EU Fluggastrechte / Annullierung

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wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
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So, ich werde morgen früh per ICE nach Düsseldorf und dann von da weiter nach Dresden fahren. Dann bin ich hoffentlich erstmal wieder zuhause.
Irrsinnig, eigentlich, wenn man bedenkt, dass ich nur heute mal eben läppische 2300€ vorgeschossen hab - Zugtickets, Hotel, Transfer - das muss man auch erstmal einfach so stemmen können.

Vergiss nicht die Coffeeshop rechnung bei LH als Verpflegung einzureichen!
siehe Anhang
 

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stoze

Reguläres Mitglied
09.03.2011
50
54
Wenn ihr es heute noch nach Düsseldorf geschafft hättet, dann wäre der Morgenflug DUS-DRS eine Option gewesen
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Ja, aber das Vertrauen in einen funktionierenden Flug hab ich heute irgendwie verloren und die Lust auch. Ist jetzt wie es ist, ich werd am Dienstag alles zusammensammeln und mich mal bei @kexbox melden.
 
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cas_de

Erfahrenes Mitglied
Kann jemand nachsehen, warum LH494, MUC YYZ, heute Mo. 22.7.24 gecancelled wurde?
Danke

In EF steht kein Grund:

DOLH494/22JUL
* OPERATIONAL FLIGHT INFO * LH 494 0 MO 22JUL24
CITY INFO HOUR (LOCAL)

FLIGHT CANCELLED 0426
*1A PLANNED FLIGHT INFO* LH 494 0 MO 22JUL24 ASM
APT ARR DY DEP DY CLASS/MEAL EQP GRND EFT TTL
MUC 1550 MO JCDZPGENYBM/RM 359 8:45
UHQVWSTLK/RM
YYZ 1835 MO 8:45
COMMENTS-
1.MUC YYZ - DEPARTS TERMINAL 2
2.MUC YYZ - ARRIVES TERMINAL 1
3.MUC YYZ - SECURED FLIGHT
4.MUC YYZ - ET/ ELECTRONIC TKT CANDIDATE
UHQVWSTLK/RM
5.MUC YYZ - SEC FLT PSGR DATA REQUIRED 72 HBD SSR DOCS
6.MUC YYZ - PLS ADD PAX MOBILE CTC FOR IRREG COMMUNICATION
7.MUC YYZ - C48E21M224
8.MUC YYZ - CO2/PAX* 344.94 KG ECO, 689.88 KG PRE
(*):SOURCE:ICAO CARBON EMISSIONS CALCULATOR
CONFIGURATION-
359 C 48 E 21 M 224
>

Die D-AIXC geht statt nach YYZ nach SFO:


1721664096244.png
 

Andre1909

Reguläres Mitglied
12.10.2022
62
34
Nabend, zusammen!

Es ist ja mehrfach im Forum und im Dr. Böse Blog nachzulesen, dass man bei verspäteten Gepäckstücken gegen Beleg Geld zurück fordern kann.

Da ich aber keine zusätzlichen Auslagen hatte, die ich Belegen kann, frage ich mich, ob man auch pro Tag Gepäck vermisst eine pauschale Ansetzten kann. Z.b. 30€ pro Tag?

Mir war es nämlich zu doof eine neue Badehose oder Rasierer zu kaufen. Nachteile hatte ich ja dennoch und musste zusätzlich auf andere wichtige Dinge im Koffer verzichten, welche ich nicht einfach Nachkaufen wollte/könnte.

Der Agent an der KL Hotline meinte, dass es grundsätzlich möglich ist, aber immer im Ermessen des Bearbeiters liegt, wie hoch diese Pauschale angesetzt wird (Status, BK, etc.).

Zur Info, waren zwei Segmente in Y mit KLM ohne Status.

Dankeschön!
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Ich hab's nun wieder nach Hause geschafft. Kurze Verständnisfrage noch - da ich ja den gesamten Rückflug nicht wahrgenommen hab bzw. wahrnehmen konnte und mit dem Zug gefahren bin - steht mir da die Verspätungsentschädigung zu (7x250€ = 1750€) oder lediglich die Rückerstattung der Rückflüge (ca. 1100€)? Ich hab ja quasi durch die Lufthansa gar keinen Rücktransport in Anspruch genommen.

