EU Fluggastrechte / Annullierung

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hockb

Erfahrenes Mitglied
17.02.2010
638
211
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Wenn die Airline einseitig die gebuchten Flüge abändert, hat sie auch die Betreuung zu gewährleisten.
Leider ändert Swiss die Flüge nicht automatisch selbst ab. Umbuchung erfolgt nur bei direkter Beauftragung durch mich.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
154
32
Moin,

leider folgendes Problem für mich:

Gestern eine SMS von Eurowings bekommen, dass mein folgender Flug annuliert wurde:

25.08
ADA - HAM
Eurowings Durchgeführt von Atlantic Express Airline
Flug EW7911

Umbuchung auf einen anderen Tag nicht möglich, da Eurowings anscheinend keine anderne Flüge anbietet.
Kann aber auch daran liegen, dass der Flughafen ADA ab dem 10.08 schließt und der neue Flughafen Çukurova (COV) eröffnet.

Habe ich hier überhaupt Ansprüche weil die Stornierung mehr als zwei Wochen vorher erfolgt ist?
Jetzt sind die meisten Flüge an dem Tag leider teurer und vor allem auch keine Direktflüge mehr verfügbar und somit längere Flugzeiten (über andere Airlines).

Ich will jetzt die Erstattung meiner Kosten für die Ersatzbeförderung stellen.
Habe ich hier Anspruch auf weiteres außer meinen Flugkosten (618,20€)? Also noch Entschädigung, da ich dann ja auch mehr als drei Stunden später in Ham angekommen bin? Flug Annullierung (hatte nur das one way Ticket) war mehr als zwei Wochen im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
921
494
CGN
Hallo,

gebucht war original

09.09.24
LO3966 LUZ-WAW 15:05 - 15:50
LO405 WAW-DUS 20:05 - 22:00

heute, also 9 Tage vor Abflug wurde die Buchung einseitig durch LOT geändert:

LO3966 LUZ-WAW 15:05 - 15:50
LO407 WAW-DUS 17:10 - 19:05

sprich: Annullierung und Umbuchung auf einen Flug -2:55h.

Müsste EU261 Entschädigungspflichtig sein und 250 EUR geben, richtig?
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
921
494
CGN
Ja, eine durchgehende Buchung.
Auch wenn die originale Zwischenstop Zeit von mir so gewünscht, gebucht war um bsp. in die Innenstadt zu fahren?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.167
6.528
FRA / FMO
Ich sehe das nicht als passende Begründung an, ähnlich wie bei der Bahn aber eine anwaltliche Einschätzung würde mich auch interessieren. Eventuell hat @kexbox sowas schon mal gehabt?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.761
6.337
LEJ
Auch wenn die originale Zwischenstop Zeit von mir so gewünscht, gebucht war um bsp. in die Innenstadt zu fahren?
Du hast afaik keinen Anspruch auf die gebuchte A-B-C-Strecke, sondern nur auf eine grundlegende Beförderung von A nach C. Ob B ausfällt (Direktflug), der Aufenthalt verkürzt wird oder du über B² statt B¹ fliegst, ist afaik nicht von EU261/04 abgedeckt.
 

STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
331
437
Hi zusammen,

wie ist folgender Case zu bewerten:

Ursprungsrouting: MUC-IST-KUL mit TK mit STA 17:05.

Aufgrund sehr früh absehbarer Verspätungen der Rotation (schon 9 Stunden vor Abflug mit 3h delay unterwegs) letztlich dann immer noch 2,75 Stunden verspätet unterwegs, sodass umgebucht wurde auf MUC-SIN-KUL mit STA 20:50. (LH auf Jetstar)

Trotz Anfragen an verschiedenen Quellen (Social Media Team, Hotline + Flughafen) Umbuchung auf früher ankommende Flüge via SIN oder KUL (ohne längeren Layover in SIN) abgelehnt worden, obwohl bei LH noch verfügbar.

Ende vom Lied: Infolge von congestion on ground war der Flieger erst um 21:10 on blocks.

TK bietet 300€, da der planmäßige Alternativflug innerhalb von 3-4h nach Planzeit hätte ankommen müssen, meine Interpretation, gestützt aus dem Urteil zu C-832/18 würde die tatsächliche Verspätung hernehmen.

