sofern LH keine außergewöhnlichen Umstände beweisen kann, ja
Genau. Die LH die für die Klimakleber in Frankfurt oder die aktuell besonders in FRA regelmäßigen und wirklich starken Sommergewitter mit entsprechenden Einschränkungen der DFS etwas kann. So wirds sein. Natürlich scheitert es auch immer wieder an der LH wenn Crew, Flugzeug, Cleaning, etc. fehlt aber 99% sind das nicht.Die Ganze LH group ist eine einzige Katastrophe derzeit. Außergewöhnliche Umstände gibt es da kaum, liegt m.E. zu 99% an deren Unvermögen oder an den Problemen einiger Drehkreuze wie MUC. Immer schön erstmal alles einreichen und hartnäckig bleiben. Beliebt ist es auch immer alles auf die Zubringer-Airline des eigenen Konzerns zu schieben.
Genau. Die LH die für die Klimakleber in Frankfurt oder die aktuell besonders in FRA regelmäßigen und wirklich starken Sommergewitter mit entsprechenden Einschränkungen der DFS etwas kann. So wirds sein. Natürlich scheitert es auch immer wieder an der LH wenn Crew, Flugzeug, Cleaning, etc. fehlt aber 99% sind das nicht.
Dann scheint die Flugsicherung in VIE besser zu sein. In FRA wird schon bei dem kleinsten Gewitter in der nähe (bedeutet man sieht am Flughafen erstmal nichts) von der DFS die Kapazität teilweise massiv eingeschränkt. Selbst wenn die LH fliegen wollte, dürfte sie nicht. An normalen Tagen würde ich den 99-95% zustimmen. Der Großteil der Annullierungen kommt aber von Irreg-Tagen an denen die LH selber eher selten der Auslöser ist.An meinen Reisetagen waren mir keine bekannten Gewitter unterwegs, welche ggf. zu Umlaufverspätungen geführt haben könnten. Und Austrian startet in VIE auch bei Gewitter, ist zwar rumpelig aber geht und es gab auch keinen Hagel mit kaputten Cockpitscheiben
Wo da der Zusammenhang zum Thema Annullierungen ist erschließt sich mir auch nicht.Selbst LH-Mitarbeiter haben mir interessante Sachen erzählt und sich über diese LH Cityline zu LH City-Geschichte. Finden die richtig gut!
Danke für die Aufklärung. Da würde ich dir dann zustimmen. Einmal Anspruch auch den +3h durch Missconnex und dann nochmal aus der Canx des FRA-MUC.
Das klingt mehr nach Werbung für die Kanzlei als nach was sinnvollen.FYI
Strafanzeige gegen gesamten Vorstand der LH
Auslöser für die Klage war der folgende Fall. Es geht um einen Verbraucher,
der verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG für knapp 27 000 Euro erwarb.
Nach der Stornierung dieser Flüge soll die Lufthansa rund 6000 Euro erstattet haben.
Trotz zahlreicher Schreiben bekam der Verbraucher die restlichen 21 000 Euro
erst nach einer Klage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zurück.
In der Klageerwiderung erkannte die Lufthansa die Forderung an und überwies das restliche Geld.
Lufthansa: Strafanzeige gegen Vorstand – Vorwurf der Untreue
Nächste schlechte Nachricht für die Lufthansa! Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bei der Staatsanwaltschaft Klage gegen den Lufthansa-Vorstand eingereicht.www.bild.de
d. h. die LH ist in der Beweispflicht?sofern LH keine außergewöhnlichen Umstände beweisen kann, ja
Ja, sind sie! Allerdings muss man sie unter Zugzwang setzen. Du kannst auch erst mal über die SÖP gehen. Die ist für dich kostenlos und LH muss dann dort die Beweise vorlegen. In vielen hier berichteten Fällen wird dann bereits gezahlt. Es kann aber halt einige Monate dauern. Und LH ist nicht an den Schlichterspruch gebunden. Du musst also ggf. am Ende doch klagen um zu deinem Recht zu kommen.d. h. die LH ist in der Beweispflicht?
Kennt von Euch jemand eine Möglichkeit, ob und wie man diese Aussage überprüfen kann? (Flug war Ende Juni) Rückflug wurde uns erst zwei Tage später angeboten.
Es ist aber auch nicht immer leicht den Dschungel zu durchblicken. Wäre ich nicht hier unterwegs, ich wäre wohl auf einem der zahlreichen Portale gelandet und hätte dort meinen Case mit Abschlag reingegeben. Von der Schlichtungsstelle muss man erst mal wissen. Einen Anwalt mit Erfahrung in der Materie muss man erst mal finden (und der dann auch bereit sein für diese vergleichsweise kleinen Beträge tätig zu werden).Zu bequem oder zu satt, manchmal beides.
Solange du am Ende >3h später als gebucht da warst und die Umbuchung nicht mehr als 14 Tage vorher passiert ist nein.
Ich muss sagen, dass ich diesen Eindruck nicht habe. Gerade nicht bei Lufthansa (Swiss hingegen...). Bei den klaren Fällen habe ich bisher immer ohne großes Brimborium meine Entschädigung erhalten, bei "Grenzfällen" mal so, mal so.Offenbar gilt bei LH & Co. die Devise: „Wenn‘s ums Geld geht (berechtigte Ansprüche abschmettern), ist Märchen erzählen ausdrücklich erlaubt.“ Tja. (Verweis auf das achte Gebot).
Eine Bestrafung fürs „Lügen“ erfolgt ohnehin nicht.
Zu viele Menschen sind leider einfach zu gutgläubig und verfolgen ihre (finanziellen) Ansprüche nicht weiter. Zu bequem oder zu satt, manchmal beides.
Offenbar gilt bei LH & Co. die Devise: „Wenn‘s ums Geld geht (berechtigte Ansprüche abschmettern), ist Märchen erzählen ausdrücklich erlaubt.“ Tja. (Verweis auf das achte Gebot).
Eine Bestrafung fürs „Lügen“ erfolgt ohnehin nicht.
Zu viele Menschen sind leider einfach zu gutgläubig und verfolgen ihre (finanziellen) Ansprüche nicht weiter. Zu bequem oder zu satt, manchmal beides.
Die Daten an Euch weiterzugeben ist das kleinste ProblemHier sind Überprüfungsprofis unterwegs, aber sie brauchen mindestens die Flugnummer und das Datum, um zu helfen.