EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.576
1.627
ANZEIGE
Macht es eigentlich Sinn, Verdienstausfall geltend zu machen? Bei mir hat es meinen Bruder betroffen, der als Selbstständiger einen Vertrag mit der Stadt über ein Projekt nachweisen kann, wo nun der eine Tag weggefallen ist. Ich selber musste einen zusätzlichen Urlaubstag für die Heimreise aufwenden, der meiner Auffassung nach eigentlich auch (Nettosold/Anzahl der Werktage) wert sein sollte. Das Ganze würde ich dann erst probieren, wenn die Entschädigungen sowie Aufwendungen für Ersatzbeförderung, Verpflegung und Unterbringung zurück sind, aber wollte nur mal vorfühlen, ob sowas generell überhaupt bezahlt wird.
Unabhängig davon, ob das im Nachgang noch geht, müstest du dir das auf die Entschädigung anrechnen lassen.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Es muss sowieso separat gemacht werden durch meinen Bruder, weil ich das ja nicht in seinem Namen machen kann, ist ja nicht mein Ausfall. Ich will aber lieber erstmal den großen Batzen, den wir sowieso kriegen müssen, sicher haben, bevor ich irgendwas einreiche, weswegen dann rumdiskutiert wird.
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
276
203
HAM / GOT
Ich hätte heute BER-MUC-LYS (Ankunft 12:05) fliegen sollen, BER-MUC war aber aufgrund eines verspätet ankommenden Flugzeugs (das zu spät aus CAI kam) so verspätet, dass der Anschluss in MUC nicht mehr geklappt hätte.

Aufgrund des parallelen Meltdowns in FRA war die nächste mögliche Verbindung mit Ankunft in LYS um 19:20 (also über 7 Stunden verspätet) und die Reise wäre sinnlos gewesen. Ich habe mich noch in BER zum Abbruch entschieden und das Ticket storniert.

Erstattung des Tickets ist nach EU261 klar, allerdings bin ich unsicher ob ich noch Kompensation fordern kann. Nach strikter Lesart von EU261 eher nicht?
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.823
1.254
Kam noch was schriftliches? Bei uns das gleiche Spiel wie bei dir bisher. Man hat alle Ansprüche (aus unserer Sicht natürlich zu Unrecht) mit höherer Gewalt abgeschmettert. Jetzt halt über den Anwalt. Mal sehen ob das Schreiben (und die Kosten dafür) schon reicht oder ob man wirklich ein Gericht damit behelligen und noch mehr zahlen möchte.
Nein es kam nach der Rückmeldung an die Schlichtungsstelle dass sie die Forderung komplett anerkennen nichts schriftliches mehr von LH. Das Geld war wenige Tage später in voller Höhe auf dem benannten Konto. Die Kontodaten von mir waren bereits im SÖP Formular abgefragt worden. Das ganze Verfahren mit der SÖP hat nur knapp 1 Woche gedauert. Über einen Anwalt hätte ich das erst laufen lassen wenn die sich auch bei der Schlichtungsstelle quer gestellt hätten.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.576
1.627
Es muss sowieso separat gemacht werden durch meinen Bruder, weil ich das ja nicht in seinem Namen machen kann, ist ja nicht mein Ausfall. Ich will aber lieber erstmal den großen Batzen, den wir sowieso kriegen müssen, sicher haben, bevor ich irgendwas einreiche, weswegen dann rumdiskutiert wird.
Unabhängig vom Zeitpunkt des einreichens (ich bewerte hier nicht, ob das noch geht oder nicht) müsstest du dir das auf die Entschädigung anrechnen lassen. Also Betragx xy (Lohnausfal deines Bruders) - 250/400/600 Euro.
Davon unabhängig wirst du den nicht Strittigenfall der Kosten der Ersatzbeförderung haben.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.867
2.942
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich hätte heute BER-MUC-LYS (Ankunft 12:05) fliegen sollen, BER-MUC war aber aufgrund eines verspätet ankommenden Flugzeugs (das zu spät aus CAI kam) so verspätet, dass der Anschluss in MUC nicht mehr geklappt hätte.

Aufgrund des parallelen Meltdowns in FRA war die nächste mögliche Verbindung mit Ankunft in LYS um 19:20 (also über 7 Stunden verspätet) und die Reise wäre sinnlos gewesen. Ich habe mich noch in BER zum Abbruch entschieden und das Ticket storniert.

