EU Fluggastrechte / Annullierung

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JK1896

Aktives Mitglied
03.06.2015
199
73
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Moin!

Wie sind denn hier die Erfahrungen mit Eurowings in Bezug auf eine Umbuchung auf eine andere LH-Tochter? Konkret geht es um einen EW-Flug von PMI nach DRS im Januar, der jetzt von 14:40 Uhr auf 07:45 Uhr vorgezogen wurde. Nicht zu machen für uns. Eine Umbuchung auf Swiss mit einer ähnlichen Abflugzeit wie die gebuchte, wurde von der Hotline abgelehnt. Man würde nur auf andere Airlines umbuchen, wenn die Änderung <72h vor Abflug wäre. HUACA oder hat das keine Chance?
 

daddycoool

Neues Mitglied
10.03.2017
23
11
Flug mit Condor, gebucht über Trip.com

Flug hatte eine halbe Stunde Abflugverspätung und wurde nach Check in ( nur Handgepäck) nicht angetreten.

Besteht ein Recht auf Erstattung des vollen Flugpreises?

Besteht ein Anspruch gegenüber der Airline direkt?

Condor Callcenter meint, es gäbe maximal Steuer und Gebühren und auch nur dann, wenn das OTA es anfordert...

Das OTA trip.com weist einen Erstattungsbetrag von Null aus. Von daher macht es wenig Sinn mit denen darüber zu verhandeln.
 

nils98

Aktives Mitglied
08.08.2015
158
5
Flug mit Condor, gebucht über Trip.com

Flug hatte eine halbe Stunde Abflugverspätung und wurde nach Check in ( nur Handgepäck) nicht angetreten.

Besteht ein Recht auf Erstattung des vollen Flugpreises?

Besteht ein Anspruch gegenüber der Airline direkt?

Condor Callcenter meint, es gäbe maximal Steuer und Gebühren und auch nur dann, wenn das OTA es anfordert...

Das OTA trip.com weist einen Erstattungsbetrag von Null aus. Von daher macht es wenig Sinn mit denen darüber zu verhandeln.
1. Frage: nein
2. Frage: kommt auf die vertraglichen Gegebenheiten an.
 

nils98

Aktives Mitglied
08.08.2015
158
5
Muß nochmal nachfragen, hat denn der Verbraucher bei jeglicher Änderung der Abflugzeit nicht generell das Recht den Flug nicht anzutreten und erstatten zu lassen?
nach der EU Verordnung erst ab 5 stunden. Halbe Stunde Verspätung und direkt voll storno wäre ja auch bisschen krass
 

JohnDoe52

Reguläres Mitglied
18.07.2016
87
19
Guten Abend zusammen,

folgende Situation:
3 Tickets gebucht mit M&M in der C für das folgende Routing im November:

DUS-ZRH LX 1019
Transit 01:00 Stunden
ZRH-LGW LX 432
Transit 15:30 Stunden
LGW-SIN SQ 309
Transit 00:40 Stunden
SIN-HKT SQ 724

Ich bin mir relativ sicher, daß der letzte Transit in SIN in 40 Minuten mit einem 2 Jährigen Kind nicht zu schaffen sein wird.
SQ würde uns dann entsprechend umbuchen auf den nächsten Flieger nach HKT.

Es gibt zwei weitere Flüge aktuell mit Plätzen in der C, welche noch innerhalb der 3 Stunden Frist der EU Fluggastrechte sein würden.

Sollte es aber auf dem großen Flug von London zu einer richtigen Verspätung kommen, wären wir deutlich nach der 3 Stunden Frist am Zielort.

Deswegen jetzt die für mich spannenden reiserechtlichen Fragen:
  1. Wäre hier SQ als Operating Carrier des betroffenen Segments, oder LX als Operating Carrier des ersten intra-EU befindlichen Segments oder doch LH als Ticketing Carrier im Zweifelsfalle hier verantwortlich für eine mögliche Pauschalentschädigung?
  2. Hätten wir in dem oben skizzierten Szenario bei einer Verspätung von über 3 Stunden Anspruch auf die 3 * 600 €?
Danke Schön für Eure Expertise!

