EU Fluggastrechte / Annullierung

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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.633
744
Flug LH2264 MUC-MRS wurde heute wegen Wetter in München gestrichen.
Umbuchung dann auf den Abendflug am Samstag, nach Intervention über Hotline dann über Warteliste am Abendflug LH2266 mit gekommen.
Ja, Wetter war in München nicht eitel Sonnenschein, aber gingen regelmäßig Flüge rein und raus.

Die 250€ nach EU261 würden wir jetzt mal einfordern.
Hat jemand Details, ob Streichung heute gerechtfertigt war oder nur eine Ausrede? Flug war wohl brechend voll gebucht, SMS zur Abgabe Handgepäck kam vorher, jedoch ist der regelmäßig verspätet und wurde am Vortag auch schon annulliert.

Danke und ein schönes Wochenende!
 

cas_de

Erfahrenes Mitglied
Flug LH2264 MUC-MRS wurde heute wegen Wetter in München gestrichen.
Umbuchung dann auf den Abendflug am Samstag, nach Intervention über Hotline dann über Warteliste am Abendflug LH2266 mit gekommen.
Ja, Wetter war in München nicht eitel Sonnenschein, aber gingen regelmäßig Flüge rein und raus.

Die 250€ nach EU261 würden wir jetzt mal einfordern.
Hat jemand Details, ob Streichung heute gerechtfertigt war oder nur eine Ausrede? Flug war wohl brechend voll gebucht, SMS zur Abgabe Handgepäck kam vorher, jedoch ist der regelmäßig verspätet und wurde am Vortag auch schon annulliert.

Danke und ein schönes Wochenende!

Eher ja...

siehe:


bzw.

 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.633
744
Ja bezieht sich auf korrekte wetterbedingte Streichung, richtig?
Oder "eher ja" in Bezug auf gute Erfolgsaussichten?
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
702
453
Mich hats gestern auch erwischt.
Gebucht war LX735 von AMS nach ZRH mit Abflug am 12.7. um 20:05
Allerdings wurde der vorherige Flug ZRH-AMS gecancelt, so dass keine Maschine zur Verfüung stand. Laut Staff war das wetterbedingt.

Jedoch ist KL zu sehr ähnlichen Flugzeiten auch ZRH-AMS-ZRH geflogen; siehe



Da keine Alternativen verfügbar, konnte ich erst heute morgen um 7 fliegen. Umbuchung am Flughafen wurde nicht angeboten. Es gab nur einen Zettel mit einem QR Code. Hotel etc auch auslegen müssen. Ich hab daher die SEN Hotline bemüht. Die hat mich dann auf den 'letzten' Platz heute morgen von LX737 nach ZRH umgebucht, aber 2,5h vor Abflug (also heute morgen um 4:30) war immer noch kein Ticket ausgestellt. Also nochmal 30min SEN Hotline bemüht.... gibt schönere Möglichkeiten den Abend bzw den frühen morgen zu verbringen. Gegen 5 Uhr war das Ticket dann OK und ich bin zum Airport gedüst und auch geflogen.

Da KL ja zu ähnlichen Zeiten geflogen ist, kanns ja nicht allein am Wetter gelegen haben? Ggf versuchen eine Ausgleichszahlung einfordern?
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
702
453
Hast du den von kexbox eine halbe Stunde vor deinem Beitrag verlinkten Artikel gelesen?
Ja, aber warum fragst Du? Laut Nachrichten war ZRH schon von Gewittern betroffen:

Nach teils heftigen Gewittern haben Meteorologen schweizweit 18’800 Blitze registriert. Die höchste Zahl von Entladungen verzeichneten die Kantone St. Gallen (2636), Zürich (2097), Tessin (1759), Luzern (1723), Aargau (1669) und Bern (1447). Im Südtessin gab es heftige Windböen mit zu 100 Kilometern pro Stunde. Das Wetter beruhige sich in der Nacht auf Samstag, schreibt das Bundesamt für Meteorologie auf X.

Dennoch sind die meisten Flüge wenn auch mit Verspätungen abgefertigt worden und abgeflogen.
Ich sehe nicht inwiefern mir der recht generell gehaltenen Artikel bei der Entscheidung zur etwaigen Vorgehensweise hilft.
Eine Umbuchung wurde ja nicht unterlassen, es waren halt keine alternativen Flüge verfügbar da parallel ab AMS auch die Flüge nach MUC/FRA etc von LH gestrichen wurden.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.338
970
Ja, aber warum fragst Du? Laut Nachrichten war ZRH schon von Gewittern betroffen:

Nach teils heftigen Gewittern haben Meteorologen schweizweit 18’800 Blitze registriert. Die höchste Zahl von Entladungen verzeichneten die Kantone St. Gallen (2636), Zürich (2097), Tessin (1759), Luzern (1723), Aargau (1669) und Bern (1447). Im Südtessin gab es heftige Windböen mit zu 100 Kilometern pro Stunde. Das Wetter beruhige sich in der Nacht auf Samstag, schreibt das Bundesamt für Meteorologie auf X.

