EU Fluggastrechte / Annullierung

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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
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Du hast Anspruch auf die nächstbeste Verbindung (meist so ausgelegt: später los als ursprünglich, die dann am frühesten ankommt). Airline ist dabei egal. Wenn es das am gleichen Tag nicht gibt kann man auch argumentieren früher los.

Oder Verbindung nach Wunsch (egal wann, kann auch halbes Jahr später sein) mit (nach üblicher Rechtsprechung) gleicher Airline.

Die erste Option bietet natürlich aufgrund von Schadenminderungspflicht auch andere Optionen. Sprich wenn günstiger kann man auch eine andere Option wählen.

Je nach Option muss man halt in Vorkasse treten, da gewisse Airlines nicht aufeinander umbuchen (können).
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Die Mitarbeiter erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Falls du über genügend Cash Reserven verfügst, wäre mein Weg:

1. In Textform, unter Einhaltung einer angemessene Frist, eine Umbuchung zu vergleichbaren Konditionen (gleiche Reiseklasse, Direktflug, nächstmöglicher Zeitpunkt nach Streichung) fordern.
2. Bei Ablehnung oder Verstreichen der Frist selbst einen anderen Flug buchen.
3. Entstandene Kosten + Forderung auf Ausgleichszahlung einreichen
4. Bei verweigerter Zahlung seitens der Airline einklagen.
Okay, wäre eine angemessene Frist eine Woche lang? Sprich bis nächsten Mittwoch?
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
801
1.474
FRA
Wann ist denn der Abflug?
Sonntag, 25. August. ;)
Moin,

leider folgendes Problem für mich:

Gestern eine SMS von Eurowings bekommen, dass mein folgender Flug annuliert wurde:

25.08
ADA - HAM
Eurowings Durchgeführt von Atlantic Express Airline
Flug EW7911

Umbuchung auf einen anderen Tag nicht möglich, da Eurowings anscheinend keine anderne Flüge anbietet.
Kann aber auch daran liegen, dass der Flughafen ADA ab dem 10.08 schließt und der neue Flughafen Çukurova (COV) eröffnet.

Habe ich hier überhaupt Ansprüche weil die Stornierung mehr als zwei Wochen vorher erfolgt ist?
Jetzt sind die meisten Flüge an dem Tag leider teurer und vor allem auch keine Direktflüge mehr verfügbar und somit längere Flugzeiten (über andere Airlines).
 
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agricola

Reguläres Mitglied
03.04.2012
31
2
Hallo! Eurowings hat mir kurzfristig den taggleichen Flug storniert und mir einen Flug für den Folgetag angeboten. Wenn ich eine Umbuchung auf eine andere Airline erzwinge, mit der ich früher als ursprünglich am Zielort bin (eine eigentlich unbequeme Umteigeverbindung mit früherem Abflug), wird die Kompensation dann auf 50% gemindert? Danke!
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.938
Hallo! Eurowings hat mir kurzfristig den taggleichen Flug storniert und mir einen Flug für den Folgetag angeboten. Wenn ich eine Umbuchung auf eine andere Airline erzwinge, mit der ich früher als ursprünglich am Zielort bin (eine eigentlich unbequeme Umteigeverbindung mit früherem Abflug), wird die Kompensation dann auf 50% gemindert? Danke!

wie viel früher geht die alternative?

bei mehr als 1h sollten komplette kompensation geschuldet sein
 
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b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Dachte ich versuch es noch mal bei Eurowings und jedes mal kriege ich andere Aussagen:
Dieses mal keine Umbuchung möglich weil mein Abflug nicht kürzer als 72 Stunden in der Zukunft liegt. Ich solle tatsächlich selber buchen und dann eine Erstattung anfordern.

Werde dann jetzt eine E-Mail schreiben wie von longhaulgiant empfohlen.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Die Mitarbeiter erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Falls du über genügend Cash Reserven verfügst, wäre mein Weg:

1. In Textform, unter Einhaltung einer angemessene Frist, eine Umbuchung zu vergleichbaren Konditionen (gleiche Reiseklasse, Direktflug, nächstmöglicher Zeitpunkt nach Streichung) fordern.
2. Bei Ablehnung oder Verstreichen der Frist selbst einen anderen Flug buchen.
3. Entstandene Kosten + Forderung auf Ausgleichszahlung einreichen
4. Bei verweigerter Zahlung seitens der Airline einklagen.

Kann man das so formulieren?
Betreff: Annulierung Flug Buchungscode: ABCDE - Umbuchung auf andere Airline - Frist bis 22.08.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde leider letzte Woche mein Rückflug von Adana nach Hamburg durch Sie storniert aufgrund des Flughafenwechsels und dass sie noch keine Lizenz für den neuen Flughafen Cukurova (COV) haben. Ursprünglicher Flug: 25.08 ADA - HAM Flug EW7911 Flugdauer: 4 Std. 10 Min, Direktflug Handgepäck extra dazu gebucht. Nach Rechtssprechung steht mir dadurch eine Umbuchung seitens Eurowings auf eine andere Airline mit vergleichbaren Konditionen zu, der mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt an mein Ziel bringt. Daher bitte ich Sie hiermit um die Umbuchung auf einen der folgenden Flüge bis zum 22.08.2024, andernfalls werde ich unter Selbstvornahme selber einen alternativen Flug buchen und die Kosten bei Ihnen einreichen. 1. Turkish Airlines TK2475 COV - HAM (via IST) 25.08 02:50 Uhr Abflug COV 09:10 Uhr Ankunft HAM 2. SunExpress XQ9007 COV - HAM (via ADB) 25.08 08:40 Uhr Abflug COV 13:55 Uhr Ankunft HAM 3. Pegasus Airlines PC2083 COV - HAM (via SAW) 25.08 10:50 Uhr Abflug COV 16:30 Uhr Ankunft HAM Beste Grüße