Ich weiß, das entweder nur das eine oder nur das andere geht - nicht beides zusammen - aber würde natürlich auf die Entschädigung pochen, weil 650€ mehr.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.576
1.627
Ich hab's nun wieder nach Hause geschafft. Kurze Verständnisfrage noch - da ich ja den gesamten Rückflug nicht wahrgenommen hab bzw. wahrnehmen konnte und mit dem Zug gefahren bin - steht mir da die Verspätungsentschädigung zu (7x250€ = 1750€) oder lediglich die Rückerstattung der Rückflüge (ca. 1100€)? Ich hab ja quasi durch die Lufthansa gar keinen Rücktransport in Anspruch genommen.

Ich weiß, das entweder nur das eine oder nur das andere geht - nicht beides zusammen - aber würde natürlich auf die Entschädigung pochen, weil 650€ mehr.
Wenn keine außergewöhnlichen Umstände, dann pro Person 250 Euronen plus Kosten für den alternativen Transport oder Rückerstattung. Je nachdem was für dich besser ist.
 

jeja05

Erfahrenes Mitglied
22.11.2015
477
902
Ich bin leider nicht so richtig schlau geworden nach einer kurzen Recherche, bisher hatte ich immer nur eindeutige Fälle die zig mal beschrieben wurden. Greift die EU Verordnung auch wenn ich mit einer nicht EU Airline in der EU starte, mein Anschlussflug der außerhalb der EU startet (gleiche Airline) aber Verspätung hat und ich somit mehr als 3h verspätet am Endziel ankomme?

Greift hier Start EU, Endziel >3h oder Start nicht EU mit nicht EU Airline weil nur das zweite Leg von Bedeutung ist?

Danke für ein kurzes Feedback.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Wenn keine außergewöhnlichen Umstände, dann pro Person 250 Euronen plus Kosten für den alternativen Transport oder Rückerstattung. Je nachdem was für dich besser ist.
Genau, dann hab ich das richtig verstanden. Dann Kompensation plus Ersatzbeförderung plus Auslagen. Sind immerhin stolze 4600€, mal sehen, wie quer sie sich stellen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.867
2.942
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich hab's nun wieder nach Hause geschafft. Kurze Verständnisfrage noch - da ich ja den gesamten Rückflug nicht wahrgenommen hab bzw. wahrnehmen konnte und mit dem Zug gefahren bin - steht mir da die Verspätungsentschädigung zu (7x250€ = 1750€) oder lediglich die Rückerstattung der Rückflüge (ca. 1100€)? Ich hab ja quasi durch die Lufthansa gar keinen Rücktransport in Anspruch genommen.