JohnDoe52
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
801
1.474
FRA
Ich bin mir relativ sicher, daß der letzte Transit in SIN in 40 Minuten mit einem 2 Jährigen Kind nicht zu schaffen sein wird.
Ich sehe sehr gute Chancen, dass der Flughafen SIN den Transit schaffen wird. Aber das war natürlich nicht die Antwort auf Deine Frage.
Ansonsten möchte ich anregen, das Fell des Bären erst zu verteilen, wenn er erlegt ist. Aber auch das war natürlich nicht die Antwort auf Deine Frage.
Sorry, konnte ich mir trotzdem nicht verkneifen.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
711
526
Guten Abend zusammen,

folgende Situation:
3 Tickets gebucht mit M&M in der C für das folgende Routing im November:

DUS-ZRH LX 1019
Transit 01:00 Stunden
ZRH-LGW LX 432
Transit 15:30 Stunden
LGW-SIN SQ 309
Transit 00:40 Stunden
SIN-HKT SQ 724

Ich bin mir relativ sicher, daß der letzte Transit in SIN in 40 Minuten mit einem 2 Jährigen Kind nicht zu schaffen sein wird.
SQ würde uns dann entsprechend umbuchen auf den nächsten Flieger nach HKT.

Es gibt zwei weitere Flüge aktuell mit Plätzen in der C, welche noch innerhalb der 3 Stunden Frist der EU Fluggastrechte sein würden.

Sollte es aber auf dem großen Flug von London zu einer richtigen Verspätung kommen, wären wir deutlich nach der 3 Stunden Frist am Zielort.

Deswegen jetzt die für mich spannenden reiserechtlichen Fragen:
  1. Wäre hier SQ als Operating Carrier des betroffenen Segments, oder LX als Operating Carrier des ersten intra-EU befindlichen Segments oder doch LH als Ticketing Carrier im Zweifelsfalle hier verantwortlich für eine mögliche Pauschalentschädigung?
  2. Hätten wir in dem oben skizzierten Szenario bei einer Verspätung von über 3 Stunden Anspruch auf die 3 * 600 €?
Danke Schön für Eure Expertise!

JohnDoe52
Die durchführende Airline, die den Schaden verursacht hat, würde ich als ersten Ansprechpartner nehmen, also hier SQ.
Und ja, wenn kein aussergewönhlicher Zustand vorliegt wird bei einem durchgehenden Ticket mit Reisebeginn DUS die Verspätung am Endziel als Grundlage für die Entschädigung aus der EU Verordnung genommen.
 

Snoopy79

Reguläres Mitglied
04.03.2023
68
147
Ist jetzt wahrscheinlich eine blöde Frage, aber unterscheiden Fluglinien bei einer Überbuchung oder Flugausfall zwischen Passagieren welche

a) selbst bzw einzeln gebucht haben und
b) Passagieren welche im Rahmen einer geführten Rundreise via Reisebüro oder über eine Reederei eingebucht wurden?

Werden die irgendwie bei Umbuchungen bevorzugt oder haben haben alle die gleichen Chancen?

Habe mich das schon öfter gefragt und da jetzt der nächste Urlaub ansteht, ist die Frage wieder aktuell.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
711
526
Ist jetzt wahrscheinlich eine blöde Frage, aber unterscheiden Fluglinien bei einer Überbuchung oder Flugausfall zwischen Passagieren welche

a) selbst bzw einzeln gebucht haben und
b) Passagieren welche im Rahmen einer geführten Rundreise via Reisebüro oder über eine Reederei eingebucht wurden?

Werden die irgendwie bei Umbuchungen bevorzugt oder haben haben alle die gleichen Chancen?

