EU Fluggastrechte / Annullierung

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.874
2.957
CGN / MUC / ZRH / EWR

LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
57
24
Danke für die Antwort! :)
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Vielen Dank für die Antwort - habe es nun über das Formular auf lufthansa.de reklamiert, mal schauen, was dabei herauskommt.
Gibt es Erfahrungswerte, wie lange die LH sich bis zu einer Entscheidung / Rückmeldung Zeit lässt?
 

JohnDoe52

Reguläres Mitglied
18.07.2016
80
19
Hallo zusammen,
ich habe wieder einen ggf. exotischere Fallkonstellation.

Wir sind aktuell in Israel.
Der Rückflug (als Teil eines Hin- & Rückflugtickets) TLV-ATH-CGN ist aktuell noch nicht storniert seitens A3 für den 08.10.

Allerdings hat Aegean selbst auf deren Startseite (https://de.aegeanair.com/) gestern, die bis gestern Mittag geltende Meldung, als Banner ganz oben auf der Seite, daß A3 alle Flüge nach TLV bis zum 29.09. streicht, erweitert auf alle Flüge bis zum 06.10.

Da sich die geopolitische Lage sehr wahrscheinlich nicht bis zum 06.10. entspannt haben wird, erwarte ich eine Verlängerung der Stornierungen, wonach wir auch betroffen wären. Wenn ich das Timing von gestern (Verlängerung der Stornierungen bis zum 29.09. zwei Tage vorher am 27.09.) als Vorgabe für deren Arbeitsweise nehme, würden die am 04.10. Bescheid geben, ob Flüge nach dem 07.10. auch storniert werden würden.

Darüberhinaus haben wir bei A3 drei Business Upgrade Coupons genutzt und das Segment ATH-CGN auf I bestätigt bekommen in einem neuen E-Ticket (schon vor 2 Wochen).

So viel zur Vorgeschichte, jetzt zu meinen Fragen:

1. Greifen hier Fluggastrechte der EU Verordnung bei einer Stornierung alle Flüge seitens A3? Wenn aktuell z.B. Emirates, KLM, Air France, El Al, Ethiopian Airlines etc. regulär von TLV abfliegen würde ich annehme, daß man die "Sicherheitslage" nicht als Ausnahme nehmen kann, oder?

2. A3 ist aktuell nur bereit auf A3 Flüge umzubuchen, bzw. teilweise auf Codeshare Verbindungen ab ATH. Allerdings weigert sich die Gold Hotline auf andere Airlines ab TLV umzubuchen, wenn wir deren Richtlinie für eine kostenfreie Umbuchung nutzen möchten. Was natürlich blöd ist, wenn A3 alle Flüge storniert hat ab TLV...

3. A3 (Gold Hotline) beharrt auf dem Standpunkt, daß unsere auf "I" upgegradeten Plätze für ATH-CGN nur bei weiterer "I" Verfügbarkeit in I bleiben könnten. Ein Upgrade auf Business bei möglichen LH/OS Flügen ab ATH wäre kategorisch nicht möglich. Da die Regelungen hier nur die freiwilligen Umbuchen betreffen, mag dies stimmen. Was wäre, wenn der Flug storniert wird - hätten wir auf Ersatzanspruch für die Teilstrecke ATH-CGN (oder deren äquivalente Alternativverbindung) in C?

4. Wenn ich jetzt "spekulativ" entweder mit M&B Meilen per Upgrade Auktion noch die Strecke TLV-ATH auf C (in Klasse I) upgrade, in der Vermutung, daß Aegean die Flüge weiter storniert. Hätte ich im Fluggastrechte Fall (A3 Verlängert die Stornierung aller Flüge über den 06.10. hinaus) Anspruch auf eine durchgehende Ersatzverbindung in C?

Danke Euch für die Geduld dies zu Lesen und für Eure Expertise

JohnDoe52
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.683
25.891
MUC
1. Greifen hier Fluggastrechte der EU Verordnung bei einer Stornierung alle Flüge seitens A3? Wenn aktuell z.B. Emirates, KLM, Air France, El Al, Ethiopian Airlines etc. regulär von TLV abfliegen würde ich annehme, daß man die "Sicherheitslage" nicht als Ausnahme nehmen kann, oder?

EU-Fluggastrechte greifen in jedem Fall in Bezug auf die Erstattung einer nächstmöglichen Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen, auch wenn die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches der Airline liegt.

Lediglich die pauschale Entschädigung steht Dir nur zu, wenn es ein Versäumnis der Airline war. Ein Aussetzen der Flüge aufgrund von Sicherheitsbedenken ist sicherlich eine Grauzone. A3 wird wahrscheinlich keine Entschädigung zahlen. Ob man vor Gericht eine erstreiten kann, ist fraglich, zumal A3 mit den Stornos in guter Gesellschaft (LH, OS, LO) ist.

