EU Fluggastrechte / Annullierung

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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.549
658
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Eben, die waren regelmäßig verspätet. Insofern ist die Flugsicherung Begründung doch Unsinn.
Also erneut Anspruch einfordern, Frist setzen und dann entscheiden, ob Anwalt dort Schlichtungsstelle. Letztere wäre aufgrund der Flugsicherung Angabe der Fluggesellschaft sicherlich erstmal sinnvoller, oder? Da sie ja auch beim Anwalt nicht zahlen werden und es dann Richtung Klage geht und dies, ohne die genauen Gründe der Verspätung zu kennen, das Kostenrisiko birgt. Oder habe ich einen Denkfehler?
Gibt's hierzu bitte noch eine kurze Einschätzung, damit wir die nächsten Schritte richtig planen können?
Danke euch!
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.248
806
Gibt's hierzu bitte noch eine kurze Einschätzung, damit wir die nächsten Schritte richtig planen können?
Danke euch!
War der inbound denn bereits verspätet? Dann ist das ATC-Argument vermutlich(!) gelogen oder irrelevant.

Dass genügend Flüge sowohl am Startflughafen als auch am Zielflughafen rein-/rausgekommen sind ist lediglich ein (starkes) Indiz dafür, dass "ATC restrictions" vorgeschoben ist.
ATC restrictions kann es konkret für euren Flug am Start- oder Zielflughafen oder auf der Route gegeben haben ohne (viele) andere Flüge zu betreffen.

Ein Restrisiko bleibt.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.696
1.032
MUC, BSL
Folgender Sachverhalt. Vorweg, mir geht es hier nicht mal so sehr ums Geld, vielmehr verärgert mich das kackdreiste Verhalten von Swiss mal wieder maßlos:

Gebucht war LX1110 ZRH - MUC (19.30h - 20.20h) am gestrigen 21.6. Da war wettertechnisch in Süddeutschland natürlich einiges geboten aber genau in diesem Zeitraum war zumindest auf dieser Route und in München ein Fenster mit akzeptablem Wetter (Zürich war ausnahmsweise mal nicht betroffen, wobei das natürlich nichts heißen mag, da funktioniert ja schon bei einem lauen Lüftchen nichts mehr). Als Flugzeug war HB-JDA vorgesehen, die Maschine erreichte aus ARN kommend Zürich zwar mit leichter Verspätung, ein halbwegs pünktlicher Abflug wäre aber durchaus drin gewesen. Ca. 1 1/2h vor Abflug wurde aber auf HB-JLQ gewechselt. Die Kiste hatte den Nachmittag aus unbekannten Gründen am BER verbracht und erreichte laut FR24 ZRH erst gegen 19.45h - an einen halbwegs pünktlichen Abflug war dadurch natürlich nicht mehr zu denken, entsprechend verschob sich dann per Salamitaktik der Abflug und die Verbindung wurde dann gegen 20.30h endgültig annulliert, da zu diesem Zeitpunkt objektiv nicht mehr geflogen werden konnte.

Für mich sieht das jetzt so aus, dass LX hier mit dem Equipment Change bewusst die Verbindung in die wetterbedingte Anullierung getrieben hat, weil ihnen klar war, dass sie den Rückflug LX1111 nicht mehr hätten durchführen können und somit Crew und Flieger in München übernachtet hätten. Das mag zwar aus ökonomischer Sicht nachvollziehbar sein, interessiert mich als Kunde aber nicht. Der Swiss-typisch nutzlose (dafür aber umso hochnäsigere) "Service" war dann noch das i-Tüpfelchen (letztlich habe ich dank 220-Ticket über die LH Hotline den Abflugort auf Basel umbiegen können, LX hatte das verweigert)
Die Story ging natürlich noch weiter, der Flug am Folgetag ab Basel wurde natürlich auch gestrichen, da die Flugzeuge natürlich überall aber nicht da, wo man sie braucht, waren. Aus Mangel an Alternativen ging es per Bahn nach München.