Dennoch sind die meisten Flüge wenn auch mit Verspätungen abgefertigt worden und abgeflogen.
Ich sehe nicht inwiefern mir der recht generell gehaltenen Artikel bei der Entscheidung zur etwaigen Vorgehensweise hilft.
Eine Umbuchung wurde ja nicht unterlassen, es waren halt keine alternativen Flüge verfügbar da parallel ab AMS auch die Flüge nach MUC/FRA etc von LH gestrichen wurden.
OK. Dann lass es!
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.046
7.732
Ist imprint@lufthansa.com tot? Habe gerade ein 550 Address rejected auf meinen claim zurückbekommen…

Habe mir den Rückläufer nochmal angesehen. Irgendwie scheinen sich beim Kopieren der Adresse aus der Website von @kexbox nicht druckbare Zeichen mit eingeschlichen zu haben. Nach manueller Eingabe der Adresse kam jetzt kein Rückläufer mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

pjm

Aktives Mitglied
15.10.2019
172
132
Was definierst du als „in diesem Zeitraum“. Guck dir mal z.B. Die LH190, LH66 oder LH214 an.
Ich hatte einen Zeitraum von 2 stunden in die App eingegeben, hatte diese Flüge nicht gefunden.
Also du hast recht, es gab in diesem Zeitraum mehrere Annulierungen.

Problem ist, dass LH standardmäßig immer ablehnt, so dass man dann so oder so immer selber recherchieren muss. Auch wenn ich grundsätzlich eine Stornierung aufgrund von Einschränkungen durch die Flugsicherung verstehe und akzeptiere - ich habe da null Vertrauen, dass sie die Wahrheit sprechen.

In diesem Fall ist die Verzögerung schon 2 Flüge früher auf dem Weg nach Zürich entstanden - wahrscheinlich wetterbedingt: 17 Minuten später eingetroffen. Der Rückflug ist dann 46 Minuten zu spät in Frankfurt eingetroffen. Die Vermutung, dass LH deswegen die Rotation LH1016/1017 herausgenommen hat, weil auch noch 2 spätere Verbindungen angeboten werden (LH 1018 und SN2618), ist dann doch naheliegend.

Kann man irgendwie objektiv überprüfen, was hier die Ursache war, oder lass ich es lieber so?

1721220296167.png
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.572
7.040
FRA / FMO
Ich hatte einen Zeitraum von 2 stunden in die App eingegeben, hatte diese Flüge nicht gefunden.
Also du hast recht, es gab in diesem Zeitraum mehrere Annulierungen.

Problem ist, dass LH standardmäßig immer ablehnt, so dass man dann so oder so immer selber recherchieren muss.
Das kann ich nicht bestätigen.
Auch wenn ich grundsätzlich eine Stornierung aufgrund von Einschränkungen durch die Flugsicherung verstehe und akzeptiere - ich habe da null Vertrauen, dass sie die Wahrheit sprechen.

In diesem Fall ist die Verzögerung schon 2 Flüge früher auf dem Weg nach Zürich entstanden - wahrscheinlich wetterbedingt: 17 Minuten später eingetroffen. Der Rückflug ist dann 46 Minuten zu spät in Frankfurt eingetroffen. Die Vermutung, dass LH deswegen die Rotation LH1016/1017 herausgenommen hat, weil auch noch 2 spätere Verbindungen angeboten werden (LH 1018 und SN2618), ist dann doch naheliegend.

Kann man irgendwie objektiv überprüfen, was hier die Ursache war, oder lass ich es lieber so?
Anwalt beauftragen, dann müsste LH Beweise vorlegen, wenn sie nicht vorher schon zahlen
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.829
6.139
HAM
Kennt sich jemand mit der Umsetzung der EU261/04 in Britisches Recht aus? Die Direktive wurde ja in das Lex 2019 No. 278 umgeschrieben.

Ergibt sich daraus auch das Recht auf Ersatzbeförderung? Gibt es dazu Urteile?