2. A3 ist aktuell nur bereit auf A3 Flüge umzubuchen, bzw. teilweise auf Codeshare Verbindungen ab ATH. Allerdings weigert sich die Gold Hotline auf andere Airlines ab TLV umzubuchen, wenn wir deren Richtlinie für eine kostenfreie Umbuchung nutzen möchten. Was natürlich blöd ist, wenn A3 alle Flüge storniert hat ab TLV...

Aktuell ist Dein Flug doch noch gar nicht storniert. Da kann man froh sein, wenn A3 bereits jetzt Umbuchungen anbietet.

Sobald Dein Flug storniert wurde, steht Dir die nächstmögliche Ersatzverbindung unter vergleichbaren Bedingungen zu. A3 wird aber auch dann wahrscheinlich nicht auf Fremdairlines umbuchen. Da wirst Du ggf. in Vorleistung gehen und es anschließend einklagen müssen.

3. A3 (Gold Hotline) beharrt auf dem Standpunkt, daß unsere auf "I" upgegradeten Plätze für ATH-CGN nur bei weiterer "I" Verfügbarkeit in I bleiben könnten. Ein Upgrade auf Business bei möglichen LH/OS Flügen ab ATH wäre kategorisch nicht möglich. Da die Regelungen hier nur die freiwilligen Umbuchen betreffen, mag dies stimmen. Was wäre, wenn der Flug storniert wird - hätten wir auf Ersatzanspruch für die Teilstrecke ATH-CGN (oder deren äquivalente Alternativverbindung) in C?

Gemischte Reiseklassen sind schwierig. Man könnte argumentieren, dass wenn Du TLV-ATH in Y und ATH-CGN in C gebucht hast, dass Dir z.B. TLV-CDG in Y und dann CDG-CGN in C zusteht. Ist halt immer die Frage, was ein Richter im Zweifelsfall als vergleichbare Bedingungen ansieht.

4. Wenn ich jetzt "spekulativ" entweder mit M&B Meilen per Upgrade Auktion noch die Strecke TLV-ATH auf C (in Klasse I) upgrade, in der Vermutung, daß Aegean die Flüge weiter storniert. Hätte ich im Fluggastrechte Fall (A3 Verlängert die Stornierung aller Flüge über den 06.10. hinaus) Anspruch auf eine durchgehende Ersatzverbindung in C?

Ja, wenn die gesamte Reise TLV-ATH-CGN von A3 in C bestätigt wird, besteht natürlich auch ein Ersatzanspruch auf TLV-???-CGN durchgehend in C.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de

JohnDoe52

Reguläres Mitglied
18.07.2016
80
19
Hallo zusammen,
ich habe wieder einen ggf. exotischere Fallkonstellation.

Wir sind aktuell in Israel.
Der Rückflug (als Teil eines Hin- & Rückflugtickets) TLV-ATH-CGN ist aktuell noch nicht storniert seitens A3 für den 08.10.

Allerdings hat Aegean selbst auf deren Startseite (https://de.aegeanair.com/) gestern, die bis gestern Mittag geltende Meldung, als Banner ganz oben auf der Seite, daß A3 alle Flüge nach TLV bis zum 29.09. streicht, erweitert auf alle Flüge bis zum 06.10.

Da sich die geopolitische Lage sehr wahrscheinlich nicht bis zum 06.10. entspannt haben wird, erwarte ich eine Verlängerung der Stornierungen, wonach wir auch betroffen wären. Wenn ich das Timing von gestern (Verlängerung der Stornierungen bis zum 29.09. zwei Tage vorher am 27.09.) als Vorgabe für deren Arbeitsweise nehme, würden die am 04.10. Bescheid geben, ob Flüge nach dem 07.10. auch storniert werden würden.

Darüberhinaus haben wir bei A3 drei Business Upgrade Coupons genutzt und das Segment ATH-CGN auf I bestätigt bekommen in einem neuen E-Ticket (schon vor 2 Wochen).

So viel zur Vorgeschichte, jetzt zu meinen Fragen:

1. Greifen hier Fluggastrechte der EU Verordnung bei einer Stornierung alle Flüge seitens A3? Wenn aktuell z.B. Emirates, KLM, Air France, El Al, Ethiopian Airlines etc. regulär von TLV abfliegen würde ich annehme, daß man die "Sicherheitslage" nicht als Ausnahme nehmen kann, oder?

