EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
937
901
ANZEIGE
easyJet = OneWays.
Aber siehe Schließung von BER am heutigen Morgen etc. - evtl. keine Entschädigung fällig.
 

kp502

Aktives Mitglied
16.07.2014
237
164
DUS
Mal so ganz einfach gefragt:

Hat eine Fluggesellschaft nicht dafür sorge zu tragen, dass seine IT läuft?
Dass das Problem bei einem externen Dienstleister liegt, kann dem Kunden ja s* egal sein; genauso, dass das Problem bei der Konkurrenz oder außerhalb der Branche genauso auftritt.
Warum sollte der Kunde nun also benachteiligt werden, dafür, dass nicht redundant oder in andere/bessere/teurere IT-Infrastruktur investiert wurde.
Ist der Flieger defekt und der Flug annulliert, muss die Airline genauso dafür haften, denn es liegt im Einflussbereich jener und ob da ein externer Dienstleister oder der Airline-Mitarbeiter selbst es verbockt hat, ist nicht entscheidend.
 
  • Like
Reaktionen: Saturnv

Kiwi29

Aktives Mitglied
08.09.2010
211
31
Ich hatte eine Zeitenänderung bei einem Prämienflug der LH. Der Chatbot hat mir daraufhin den Direktflug von MUC angeboten und ich muss nicht mehr über FRA fliegen.

Ich glaube, dass ich nun Anspruch auf Rückerstattung der Flughafengebühren für Frankfurt habe. Ist dem so?

Lufthansa schickt mich leider von A nach B nach C ohne dabei inhaltlich auf meine Anfrage einzugehen. Der erste Agent meinte, dass ich doch die neue Strecke akzeptiert habe und es daher keine Rückerstattung geben würde.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.853
7.380
FRA / FMO
Ich hatte eine Zeitenänderung bei einem Prämienflug der LH. Der Chatbot hat mir daraufhin den Direktflug von MUC angeboten und ich muss nicht mehr über FRA fliegen.

Ich glaube, dass ich nun Anspruch auf Rückerstattung der Flughafengebühren für Frankfurt habe. Ist dem so?

Lufthansa schickt mich leider von A nach B nach C ohne dabei inhaltlich auf meine Anfrage einzugehen. Der erste Agent meinte, dass ich doch die neue Strecke akzeptiert habe und es daher keine Rückerstattung geben würde.
Du hast die Umbuchung so akzeptiert. Ich sehe keinen Grund für eine Rückerstattung. Du musstest ja auch nicht drauf zahlen, weil der Flug eventuell vorher teurer/nicht verfügbar war.
 

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.107
198
Wie sieht es hier aus.
XXX-MUC-NYC, Verspätung auf XXX-MUC.
Kein Weiterflug am gleichen Tag möglich.
Alternative MUC-JFK am nächsten Tag, kommt aber zu spät für einen Termin vor Ort an. MUC-ZRH-NYC würde passen.
MUC-ZRH am ursprünglichen Tag und ZRH-NYC am nächsten Tag. Muss LH das Hotel in Zürich zahlen + 600 Euro oder nur die 600 Euro. In MUC hätte es sehr wahrscheinlich direkt einen Voucher fürs Hilton gegeben. Der Flug nach ZRH am ursprünglichen Tag wäre auf meinen Wunsch, da ich Probleme am nächsten Tag bei möglichen Verspätungen vermeiden möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass LX am Flughafen Diskussionen anfängt
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.758
27.106
MUC
Wie sieht es hier aus.
XXX-MUC-NYC, Verspätung auf XXX-MUC.
Kein Weiterflug am gleichen Tag möglich.
Alternative MUC-JFK am nächsten Tag, kommt aber zu spät für einen Termin vor Ort an. MUC-ZRH-NYC würde passen.
MUC-ZRH am ursprünglichen Tag und ZRH-NYC am nächsten Tag. Muss LH das Hotel in Zürich zahlen + 600 Euro oder nur die 600 Euro. In MUC hätte es sehr wahrscheinlich direkt einen Voucher fürs Hilton gegeben. Der Flug nach ZRH am ursprünglichen Tag wäre auf meinen Wunsch, da ich Probleme am nächsten Tag bei möglichen Verspätungen vermeiden möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass LX am Flughafen Diskussionen anfängt

Frage lässt sich nicht sicher beantworten, da Du ja leider verschweigst, mit welcher Airline Du von wo abgeflogen bist. Anspruch geht an die Airline, die die Verspätung verursacht hat.

Hotel müsste ja so oder so gestellt werden, entweder in MUC oder in ZRH. 600 Euro nur, wenn die Ankunft in New York 3 Stunden verspätet zur ursprünglich geplanten Ankunft ankommt, der Zubringer eine EU-Airline war und der Grund für die Verspätung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Airline lag.
 

