EU Fluggastrechte / Annullierung

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FM77

Aktives Mitglied
09.12.2022
182
270
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Die Ticketerstattung wurde aktiv von Ryanair per E-Mail angeboten.
 

AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
17
11
sofern LH keine außergewöhnlichen Umstände beweisen kann, ja

Die Ganze LH group ist eine einzige Katastrophe derzeit. Außergewöhnliche Umstände gibt es da kaum, liegt m.E. zu 99% an deren Unvermögen oder an den Problemen einiger Drehkreuze wie MUC. Immer schön erstmal alles einreichen und hartnäckig bleiben. Beliebt ist es auch immer alles auf die Zubringer-Airline des eigenen Konzerns zu schieben.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.561
7.022
FRA / FMO
Die Ganze LH group ist eine einzige Katastrophe derzeit. Außergewöhnliche Umstände gibt es da kaum, liegt m.E. zu 99% an deren Unvermögen oder an den Problemen einiger Drehkreuze wie MUC. Immer schön erstmal alles einreichen und hartnäckig bleiben. Beliebt ist es auch immer alles auf die Zubringer-Airline des eigenen Konzerns zu schieben.
Genau. Die LH die für die Klimakleber in Frankfurt oder die aktuell besonders in FRA regelmäßigen und wirklich starken Sommergewitter mit entsprechenden Einschränkungen der DFS etwas kann. So wirds sein. Natürlich scheitert es auch immer wieder an der LH wenn Crew, Flugzeug, Cleaning, etc. fehlt aber 99% sind das nicht.
 

AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
17
11
Genau. Die LH die für die Klimakleber in Frankfurt oder die aktuell besonders in FRA regelmäßigen und wirklich starken Sommergewitter mit entsprechenden Einschränkungen der DFS etwas kann. So wirds sein. Natürlich scheitert es auch immer wieder an der LH wenn Crew, Flugzeug, Cleaning, etc. fehlt aber 99% sind das nicht.

Ja, jetzt waren halt mal an drei Flughäfen ein paar dieser Idioten unterwegs und haben sich festgeklebt. An meinen Reisetagen waren mir keine bekannten Gewitter unterwegs, welche ggf. zu Umlaufverspätungen geführt haben könnten. Und Austrian startet in VIE auch bei Gewitter, ist zwar rumpelig aber geht und es gab auch keinen Hagel mit kaputten Cockpitscheiben ;) Meinetwegen korrigiere ich mich auf 95%.
Ich kann über einige LH-Erlebnisse berichten, sonst hätte ich nicht x-Mal 250 EUR kassiert in ca. einem Jahr. Selbst LH-Mitarbeiter haben mir interessante Sachen erzählt und sich über diese LH Cityline zu LH City-Geschichte. Finden die richtig gut!
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.561
7.022
FRA / FMO
An meinen Reisetagen waren mir keine bekannten Gewitter unterwegs, welche ggf. zu Umlaufverspätungen geführt haben könnten. Und Austrian startet in VIE auch bei Gewitter, ist zwar rumpelig aber geht und es gab auch keinen Hagel mit kaputten Cockpitscheiben
Dann scheint die Flugsicherung in VIE besser zu sein. In FRA wird schon bei dem kleinsten Gewitter in der nähe (bedeutet man sieht am Flughafen erstmal nichts) von der DFS die Kapazität teilweise massiv eingeschränkt. Selbst wenn die LH fliegen wollte, dürfte sie nicht. An normalen Tagen würde ich den 99-95% zustimmen. Der Großteil der Annullierungen kommt aber von Irreg-Tagen an denen die LH selber eher selten der Auslöser ist.
Selbst LH-Mitarbeiter haben mir interessante Sachen erzählt und sich über diese LH Cityline zu LH City-Geschichte. Finden die richtig gut!
Wo da der Zusammenhang zum Thema Annullierungen ist erschließt sich mir auch nicht.
 

troisair

Reguläres Mitglied
21.02.2023
65
63
Hat jemand Tipps wie ich an die Steuern von einem Flug GDN - TOS (Polen-Norwegen) und retour komme? Durchgeführt von Wizzair W6 (Ungarn). Kein Berührungspunkt mit Deutschland und bisher wurden alle Anfragen an die üblichen Portale leider abgelehnt... Vorher habe ich es sehr lange auch selber versucht aber das klappt leider bei Wizz garnicht...
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.526
4.155
DTM
Folgendes Anliegen betrifft einen Freund, der gerade im FlixBus von Kattowitz nach Dortmund sitzt.
Die Flugreise wurde über Kayak gebucht:

