EU Fluggastrechte / Annullierung

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.267
8.122
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Kommt also darauf an, wann die neue Abflugszeit in BUD war...
Gab es hier nicht schon einige Fälle, bei denen der Flug um 5 Minuten vorverlegt wurde und das dennoch einer Annullierung entsprach und Ausgleichszahlung fällig wurde? Oder verwechsle ich da gerade was?
 

MGrund

Reguläres Mitglied
04.03.2011
77
194
Ursprüngliche Flugzeiten:
OS714 - 11:20 BUD -12:10 VIE
OS211 - 13:20 VIE - 14:50 FRA

OS211 wurde mir per Mail um 09:45 gecancelled angezeigt.
Per Hotline Ersatzbeförderung um 10:21 bestätigt: 11:10 BUD - 12:55 FRA

Also Orginalflug OS211 wurde komplett gecancelt und die Ersatzbeförderung hatte ein anderes Routing, direkt nach FRA.
 

MGrund

Reguläres Mitglied
04.03.2011
77
194
Rein von der Zeit her, richtig.
Es geht nur darum was laut EU Verordnung zusteht, wenn nicht ist es gut. Wenn doch dann dann besser.
By the way, der anscheinende Umweg nach Wien, war so gewollt. Da ich Unterlagen abholen wollte, dieses musste dann anderweitig geregelt werden, also in dem Fall sehe ich schon eine Grundlage einer Entschädigung, die ich aber der Airline aus meiner Sicht nicht darlegen muss.
 

MGrund

Reguläres Mitglied
04.03.2011
77
194
Ich habe gedacht, die Kompensationsansprüche wären klar. Also wie vorher von longhaulgiant erwähnt „Annullierung gibt immer Kompensation“.
Dies scheint aber nicht so einfach zu sein. Also werde ich die Sache dann wohl als erledigt ansehen.
Ist mir der Aufwand dann nicht wert und das mir entstandene Problem ( fehlende Unterlagen) hat am nächsten Tag ein Kollege geregelt.
Ich danke euch, für eure Meinungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.267
8.122
Ich habe gedacht, die Kompensationsansprüche wären klar. Also wie vorher von longhaultgiant erwähnt „Annullierung gibt immer Kompensation“.
Dies scheint aber nicht so einfach zu sein. Also werde ich die Sache dann wohl als erledigt ansehen.
Warte mal noch ab, ob und wie sich evtl. @kexbox dazu einlässt. Er ist darauf spezialisierter Anwalt.
 

userdream

Reguläres Mitglied
26.08.2013
27
13
Hier ist übrigens dir Begründung von BA zur Stornierung: (Ich hoffe das zählt nicht als aussergewöhnlicher Umstand. Zumal die Flüge zur Zeit weiter stattfinden…


Sehr geehrter Herr …

Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen und Ihnen die Gründe für die Änderungen Ihrer Reisepläne erläutern, über die Sie in einer kürzlichen E-Mail informiert wurden.

Jede Fluggesellschaft ist auf ihre Lieferanten und Produktionspartner angewiesen, um sicherzustellen, dass ihre Flugzeuge gewartet werden können, damit sie wie geplant operieren können. Sicherheit hat immer oberste Priorität. Leider hat Rolls-Royce, unser Triebwerkslieferant für unsere Boeing 787-Flotte, aufgrund von Problemen in der globalen Lieferkette mit Problemen zu kämpfen, die zu einer verspäteten Lieferung von Triebwerken und Teilen für unsere Rolls-Royce Trent 1000-Triebwerke führen. Das bedeutet, dass derzeit 787-Flugzeuge am Boden sind und nicht fliegen können. Wir sind nicht die einzige Fluggesellschaft mit diesem Problem und tun alles, was wir können, um mit Rolls-Royce zusammenzuarbeiten und die Situation zu lösen.

Wir sind unglaublich enttäuscht und bedauern, dass wir uns in dieser Lage befinden und dass dies zur Annullierung Ihres Fluges geführt hat. Wir wissen, dass dies äußerst frustrierend sein wird, wollten Sie jedoch so früh wie möglich über dieses Problem informieren, damit wir Ihre Pläne wieder in die Tat umsetzen können.
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.597
113
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Hallo,
wie sieht es bei einem Abflug ex EU mit EVA aus.

