EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
346
505
ANZEIGE
Die Veordnung sagt etwas anderes, nämlich, dass es bei unter 1.500 km bereits ab zwei Stunden Ausgleichszahlung gibt. Somit würde dieses Urteil diese Passagiere schlechter stellen.
Sagt sie wirklich Ausgleichszahlung? Oder müssen ab 2 Sunden Abflugverspätung Betreuungsleistungen erbracht werden und die Ausgleichszahlung gibt es erst ab einer „großen Ankunftsverspätung“, d.h. 3h?

https://www.lba.de/DE/Fluggastrechte/FAQFluggastrechte/FAQ_DeniedBoarding/FAQ_node.html
 

Fabi95

Reguläres Mitglied
07.09.2019
25
5
Hallo in die Runde,

Ich habe über UA einen Flug mit LH gebucht, dieser war verspätet. Muss ich nun meinen Antrag direkt an LH stellen, weil diese den Flug durchgeführt hat oder muss das aufgrund der UA Buchung über UA laufen?
Danke Euch :)
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Eine bekannte flog auf TK-Ticket ZRH-IST-TAS. Der erste Flug war verspätet so das der Anschluss flöten ging und sie 24h später in TAS eintraf. TK weigert die Kompensation da IST-TAS nicht-EU ist. Allerdings war ja das erste Leg verspätet. Korrekt so von TK?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.757
27.007
MUC
Eine bekannte flog auf TK-Ticket ZRH-IST-TAS. Der erste Flug war verspätet so das der Anschluss flöten ging und sie 24h später in TAS eintraf. TK weigert die Kompensation da IST-TAS nicht-EU ist. Allerdings war ja das erste Leg verspätet. Korrekt so von TK?

Natürlich nicht korrekt von TK. Entschädigung sollte der Bekannten natürlich zustehen. Beitreibung in der Schweiz oder der Türkei allerdings bekanntermaßen nicht so trivial. Ggf. mal probieren, was die üblichen Dienstleister wie Fairplane & Co. dazu sagen.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
711
526
Eine bekannte flog auf TK-Ticket ZRH-IST-TAS. Der erste Flug war verspätet so das der Anschluss flöten ging und sie 24h später in TAS eintraf. TK weigert die Kompensation da IST-TAS nicht-EU ist. Allerdings war ja das erste Leg verspätet. Korrekt so von TK?
Nein, nicht korrekt, es war ja sicher ein durchgebuchtes Ticket.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Kleines Update zu meiner Amsterdam-Story (Boardingverweigerung am Gate aufgrund von Überbuchung) - LH hat nicht gezahlt, nicht auf Anwaltsschreiben reagiert, Klage ging die Woche raus.
Ich frage mich, was die sich davon versprechen. Oder sind die tatsächlich so überrannt mit Anträgen und Entschädigungen, dass sie einfach nicht dazu kommen? Ich finds trotzdem erstaunlich, wie leichtfüßig das ausgesessen wird - es wird doch für LH immer teurer.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
414
190
Kleines Update zu meiner Amsterdam-Story (Boardingverweigerung am Gate aufgrund von Überbuchung) - LH hat nicht gezahlt, nicht auf Anwaltsschreiben reagiert, Klage ging die Woche raus.
Ich frage mich, was die sich davon versprechen. Oder sind die tatsächlich so überrannt mit Anträgen und Entschädigungen, dass sie einfach nicht dazu kommen? Ich finds trotzdem erstaunlich, wie leichtfüßig das ausgesessen wird - es wird doch für LH immer teurer.
Das hat doch System, je aufwändiger es ist die Kompensation zu erhalten je weniger machen das -> so spart LH Geld. Wieviele wissen überhaupt das ihnen Kompensation zusteht? Wieviele davon beantragen überhaupt die Kompensation? Wieviele geben auf sobald LH sie ignoriert / die Kompensation ablehnt? Bei jedem Schritt werdens weniger . . .