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.107
198
Frage lässt sich nicht sicher beantworten, da Du ja leider verschweigst, mit welcher Airline Du von wo abgeflogen bist. Anspruch geht an die Airline, die die Verspätung verursacht hat.

Hotel müsste ja so oder so gestellt werden, entweder in MUC oder in ZRH. 600 Euro nur, wenn die Ankunft in New York 3 Stunden verspätet zur ursprünglich geplanten Ankunft ankommt, der Zubringer eine EU-Airline war und der Grund für die Verspätung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Airline lag.
Alles LH, neu ZRH-NYC wäre LX. Ankunft mit LH wäre 24 Stunden später, mit LX 22 Stunden. Abflug in DE.

Slot auf vorherigen Flug und dann in FRA den eigenen Slot aufgrund langsamer Beladung verpasst
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Hi Leute, wieder mal Probleme mit Lufthansa. Flug Amsterdam nach Dresden über Frankfurt, Teilstück FRA-DRS 6 Stunden vorher gestrichen. Keine Alternative heute möglich, Flüge voll, keine Zugtickets. Begründung - technische Schwierigkeiten. Mitarbeiterin im Chat hat bestätigt, dass dafür Kompensation zusteht.
Wie verhält es sich denn nun mit den zusätzlich gezahlten Sitzplätzen? Kann ich die auch zurückverlangen für das Teilstück? Oder "nur" die Zugtickets, die ich jetzt mangels Kooperation selbst buchen musste, sowie die 250€ Kompensation für die Verspätung von mehr als 3h am Zielflughafen? Kann ich sonst noch irgendwas geltend machen?
Wahrscheinlich kann ich ja nicht Geld zurück bekommen für die teilstornierte Flugstrecke, wenn ich schon das Geld für die Zugtickets erhalte, richtig? Das wäre ja quasi dasselbe wie wenn sie mich auf eine Alternative umgebucht hätten.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.853
7.380
FRA / FMO
Hi Leute, wieder mal Probleme mit Lufthansa. Flug Amsterdam nach Dresden über Frankfurt, Teilstück FRA-DRS 6 Stunden vorher gestrichen. Keine Alternative heute möglich, Flüge voll, keine Zugtickets. Begründung - technische Schwierigkeiten. Mitarbeiterin im Chat hat bestätigt, dass dafür Kompensation zusteht.
Wie verhält es sich denn nun mit den zusätzlich gezahlten Sitzplätzen? Kann ich die auch zurückverlangen für das Teilstück? Oder "nur" die Zugtickets, die ich jetzt mangels Kooperation selbst buchen musste, sowie die 250€ Kompensation für die Verspätung von mehr als 3h am Zielflughafen? Kann ich sonst noch irgendwas geltend machen?
Wahrscheinlich kann ich ja nicht Geld zurück bekommen für die teilstornierte Flugstrecke, wenn ich schon das Geld für die Zugtickets erhalte, richtig? Das wäre ja quasi dasselbe wie wenn sie mich auf eine Alternative umgebucht hätten.
Du hast die Wahl zwischen Erstattung des Zugtickets oder Erstattung der Teilstrecke. Sitzplatzreservierung müsste erstattbar sein, da ja nicht genutzt.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Geht sogar noch weiter. Uns wurde intern auch der erste Flug storniert. Wir stehen am Boarding und werden nicht ins Flugzeug gelassen, weil es voll ist. Das Flugzeug hebt gerade ab. Wir sitzen jetzt zu siebt auf dem Flughafen in Amsterdam ohne Information zur Stornierung des ersten Flugs und wissen nicht, wie es weitergeht.

Am Freitag kam die Info, dass ein anderes (kleineres) Flugzeug zum Einsatz kommt. Wahrscheinlich überbucht und keiner hats gemerkt. Ganz große Klasse und bisschen doof, dass ich das Zugticket jetzt gebucht hab in dem Glauben, dass wir fliegen werden - das ist nämlich nicht stornierbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.853
7.380
FRA / FMO
Geht sogar noch weiter. Uns wurde intern auch der erste Flug storniert. Wir stehen am Boarding und werden nicht ins Flugzeug gelassen, weil es voll ist. Das Flugzeug hebt gerade ab. Wir sitzen jetzt zu siebt auf dem Flughafen in Amsterdam ohne Information zur Stornierung des ersten Flugs und wissen nicht, wie es weitergeht.
Was sagt denn der Subunternehmer bzw. die Hotline?
Am Freitag kam die Info, dass ein anderes (kleineres) Flugzeug zum Einsatz kommt. Wahrscheinlich überbucht und keiner hats gemerkt. Ganz große Klasse und bisschen doof, dass ich das Zugticket jetzt gebucht hab in dem Glauben, dass wir fliegen werden - das ist nämlich nicht stornierbar.
Entschädigung sollte es ja geben.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Im Moment gar nix, Schiphol hat keinen Lufthansa-Serviceschalter. Am Telefon kann er mir auch nix richtiges sagen, versucht gerade den Supervisor zu erreichen.
Das Ding ist, dass hier auch morgen Arbeitstage anstehen - Selbstständigkeit, Verdienstausfall etc.
 