Den Edge Case habe ich so sonst noch nicht gefunden. Zieht in dem Fall dann die Argumentation, wir leiten dich weiter - und danach bist du nicht mehr unser Problem oder zählt die tatsächliche Verspätung, obwohl TK nicht alles in ihrer Macht stehende getan hat, um die Gesamtverspätung zu vermeiden?

Danke vorab und BG.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.581
2.259
PIX, BER, ZRH
Hi zusammen,

wie ist folgender Case zu bewerten:

Ursprungsrouting: MUC-IST-KUL mit TK mit STA 17:05.

Aufgrund sehr früh absehbarer Verspätungen der Rotation (schon 9 Stunden vor Abflug mit 3h delay unterwegs) letztlich dann immer noch 2,75 Stunden verspätet unterwegs, sodass umgebucht wurde auf MUC-SIN-KUL mit STA 20:50. (LH auf Jetstar)

Trotz Anfragen an verschiedenen Quellen (Social Media Team, Hotline + Flughafen) Umbuchung auf früher ankommende Flüge via SIN oder KUL (ohne längeren Layover in SIN) abgelehnt worden, obwohl bei LH noch verfügbar.

Ende vom Lied: Infolge von congestion on ground war der Flieger erst um 21:10 on blocks.

TK bietet 300€, da der planmäßige Alternativflug innerhalb von 3-4h nach Planzeit hätte ankommen müssen, meine Interpretation, gestützt aus dem Urteil zu C-832/18 würde die tatsächliche Verspätung hernehmen.

Den Edge Case habe ich so sonst noch nicht gefunden. Zieht in dem Fall dann die Argumentation, wir leiten dich weiter - und danach bist du nicht mehr unser Problem oder zählt die tatsächliche Verspätung, obwohl TK nicht alles in ihrer Macht stehende getan hat, um die Gesamtverspätung zu vermeiden?

Danke vorab und BG.

Wenn es der Flug von gestern war: Landed 20:42. Wieviel Aufenthalt hattest Du denn in SIN? Ansonsten schon recht spärlich, was Du uns an Informationen gibst.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.581
2.259
PIX, BER, ZRH
Du hast afaik keinen Anspruch auf die gebuchte A-B-C-Strecke, sondern nur auf eine grundlegende Beförderung von A nach C. Ob B ausfällt (Direktflug), der Aufenthalt verkürzt wird oder du über B² statt B¹ fliegst, ist afaik nicht von EU261/04 abgedeckt.

Das siehst Du falsch. Fluggastrechtlich ist jede Änderung des ursprünglich gebuchten Tickets eine Annulierung, woraus sich das Recht einer Erstattung oder Ersatzbeförderung ergibt. Letztere wurde vom Luftfahrtunternehmen ja anstandslos angeboten, mit schlussendlich verfrühter Ankunftszeit. Die ursprünglich geplante und beabsichtigte Aufenthaltsdauer in WAW wurde von vier Stunden auf etwa anerthalb Stunden verkürzt und der geplante Innenstadtbesuch von @coeln77 hinfällig. Somit sollte man schon die Frage stellen, ob nicht der Zweck der Reise zumindest in Teilen beeinträchtigt ist, da die Ersatzbeförderung ab WAW nicht ermöglichte, "nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen".

Claimen kostet ja erstmal nichts und ich würde da argumentieren, dass der Zweck der Reise [Treffen eines Schulkameraden in der Innenstadt, Termin im Tattoo-Studio, Sightsseeing, Shopping] zumindest in Teilen beeinträchtigt war.
 
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coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
921
494
CGN
Danke TAPulator, in diese Richtung geht auch meine Einschätzung. Du schreibst jetzt allerdings nur von Erstattung und Ersatzbeförderung, aber wenn ich EU261 lese und verstehe betrifft das eben auch die Entschädigung. Wir befinden uns in einem Zeitraum weniger als 14 Tage vor Abflug in dem die Airline des Ticket einseitig ändert. Und diese Änderung sind faktisch eine Annullierung eines Fluges und umbuchen auf einen anderen Flug und eben die dadurch entstandene zeitliche Diskrepanz. Wird eingereicht und ggf. geklagt.