Fall: Freunde waren gebucht DUS-VIE-BKK in Biz.

Flug Zubringer DUS-Vie hatte über eine Stunde Verspätung bei Abflug, so konnte der Weiterflug mit EVA an VIE nicht mehr erreicht werden. Nur 5 Minuten zum Umsteieg und der EVA Flug hat nicht gewartet.
Vor Ort Umbuchung auf den OS Flug in Biz am späten Abend nicht möglich, da voll.
Angeboten wurde Abflug am nachsten Tag mit EVA nach BKK.

Obwohl (noch freie Plätze, genug Zeit) die Option bestand VIE-MUC(in ECO)-BKK wurde diese nicht angeboten.
Die Freunde sind dann halt mit dem letzen Flug am Tag nach DUS zurück.
Gibt es die 600 Euro Kompensation?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.120
623
Sofern die Airline DUS-VIE keine aussergewoehnlichen Umstaende geltend machen kann, gibt es die Kompensation.
Warum sind die Freunde denn nach DUS zurueckgeflogen? Reisezweck nicht mehr realisierbar? Neustart DUS-VIE-BKK zu einem spaeteren Zeitpunkt?
 
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pna

Aktives Mitglied
14.05.2013
128
13
Hallo,

Ich habe einen Flug von ZRH nach MAD mit IBERIA, danach (2 Stunden später) Weiterflug mit AVIANCA nach BOG gebucht.
Alles auf einem Ticket, gekauft bei AVIANCA.

Frage: wenn der Zubringer von/mit IBERIA zu spät in MAD ankommt (wegen Schneefall, zu späte Ankunft in ZRH um rechtzeitig wieder nach MAD zu fliegen, usw, usw.) und dadurch der Flug mit AVIANCA verpasst wird, bei welcher Airline (IBERIA oder AVIANCA) muss ich in MAD nach einer Umbuchung nachfragen ?
Wenn AVIANCA: hat es im Gate-Bereich von MAD einen Service-Desk von AVIANCA ? IBERIA wird ja sicher einen haben!
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.757
27.005
MUC
Ich habe einen Flug von ZRH nach MAD mit IBERIA, danach (2 Stunden später) Weiterflug mit AVIANCA nach BOG gebucht.
Alles auf einem Ticket, gekauft bei AVIANCA.

Frage: wenn der Zubringer von/mit IBERIA zu spät in MAD ankommt (wegen Schneefall, zu späte Ankunft in ZRH um rechtzeitig wieder nach MAD zu fliegen, usw, usw.) und dadurch der Flug mit AVIANCA verpasst wird, bei welcher Airline (IBERIA oder AVIANCA) muss ich in MAD nach einer Umbuchung nachfragen ?

Gem. EU261 ist die verursachende Airline für den Schaden zuständig. Das wäre dann Iberia. Hinzu kommt, dass Avianca möglicherweise keinen permanent besetzten (Ticket-)Schalter in MAD hat.

Gute Airlines schaffen es, über App oder E-Mail direkt Alternativverbindungen anzubieten, sodass man gar keinen Schalter benötigt, um umgebucht zu werden.
 