Mittwoch, 31.07.2024
W6 1092 (WIZZ)) von Dortmund (DTM) nach Kattowitz (KTW) 08:35 10:10 - Flug landete pünktlich um 09:50 Uhr
LO 3882 (LOT) von Kattowitz (KTW) nach Warschau (WAW) 11:55 12:45 - Dieser Flug wurde annulliert. Das Wetter war prima. Kein Streik.
Kayak hat ihn umgebucht auf
LO 3884 (LOT) von Kattowitz (KTW) nach Warschau (WAW) 15:10 16:00 - Dieser Flug fand statt und die Türen gingen um ca. 16:03 Uhr auf.

Ich nehme an, dass ihm hier eine EU-Ausgleichszahlung i.H.v. EUR 250,00 zustehen sollte.
Die Quittung für einen kleinen Mittagslunch am Flughafen KTW sollte er vorliegen haben. Soweit ich weiß, wurden ihm keine Verpflegungsleistungen zur Verfügung gestellt (z.B. Voucher).

Montag, 05.08.2024
LO 3879 (LOT) von Warschau (WAW) nach Kattowitz (KTW) 22:35 23:25 - Dieser Flug landete pünktlich um 23:09 Uhr.
Dienstag, 06.08.2024
W6 1091 (WIZZ) von Kattowitz (KTW) nach Dortmund (DTM) 06:20 08:00 - Dieser Flug wurde kurzfristig in der vergangenen Nacht annulliert.

Hier sollte ihm mMn ebenfalls eine EU-Ausgleichszahlung i.H.v. EUR 250,00 zustehen.
Die eigentlich für den Flug vorgesehene Maschine, fliegt nun alternative Verbindungen. Das Wetter ist gut und Streiks sind nicht bekannt.
Kayak bot lediglich kostenpflichtige alternative Flugverbindungen an. Dies lehnte er ab. Ich habe ihm auch davon abgeraten, irgendein Angebot online bei Kayak anzuklicken und "anzunehmen".
Angeblich hätte WIZZ erst am 08.08. wieder einen freien Sitzplatz nach DTM verfügbar.
Auf die Leistungen von kexbox und die Ratschläge auf seiner Website wurde verwiesen. In der Stresssituation wird er dies aber nicht so richtig wahrgenommen haben. Die Verhaltensweise bei Flugunregelmäßigkeiten ist für ihn quasi Neuland.

Aktuell sitzt er im FlixBus von Kattowitz nach Dortmund (direkte Verbindung) und soll um ca. 18:20 Uhr in Dortmund ankommen.
Ich nehme an, dass er diese Kosten ebenfalls erstattet bekommen sollte.
Die Frage ist nur, wie einfach oder eben kompliziert sich dies gestalten und ob es mit oder ohne RA klappen wird. Der erste Versuch wird - mit meiner Hilfe - auf eigene Faust erfolgen. Sollte dieser scheitern, wird das Anliegen wohl an kexbox übergeben werden. In der Hoffnung, dass er der Fall übernehmen kann.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.766
1.168
MUC, BSL
Nachdem das ziemlich sicher getrennte Tickets waren, muss man wohl die Einzeltickets betrachten, das sollte hier aber irrelevant sein da die Self-connects ja geklappt haben.

Sofern kompensationspflichtig, dürfte der Hinflug eine klare Angelegenheit sein. Beim Rückflug wird's interessanter: dass WizzAir erst übermorgen wieder freie Plätze hat, ist bekanntlich egal, da die nächstmögliche Verbindung geschuldet ist und eben nicht zwingend auf eigenem Metall - sehen leider viele Airlines nach wie vor nicht ein. Ersatzbeförderung wird natürlich unabhängig von außergewöhnlichen Umständen geschuldet. Da Deutschlandbezug besteht, wäre natürlich auch die SÖP eine Anlaufstelle. RA natürlich ebenso möglich.

Wo es m.E. kompliziert werden könnte ist die Nachweisbarkeit der Anfrage zur Ersatzbeförderung bei WizzAir.
 

derherrimmerhin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2015
294
44
hamburg
Danke für die Aufklärung. Da würde ich dir dann zustimmen. Einmal Anspruch auch den +3h durch Missconnex und dann nochmal aus der Canx des FRA-MUC.