Erstattung des Tickets ist nach EU261 klar, allerdings bin ich unsicher ob ich noch Kompensation fordern kann. Nach strikter Lesart von EU261 eher nicht?
Sofern du sinnlos zum Flughafen gefahren bist und diesen neuerdings dank EuGH notwendigen, entschädigungswürdigen Zeitaufwand nachweisen kannst, schon.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.962
1.082
Mahlzeit,

folgender Sachverhalt:
  • DTM - STN, 19.07. 20:35 - 20:55 (FR1789) -> ca. 6h vorher annulliert wegen "globalem Systemausfall"
  • selbstständig kostenfrei umgebucht auf CGN - STN, 19.07. 22:10 - 22:30 (FR2815)
  • ATA in STN 20.07., 02:10

Für den Flug war 9H-VUP vorgesehen, geflogen ist dann EI-DHX. Ich meine (konnte es nicht erkennen und somit auch nicht beweisen), dass 9H-VUP in CGN nahe Gate 40 abgestellt war. Kaputt?

Mein Flug hatte somit >6h bzw. >4h Verspätung. FR hat zwischenzeitlich über die App für die Flugverspätung in CGN einen 4 € Gutschein herausgerückt, welcher natürlich in CGN relativ nutzlos ist.

Wie soll ich weiter vorgehen bzgl. EU261? Kurze Webrecherche brachte "kommt darauf an"...

Ich würde erstmal bei FR den Claim einreichen, denke aber, dass das relativ schnell wegen des Crowdstrike/Azure-Desasters abschlägig beschieden wird.

Rechtsanwalt oder Kröte schlucken, da nicht im Einflussbereich von FR? Oder darauf hoffen, dass ein Verfahren so lange dauert, dass ein Richter sich nicht mehr daran erinnert?
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.867
2.942
CGN / MUC / ZRH / EWR
Mahlzeit,

folgender Sachverhalt:
  • DTM - STN, 19.07. 20:35 - 20:55 (FR1789) -> ca. 6h vorher annulliert wegen "globalem Systemausfall"
  • selbstständig kostenfrei umgebucht auf CGN - STN, 19.07. 22:10 - 22:30 (FR2815)
  • ATA in STN 20.07., 02:10

Für den Flug war 9H-VUP vorgesehen, geflogen ist dann EI-DHX. Ich meine (konnte es nicht erkennen und somit auch nicht beweisen), dass 9H-VUP in CGN nahe Gate 40 abgestellt war. Kaputt?

Mein Flug hatte somit >6h bzw. >4h Verspätung. FR hat zwischenzeitlich über die App für die Flugverspätung in CGN einen 4 € Gutschein herausgerückt, welcher natürlich in CGN relativ nutzlos ist.

Wie soll ich weiter vorgehen bzgl. EU261? Kurze Webrecherche brachte "kommt darauf an"...

Ich würde erstmal bei FR den Claim einreichen, denke aber, dass das relativ schnell wegen des Crowdstrike/Azure-Desasters abschlägig beschieden wird.

Rechtsanwalt oder Kröte schlucken, da nicht im Einflussbereich von FR? Oder darauf hoffen, dass ein Verfahren so lange dauert, dass ein Richter sich nicht mehr daran erinnert?
Hieß es nicht in den Medien, dass Ryanair recht wenig betroffen war und geflogen sei?

Persönlich warte ich derzeit ab, bis da die ersten Urteile durch sind. Meiner Meinung nach handelt die Airline selbstverschuldet, wenn sie sich derartige Software ohne Fallback Lösung in kritische Infrastruktur zimmert. Zumal der operative Betrieb auch in gewissem Maße analog erfolgen könnte.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.053
1.620
Servus,

wir sollten am 21.07. mit EW580 von CGN (20:05) nach PMI (22:25) fliegen. Wir waren bereits hinter der Sicherheitskontrolle, als gut 1h vor planmäßigem Abflug erst eine Verspätung um ~1,5h und dann die Annullierung reinkam.
Wir wurden dann umgebucht auf den nächsten Tag auf EW1994 von MUC (11:50) nach PMI (14:00).
Den Mietwagen durften wir uns selber organisieren (500 EUR inkl. Benzin, usw.), die Nacht haben wir in unserer Wohnung in München verbracht.

Eurowings schreibt auf Ihrem Portal zur Prüfung des Ausgleichsanspruchs, dass die Unregelmäßigkeit durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde und daher kein Anspruch bestehe.

Da aber sowohl die IT Systeme wieder liefen als auch das Wetter hervorragend war, ist für mich nicht ersichtlich, warum hier kein Anspruch bestehen solle. Leider wurde auch kein Grund für die Annullierung kommuniziert und ist daher für mich nicht nachvollziehbar.

