH erst bezahlt wenn LH nicht auf deine Forderungen reagiert.
 
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JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
57
78
SCN
Hi,

Mein Flug mit SK von DUS nach OSL war vergangenen Freitag etwa eine Stunde verspätet. Als Grund nannte SK ebenfalls Überlastung bei der ATC. Der Anschluss nach TOS wurde in der Folge verpasst. Eine Umbuchung auf Norwegian, womit TOS mit einer Verspätung von lediglich einer Stunde erreicht worden wäre, wurde abgelehnt, da man mit diesen nicht kooperiere.

Erreicht wurde TOS letztlich mit der nächsten SK Verbindung mit einer Verspätung von über vier Stunden. Besteht hier ein Anspruch nach EU261?

Danke für eure Einschätzung.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.845
2.915
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hi,

Mein Flug mit SK von DUS nach OSL war vergangenen Freitag etwa eine Stunde verspätet. Als Grund nannte SK ebenfalls Überlastung bei der ATC. Der Anschluss nach TOS wurde in der Folge verpasst. Eine Umbuchung auf Norwegian, womit TOS mit einer Verspätung von lediglich einer Stunde erreicht worden wäre, wurde abgelehnt, da man mit diesen nicht kooperiere.

Erreicht wurde TOS letztlich mit der nächsten SK Verbindung mit einer Verspätung von über vier Stunden. Besteht hier ein Anspruch nach EU261?

Danke für eure Einschätzung.
Dürfte unerheblich sein, ob sie mit denen kooperieren oder nicht - ist ja deren wirtschaftliches Problem.
 
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JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
57
78
SCN
Dürfte unerheblich sein, ob sie mit denen kooperieren oder nicht - ist ja deren wirtschaftliches Problem.
Klar, war lediglich unsicher ob SAS sich wegen der ATC Problematik rausreden könnte.

Habe das ganze mal direkt bei der Airline eingereicht, danke jedenfalls für eure Rückmeldung.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.193
802
Klar, war lediglich unsicher ob SAS sich wegen der ATC Problematik rausreden könnte.
Pauschal ATC als Ablehnungsgrund ist seit einer Weile die häufigste Ausrede, stimmt fast nie. Beweispflicht für die außergewöhnlichen Umstände liegt sowieso bei der Airline, können sie meist nicht erbringen.
Abgesehen davon haben sie mit der rechtswidrigen Verweigerung der Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung sowieso die Verspätung >3h vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführt, also gibts da nix zu diskutieren.
 
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