Habe mich das schon öfter gefragt und da jetzt der nächste Urlaub ansteht, ist die Frage wieder aktuell.
Das ist eine interessante Frage. Hängt sicher auch von der Airline ab. Ich kenne die Regelungen nicht, aber meine Beobachtung bei den meisten AIrlines ist beim Thema Überbuchung: Wer zuletzt eincheckt landet auf der Warteliste. Egal ob Cruise, Touroperator oder Published/Normal-Tarif. Ich könnte mir aber vorstellen, dass "ein Paar Plätze" ohne WL freigehalten werden für SEN und höher, weiss das aber nicht Gewissheit.

Bei Unregelmässigkeiten wie Streichungen gibt es sicher Priorisierungen. Die Prio kann ich Dir nicht sagen, aber ich habe sowohl Normaltarife als auch Tourop/Cruise Tarife gesehen, die auf unmögliche Flüge 2-3 Tage gebucht wurden. Ich vermute aber dass Statuskunden Vorzug bei der Umbuchung erhalten.

Grundsätzlich denke ich dass es jedoch nicht wirklich einen Unterschied macht, wenn man nicht gerade SEN ist. Was sicher auch daran liegt dass gerade in der Sommerzeit Umbuchungen nach Flugstreichungen sowieso recht schwierig sind, weil alles voll ist. Da hilft dann auch ein Status nicht mehr viel wenn der nächste Flug nach Sansibar in 2 Tagen geht, der auch schon voll ist, und die wenigen anderen Airlines die dahin fliegen auch kaum Platz haben.
 

Snoopy79

Reguläres Mitglied
04.03.2023
68
147
Es wäre interessant....Ich habe Kreuzfahrt inkl. Flug gebucht. Sprich, Reederei ist verantwortlich, dass ich das Schiff erreiche.

Man konnte zwischen verschiedenen Flügen wählen. Ich habe mich dann doch für den Direktflug entschieden. Allerdings erst danach gecheckt, dass die Alternativen bei einem gänzlich Ausfall ein bischen rar sind. Allerdings hat das die Reederei so angeboten, also müssten die auch einen Plan B haben. Eigentlich.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
711
526
Es wäre interessant....Ich habe Kreuzfahrt inkl. Flug gebucht. Sprich, Reederei ist verantwortlich, dass ich das Schiff erreiche.

Man konnte zwischen verschiedenen Flügen wählen. Ich habe mich dann doch für den Direktflug entschieden. Allerdings erst danach gecheckt, dass die Alternativen bei einem gänzlich Ausfall ein bischen rar sind. Allerdings hat das die Reederei so angeboten, also müssten die auch einen Plan B haben. Eigentlich.
Der Airline wird das in der Regel egal sein. Im Notfall muss bei Pauschalreisen die Reederei schauen wie Sie Dich notfalls im nächsten Hafen wo dies möglich ist zum Schiff bringt.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.651
2.357
PIX, BER, ZRH
Nö.
Wenn es um Entschädigung geht, gilt 3h pauschal für alle Distanzen.
Andere Ansprüche sind nach Zeit/Distanz gestaffelt.

Nö zum Nö.

EU 261/2004 meinte:
Right to compensation

1. Where reference is made to this Article, passengers shall receive compensation amounting to:

(a) EUR 250 for all flights of 1500 kilometres or less;

(b) EUR 400 for all intra-Community flights of more than 1500 kilometres, and for all other flights between 1500 and 3500 kilometres;

(c) EUR 600 for all flights not falling under (a) or (b).

In determining the distance, the basis shall be the last destination at which the denial of boarding or cancellation will delay the passenger's arrival after the scheduled time.

2. When passengers are offered re-routing to their final destination on an alternative flight pursuant to Article 8, the arrival time of which does not exceed the scheduled arrival time of the flight originally booked

(a) by two hours, in respect of all flights of 1500 kilometres or less; or

(b) by three hours, in respect of all intra-Community flights of more than 1500 kilometres and for all other flights between 1500 and 3500 kilometres; or

(c) by four hours, in respect of all flights not falling under (a) or (b),

the operating air carrier may reduce the compensation provided for in paragraph 1 by 50 %.