pna

Aktives Mitglied
14.05.2013
128
13
Gute Airlines schaffen es, über App oder E-Mail direkt Alternativverbindungen anzubieten, sodass man gar keinen Schalter benötigt, um umgebucht zu werden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Hinweis mit der "guten Airline mit App" ist super, aber:
Weiss den AVIANCA von der Verspätung von/durch IBERIA ?
Wenn ja brauche ich die Avianca-App, wenn Nein brauche ich die Iberia-App. Bei Iberia frage ich mich aber dann, ob Iberia mir eine Umbuchung anbieten kann/will wenn der Weiterflug mit Avianca ist!
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
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562
Weiss den AVIANCA von der Verspätung von/durch IBERIA ?
Definitiv - alleine, damit Avianca nicht umsonst auf dich und dein Gepäck wartet, müssen die Airlines miteinander (automatisiert) zu solchen Themen kommunizieren. Das Setup der entsprechenden IT-Systeme ist Teil des Prozesses zum Aufsetzen des sogenannten Interlinings, welches es wiederum erst ermöglicht, gemeinsame Tickets zu verkaufen.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.757
27.005
MUC
Wenn ja brauche ich die Avianca-App, wenn Nein brauche ich die Iberia-App. Bei Iberia frage ich mich aber dann, ob Iberia mir eine Umbuchung anbieten kann/will wenn der Weiterflug mit Avianca ist!
Wichtiger ist eher, dass Du bei Buchung und/oder Check-in eine E-Mail-Adresse und Handynummer angibst, unter denen Du gut erreichbar ist. Parallel zu App-Kommunikation schicken eigentlich alle Airlines Informationen zu Flugunregelmäßigkeiten inkl. entsprechender Angebote / Handlungsanweisungen an einen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.267
8.122
So, zum Abschluss des BCN Urlaubs hat uns LH jetzt noch ein schönes Ei ins Nest gelegt: LH 1128 1135 wurde 4h vor Abflug einfach canx…
Nachdem der Fall nun weitgehend abgeschlossen ist (Zahlung durch LH erfolgt, Prozesskosten auferlegen beantragt) bleibt als persönliches Fazit zu sagen: nur weil Lufthansa es nicht schafft mal jemand kompetentes vor Klageerhebung über die Ansprüche schauen zu lassen, verschwendet man Zeit und Ressourcen auf allen Seiten, nicht zuletzt die eigenen, um dann nach Klageeingang mit den Worten „… aus kundendienstlichen Gründen…“ einzuknicken. Dieser Zug ist zu diesem Zeitpunkt natürlich längst abgefahren… Mit der Zahlung lässt man sich dann selbstverständlich auch nochmal zwei Wochen Zeit. Der ganze Vorgang hat knappe 3 Monate gedauert, ohne dass je der Hauch einer Rechtmäßigkeit der Abwehr der Ansprüche bestanden hätte. So empfiehlt man sich als verlässlicher Vertragspartner für die Zukunft…
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
670
562
Ich bin mir ziemlich sicher, das hat nichts mit mangelnden Ressourcen seitens der Lufthansa-Rechtsabteilung zu tun.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.267
8.122
Ich bin mir ziemlich sicher, das hat nichts mit mangelnden Ressourcen seitens der Lufthansa-Rechtsabteilung zu tun.
Das mag schon so sein aber ich sehe den Vorteil für LH darin einfach nicht. Verständlich wäre: abwimmeln an der Hotline, Prüfung wenn Anwalt schreibt. Aber sich einfach tot stellen, dann die Klage kassieren und dann einknicken? Wer profitiert da?
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
670
562
Nicht jeder, der einen Anwalt beauftragt, klagt dann auch wirklich. Und aus dem Anteil dieser „Bluffer“ und dem (durchschnittlichen) Verhältnis von Prozesskosten zur Forderungshöhe kann man ja ausrechnen, ob es sich das Aussitzen statistisch lohnt. Ich vermute, das hat die LH mit spitzem Bleistift getan…
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.267
8.122
Wer bezahlt denn die Anwaltskosten (die nach dem ersten Schreiben auf jeden Fall entstanden sind) ernsthaft aus eigener Tasche ohne irgendeinen Nutzen davon zu haben? Das kann eigentlich nur ein verschwindend kleiner Teil sein. Falls das anders wäre, müsste ich ernsthaft an der Intelligenz dieser Leute zweifeln.
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Wer bezahlt denn die Anwaltskosten (die nach dem ersten Schreiben auf jeden Fall entstanden sind) ernsthaft aus eigener Tasche ohne irgendeinen Nutzen davon zu haben? Das kann eigentlich nur ein verschwindend kleiner Teil sein. Falls das anders wäre, müsste ich ernsthaft an der Intelligenz dieser Leute zweifeln.
wieso denn anwaltskosten?
Die Klage kann man doch selber einreichen?!
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.267
8.122
Ja, beim Amtsgericht geht das. Es ging mir aber darum, dass ein Anwalt eingeschaltet wird und einen Brief an das Unternehmen schreibt, der komplett ignoriert wird und man sich erst rührt, wenn die Klage eingeht. Wer heuert denn einen Anwalt für die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche an und sagt dann „ach, ich zahl die xxx € aus eigener Tasche und lasse die Sache auf sich beruhen, wenn die sich nicht rühren“?!? Da würde man dann doch wohl klagen, oder?
 
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