EU Fluggastrechte / Annullierung

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.767
1.168
MUC, BSL
Was ist das für eine abendteuerliche Sub-Charter Airline?
Ich tippe mal darauf, dass es sich hierbei um Atlantic Airways von den Faröern handelt und nicht um Atlantic Express Airline - das wäre eine ehemalige Airline aus Gambia, die seinerzeit mit MD-82 rumgedüst ist - kann ich mir jetzt so nicht wirklich vorstellen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.931
13.291
Was ist das für eine abendteuerliche Sub-Charter Airline?

Ich tippe mal darauf, dass es sich hierbei um Atlantic Airways von den Faröern handelt und nicht um Atlantic Express Airline - das wäre eine ehemalige Airline aus Gambia, die seinerzeit mit MD-82 rumgedüst ist - kann ich mir jetzt so nicht wirklich vorstellen.

Wie so oft ein Fall des IATA-Code-Recyclings: 4X war Atlantic Express, ist nach deren Ableben Avion Express Malta. Und die Systeme ziehen sich aus irgendeiner veralteten Datenbank 4X = Atlantic Express Airlines.

Die Einschätzung Seelenverkäufer "abenteuerliche Subcharter-Airline" unterschreibe ich aber auch für Avion Express Malta ;)
 
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andy138

Neues Mitglied
21.11.2023
24
7
Hi Leute, sitzen gerade in Flugzeug. Halte
mich daher kurz.

Es sollte heute Nachmittag FMO->FRA->ALG geflogen werde. FMO->FRA wurde wegen technischer Probleme annulliert.

wurde jetzt umgebucht. Jetzt gleich:
FMO->MUC morgen früh MUC->FRA->ALG.
Habe meine Frau und zwei kleine Kinder dabei. 3 Jahre und 1,5 Jahre.
Muss Lufthansa ein Hotel bezahlen, wenn ich in Vorkasse gehe? Habe ich dennoch einen Anspruch auf Kompensation?

der Flug nach MUC geht jetzt los und muss Flugmodus anmachen. Danke für eure Tipps!!!
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.338
970
Hi Leute, sitzen gerade in Flugzeug. Halte
mich daher kurz.

Es sollte heute Nachmittag FMO->FRA->ALG geflogen werde. FMO->FRA wurde wegen technischer Probleme annulliert.

wurde jetzt umgebucht. Jetzt gleich:
FMO->MUC morgen früh MUC->FRA->ALG.
Habe meine Frau und zwei kleine Kinder dabei. 3 Jahre und 1,5 Jahre.
Muss Lufthansa ein Hotel bezahlen, wenn ich in Vorkasse gehe? Habe ich dennoch einen Anspruch auf Kompensation?

der Flug nach MUC geht jetzt los und muss Flugmodus anmachen. Danke für eure Tipps!!!
geh in MUC zum LH Service Center. Die geben dir i.d.R. nen Hotelvoucher.

Um Kompensation kümmerst du dich später.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.867
2.942
CGN / MUC / ZRH / EWR
geh in MUC zum LH Service Center. Die geben dir i.d.R. nen Hotelvoucher.