Es ist kein Besuch vom Tatoo-Studio 😄
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.581
2.259
PIX, BER, ZRH
Danke TAPulator, in diese Richtung geht auch meine Einschätzung. Du schreibst jetzt allerdings nur von Erstattung und Ersatzbeförderung, aber wenn ich EU261 lese und verstehe betrifft das eben auch die Entschädigung. Wir befinden uns in einem Zeitraum weniger als 14 Tage vor Abflug in dem die Airline des Ticket einseitig ändert. Und diese Änderung sind faktisch eine Annullierung eines Fluges und umbuchen auf einen anderen Flug und eben die dadurch entstandene zeitliche Diskrepanz. Wird eingereicht und ggf. geklagt.

Es ist kein Besuch vom Tatoo-Studio 😄

Ich hatte von Erstattung und Ersatzbeförderung als Antwort auf @Biohazard geschrieben, weil er ja so tut als käme EU 261/2004 nicht zum Tragen, aber das tut es ja im Sinne von Artikel 8. Was die Ausgleichszahlung angeht hatte ich mich ja mit der Empfehlung zum Claim entsprechend geäussert und da die Argumentation, dass der Zweck der Reise zumindest in Teilen beeinträchtigt war. Mit ggod will der Airline kann man auf EUR 250 oder EUR 125 hoffen, klagen würde ich deshalb aber nicht.
 

STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
331
437
Wenn es der Flug von gestern war: Landed 20:42. Wieviel Aufenthalt hattest Du denn in SIN? Ansonsten schon recht spärlich, was Du uns an Informationen gibst.
Hab noch mehr Details, hab es aber erstmal auf das Wesentliche zusammengefasst.

Flug war im November 2023: ursprünglich TK1636 auf TK60 geplant. Umstiegszeit war aufgrund 3stündigem Delay der Rotation und einer Umstiegszeit von 2:05h nicht mehr ausreichend, sodass dann gegen 15:00 umgebucht worden ist.

Umgebucht worden auf LH790 auf 3K687 mit 3:15 Stunden Aufenthalt.

Der A330, der für TK1636 geplant war, hatte um 9 Uhr morgens (also 10 Stunden vor geplantem Abflug) bereits die erwähnte Verspätung in der Rotation drin und sollte zwischendurch dann auch noch entsprechend verspätet nach FCO fliegen. Zu dem Zeitpunkt wurde erstmalig darauf verwiesen, dass es sowohl via BKK als auch SIN mit Weiterflug SQ Flüge gibt, die auf LH.com noch eine Verfügbarkeit aufwiesen. Selbiges wurde zudem noch bei der Hotline und auch am Flughafen vorgetragen.

Dadurch, dass 3K687 in SIN etwas verspätet abgefertigt worden ist, sind wir dort erst kurz nach 20:15 airborne gewesen und um 21:10 in KUL auf der Position gewesen (von Jetstar bestätigt).
 
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huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
270
387
Hallo zusammen,

eine kurze Frage: AF hat mir heute geschrieben, dass mein Flug am Samstag nicht wie gebucht mit AF sondern jetzt mit HOP durchgeführt wird (A320 -> E190, damit kein freier Mittelsitz in C mehr 😖).
Zählt die Änderung der Airline als Annulierung und Umbuchung und fällt damit unter 261?

Sie haben eine Reise mit Air France von Amsterdam (AMS) nach Paris (CDG) am 07 Sep gebucht und wir möchten Ihnen dafür vielmals danken.

Aus betrieblichen Gründen wird dieser Flug von HOP !, einer Tochtergesellschaft von Air France, durchgeführt.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.581
2.259
PIX, BER, ZRH
Hallo zusammen,

eine kurze Frage: AF hat mir heute geschrieben, dass mein Flug am Samstag nicht wie gebucht mit AF sondern jetzt mit HOP durchgeführt wird (A320 -> E190, damit kein freier Mittelsitz in C mehr 😖).
Zählt die Änderung der Airline als Annulierung und Umbuchung und fällt damit unter 261?