Ich habe beide Fälle bei den jeweiligen Airlines eingereicht. Swiss lehnt wenig überraschend ab und bezahlte nur das Zugbillet von Zürich nach Basel (Fall ging nun an die SÖP). Lufthansa war da einmal wieder vorbildlich, die Entschädigung in Höhe von 250€ und die Auslagen für das Bahnticket wurden am Dienstag ohne weiteres Tamtam zugesprochen und sind inzwischen auch gutgeschrieben.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.156
1.682
EW7585 PMI-HAM heute 5h vor Abflug annulliert

Abflugzeiten wären gewesen:
7:10 - 9:55

Über die App habe ich als einer der wenigen auf EW7589 mit Flugzeiten

9:40 - 12:25 umbuchen können..

verspätung also 2 1/2 stunden..

und da länger als 1500km, sehe ich richtig, dass Entschädigungszahlung seitens EW zu zahlen ist, jedoch diese um 50% halbiert werden kann, da Alternativflug weniger als 3h später ankommen sollte.
Folglich 200€

Was mich zweifeln lässt: dieser Passus steht bei „Nichtbeförderung“

Bei EU261 steht bei Annullierung pauschal maximal 2h später, sonst volle Entschädigung

Sprich: das wären dann 400€

irgendwelche Anmerkungen oder Denkfehler meinerseits?

Edit: ach ja, Annullierung hat operationelle Gründe.. die ursprüngliche Maschine für den Flug wurde gestern Nacht noch mit 2 1/2h Verspätung nach PAD geschickt
 
Zuletzt bearbeitet:

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.705
1.093
Nachdem ich jetzt die Schlichtungsstelle mit ins Boot geholt habe knickt LH nach Aussage der Soep plötzlich ein und will die Entschädigung und alle zusätzlichen Kosten plötzlich doch zahlen. Merkwürdig vorher war es für die noch "angemessen und fair" nicht zu zahlen und kaum ist die Soep mit im Boot dann plötzlich doch??
Schauen wir mal ob Sie jetzt auch tatsächlich zahlen...
LH hat jetzt ohne jegliche Rückmeldung die Forderung in voller Höhe (fast 800€) bezahlt. Das Geld wurde 2 Tage nach der Rückmeldung der SOEP bereits gutgeschrieben. Kommt da noch was schriftliches dazu?
 

franky1

Erfahrenes Mitglied
08.10.2019
767
2.238
Mein Enkel ist seit Gestern von MUC nach BLR unterwegs mit EY126 und EY236, bis AUH soweit io., jetzt ist EY236 aber gut 4 Stunden verspätet in BLR bzw. noch in der Luft wie sieht es da mit Kompensation aus, mit Etihad bin ich nur einmal geflogen als die noch Partner von Condor waren?
 

fritzum

Neues Mitglied
21.03.2013
23
6
Am 2.6., EN8076. Das war ein Codeshare (Air Dolomiti) mit Lufthansa-Ticket.
Ich habe auf meinen Entschädigungsantrag für einen annulieren Weiterflug MUC-GVA mit Dolomiti jetzt nach ein paar Wochen folgende Antwort erhalten:


Bezüglich Ihrer Anfrage möchten wir uns vorab für die entstandenen Unannehmlichkeiten aufgrund der Flugunregelmäßigkeit am 02/06/2024 entschuldigen.

Nach unseren Informationen war die Annullierung des Fluges EN8076 auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

Der Flugverkehr wurde am 02/06/2024 leider stark beschränkt. Verpflichtende Zeitfenster (Slots) für für Abflüge- und Anflüge wurden vergeben und verzögerten somit den gesamten Umlauf.

Aus dem genannten Grund sind wir, wie in der EU Verordnung 261/2004 vorgesehen, von der Haftung befreit und können Ihrer Anfrage auf Entschädigung nicht nachkommen.

Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht zufrieden sein, können Sie Ihr Anliegen durch die folgende unabhängige Schlichtungsstelle söp prüfen lassen: https:
soep-online.de/

Kommt mir irgendwie etwas wischiwaschi vor - oder? Ist es das Wert, die Sache weiterzuverfolgen?