Ich weiß, das entweder nur das eine oder nur das andere geht - nicht beides zusammen - aber würde natürlich auf die Entschädigung pochen, weil 650€ mehr.
Wieso sollte nicht beides gehen? Du hast ein Wahlrecht aus Art. 8, das den Anspruch auf Ausgleichszahlung nicht zwingend verwirkt. Für den Rückflug müsste man mal schauen ob Rückerstattung des Flugtickets oder die Übernahme der Zugtickets schlauer wäre. Besprich das Vorgehen sonst mal mit @kexbox
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.381
210
ich habe soeben ein seltsames Gespräch mit einen sogenannten RA am Telefon geführt.
Sachlage : 1 Woche vor Abflug eine Flugstornierung seitens der Airline, Ersatzflug von mir gebucht war 120€ teurer.
Antwort des RA :
man habe entweder Anspruch auf Entschädigung nach 261/2004 (in diesem Falle 600€) oder Anspruch auf die Flugpreiserstattung des Ersatztickets, evt.Hotelkosten ect..
Beide Erstattungen gehen nicht.
Das ist doch Blödsinn oder ???
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.867
2.942
CGN / MUC / ZRH / EWR
ich habe soeben ein seltsames Gespräch mit einen sogenannten RA am Telefon geführt.
Sachlage : 1 Woche vor Abflug eine Flugstornierung seitens der Airline, Ersatzflug von mir gebucht war 120€ teurer.
Antwort des RA :
man habe entweder Anspruch auf Entschädigung nach 261/2004 (in diesem Falle 600€) oder Anspruch auf die Flugpreiserstattung des Ersatztickets, evt.Hotelkosten ect..
Beide Erstattungen gehen nicht.
Das ist doch Blödsinn oder ???
Deshalb lieber gleich zum Flugexperten :LOL:
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Wieso sollte nicht beides gehen? Du hast ein Wahlrecht aus Art. 8, das den Anspruch auf Ausgleichszahlung nicht zwingend verwirkt. Für den Rückflug müsste man mal schauen ob Rückerstattung des Flugtickets oder die Übernahme der Zugtickets schlauer wäre. Besprich das Vorgehen sonst mal mit @kexbox
Na, ich meine, ich bekomme aber sicher nicht die Entschädigung, die Erstattung der Rückflüge und die Erstattung der Zugtickets. Also Entschädigung klar, aber dann entweder Erstattung Rückflug oder Erstattung Zugtickets und da letztere im Endeffekt nun teurer waren, will ich natürlich lieber die.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.507
1.637
EasyJet hat brav alles bezahlt. Erstattung MAN-PMI, Taxi nach BHX, Flug von BHX-PMI, Mittagessen in BHX, plus 400 € p.P.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.070
1.512
Na, ich meine, ich bekomme aber sicher nicht die Entschädigung, die Erstattung der Rückflüge und die Erstattung der Zugtickets. Also Entschädigung klar, aber dann entweder Erstattung Rückflug oder Erstattung Zugtickets und da letztere im Endeffekt nun teurer waren, will ich natürlich lieber die.
Dann war dein Posting aber falsch formuliert.

Genau so wie du es jetzt formuliert hast. Entweder Ersatzbeförderung oder Rückerstattung des stornierten Fluges.

Davon unabhängig noch die Entschädigung.
 
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wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Ja, hatte mich unklar ausgedrückt, war noch sehr früh :LOL:

Bin mal gespannt, was kommt. Die werden bestimmt rummäkeln daran, dass ich erste Klasse Zug gebucht hab auf zwei Verbindungen, aber zweite Klasse war da halt schon nicht mehr buchbar. Bin ja nicht der Einzige, der irgendwo gestrandet ist. Hätten sie mal die Eier in der Hose gehabt, uns gleich frühmorgens die gesamte Verbindung zu stornieren, wäre es für sie billiger und für uns einfacher geworden - da hätten wir uns direkt Sonntag schon auf den Weg gemacht und wären vermutlich spät abends auch noch zuhause angekommen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.044
7.731
LH hat jetzt ohne jegliche Rückmeldung die Forderung in voller Höhe (fast 800€) bezahlt. Das Geld wurde 2 Tage nach der Rückmeldung der SOEP bereits gutgeschrieben. Kommt da noch was schriftliches dazu?
Kam noch was schriftliches? Bei uns das gleiche Spiel wie bei dir bisher. Man hat alle Ansprüche (aus unserer Sicht natürlich zu Unrecht) mit höherer Gewalt abgeschmettert. Jetzt halt über den Anwalt. Mal sehen ob das Schreiben (und die Kosten dafür) schon reicht oder ob man wirklich ein Gericht damit behelligen und noch mehr zahlen möchte.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Macht es eigentlich Sinn, Verdienstausfall geltend zu machen? Bei mir hat es meinen Bruder betroffen, der als Selbstständiger einen Vertrag mit der Stadt über ein Projekt nachweisen kann, wo nun der eine Tag weggefallen ist. Ich selber musste einen zusätzlichen Urlaubstag für die Heimreise aufwenden, der meiner Auffassung nach eigentlich auch (Nettosold/Anzahl der Werktage) wert sein sollte. Das Ganze würde ich dann erst probieren, wenn die Entschädigungen sowie Aufwendungen für Ersatzbeförderung, Verpflegung und Unterbringung zurück sind, aber wollte nur mal vorfühlen, ob sowas generell überhaupt bezahlt wird.