Um Kompensation kümmerst du dich später.
Wenn du keine Lust auf Anstehen hast und selbst was schönes aussuchen willst, kurze Mail mit Aufforderung zur Bereitstellung von Hotel, Transport und Verpflegung an imprint@lufthansa.com mit 30 Minuten Frist - bis das Gepäck da ist, kannste dann loslegen.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.571
7.038
FRA / FMO
Die dann nicht als höhere Gewalt zählen, wenn damit zu rechnen ist.
Es ist aber eben nicht planbar wo und wann diese auftreten. Ich glaube das LH wäre das sehr lieb, wenn sie sich darauf verlassen könnten wann und wo es zu Problemen kommt, dann könnte man die Ops erheblich stabilisieren. Aber heute sind es eben besonders die Lotsen in Frankreich, morgen wird aus dem vorhergesagten kleinen Regenschauer plötzlich doch in Frankfurt ein starker Platzregen mit Gewitter und Einschränkungen der Anflug-Rate und morgen fehlt es an Lotsen in Griechenland.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.209
835
Es ist aber eben nicht planbar wo und wann diese auftreten.
Kommt es zum Glück nicht so genau drauf an. Die Airline muß das Vorliegen von höherer Gewalt beweisen. Das gelingt bei nem Fluglotsenstreik oder was anderem Gravierendem. Nicht bei 10 Min. extra Holding, da muß die Airline mit rechnen, so lange das im normalen Rahmen bleibt.
Und genau wegen solcher Diskussionen versuchen es die Airlines gerne mit der Ausrede - und knicken ein sobald der Kunde es durchsetzt.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.571
7.038
FRA / FMO
Kommt es zum Glück nicht so genau drauf an. Die Airline muß das Vorliegen von höherer Gewalt beweisen. Das gelingt bei nem Fluglotsenstreik oder was anderem Gravierendem. Nicht bei 10 Min. extra Holding, da muß die Airline mit rechnen, so lange das im normalen Rahmen bleibt.
Und genau wegen solcher Diskussionen versuchen es die Airlines gerne mit der Ausrede - und knicken ein sobald der Kunde es durchsetzt.
Wenn es nur um 10 Min extra Holding gehen würde. Es geht hier aber eben leider um Einschränkungen von Slots um teilweise 60 - 90 min und mehr. Und ich glaube die lassen sich über die Tools von Eurocontrol relativ einfach nachweisen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.044
7.731
Und ich glaube die lassen sich über die Tools von Eurocontrol relativ einfach nachweisen.
Der Nachweis, dass diese zur Annullierung / Verspätung geführt haben, dürfte allerdings nur „relativ einfach“ zu führen sein, wenn es direkt auf der Strecke zwischen Start- und Zielflughafen auftrat. Falls es irgendwo anders auftrat und mit dem Flug überhaupt nichts zu tun hat, müsste man noch weiter nachweisen, welche weiteren Maßnahmen man ergriffen hat um das Übel abzuwenden. Ab da wirds dann haarig.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
1.749
398
Es ist aber eben nicht planbar wo und wann diese auftreten. Ich glaube das LH wäre das sehr lieb, wenn sie sich darauf verlassen könnten wann und wo es zu Problemen kommt, dann könnte man die Ops erheblich stabilisieren. Aber heute sind es eben besonders die Lotsen in Frankreich, morgen wird aus dem vorhergesagten kleinen Regenschauer plötzlich doch in Frankfurt ein starker Platzregen mit Gewitter und Einschränkungen der Anflug-Rate und morgen fehlt es an Lotsen in Griechenland.
Spannend wird es, wenn die Ursachen sich bedingen, bei mir: techical 1,5h dadurch verspätet im Großraum fra mit anflugreduzierung wegen wetter auf 10/h, dadurch low fuel und diverted to HHN und erst dadurch den sowieso verspäteten Weiterflug von fra verpasst...Weiterflug nächsten Tag...ohne technical und lowfuel hätte alles gepasst....
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
774
223
PBC
LH hat am letzten Donnerstag meinen Zubringer (LH65) von FMO zur Langstrecke nach MEX (LH498) gecancelt. Mangels Alternativen am FMO am gleichen Tag daher erst am nächsten Tag geflogen. War ein Prämienticket.
Nachdem ich bereits am Samstag über das Feedbackformular meine Kompensationsansprüche eingefordert habe bekam ich heute (Montag) per Mail die fälligen 600 Euro zugesprochen mit entsprechendem Überweisungslink.
Diese einfache Abwicklung hat mich dann doch sehr positiv überrascht.
 

