EU Fluggastrechte / Annullierung

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shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.714
474
STR
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Im Moment Keine komplette Sperre, nur eine Reduktion, die zu Verzögerungen führt:

LOWW (Vienna)
Arrivals regulated due to Weather (Strong winds-Single RWY).
Moderate to high delays.

Die Wettervorhersage geht für den Nachmittag von mehr Wind und Regen aus.
 
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der7wolf

Neues Mitglied
05.08.2015
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Hallo eine neue Frage:
Ich hatte STR - LCA mit Zwischenstopp in SKG und Zurück selbe Strecke bei A3 gebucht. Jetzt wurde das Segment LCA - SKG annuliert (Begründung Flugplanänderung) (3.11.2024)

Was die Ersatzbeförderung angeht, ist soweit ich es verstehe eine Verbindunge LCA-STR geschuldet, auch wenn der Zwischenstopp abweichend wäre.
Wenn ich nun selbst suche gäbe es selbst mit A3 eine Verbindung LCA - ATH - STR allerdings stehen hier nur noch Business Plätze zur Verfügung.
Jetzt die Fragen:
1. Kann ich die Strecke LCA - ATH - STR verlangen
2. Muß A3 mich auf die verfügbaren Plätze buchen auch wenn es eine höhere Kategorie ist (Economy - Business)

Hier zur Übersicht:
Ursprünglich gebucht: LCA - SKG 14:00-16:00 (annuliert), SKG - STR 17:15-18:40, 03.11.24 (Letzter Tag Herbstferien)

Mögliche Flüge nach Flugsuche A3:
LCA - SKG 7:30- 9:30 (zu früh, fast nicht machbar, und dann 8std Aufenthalt in SKG)
LCA - ATH 13:00-14:45, - ATH- STR 16:00- 17:50 -Nur noch Busines verfügbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.343
995
Wenn ich nun selbst suche gäbe es selbst mit A3 eine Verbindung LCA - ATH - STR allerdings stehen hier nur noch Business Plätze zur Verfügung.
Jetzt die Fragen:
1. Kann ich die Strecke LCA - ATH - STR verlangen
Du kannst A3 schriftliich auffordern, Dich auf diese Verbindung umzubuchen. Häufig kann Dich die Airline trotzdem direkt einbuchen, auch wenn es keine Verfügbarkeit gibt. Alternativ würde ich gleich einen Alternativvorschlag A3 anbieten, wenn es nicht möglich sein sollte.
Als Alternative würde ich A3 StarAlliance Partner Austrian Airlines Flug OS838/OS187 mit Abbflug 11:50Uhr ab LCA vorschlagen! (y)
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.815
6.871
Bees Airlines haben mich heute informiert, dass ich anstatt von VRN-OTP nun VRN-RMO-OTP fliegen werde. Grundsätzlich sogar viel interessanter, leider findet der Abflug über 3h früher statt und ist für mich daher nicht durchführbar. Außerdem sind es plötzlich zwei unterschiedliche Flugnummern, mit der ursprünglichen Buchung hat das nichts mehr zu tun.

Bis zum Abflug sind noch mehrere Wochen Zeit, es besteht die geringe Hoffnung dass eine weitere Änderung die Reise wieder möglich macht. Das Angebot einer Erstattung, oder auch nur ein Link um die Änderung zu akzeptieren, war nicht in der Mail. Habe ich jetzt bis zum Abflug Zeit, um die Situation zu beobachten, oder muss ich die Airline innerhalb einer gewissen Frist informieren dass ich mein Geld zurück haben möchte?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
Bees Airlines haben mich heute informiert, dass ich anstatt von VRN-OTP nun VRN-RMO-OTP fliegen werde. Grundsätzlich sogar viel interessanter, leider findet der Abflug über 3h früher statt und ist für mich daher nicht durchführbar. Außerdem sind es plötzlich zwei unterschiedliche Flugnummern, mit der ursprünglichen Buchung hat das nichts mehr zu tun.

Bis zum Abflug sind noch mehrere Wochen Zeit, es besteht die geringe Hoffnung dass eine weitere Änderung die Reise wieder möglich macht. Das Angebot einer Erstattung, oder auch nur ein Link um die Änderung zu akzeptieren, war nicht in der Mail. Habe ich jetzt bis zum Abflug Zeit, um die Situation zu beobachten, oder muss ich die Airline innerhalb einer gewissen Frist informieren dass ich mein Geld zurück haben möchte?
Theoretisch kannst du ja auch die Umbuchung auf eine andere Airline verlangen.

Bei einer Airline wie Bees schwebt natürlich auch immer ein gewisses Insolvenzrisiko mit.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.983
1.101
Auch wenn es noch nicht lange her ist, gibt es schon Fälle, in denen Fluggesellschaften zu Kompensation wegen des Crowdstrike-Desasters verurteilt worden sind oder von sich aus gezahlt haben?
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.983
1.101
Ich bin noch unentschlossen, ob ich gegen FR vorgehe. Diesen Sachverhalt schätze ich als Laie wesentlich weniger als einen Selbstläufer für mich ein.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
Ich bin noch unentschlossen, ob ich gegen FR vorgehe. Diesen Sachverhalt schätze ich als Laie wesentlich weniger als einen Selbstläufer für mich ein.
Hast ja 3 Möglichkeiten: Anwalt, SÖP oder abtreten.