Nein.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hab noch mehr Details, hab es aber erstmal auf das Wesentliche zusammengefasst.

Flug war im November 2023: ursprünglich TK1636 auf TK60 geplant. Umstiegszeit war aufgrund 3stündigem Delay der Rotation und einer Umstiegszeit von 2:05h nicht mehr ausreichend, sodass dann gegen 15:00 umgebucht worden ist.

Umgebucht worden auf LH790 auf 3K687 mit 3:15 Stunden Aufenthalt.

Der A330, der für TK1636 geplant war, hatte um 9 Uhr morgens (also 10 Stunden vor geplantem Abflug) bereits die erwähnte Verspätung in der Rotation drin und sollte zwischendurch dann auch noch entsprechend verspätet nach FCO fliegen. Zu dem Zeitpunkt wurde erstmalig darauf verwiesen, dass es sowohl via BKK als auch SIN mit Weiterflug SQ Flüge gibt, die auf LH.com noch eine Verfügbarkeit aufwiesen. Selbiges wurde zudem noch bei der Hotline und auch am Flughafen vorgetragen.

Dadurch, dass 3K687 in SIN etwas verspätet abgefertigt worden ist, sind wir dort erst kurz nach 20:15 airborne gewesen und um 21:10 in KUL auf der Position gewesen (von Jetstar bestätigt).

Dann sind es mehr als vier Stunden. Die tatsächliche Ankunftszeit ist massgeblich.
 
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ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.851
3.186
DUS
Hallo zusammen,

eine kurze Frage: AF hat mir heute geschrieben, dass mein Flug am Samstag nicht wie gebucht mit AF sondern jetzt mit HOP durchgeführt wird (A320 -> E190, damit kein freier Mittelsitz in C mehr 😖).
Zählt die Änderung der Airline als Annulierung und Umbuchung und fällt damit unter 261?

Das ist natürlich an Leid bei einem 50 Min Flug kaum zu überbieten... 🤔

Da Du ja zur gleichen Zeit ohne früheren Abflug oder spätere Ankunft befördert wirst - wo denkst Du denn könnte EU VO 261 hier zum Zuge kommen?
 

huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
270
387
Das ist natürlich an Leid bei einem 50 Min Flug kaum zu überbieten... 🤔

Da Du ja zur gleichen Zeit ohne früheren Abflug oder spätere Ankunft befördert wirst - wo denkst Du denn könnte EU VO 261 hier zum Zuge kommen?
Ja, ich denke nicht, dass man das überleben kann :p

Mich hat nur gewundert, ob sie einen einfach so auf eine andere (Tochter-) Airline umbuchen können, ohne dass man da irgendwelche Rechte hat. Könnte ja sein, dass man irgendwie aus Prinzip einen Flug mit der Mutter und nicht mit der Tochter gebucht hat und damit nicht einverstanden ist.
 
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JK1896

Aktives Mitglied
03.06.2015
199
73
Moin!

Wie sind denn hier die Erfahrungen mit Eurowings in Bezug auf eine Umbuchung auf eine andere LH-Tochter? Konkret geht es um einen EW-Flug von PMI nach DRS im Januar, der jetzt von 14:40 Uhr auf 07:45 Uhr vorgezogen wurde. Nicht zu machen für uns. Eine Umbuchung auf Swiss mit einer ähnlichen Abflugzeit wie die gebuchte, wurde von der Hotline abgelehnt. Man würde nur auf andere Airlines umbuchen, wenn die Änderung <72h vor Abflug wäre. HUACA oder hat das keine Chance?
 

daddycoool

Neues Mitglied
10.03.2017
14
8
Flug mit Condor, gebucht über Trip.com

Flug hatte eine halbe Stunde Abflugverspätung und wurde nach Check in ( nur Handgepäck) nicht angetreten.

Besteht ein Recht auf Erstattung des vollen Flugpreises?

Besteht ein Anspruch gegenüber der Airline direkt?

Condor Callcenter meint, es gäbe maximal Steuer und Gebühren und auch nur dann, wenn das OTA es anfordert...

Das OTA trip.com weist einen Erstattungsbetrag von Null aus. Von daher macht es wenig Sinn mit denen darüber zu verhandeln.