abundzu

Erfahrenes Mitglied
24.10.2016
413
136
FRA
LH hat am letzten Donnerstag meinen Zubringer (LH65) von FMO zur Langstrecke nach MEX (LH498) gecancelt. Mangels Alternativen am FMO am gleichen Tag daher erst am nächsten Tag geflogen. War ein Prämienticket.
Nachdem ich bereits am Samstag über das Feedbackformular meine Kompensationsansprüche eingefordert habe bekam ich heute (Montag) per Mail die fälligen 600 Euro zugesprochen mit entsprechendem Überweisungslink.
Diese einfache Abwicklung hat mich dann doch sehr positiv überrascht.
Ab und zu geschehen auch bei der Lufthansa Wunder !
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.059
267
Kölle
LH hat am letzten Donnerstag meinen Zubringer (LH65) von FMO zur Langstrecke nach MEX (LH498) gecancelt. Mangels Alternativen am FMO am gleichen Tag daher erst am nächsten Tag geflogen. War ein Prämienticket.
Nachdem ich bereits am Samstag über das Feedbackformular meine Kompensationsansprüche eingefordert habe bekam ich heute (Montag) per Mail die fälligen 600 Euro zugesprochen mit entsprechendem Überweisungslink.
Diese einfache Abwicklung hat mich dann doch sehr positiv überrascht.

Wenn selbst der Praktikant keine Ausreden mehr findet (Aliens, Ostern und Weihnachten fallen auf einen Freitag), dann gibt's halt auch mal Geld.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
158
32

Da ich hierzu noch keine E-Mail Antwort seitens Eurowings bekommen habe, habe ich soeben die Hotline erneut angerufen und dieses mal wurde mir mitgeteilt, dass eine Umbuchung auf einen andere Airline nicht möglich sei und mir auch nicht zusteht, da die Stornierung mehr als 48 Stunden im Voraus erfolgt ist.
Ich hätte nur einen Anspruch auf eine Umbuchung auf einen anderen Eurowings Flug, den es so ja nicht gibt.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.507
1.637
Brussels Airlines meinte, 125 Euro wären "angemessen" für meine Übernachtung in FRA. Bezahlt habe ich für das fast ausgebuchte Sheraton 236, plus 35 für Abendessen, da sämtliche Lounges schon geschlossen hatten...
 
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b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
158
32
Die zutreffende Antwort gibt ja auch nicht die Airline, sondern der Rechtsanwalt. Auf Kosten der Airline


Da ich hierzu noch keine E-Mail Antwort seitens Eurowings bekommen habe, habe ich soeben die Hotline erneut angerufen und dieses mal wurde mir mitgeteilt, dass eine Umbuchung auf einen andere Airline nicht möglich sei und mir auch nicht zusteht, da die Stornierung mehr als 48 Stunden im Voraus erfolgt ist.
Ich hätte nur einen Anspruch auf eine Umbuchung auf einen anderen Eurowings Flug, den es so ja nicht gibt.
Nächste Rückfrage hierzu:

Jetzt habe ich erneut angerufen und eine Umbuchung wäre natürlich doch möglich, jedoch wollen bzw. können die mich angeblich nicht auf die Turkish Airlines Maschine umbuchen, weil die nicht mit denen kooperieren sondern z.B.: Lufthansa etc.
Da gibt es nur Verbindungen mit zwei mal umsteigen, was ich eigentlich ungern haben würde, weil ich eigentlich einen Direktflug hatte.

Habe ich denn einen Anspruch auf jede beliebige Airline oder stimmt die Aussage des Mitarbeiters?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.044
7.731
Habe ich denn einen Anspruch auf jede beliebige Airline oder stimmt die Aussage des Mitarbeiters?
Die Mitarbeiter erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Falls du über genügend Cash Reserven verfügst, wäre mein Weg:

1. In Textform, unter Einhaltung einer angemessene Frist, eine Umbuchung zu vergleichbaren Konditionen (gleiche Reiseklasse, Direktflug, nächstmöglicher Zeitpunkt nach Streichung) fordern.
2. Bei Ablehnung oder Verstreichen der Frist selbst einen anderen Flug buchen.
3. Entstandene Kosten + Forderung auf Ausgleichszahlung einreichen
4. Bei verweigerter Zahlung seitens der Airline einklagen.