Ich gehe mal davon aus das es keine 5% sind die es durchziehen und schlussendlich entweder selbst die Klage einreichen oder via einem Anbieter wie Flightright oder so gehen.


Da fällt mir gerade ein, wenn LH clever wäre würden sie selber so ein Anbieter wie Flightright betreiben :LOL: Schön die Fälle gegen die Konkurrenz pushen und bei den eigenen immerhin die 30% Provision einspohren.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Eurowings hat die Frist zur Erstattung der Kosten für die Ersatzbeförderung ohne Rückmeldung verstreichen lassen.
Bei einem Wert von ca. 620€ noch mal alleine versuchen via Schlichtungsstelle bzw. Mahnverfahren oder lieber direkt über einen Anwalt wie Dr. Boese lösen?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.938
6.978
HAM
Eurowings hat die Frist zur Erstattung der Kosten für die Ersatzbeförderung ohne Rückmeldung verstreichen lassen.
Bei einem Wert von ca. 620€ noch mal alleine versuchen via Schlichtungsstelle bzw. Mahnverfahren oder lieber direkt über einen Anwalt wie Dr. Boese lösen?
Klage einreichen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nein, nicht korrekt, es war ja sicher ein durchgebuchtes Ticket.

Nunja, in der Schweiz gilt zwar die VO im Wortlaut, allerdings gelten die Urteil des EuGH nicht. Daher ggf. in der Betreibung kein sicheres Ding.
 
  • Like
Reaktionen: fhanfi und b4zZ

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.909
3.270
DUS
Eurowings hat die Frist zur Erstattung der Kosten für die Ersatzbeförderung ohne Rückmeldung verstreichen lassen.
Bei einem Wert von ca. 620€ noch mal alleine versuchen via Schlichtungsstelle bzw. Mahnverfahren oder lieber direkt über einen Anwalt wie Dr. Boese lösen?

Klage einreichen.

Um genau zu sein ist der Ablauf wie hier letztens schon mal beschrieben.

Klage kommt also (normalerweise) an Pos. 3.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
115
140
Nunja, in der Schweiz gilt zwar die VO im Wortlaut, allerdings gelten die Urteil des EuGH nicht. Daher ggf. in der Betreibung kein sicheres Ding.

Das ist richtig. Lässt sich das vermeiden? Zum Beispiel, dass eine ZRH-DUS-Verspätung eine Klage in Düsseldorf statt in Zürich einleitet?
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
634
129
Ich hatte mit Ryanair eine Verspätung von geplanten 0:25 Uhr auf 2:33 Touchdown am Zielflughafen Mailand Bergamo. Knapp 20min hat es gedauert um aus dem Flieger zu kommen. Um 3:08 war ich dann am Flughafenhotel mit Taxi. Ich habe das günstigste Flughafenhotel gebucht für ca. 140 EUR.

Sind die Kosten für das Hotel von der EU-Verordnung gedeckt oder ist es in diesem Fall zumutbar noch nach Mailand reinzufahren um dann 4 bis 5 Uhr Morgens aufzuschlagen?
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
634
129
Ich wüsste überhaupt nicht, warum Du das Hotel erstattet bekommen solltest. Pauschale Entschädigung gibt es erst ab 3 Stunden. Ab 2 Stunden stehen Dir Verpflegungsleistungen zu. Ein Hotel nachts nach Ankunft gehört da nicht dazu.
Du lachst, aber dass hab ich über die Söp in der Konstellation schon bei Air France durchgesetzt bekommen als Fürsorgeleistungen nach 2 Stunden Verspätung.