2. A3 ist aktuell nur bereit auf A3 Flüge umzubuchen, bzw. teilweise auf Codeshare Verbindungen ab ATH. Allerdings weigert sich die Gold Hotline auf andere Airlines ab TLV umzubuchen, wenn wir deren Richtlinie für eine kostenfreie Umbuchung nutzen möchten. Was natürlich blöd ist, wenn A3 alle Flüge storniert hat ab TLV...

3. A3 (Gold Hotline) beharrt auf dem Standpunkt, daß unsere auf "I" upgegradeten Plätze für ATH-CGN nur bei weiterer "I" Verfügbarkeit in I bleiben könnten. Ein Upgrade auf Business bei möglichen LH/OS Flügen ab ATH wäre kategorisch nicht möglich. Da die Regelungen hier nur die freiwilligen Umbuchen betreffen, mag dies stimmen. Was wäre, wenn der Flug storniert wird - hätten wir auf Ersatzanspruch für die Teilstrecke ATH-CGN (oder deren äquivalente Alternativverbindung) in C?

4. Wenn ich jetzt "spekulativ" entweder mit M&B Meilen per Upgrade Auktion noch die Strecke TLV-ATH auf C (in Klasse I) upgrade, in der Vermutung, daß Aegean die Flüge weiter storniert. Hätte ich im Fluggastrechte Fall (A3 Verlängert die Stornierung aller Flüge über den 06.10. hinaus) Anspruch auf eine durchgehende Ersatzverbindung in C?

Danke Euch für die Geduld dies zu Lesen und für Eure Expertise

JohnDoe52
Hallo zusammen,

da Aegean sich geweigert hatte vor der Stornierung unser A3 Flüge am 08.10. auf andere Airlines umzubuchen und gleichzeitig aktuell selbst TLV gar nicht anfliegt, hatte ich über Miles & More eine Option gefunden mit Ethiopian Airlines von TLV über ADD nach MAD in der C für Frau und 0,5 sowie für mich in Y. Wurde auch so gebucht und Tickets auf LH Ticketstock ausgestellt. Bordkarten etc. liegen schon vor. Diese ET Flüge sollten heute sein, wurden allerdings gestern Abend seitens ET storniert.

Bin mit ET am Telefonieren bzgl. einer Umbuchung - die spannende bzw. lustige Frage, wäre aber, ob hier ggf. die Ausgleichszahlung(TLV-ADD-FCO-MAD 5213 Meilen) zustehen würde für die Stornierung unter 24 Stunden?

Hat hier schon jemand Erfahrung mit ET's Handhabung der EU Passagierrechte?

Danke Euch

JohnDoe52
 

emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
250
211
Flüge mit Nicht EU-Airline ab Nicht-EU-Land fallen nicht unter die EU-Verordnung 261/2014, soweit separat ohne Bezug zum Hinflug eingebucht.
 
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Poppy

Aktives Mitglied
19.06.2021
134
147
Sowas ist meiner Meinung nach eigentlich einfach nur dreist.
In wie fern ist das dreist?
Auf Grund der derzeitigen (nicht stabilen politischen Lage) würde ich meine Energie darin setzen und versuchen Flüge zu finden um schnellstmöglich das Land mit Frau und Kind zu verlassen. Ich habe ja nicht gesagt, dass er sich nicht um eine Erstattung bemühen/kümmern soll....das kann man nach Rückkehr immer noch anleiern.
Meine Meinung dazu.
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
701
1.117
Österreich
In wie fern ist das dreist?
Auf Grund der derzeitigen (nicht stabilen politischen Lage) würde ich meine Energie darin setzen und versuchen Flüge zu finden um schnellstmöglich das Land mit Frau und Kind zu verlassen. Ich habe ja nicht gesagt, dass er sich nicht um eine Erstattung bemühen/kümmern soll....das kann man nach Rückkehr immer noch anleiern.
Meine Meinung dazu.
Damit habe ich den Kollegen gemeint, der über eine Schadenersatzforderung nachdenkt, nur weil die Airline nicht freiwillig in ein gefährliches Gebiet fliegen will, um ihn abzuholen. Wollte das nur als Ergänzung zu deiner Aussage, deshalb habe ich dich markiert. Sorry für die Verwirrung.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.617
7.078
FRA / FMO
Damit habe ich den Kollegen gemeint, der über eine Schadenersatzforderung nachdenkt, nur weil die Airline nicht freiwillig in ein gefährliches Gebiet fliegen will, um ihn abzuholen. Wollte das nur als Ergänzung zu deiner Aussage, deshalb habe ich dich markiert. Sorry für die Verwirrung.
Hat denn hier jemand gefordert, dass die Airline selbst fliegen soll? Es würde ja reichen wenn die Airlines einen wenigstens in solch einer Situation flexibel umbuchen würden. Wenn es aber schon daran scheitert finde ich die Forderung nach Entschädigung nicht unberechtigt.
 