Kurz aufgegriffen:
Sachverhalt war ein mit der LHG gebuchter Flug als Umstiegsverbindung nach SKG.
Die Flüge der Ursprungsbuchung hatten >3h Verspätung --> LH hat den Claim direkt anerkannt
Die Flüge der Umbuchung hatten wiederum >3h Verspätung --> Diesen (double-dipping) Claim hat LH abgelehnt (trotz Verweis auf die EuGH Entscheidung Az.: C-832/18 "Nach Flugannullierung Ausgleichszahlung auch für Verspätung des Alternativflugs zu zahlen")

Der zweite Claim lag seit 12/23 bei der söp. Heute kam die söp Mail, dass LH die Forderung akzeptiert.

Ich danke für die Infos auf die Ursprungsfrage @Münsterländer @Volume @Airsicknessbag Die Mühlen der söp mahlen langsam aber bislang in all meinem Fällen erfolgreich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
7.980
10.239
der Ewigkeit
FYI

Strafanzeige gegen gesamten Vorstand der LH

Auslöser für die Klage war der folgende Fall. Es geht um einen Verbraucher,
der verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG für knapp 27 000 Euro erwarb.
Nach der Stornierung dieser Flüge soll die Lufthansa rund 6000 Euro erstattet haben.
Trotz zahlreicher Schreiben bekam der Verbraucher die restlichen 21 000 Euro
erst nach einer Klage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zurück.
In der Klageerwiderung erkannte die Lufthansa die Forderung an und überwies das restliche Geld.


 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
827
749
FRA
FYI

Strafanzeige gegen gesamten Vorstand der LH

Auslöser für die Klage war der folgende Fall. Es geht um einen Verbraucher,
der verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG für knapp 27 000 Euro erwarb.
Nach der Stornierung dieser Flüge soll die Lufthansa rund 6000 Euro erstattet haben.
Trotz zahlreicher Schreiben bekam der Verbraucher die restlichen 21 000 Euro
erst nach einer Klage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zurück.
In der Klageerwiderung erkannte die Lufthansa die Forderung an und überwies das restliche Geld.


Das klingt mehr nach Werbung für die Kanzlei als nach was sinnvollen.

Ich behaupte einfach Mal, dass gefühlt 75% der Menschen keine klage erheben wird, wenn LH denen ne Absage schickt mit ner billigen Ausrede.
Sollte doch mehr Geld sparen am Ende als es kostet 😁
 
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gertrud

Neues Mitglied
06.08.2024
6
12
sofern LH keine außergewöhnlichen Umstände beweisen kann, ja
d. h. die LH ist in der Beweispflicht?
Unser letzter Flug (Oslo - MUC) wurde nämlich gecancelt von der LH.
Vorabend Check In, am Schalter die Boardkarten geholt, Gepäck aufgegeben, Security durchlaufen und dann steht auf der Anzeige, dass unser Flug gecancelt wurde.

Ersatzansprüche wurden abgeschmettert von LH mit der Begründung:
Der Grund für die Annullierung des Fluges waren Einschränkungen im Luftraum auf der geplanten Strecke.

Kennt von Euch jemand eine Möglichkeit, ob und wie man diese Aussage überprüfen kann? (Flug war Ende Juni) Rückflug wurde uns erst zwei Tage später angeboten.

Viele Grüße
gertrud
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.031
7.714
d. h. die LH ist in der Beweispflicht?
Ja, sind sie! Allerdings muss man sie unter Zugzwang setzen. Du kannst auch erst mal über die SÖP gehen. Die ist für dich kostenlos und LH muss dann dort die Beweise vorlegen. In vielen hier berichteten Fällen wird dann bereits gezahlt. Es kann aber halt einige Monate dauern. Und LH ist nicht an den Schlichterspruch gebunden. Du musst also ggf. am Ende doch klagen um zu deinem Recht zu kommen.
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
767
811
Meine (wenig Flieger) Schwiegereltern gehören zu denen, die sich abspeisen lassen. Das obwohl ich denen angeboten habe mich darum zu kümmern. Konkret ging es um ein technical und LH antwortete irgendwas mit „Schnee“. Wenn ich mal wieder erzähle, dass ich von LH Geld bekommen habe, kommt die Antwort, es wäre „Glücksache“. D.h. die Strategie von LH Leute mit einer billigen Ausrede abzuwimmeln, geht bei denen voll aus.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.526
4.155
DTM
Offenbar gilt bei LH & Co. die Devise: „Wenn‘s ums Geld geht (berechtigte Ansprüche abschmettern), ist Märchen erzählen ausdrücklich erlaubt.“ Tja. (Verweis auf das achte Gebot).
Eine Bestrafung fürs „Lügen“ erfolgt ohnehin nicht.
Zu viele Menschen sind leider einfach zu gutgläubig und verfolgen ihre (finanziellen) Ansprüche nicht weiter. Zu bequem oder zu satt, manchmal beides.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.031
7.714
Zu bequem oder zu satt, manchmal beides.
Es ist aber auch nicht immer leicht den Dschungel zu durchblicken. Wäre ich nicht hier unterwegs, ich wäre wohl auf einem der zahlreichen Portale gelandet und hätte dort meinen Case mit Abschlag reingegeben. Von der Schlichtungsstelle muss man erst mal wissen. Einen Anwalt mit Erfahrung in der Materie muss man erst mal finden (und der dann auch bereit sein für diese vergleichsweise kleinen Beträge tätig zu werden).
Würde den Luftfahrtunternehmen für Falschangaben der Gründe empfindliche Strafen drohen (bspw. Vervielfachung der Kompensation), dann würde dieses Treiben relativ schnell aufhören. Aber so spielt man halt das Spiel immer weiter.
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
701
1.117
Österreich
Bis vor kurzem war ich mir ziemlich sicher, dass ich Anspruch auf eine Entschädigung habe, aber nun verunsichert mich Ryanair etwas..

