Swiss annuliert heute LX1579 (operated by Air Baltic) von VIE 14:30 - ZRH 15:50.
Die Air Baltic Maschine ist heute morgen von ZRH nach GOT geflogen und gerade pünktlich retour am Weg nach ZRH (estimated arrival 11:39 vs. Scheduled 11:40). Doch nun wird sie statt nach Wien (auch der ZRH - VIE Flug ist gecancelled) nach Bologna Fliegen (auf LX1672).
Das Wetter in Wien ist schlecht (regnerisch, stürmisch), viele An/Abflüge haben Verspätung (Flight24 Disruption Index Anflug 2.1, Abflug 2.5), aber abgesehen davon scheint der Flugverkehr normal zu laufen.
Der Alternativflug heute Abend kommt um 20:00 an (sofern es nicht doch wettermässig weitere Verspätungen gibt), dh mehr als 4h später.
Bedeutet das Entschädigungsanspruch?
Swiss/Air Baltic wird sicher mit ‚höherer Gewalt‘ wegen schlechten Wetters argumentieren. Realität kann sein, dass andere Maschine ausgefallen ist, und man sie dann dort einsetzen wollte, wo wettermässig kein Verspätungspotential. Ist das ‚höhere Gewalt‘ Argument zulässig, kann man da schon im Voraus sagen, geht nicht zu fliegen, obwohl andere ganz normal (wenn auch oft verspätet) fliegen?
Oder ist für VIE schon eine Sperre für Anflüge später gesetzt worden?
Danke!