EU Fluggastrechte / Annullierung

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.886
7.474
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Kommt also darauf an, wann die neue Abflugszeit in BUD war...
Gab es hier nicht schon einige Fälle, bei denen der Flug um 5 Minuten vorverlegt wurde und das dennoch einer Annullierung entsprach und Ausgleichszahlung fällig wurde? Oder verwechsle ich da gerade was?
 

MGrund

Reguläres Mitglied
04.03.2011
75
173
Ursprüngliche Flugzeiten:
OS714 - 11:20 BUD -12:10 VIE
OS211 - 13:20 VIE - 14:50 FRA

OS211 wurde mir per Mail um 09:45 gecancelled angezeigt.
Per Hotline Ersatzbeförderung um 10:21 bestätigt: 11:10 BUD - 12:55 FRA

Also Orginalflug OS211 wurde komplett gecancelt und die Ersatzbeförderung hatte ein anderes Routing, direkt nach FRA.
 

MGrund

Reguläres Mitglied
04.03.2011
75
173
Rein von der Zeit her, richtig.
Es geht nur darum was laut EU Verordnung zusteht, wenn nicht ist es gut. Wenn doch dann dann besser.
By the way, der anscheinende Umweg nach Wien, war so gewollt. Da ich Unterlagen abholen wollte, dieses musste dann anderweitig geregelt werden, also in dem Fall sehe ich schon eine Grundlage einer Entschädigung, die ich aber der Airline aus meiner Sicht nicht darlegen muss.
 

MGrund

Reguläres Mitglied
04.03.2011
75
173
Ich habe gedacht, die Kompensationsansprüche wären klar. Also wie vorher von longhaulgiant erwähnt „Annullierung gibt immer Kompensation“.
Dies scheint aber nicht so einfach zu sein. Also werde ich die Sache dann wohl als erledigt ansehen.
Ist mir der Aufwand dann nicht wert und das mir entstandene Problem ( fehlende Unterlagen) hat am nächsten Tag ein Kollege geregelt.
Ich danke euch, für eure Meinungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.886
7.474
Ich habe gedacht, die Kompensationsansprüche wären klar. Also wie vorher von longhaultgiant erwähnt „Annullierung gibt immer Kompensation“.
Dies scheint aber nicht so einfach zu sein. Also werde ich die Sache dann wohl als erledigt ansehen.
Warte mal noch ab, ob und wie sich evtl. @kexbox dazu einlässt. Er ist darauf spezialisierter Anwalt.
 

userdream

Neues Mitglied
26.08.2013
22
12
Hier ist übrigens dir Begründung von BA zur Stornierung: (Ich hoffe das zählt nicht als aussergewöhnlicher Umstand. Zumal die Flüge zur Zeit weiter stattfinden…


Sehr geehrter Herr …

Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen und Ihnen die Gründe für die Änderungen Ihrer Reisepläne erläutern, über die Sie in einer kürzlichen E-Mail informiert wurden.

Jede Fluggesellschaft ist auf ihre Lieferanten und Produktionspartner angewiesen, um sicherzustellen, dass ihre Flugzeuge gewartet werden können, damit sie wie geplant operieren können. Sicherheit hat immer oberste Priorität. Leider hat Rolls-Royce, unser Triebwerkslieferant für unsere Boeing 787-Flotte, aufgrund von Problemen in der globalen Lieferkette mit Problemen zu kämpfen, die zu einer verspäteten Lieferung von Triebwerken und Teilen für unsere Rolls-Royce Trent 1000-Triebwerke führen. Das bedeutet, dass derzeit 787-Flugzeuge am Boden sind und nicht fliegen können. Wir sind nicht die einzige Fluggesellschaft mit diesem Problem und tun alles, was wir können, um mit Rolls-Royce zusammenzuarbeiten und die Situation zu lösen.

Wir sind unglaublich enttäuscht und bedauern, dass wir uns in dieser Lage befinden und dass dies zur Annullierung Ihres Fluges geführt hat. Wir wissen, dass dies äußerst frustrierend sein wird, wollten Sie jedoch so früh wie möglich über dieses Problem informieren, damit wir Ihre Pläne wieder in die Tat umsetzen können.