Hat da jemand von euch mehr Informationen zu, bzw. kann mir sagen, was für Ansprüche bestehen?

Meiner Recherche nach sollte das sein:
- 250 EUR pP Entschädigung
- Erstattung der Kosten für die Mietwagenbuchung, um nach München zu kommen

Vielen Dank :)

Edit Zusatzfrage (@kexbox):

Hätte demnach unser Hund (dessen Preis bei EW immerhin über unserem lag) auch einen Anspruch? :D
 
Zuletzt bearbeitet:

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.962
1.082
Mahlzeit,

folgender Sachverhalt:
  • DTM - STN, 19.07. 20:35 - 20:55 (FR1789) -> ca. 6h vorher annulliert wegen "globalem Systemausfall"
  • selbstständig kostenfrei umgebucht auf CGN - STN, 19.07. 22:10 - 22:30 (FR2815)
  • ATA in STN 20.07., 02:10

Für den Flug war 9H-VUP vorgesehen, geflogen ist dann EI-DHX. Ich meine (konnte es nicht erkennen und somit auch nicht beweisen), dass 9H-VUP in CGN nahe Gate 40 abgestellt war. Kaputt?

Mein Flug hatte somit >6h bzw. >4h Verspätung. FR hat zwischenzeitlich über die App für die Flugverspätung in CGN einen 4 € Gutschein herausgerückt, welcher natürlich in CGN relativ nutzlos ist.

Wie soll ich weiter vorgehen bzgl. EU261? Kurze Webrecherche brachte "kommt darauf an"...

Ich würde erstmal bei FR den Claim einreichen, denke aber, dass das relativ schnell wegen des Crowdstrike/Azure-Desasters abschlägig beschieden wird.

Rechtsanwalt oder Kröte schlucken, da nicht im Einflussbereich von FR? Oder darauf hoffen, dass ein Verfahren so lange dauert, dass ein Richter sich nicht mehr daran erinnert?
Wie zu erwarten war, lehnt FR den Claim ab. Überrascht hat mich, dass die das sofort machen. Anscheinend hat FR den kompletten Tag geblacklistet.

Ich würde erstmal die SÖP einschalten[1] und nach Entscheidung dann ggf. mich anwaltlich vertreten lassen. andere Ideen?

[1]da ich mir ehrlich gesagt auch nicht sicher bin und wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See...
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.867
2.942
CGN / MUC / ZRH / EWR
Servus,

wir sollten am 21.07. mit EW580 von CGN (20:05) nach PMI (22:25) fliegen. Wir waren bereits hinter der Sicherheitskontrolle, als gut 1h vor planmäßigem Abflug erst eine Verspätung um ~1,5h und dann die Annullierung reinkam.
Wir wurden dann umgebucht auf den nächsten Tag auf EW1994 von MUC (11:50) nach PMI (14:00).
Den Mietwagen durften wir uns selber organisieren (500 EUR inkl. Benzin, usw.), die Nacht haben wir in unserer Wohnung in München verbracht.

Eurowings schreibt auf Ihrem Portal zur Prüfung des Ausgleichsanspruchs, dass die Unregelmäßigkeit durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde und daher kein Anspruch bestehe.

Da aber sowohl die IT Systeme wieder liefen als auch das Wetter hervorragend war, ist für mich nicht ersichtlich, warum hier kein Anspruch bestehen solle. Leider wurde auch kein Grund für die Annullierung kommuniziert und ist daher für mich nicht nachvollziehbar.

Hat da jemand von euch mehr Informationen zu, bzw. kann mir sagen, was für Ansprüche bestehen?

Meiner Recherche nach sollte das sein:
- 250 EUR pP Entschädigung
- Erstattung der Kosten für die Mietwagenbuchung, um nach München zu kommen

Vielen Dank :)
Vermutlich Umlaufverspätung des eingeplanten Flugzeugs D-ABZE. Ging mit angesammelten 3 1/2 Stunden Verspätung als EW769 aus ZRH raus.

Am 21.7. gabs abends noch zusätzlich Unwetter in Süddeutschland, dürfte den Flug ab ZRH nochmal zusätzlich verspätet haben.
CGN ist aber Eurowings Standort, da müssten eigentlich genügend Flugzeuge zur Verfügung stehen und Flüge nach PMI abgehen.
 