Auf eine Klage würde ich es aber auch nicht ankommen lassen wollen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.267
8.122
LH hat nicht gezahlt, nicht auf Anwaltsschreiben reagiert, Klage ging die Woche raus.
Läuft momentan wohl vielfach so. Bei uns ging die Klage letzte Woche raus. Selbst dann noch keine Reaktion. Wenn sich diese Woche nichts tut, rechne ich mit einem Versäumnisurteil. Ist halt auch schwer für LH was vorzutragen, wenn man dem Kunden mit Wetter kommt aber an Start und Ziel das METARS Archiv so gar nichts hergibt… Aber warten wir ab. Vielleicht fällt ihnen ja noch was kreatives ein.
Ich frage mich, was die sich davon versprechen. Oder sind die tatsächlich so überrannt mit Anträgen und Entschädigungen, dass sie einfach nicht dazu kommen?
Aus meiner Sicht das was schon genannt wurde: Zermürbungstaktik.
Aber auch Liquidität. Am Ende sind die Kosten höher aber man kann es besser strecken. So viel, wie da bei den Ops in den letzten Wochen schief ging, hat man es wohl bitter nötig…
 
  • Like
Reaktionen: mf_2

ritesa

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
1.497
231
Planet Earth
Eine Freundin hat folgende Nachricht von Easyjet bzgl. Entschädigung bekommen. Macht es Sinn da nachzuhaken? Kann man irgendwo nachschauen wie die Lage in OPO am 29.08.2024 tatsächlich war? Ich weiß dass der Flieger, der eigentlich für OPO-NTE-OPO vorgesehen war, schon vorher deutlich verspätet unterwegs war, aber meine mich zu erinnern dass es sonst in OPO keine massiven Verspätungen gab.

image Kopie.jpg
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.757
27.007
MUC
Eine Freundin hat folgende Nachricht von Easyjet bzgl. Entschädigung bekommen. Macht es Sinn da nachzuhaken? Kann man irgendwo nachschauen wie die Lage in OPO am 29.08.2024 tatsächlich war? Ich weiß dass der Flieger, der eigentlich für OPO-NTE-OPO vorgesehen war, schon vorher deutlich verspätet unterwegs war, aber meine mich zu erinnern dass es sonst in OPO keine massiven Verspätungen gab.

Anhang anzeigen 267456

Nachhaken braucht man da nicht. Das ist die übliche Ausrede, von der Easyjet sicherlich ohne Klage nicht abrücken wird. Wie leicht sich jedoch Fluggastrechte in Frankreich oder Portugal durchsetzen lassen, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
 

flyinthesky

Reguläres Mitglied
14.11.2020
74
465
Swiss annuliert heute LX1579 (operated by Air Baltic) von VIE 14:30 - ZRH 15:50.

Die Air Baltic Maschine ist heute morgen von ZRH nach GOT geflogen und gerade pünktlich retour am Weg nach ZRH (estimated arrival 11:39 vs. Scheduled 11:40). Doch nun wird sie statt nach Wien (auch der ZRH - VIE Flug ist gecancelled) nach Bologna Fliegen (auf LX1672).

Das Wetter in Wien ist schlecht (regnerisch, stürmisch), viele An/Abflüge haben Verspätung (Flight24 Disruption Index Anflug 2.1, Abflug 2.5), aber abgesehen davon scheint der Flugverkehr normal zu laufen.

Der Alternativflug heute Abend kommt um 20:00 an (sofern es nicht doch wettermässig weitere Verspätungen gibt), dh mehr als 4h später.

Bedeutet das Entschädigungsanspruch?

Swiss/Air Baltic wird sicher mit ‚höherer Gewalt‘ wegen schlechten Wetters argumentieren. Realität kann sein, dass andere Maschine ausgefallen ist, und man sie dann dort einsetzen wollte, wo wettermässig kein Verspätungspotential. Ist das ‚höhere Gewalt‘ Argument zulässig, kann man da schon im Voraus sagen, geht nicht zu fliegen, obwohl andere ganz normal (wenn auch oft verspätet) fliegen?

Oder ist für VIE schon eine Sperre für Anflüge später gesetzt worden?

Danke!