Sachverhalt:

FR488 Abflug geplant 8:20 Uhr, wurde verschoben auf irgendwas mit 22:00 Uhr am Abend -> Umbuchung auf FR500 geplant 12:50 Uhr, tatsächlicher Abflug dann um 13:30 Uhr...

Eine Umbuchung hat doch keine Auswirkung auf eine Entschädigung, sofern der Flug >3h verspätet ist, oder?
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
701
1.117
Österreich
Solange du am Ende >3h später als gebucht da warst und die Umbuchung nicht mehr als 14 Tage vorher passiert ist nein.

Danke für die schnelle Rückmeldung! :)

Ich habe ihnen gestern mal eine Frist von 10 Tagen für die Zahlung gegeben, mal schauen, was passiert, sonst werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.766
1.168
MUC, BSL
Offenbar gilt bei LH & Co. die Devise: „Wenn‘s ums Geld geht (berechtigte Ansprüche abschmettern), ist Märchen erzählen ausdrücklich erlaubt.“ Tja. (Verweis auf das achte Gebot).
Eine Bestrafung fürs „Lügen“ erfolgt ohnehin nicht.
Zu viele Menschen sind leider einfach zu gutgläubig und verfolgen ihre (finanziellen) Ansprüche nicht weiter. Zu bequem oder zu satt, manchmal beides.
Ich muss sagen, dass ich diesen Eindruck nicht habe. Gerade nicht bei Lufthansa (Swiss hingegen...). Bei den klaren Fällen habe ich bisher immer ohne großes Brimborium meine Entschädigung erhalten, bei "Grenzfällen" mal so, mal so.

Natürlich gibt es auch bei LH noch Luft nach oben, teilweise sogar erheblich, aber wenn ich mir das bei anderen Carriern anschaue, dann ist Lufthansa da noch der Einäugige unter den Blinden - und da muss man noch nicht mal gleich TAP oder WizzAir als Negativbeispiel heranziehen.
 
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AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
17
11
Offenbar gilt bei LH & Co. die Devise: „Wenn‘s ums Geld geht (berechtigte Ansprüche abschmettern), ist Märchen erzählen ausdrücklich erlaubt.“ Tja. (Verweis auf das achte Gebot).
Eine Bestrafung fürs „Lügen“ erfolgt ohnehin nicht.
Zu viele Menschen sind leider einfach zu gutgläubig und verfolgen ihre (finanziellen) Ansprüche nicht weiter. Zu bequem oder zu satt, manchmal beides.

Das denke ich auch. Auch beliebt bei der LH und mehrfach erlebt: Man verweist auf die Zubringer-Airline (meist Air Dolomiti) auch wenn diese ja zur LHG gehört.
Und wenn man da nicht weiterkommt, aber dann bei der LH direkt hartnäckig bleibt, dann klappt es plötzlich.
 

gertrud

Neues Mitglied
06.08.2024
6
12
Hier sind Überprüfungsprofis unterwegs, aber sie brauchen mindestens die Flugnummer und das Datum, um zu helfen.
Die Daten an Euch weiterzugeben ist das kleinste Problem

LH2455 Oslo - München
Datum: 21.06.2024
Ablug: 18:50 Uhr
Ankunft: 21:05 Uhr

Wenn Ihr mir da helfen oder nachschauen könnt, das wäre große Klasse. Sage schon mal danke.

Viele Grüße
gertrud