  • Like
Reaktionen: drusnt

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.053
1.620
Hieße aber, dass - sofern ich die Verordnung richtig deute - EU261 greifen müsste.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.867
2.942
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hieße aber, dass - sofern ich die Verordnung richtig deute - EU261 greifen müsste.
Zumindest wird EW argumentieren dürfen, weshalb keine Flugzeuge in CGN oder DUS zur Verfügung standen, mit denen der Flug durchführbar gewesen wäre. Und vor allem: Wieso du nach MUC fahren musstest und die Verspätung nicht zumindest mit anderen Flügen ab CGN/DUS erheblich hätte reduziert werden können.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.053
1.620
Zumindest wird EW argumentieren dürfen, weshalb keine Flugzeuge in CGN oder DUS zur Verfügung standen, mit denen der Flug durchführbar gewesen wäre. Und vor allem: Wieso du nach MUC fahren musstest und die Verspätung nicht zumindest mit anderen Flügen ab CGN/DUS erheblich hätte reduziert werden können.
Da sie scheinbar wegen den IT Problemen noch etwas zu kämpfen hatten mit gestrandeten Passagieren, wäre laut Hotline, die mich dann umgebucht hat, ab CGN oder DUS erst zwei Tage später wieder ein Platz verfügbar gewesen. Ab MUC konnten wir bereits den nächsten Vormittag fliegen und haben dadurch lediglich gut einen halben Tag am Ziel verloren. War also in der Situation die Möglichkeit mit der geringsten Verspätung, wobei natürlich Kosten für den Mietwagen entstanden.
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
326
293
CHO/IAD
interiminnkeeper.net
LH417 IAD - FRA

diese Maschine wurde 30. und 31.7 und auch heute storniert - anscheinend auch die naechsten Tage. Hat jemand eine Ahnung was da los ist ? Freunde von uns ( gerade zu Besuch ) wollten eigentlich nach Hause und sind jetzt nach langem Hin und Her auf UA umgebucht mit 6 Std spaetere Ankunft. Duerfte EURO 600 p.P. geben, oder ?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.271
1.908
LH417 IAD - FRA

diese Maschine wurde 30. und 31.7 und auch heute storniert - anscheinend auch die naechsten Tage. Hat jemand eine Ahnung was da los ist ? Freunde von uns ( gerade zu Besuch ) wollten eigentlich nach Hause und sind jetzt nach langem Hin und Her auf UA umgebucht mit 6 Std spaetere Ankunft. Duerfte EURO 600 p.P. geben, oder ?

sofern LH keine außergewöhnlichen Umstände beweisen kann, ja
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Chimaira

Erfahrenes Mitglied
15.02.2017
287
175
EDFM
LH417 IAD - FRA

diese Maschine wurde 30. und 31.7 und auch heute storniert - anscheinend auch die naechsten Tage. Hat jemand eine Ahnung was da los ist ? Freunde von uns ( gerade zu Besuch ) wollten eigentlich nach Hause und sind jetzt nach langem Hin und Her auf UA umgebucht mit 6 Std spaetere Ankunft. Duerfte EURO 600 p.P. geben, oder ?

Da die Stornierung aller Flüge bis einschließlich 2.8. zum gleichen Zeitpunkt erfolgt ist, IAD in operation ist, deutet das stark auf fehlendes Equipment hin.
 
  • Like
Reaktionen: Brierley Hill

FM77

Aktives Mitglied
09.12.2022
182
270
Ryanair hat meinen innereuropäischen Flug am Abflugtag annulliert.

Als Grund wurden Slot-Verzögerungen am Flughafen und bei der Flugsicherung angegeben.

Dadurch wurde eine Hotelübernachtung notwendig.

Ryanair hat die Kosten für das Flugticket inzwischen erstattet, nicht aber für die Hotelübernachtung.

Ein Anspruch gem. EU261 wird verneint.

Soll ich die söp anschreiben oder hat jemand hier im Forum eine andere Idee?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.867
2.942
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ryanair hat meinen innereuropäischen Flug am Abflugtag annulliert.

Als Grund wurden Slot-Verzögerungen am Flughafen und bei der Flugsicherung angegeben.

Dadurch wurde eine Hotelübernachtung notwendig.

Ryanair hat die Kosten für das Flugticket inzwischen erstattet, nicht aber für die Hotelübernachtung.

Ein Anspruch gem. EU261 wird verneint.

Soll ich die söp anschreiben oder hat jemand hier im Forum eine andere Idee?
@kexbox oder @umsteiger geben, Ryanair ist eh immer witzig vor Gericht. Frage mich nur, weshalb das Flugticket erstattet wurde.