Viele andere Flüge haben leider sehr sehr lange Stoppovers
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Hallo zusammen,

kurze Frage zu einem aktuellen Fall.
Am 28.08.2024 wären wir mit LOT von ICN nach BUD um 08:15 Uhr geflogen. Diesen Flug hat LOT gecancelt. Die Info dazu haben wir laut Mail am 14.08.2024 um 1:15 (Seoul Zeit) erhalten.
LOT bietet nun eine Umbuchung auf LO98 am 27.08. oder 31.08. an. Am 27.08. sind wir aber noch in Tokio und der 31.08. wäre viel zu spät.

Müssen wir die vorgeschlagenen Flüge annehmen oder können wir eine andere Ersatzbeförderung fordern?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.070
Neuss
www.drboese.de
Endziel BUD?
Dann immer dran denken, dass die Alternativ zum Angebotenen bedeutet, dass man in Polen oder Ungarn klagen müsste. Das wird teurer, als die Ersatzflüge, Kosten sind nur begrenzt erstattbar. Mit RSV kann man da eher angehen, aber ich gebe das dringend zu bedenken
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Endziel BUD?
Dann immer dran denken, dass die Alternativ zum Angebotenen bedeutet, dass man in Polen oder Ungarn klagen müsste. Das wird teurer, als die Ersatzflüge, Kosten sind nur begrenzt erstattbar. Mit RSV kann man da eher angehen, aber ich gebe das dringend zu bedenken
Endziel ist Stockholm.
Geplant war am 28.08. ICN - BUD - WAW und dann am 30.08. weiter nach ARN.
Vorschlag unsererseits war der Flug Tokio - Warschau mit LOT am 27.08.

Da stellt LOT sich allerdings quer.

Die Frage ist jetzt, ob es zulässig ist, eine Alternativbeförderung auf den 27.08 vorzuverlegen und nichts anderes anzubieten.
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Nein.
Aber die Antwort auf die eigentlich Frage findest du oben.
Danke für die rasche und kompetente Antwort.
Wenn ich also den angebotenen Flug am 27. nicht möchte, müsste ich auf Goodwill der Airline hoffen, dass die doch noch etwas anderes als den 31. aus dem Hut zaubern?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
Danke für die rasche und kompetente Antwort.
Wenn ich also den angebotenen Flug am 27. nicht möchte, müsste ich auf Goodwill der Airline hoffen, dass die doch noch etwas anderes als den 31. aus dem Hut zaubern?
Du hast einen rechtlichen Anspruch auf den nächstmöglichen Flug. Das Problem ist natürlich das dann nachher auch durchzusetzen als Ausländer in Polen oder Ungarn. (Und du fliegst wirklich auf dem gleichen Ticket weiter nach ARN?)
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
711
526
Mach doch LOT Gegenvorschläge unter Hinweis auf EU251 "nächstrmögliche Beförderung", am besten alles innerhalb der *A. Müsste auch eine passende Alternative mit TK geben.
Kann sicher nichts schaden, nach meiner Erfahrung macht LOT bei mehr als "Streichung am Flugtag/Folgetag" nichts, was nicht LO operierend ist, ausser das Routing lässt es evtl zu auf einem Fremdcarrier zu fliegen, wenn die Buchungsklasse frei ist.

Rechtlich mag es natürlich anders aussehen. Aber das ist meine Erfahrung.
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Kann sicher nichts schaden, nach meiner Erfahrung macht LOT bei mehr als "Streichung am Flugtag/Folgetag" nichts, was nicht LO operierend ist, ausser das Routing lässt es evtl zu auf einem Fremdcarrier zu fliegen, wenn die Buchungsklasse frei ist.

Rechtlich mag es natürlich anders aussehen. Aber das ist meine Erfahrung.
Aktuell hoffe ich noch auf die Umbuchung auf den Tokio-Flug mit LOT. Wir sind eh in Tokio und könnten einfach von dort fliegen.
 

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
115
140
Widerspruch einlegen, ggf klagen...

In München hatte ich eine freundliche dame am Transfer Desk. Hotelübernachtungen sind abhängig von Status und Reiseklasse.
Sie könnte einen Hotelgutschein geben: Y-Flüggäste Best Western oder Moxy . Für C oder Y mit Status Marriott Freising. Hilton am Flughafen nur für F / HON / Behinderten

Hotel in München selbst buchen dürfte ich auch. LH/LX erstattet auf jeden Fall 150 Euro für Eco, 250 Euro für C. Mehr ist auch möglich wenn man sich beschwert und erklärt dass es angemessen war.
Als Y-Light ohne Status hatte ich zuerst 150 vom 220 Euro (Hilton Airport) bekommen. Widerspruch eingelegt und angegeben das Hilton angemessen und nur 4-Sterne ist und ohne Taxifahrt zum Hotel günstiger ist als mit. Hat geklappt. 100% bekommen.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.852
7.378
FRA / FMO
In München hatte ich eine freundliche dame am Transfer Desk. Hotelübernachtungen sind abhängig von Status und Reiseklasse.
Sie könnte einen Hotelgutschein geben: Y-Flüggäste Best Western oder Moxy . Für C oder Y mit Status Marriott Freising. Hilton am Flughafen nur für F / HON / Behinderten
LH wird ziemlich sicher mehr als die vier Hotels haben und abhängig von der Reiseklasse finde ich sinnvoll.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.345
995