Zuletzt bearbeitet:

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
403
471
Im Moment gar nix, Schiphol hat keinen Lufthansa-Serviceschalter. Am Telefon kann er mir auch nix richtiges sagen, versucht gerade den Supervisor zu erreichen.
Das Ding ist, dass hier auch morgen Arbeitstage anstehen - Selbstständigkeit, Verdienstausfall etc.
Ich glaube, das wird mein erster Fall für @kexbox
Per Mail auffordern, selbst nach Frankfurt buchen mit Lufthansa oder KLM und dann mit dem Zug nach Dresden fahren. Entschädigung kassieren und Zugticket / Verpflegung erstatten lassen.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.096
1.536
Per Mail auffordern, selbst nach Frankfurt buchen mit Lufthansa oder KLM und dann mit dem Zug nach Dresden fahren. Entschädigung kassieren und Zugticket / Verpflegung erstatten lassen.
Einfacher gesagt als getan heute. Aufgrund der Nachwehen von Freitag ist praktisch alles voll. Das einzige was ich sehe ist AMS-HAJ auf KLM, und (AMS)-BRU-BER auf SN. Aber sicher nicht für 7 Personen.

Es gibt einfach nix.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Jo, da hast du recht. Züge sind nicht buchbar. Heute geht sowieso überhaupt gar nichts mehr in die Richtung. Ich setze mich gleich in den nächsten Coffeeshop, werd kiffen wie ein Bagger und mir überlegen, wie wir morgen zurückkommen. Vermutlich wirds was mit Flixbus nach Deutschland rüber und dann nen Zug innerhalb Deutschlands.

Begründung war übrigens Überbuchung und wir haben halt die sogenannte Arschkarte gezogen, dass wir einfach rausgeschmissen wurden ohne Vorwarnung. Das geht definitiv an den Anwalt und ich denke, der wird da wirklich kein schweres Spiel mit haben.
 
  • Haha
Reaktionen: keeeeeevin

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.895
3.009
CGN / MUC / ZRH / EWR
Jo, da hast du recht. Züge sind nicht buchbar. Heute geht sowieso überhaupt gar nichts mehr in die Richtung. Ich setze mich gleich in den nächsten Coffeeshop, werd kiffen wie ein Bagger und mir überlegen, wie wir morgen zurückkommen. Vermutlich wirds was mit Flixbus nach Deutschland rüber und dann nen Zug innerhalb Deutschlands.

Begründung war übrigens Überbuchung und wir haben halt die sogenannte Arschkarte gezogen, dass wir einfach rausgeschmissen wurden ohne Vorwarnung. Das geht definitiv an den Anwalt und ich denke, der wird da wirklich kein schweres Spiel mit haben.
Zumindest die niederländischen IC kannst du ja bis Deutschland ohne Reservierungspflicht weiterhin nutzen und ab dort dann per ICE weiter. Bspw. via Venlo und Mönchengladbach, Arnhem und Düsseldorf, usw.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
403
471
Jo, da hast du recht. Züge sind nicht buchbar. Heute geht sowieso überhaupt gar nichts mehr in die Richtung. Ich setze mich gleich in den nächsten Coffeeshop, werd kiffen wie ein Bagger und mir überlegen, wie wir morgen zurückkommen. Vermutlich wirds was mit Flixbus nach Deutschland rüber und dann nen Zug innerhalb Deutschlands.

Begründung war übrigens Überbuchung und wir haben halt die sogenannte Arschkarte gezogen, dass wir einfach rausgeschmissen wurden ohne Vorwarnung. Das geht definitiv an den Anwalt und ich denke, der wird da wirklich kein schweres Spiel mit haben.
Vergiss nicht die Coffeeshop rechnung bei LH als Verpflegung einzureichen!
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.096
1.536
Begründung war übrigens Überbuchung und wir haben halt die sogenannte Arschkarte gezogen, dass wir einfach rausgeschmissen wurden ohne Vorwarnung. Das geht definitiv an den Anwalt und ich denke, der wird da wirklich kein schweres Spiel mit haben.

Ja einfach Arschkarte, weil sie eh schon die Entschädigung zahlen müssen. Ob dann ein Leg oder beide gestrichen macht dann für die Entschädigung keinen Unterschied. Für euch natürlich richtig blöd.

Da momentan so viel ausgefallen ist, gibt es halt auch einfach fast keine Alternativen.