FR war meines Wissens nach nicht selbst betroffen. Hängt also auch vom Abflugort / Zielort ab.

Ich würde vermuten, dass es sich so ähnlich verhält, wie beim Streikrecht. Wenn beim Flughafen die Systeme ausfallen, ist es höhere Gewalt, wenn es die Airline selbst betrifft, bzw. die Airline den Flieger aus operationellen Gründen auf eine andere Strecke schickt, dann müsste es Entschädigungspflichtig sein.

Aus diesem Grund habe ich selbst einen FR Flug PMI-> NRN weitergezogen.

In NRN war das der einzige Umlauf der gestrichen wurde (selbst 2 oder 3 weitere nach PMI fanden statt) und auch in PMI ist von FR prozentual sehr wenig gestrichen worden. (Vor allem zu Flughäfen, wo durch die Presse ging, dass sie selbst betroffen waren).
 

LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
58
24
Guten Morgen!

Meine Frage: Welche Entschädigung steht mir (meiner Mutter) zu?

Fall: Gebucht (LH Ticket) LHR-FRA-BRE, inbound aus LHR 90 Minuten Verspätung, Anschlussflug verpasst. Umbuchung auf Zug, Ankunft statt 17:45 Uhr um 23:15 Uhr.

Ich würde jetzt mal von 250 € ausgehen - ist das korrekt?

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße!
L
 
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LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
58
24
Solange es keine außergewöhnlichen Umstände waren und sie nicht explizit eine spätere Verbindung gewählt hat Würde ich auch die 250€ sehen.
Danke für die Antwort! :)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Oder halt die UK261 Entschädigung in GBP. Was dir lieber ist.
Vielen Dank für die Antwort - habe es nun über das Formular auf lufthansa.de reklamiert, mal schauen, was dabei herauskommt.
 

flyinthesky

Reguläres Mitglied
14.11.2020
74
465
Fluglinien knacken ;)

Nachweispflicht:
  • EU Richtlinie bez. Annulation: "Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außer- gewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären."

Vorgehensweise:
  • Lufthansa möchte Forderungen bez. Ausgleichszahlungen nur via Formular entgegennehmen (in welchem nur standardisierte Angaben erfasst werden können"
  • Bei Ablehnung der Forderung wird dann generisch auf aussergewöhnliche Umstände z.B. wegen schlechtem Wetter verwiesen (auf Argumente des Kunden muss - da dieser jene im Formular gar nicht erfassen kann - nicht eingegangen werden

Alternative Vorgehensweise:
  • Email mit Forderung an Lufthansa; inkl Firstsetzung für Ausgeichszahlung, alternativ für Nachweis der aussergewöhnlichen Umstände
  • Nach langer Zeit wird sich das Customer Center Melden, und - in salbungsvolle Worte gepackt - sagen, dass man doch bitte alles über das Formular machen soll
  • Erneutes Email mit Setzung einer Nachfrist inkl. Erwähnung, dass die Forderung auf jedem Weg (nicht nur Formular) an die Lufthansa gerichtet werden kann
  • Wahrscheinlich meldet sich nach längerer Zeit der Customer Service wieder mit "generischem Bla Bla"

Argument:
  • Lufthansa hat eine angemessene Frist für die Erfüllung der Forderung zweimal verstreichen lassen (die Forderung selbst aber erhalten, sonst hätte der Kundenservice nicht antworten können)
  • Lufthansa ist auch nicht der Nachweispflicht trotz zweimaliger Fristsetzung nachgekommen

Könnte man nun argumentieren, dass die Forderung somit nicht bestritten ist (Lufthansa hat den Nachweis bez. aussergewöhnlicher Umstände nicht erbracht), und der Streit nur noch bez. der Bezahlung der berechtigten Forderung ist (aber die Forderung selbst in der Sache nicht mehr geprüft werden muss)?

Danke!
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.267
8.122
  1. Vorlage von der Website von Dr. Böse ziehen
  2. Unter Fristsetzung per e-mail und Nachweisen (falls Betreuungsleistungen verauslagt) an LH (Impressumsadresse) mit jemand Nahestehendem im CC
  3. Nach Ablauf der Frist an die SÖP geben oder gleich zum Anwalt.
(0) Ggf. vorher noch prüfen ob außergewöhnliche Umstände vorlagen.
 

larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
23
4
Guten Abend zusammen,

folgendes Problem haben wir:
Unser Flug EasyJet U22202 am 22.11. wurde gestrichen und wir müssen jetzt anstatt 21:35 Uhr schon um 16:50 Uhr fliegen am gleichen Tag.

Es kam nur eine Info und dazu die Umbuchung auf den früheren Flug ohe nachfrage von Easyjet ob es uns zeitlich passt.

WIr müssen arbeiten und erreichen diesen neuen Flug nicht. Trotz fast 2 Monaten im Vorraus der eigenmächtigen Umbuchung von EasyJet, kann ich da Fluggastrechte geltend machen? Unter Euclaim kann die Flugnr. nicht gefunden werden für usner Datum.....

Danke nochmal an das Forum, tolle Community