userdream

Neues Mitglied
26.08.2013
24
12
Gestern wurden meine 3 BA Flüge für den 13.10.24, 16:50 Uhr LHR - EWR 19.25 gestrichen. (12 Tage vorher)
Der Zubringer von DUS-LHR nicht. Der Rückflug von EWR-LHR-DUS steht noch.
Ich habe gerade das Angebot von der Hotline bekommen einen Tag früher nach LHR und am nächsten Tag von LHR nach JFK zufliegen. 12.10. DUS-LHR und 13.10. LHR-JFK Ankunft 11:05 Uhr. Also mit Übernachtung in London. Das habe ich gerade auch gebucht und bestätigt bekommen.
Ich denke mal, dass BA in London die Übernachtung und alle Kosten wie Taxi, Verpflegung etc. zahlen muss?
Und die Taxifahrt von JFK zum Hotel, weil wir ja eigentlich nach EWR gebucht hatten und das Hotel in New Jersey ist...
Und die 3 x 600 Euro Ausgleichszahlung dürften uns doch auch zustehen? Oder darf die Ausgleichszahlung in dem Fall halbiert werden weil die Ankunft nicht später als die ursprüngliche Ankunftszeit ist? Dafür ist ja aber der Abflug einen Tag früher...
Hat jemand Erfahrung?

Vielen Dank.
 
Zuletzt bearbeitet:

MGrund

Reguläres Mitglied
04.03.2011
75
174
Ich bräuchte mal euren Rat:

Ich befand mich auf einem Flug BUD-VIE-FRA.
Alles an einem Tag. Noch in BUD wurde der
Weiterflug OS211 VIE-FRA drei Stunden vor Abflug storniert.
Aufgrund meines HON Status gleich bei der HON Hotline angerufen und auf LH BUD-FRA als Direktflug umgebucht worden.
Also andere Fluggesellschaft und andere Route.
Aufgrund der kurzfristigen Annullierung dachte ich es steht mit eine Kompensation zu.
Also Austrian angeschrieben.
Erste Antwort:

„Es tut mir leid, dass Sie von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen waren - bitte entschuldigen Sie.
Eine Ausgleichszahlung ist in diesem Fall nicht vorgesehen, da der Grund nicht im Einflussbereich von Austrian Airlines lag. Sollten Ihnen direkte Kosten während der Wartezeit entstanden sein, so übermitteln Sie uns die entsprechenden Belege und wir prüfen diese gerne.“

Nachdem ich nochmal nachgehakt hatte kam jetzt folgende Antwort:

„Nach einer weiteren Überprüfung Ihrer Anfrage auf Kompensation informieren wir Sie, dass Ihr Flug auf eine Alternative mit einer früheren Ankunftszeit umgebucht wurde. Ihre geplante Ankunftszeit ohne die Flugunregelmäßigkeit wäre 14:50 gewesen.

Durch die vorgenommene Umbuchung konnten Sie bereits in Frankfurt um 12:54 landen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht, wenn eine verspätete Ankunft von mindestens zwei Stunden erfolgt ist.“

Die genannten Uhrzeiten entsprechen der Tatsache. Obwohl kurzfristig storniert, die Flugroute also nicht über Wien eingehalten wurde, steht hier keine Kompensation zu, ist das korrekt?
In der Tat lese ich immer man muss 2 Stunden verspätet ankommen, dies war nicht der Fall.
Also keine Kompensation, korrekt?

Danke für eure Meinung.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.134
7.882
Obwohl kurzfristig storniert, die Flugroute also nicht über Wien eingehalten wurde, steht hier keine Kompensation zu, ist das korrekt?
In der Tat lese ich immer man muss 2 Stunden verspätet ankommen, dies war nicht der Fall.
Also keine Kompensation, korrekt?
Bei Annullierung gibt es immer Kompensation, auch wenn du (wie hier) früher am Ziel ankommst. Vorlage von Dr. Böse verwenden, Frist setzen, danach ab zu SÖP/Anwalt. Sonst drehst du da noch viele Schleifen…
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.276
948
Bei Annullierung gibt es immer Kompensation, auch wenn du (wie hier) früher am Ziel ankommst. Vorlage von Dr. Böse verwenden, Frist setzen, danach ab zu SÖP/Anwalt. Sonst drehst du da noch viele Schleifen…
Wirklich???:unsure: In den Fluggastrechten steht es aber anders:
Artikel 5 Annullierung
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Kommt also darauf an, wann die neue Abflugszeit in BUD war...
 
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