In meinem Fall geht es darum, dass VS die Strecke LHR-PVG einstellt und mir nur die Option gibt, einen Refund auszulösen. Da die Fare aber viel zu gut war, würde ich lieber ein Re-Routing in Anspruch nehmen.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
660
556
Die von dir verlinkte Seite dazu ist doch ziemlich eindeutig:

"If your flight is cancelled by the airline (regardless of the reason for the cancellation), you are entitled to a choice between:

- a refund, paid within 7 days and a return flight to the first point of departure at the earliest opportunity (where applicable) or
- to be re-routed under comparable conditions – this can include on a different airline or mode of transport"
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.829
6.139
HAM
Die von dir verlinkte Seite dazu ist doch ziemlich eindeutig:

"If your flight is cancelled by the airline (regardless of the reason for the cancellation), you are entitled to a choice between:

- a refund, paid within 7 days and a return flight to the first point of departure at the earliest opportunity (where applicable) or
- to be re-routed under comparable conditions – this can include on a different airline or mode of transport"
Wer hat das schon mal bei VS durchgesetzt?
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
660
556
Ich nicht, der verlinkte Artikel beschreibt unter 4.10 und 4.11 aber auch das einzuhaltende Vorgehen: Schreiben an die Fluggesellschaft mit Bezeichnung deiner Forderung, bei Ablehnung oder nach 8 Wochen Eskalation an die Alternative Dispute Resolution (analog SÖP in Deutschland). Die für VS zuständige ADR ist AviationADR, siehe https://www.caa.co.uk/passengers-an...-caa-can-help/alternative-dispute-resolution/. Sofern du aus deinem Ticket keine deutsche Gerichtsbarkeit ableiten kannst (zB aufgrund eines Abflugs aus Deutschland), würde ich den Weg definitiv gehen, bevor du ggf. einen britischen Anwalt einschaltest (den du hier im Forum eher nicht finden wirst).
 
Zuletzt bearbeitet:

JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
58
79
SCN
Habe meinen OS Fall über das Formular auf der LH Webseite eingereicht. Diese haben das ganze nache eigenen Angaben an OS weitergegeben. Ausgang offen.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.867
2.942
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich habe auf die Impressums-Email von Austrian innerhalb der Frist keine Antwort bekommen, auch noch 2 andere Fälle offen. Hat irgendwer hier in letzter Zeit einmal Erfolg gehabt bei Austrian mit impressum@austrian.com?
Letzten Monat haben sie noch innerhalb 48 Stunden auf Mails reagiert, zurzeit lassen sie jegliche Aufforderungen fristlos verstreichen und stellen sich tot - wie Air Dolomiti und Lufthansa aktuell auch. Scheinbar sind die Kulanzbudgets für Bestandskunden derzeit aufgebraucht. :LOL:
 

yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
112
6
Ich hatte einen Hin- & Rückflug mit EasyJet von Berlin nach Rom gebucht. Leider konnten wir den Hinflug nicht antreten. Nun wurde unser Rückflug heute annulliert (U2 5080). Da wir nicht hingeflogen sind, wäre der Rückflug heute eigentlich verfallen.

Welche Möglichkeit habe ich ggf. doch eine Erstattung des Ticketpreises oder gar Entschädigung zu erhalten? Könnte es sein, dass easyJet alles verweigert da der Hinflug nicht angetreten wurde?
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.875
3.217
DUS
Ich hatte einen Hin- & Rückflug mit EasyJet von Berlin nach Rom gebucht. Leider konnten wir den Hinflug nicht antreten. Nun wurde unser Rückflug heute annulliert (U2 5080). Da wir nicht hingeflogen sind, wäre der Rückflug heute eigentlich verfallen.

Welche Möglichkeit habe ich ggf. doch eine Erstattung des Ticketpreises oder gar Entschädigung zu erhalten? Könnte es sein, dass easyJet alles verweigert da der Hinflug nicht angetreten wurde?

Fällt "No show" unter EU VO Entschädigung? Ich glaube nicht... 🤔 ;)
Du kannst maximal die Steuern und Gebühren zurückfordern. Wie viel das ist, siehst Du auf deiner Ticketabrechnung.
Mail schreiben an EasyJet mit Fristsetzung 2 Wochen, wenn keine Reaktion, zum Anwalt oder SÖP. Kommt auf den Streitwert an.
 
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daddycoool

Neues Mitglied
10.03.2017
21
10
Ich hatte einen Hin- & Rückflug mit EasyJet von Berlin nach Rom gebucht. Leider konnten wir den Hinflug nicht antreten. Nun wurde unser Rückflug heute annulliert (U2 5080). Da wir nicht hingeflogen sind, wäre der Rückflug heute eigentlich verfallen.

Welche Möglichkeit habe ich ggf. doch eine Erstattung des Ticketpreises oder gar Entschädigung zu erhalten? Könnte es sein, dass easyJet alles verweigert da der Hinflug nicht angetreten wurde?
easyJet - das sind doch Oneways.

Meiner laienhaften Einschätzung zu Folge sollte es Entschädigung für den Rückflug geben. ein Lottogewinn sozusagen